Jemand, der die Angelegenheiten oder den Besitz anderer verwaltet. Das, was ein Treuhänder verwaltet, nennt man eine Treuhandschaft. Alles auf Erden gehört dem Herrn, wir sind seine Treuhänder. Wir sind dem Herrn rechenschaftspflichtig, doch können wir Gottes bevollmächtigten Dienern über unsere Treuhandschaft Bericht geben. Wenn wir vom Herrn oder seinen bevollmächtigten Dienern zum Dienst berufen werden, so kann diese Treuhandschaft geistige und auch zeitliche Belange umfassen (LuB 29:34).