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Missbrauch und Misshandlung


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Trauriges junges Mädchen

Studium der Lehre

Missbrauch und Misshandlung

Überblick

Misshandlung liegt vor, wenn jemandem (beispielsweise einem Kind, dem Ehepartner oder einem älteren oder behinderten Menschen) körperlich oder seelisch Schaden zugefügt wird – auch durch Vernachlässigung. Wenn eine sexuelle Komponente dazukommt, spricht man von Missbrauch. Die Kirche vertritt die Auffassung, dass Missbrauch und Misshandlung in keiner Form geduldet werden können und dass die Täter vor Gott Rechenschaft ablegen müssen (siehe Matthäus 18:6; Markus 9:42; Lukas 17:2).

Der Herr erwartet von uns, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um Missbrauch und Misshandlung zu verhindern und die Opfer zu schützen und zu unterstützen. Niemand muss Missbrauch oder Misshandlung über sich ergehen lassen.

Meldungen über Missbrauch oder Misshandlung dürfen niemals auf die leichte Schulter genommen werden. Im Umgang mit einem Opfer und dessen Familie sollte jeder Mitgefühl und Feinfühligkeit an den Tag legen. Wer von Missbrauch oder Misshandlung betroffen ist, muss gehört und unterstützt werden.

Erfährt ein Bischof oder Pfahlpräsident von einer Misshandlung oder einem Missbrauch oder vermutet er einen solchen, kontaktiert er umgehend die Hotline der Kirche für derartige Fälle (im Gebietsbüro). Er erhält dort konkrete Informationen dazu, wie er den Opfern helfen und sie vor künftigem Missbrauch oder künftiger Misshandlung schützen kann und wie er eventuellen Meldepflichten nachkommt.

Missbrauch und Misshandlung verstoßen auch gegen das geltende Recht. Die Kirche tritt dafür ein, dass Missbrauch und Misshandlung der entsprechenden Behörde gemeldet werden. Führer und Mitglieder sind verpflichtet, allen gesetzlichen Meldepflichten nachzukommen. In einigen Ländern sind Führungsverantwortliche und Lehrkräfte von Kindern gesetzlich verpflichtet, Misshandlung und Missbrauch von Kindern den entsprechenden Behörden zu melden. In anderen Ländern ist jeder, der von Misshandlung oder Missbrauch eines Kindes, eines älteren Menschen oder eines Menschen mit einer Behinderung erfährt, gesetzlich verpflichtet, bei der Behörde Meldung zu erstatten.

Führungsverantwortliche, Angehörige und Bekannte müssen sich nach besten Kräften bemühen, dem Missbrauch oder der Misshandlung ein Ende zu setzen, das Opfer in Sicherheit zu bringen und es beim Heilungsprozess zu unterstützen. Einige Opfer brauchen vielleicht Unterstützung dabei, den Missbrauch oder die Misshandlung einer Strafverfolgungsbehörde, dem Jugendamt oder sonst einer zuständigen Einrichtung zu melden. Das Opfer benötigt beim Heilungsprozess vielleicht auch professionelle Unterstützung, etwa durch einen Arzt oder Therapeuten.

In den meisten Fällen erfolgt Missbrauch oder Misshandlung durch jemanden aus dem Bekanntenkreis, etwa durch den Ehepartner, ein Familienmitglied, einen Freund oder Bekannten. Wer misshandelt oder missbraucht worden ist, dem muss klar versichert werden, dass er selbst niemals die Schuld am schändlichen Verhalten des anderen trägt – ganz gleich, wer der Täter auch ist. Das Opfer trägt nicht die Schuld!

In manchen Fällen von Missbrauch oder Misshandlung wird das Opfer körperlich geschädigt, doch bei jeder Form von Missbrauch oder Misshandlung werden jedenfalls Psyche und Geist in Mitleidenschaft gezogen. Opfer von Missbrauch oder Misshandlung ringen oft mit widersprechenden Gefühlen, Selbstzweifeln, Schuldgefühlen, Scham, Argwohn und Angst. Vielleicht kommen sie sich hilflos, ohnmächtig, einsam oder isoliert vor. Sie zweifeln vielleicht auch an der Liebe des Vaters im Himmel und ihrem eigenen göttlichen Wert. Doch Opfer und deren Unterstützer können sich gewiss sein, dass der Erretter durch sein unbegrenztes Sühnopfer Beistand, Heilung und Kraft gewährt (siehe Alma 7:11,12; 34:10).

Opfer von Missbrauch oder Misshandlung können bei ihrem Heilungsprozess auch durch die geistige Führung und die Unterstützung seitens der Führer der Kirche Trost finden. Die vorrangige Aufgabe der Führungsverantwortlichen der Kirche bei Fällen von Missbrauch oder Misshandlung besteht darin, dem Opfer zu helfen und potenzielle Opfer zu schützen. Führungsverantwortliche finden unter counselingresources.ChurchofJesusChrist.org weitere Informationen.

Die Grundsätze aus der Veröffentlichung „Die Familie – eine Proklamation an die Welt“ stellen unseren Maßstab für den Umgang mit unseren Mitmenschen dar. Diese Grundsätze führen, so sie befolgt werden, zu stabilen, intakten Beziehungen. Eltern, Ehepartner und sonstige Angehörige können auf Basis dieser Grundsätze sich selbst einschätzen, wie sie miteinander kommunizieren und miteinander umgehen.

Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Website abuse.ChurchofJesusChrist.org.

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Verwandte Themen

Aus den heiligen Schriften

Schriftstellen

Botschaften von Führern der Kirche

Weitere Botschaften

Lernmaterial

Verschiedenes Material

„Abuse: Help, Healing, and Protection“,

„Hilfsmittel für die Beratung“ (Zugang nur für Mitglieder des Gemeinde- und Pfahlrates)

Zeitschriften der Kirche

„Die Last wurde mir genommen“, Liahona, März 2014

„Learning to Forgive“, Ensign, März 2011

„Hope and Healing in Recovering from Abuse“, Ensign, September 2008

„Healing the Spiritual Wounds of Sexual Abuse“, Ensign, April 2001

„Dispelling the Darkness of Abuse“, Ensign, Februar 2000

„A Conversation on Spouse Abuse“, Ensign, Oktober 1999

In den Nachrichten

„How the Church Approaches Abuse“, Newsroom

Lehren der Präsidenten der Kirche