Überblick
Katastrophenhilfe
Überblick
„Man kann Christus nicht nur gelegentlich oder beiläufig nachfolgen. Vielmehr ist dies eine ständige Verpflichtung und Art zu leben, die immer und überall Anwendung findet.“
Als Mitglieder der Kirche sehen wir es als unsere Pflicht an, dem Beispiel des Erretters zu folgen und den Bedürftigen – wer auch immer sie sind – zu helfen.
„Was die Frage angeht, wie viel jemand … geben soll, … gibt es bei uns keine speziellen Anweisungen. … [Man] soll die Hungrigen speisen, die Nackten kleiden, für die Witwen sorgen, die Tränen der Waisen trocknen, die Bedrängten trösten, wo auch immer [man] sie findet – ob in dieser Kirche, irgendeiner anderen oder in überhaupt keiner Kirche.“
Wir helfen Menschen unter anderem dadurch, dass wir ihnen Hilfe im Katastrophenfall leisten.
Wie leistet die Kirche im Katastrophenfall Hilfe?
Die Kirche leistet Hilfe bei Bürgerunruhen, Hungersnöten oder Naturkatastrophen, indem sie rasch benötigte Hilfsgüter wie Lebensmittel, Wasser, Unterkünfte, Kleidung, Artikel für die medizinische Versorgung und Hygieneartikel bereitstellt.
Diese Hilfsmaßnahmen erfolgen unter der Leitung der Führungsverantwortlichen vor Ort und oftmals zusammen mit örtlichen oder internationalen Hilfsorganisationen. Die Mitglieder bringen sich ein, indem sie etwa Hilfsgüter verteilen oder sich an Aufräumarbeiten beteiligen.
Notfallhilfe
Wenn sich ein Unglück ereignet, kommen die Führungsverantwortlichen der Gemeinden und des Pfahls an einem vorher festgelegten Ort zusammen, von dem aus sie die Hilfsmaßnahmen koordinieren können, und beginnen mit der Umsetzung ihres Notfallplans.
Die Führungsverantwortlichen arbeiten gemeinsam die ihnen im Notfallplan zugeteilten Aufgaben ab. Sie sind für Missionare und Mitglieder zuständig (insbesondere für diejenigen, die zuvor auf den Arbeitsblättern Mitglieder mit besonderem Hilfebedarf und Wichtige Kontaktangaben erfasst wurden), ermitteln den Hilfebedarf, leisten die nötige Hilfe und erstatten der Gebietsführung Bericht.
Die Hilfsmaßnahmen sind mit den örtlichen Behörden und den öffentlichen Hilfseinrichtungen abzustimmen.
Richtlinien für den Notfallplan auf Gemeinde- und Pfahlebene
Bericht
Bei einem Notfall sind Gemeinde- und Pfahlrat dafür zuständig, festzustellen, wie es jedem Missionar und jedem Mitglied im jeweiligen Gebiet geht. Insbesondere ist auf die zu achten, die zusätzliche Hilfe (Rollstuhl, Sauerstoff, besondere Medikamente und dergleichen) benötigen.
Der Bericht kann durch betreuende Brüder und Schwestern erfolgen.
Überblick über die Lage
Bringen Sie in Erfahrung, welche Hilfe Missionare und Mitglieder benötigen, ob Eigentum der Kirche Schaden genommen hat und wie die Umstände in der Umgebung sind.
Hilfe leisten
Arbeiten Sie zur Bereitstellung von Artikeln und Dienstleistungen zur Deckung des Grundbedarfs – Lebensmittel, Kleidung, sanitäre Einrichtungen, ärztliche Hilfe und Notunterkünfte – für Betroffene, die ihr Zuhause oder Hab und Gut verloren oder ein emotionales Trauma erlitten haben, die verletzt worden sind oder deren Existenzgrundlage vernichtet worden ist, mit den örtlichen Behörden und Hilfsorganisationen zusammen.
Melden
Berichten Sie:
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wie es Missionaren und Mitgliedern geht und wo sie sich befinden
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in welchem Zustand Häuser und Wohnungen der Mitglieder sind
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in welchem Zustand das Eigentum der Kirche ist
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wie die Umstände in der Umgebung sind (etwa der Zustand der Straßen, der Energie- und Wasserversorgung, des Handels, der öffentlichen Einrichtungen und der Infrastruktur)
Daraus erwachsender Handlungsbedarf wird über die Priestertumskanäle kommuniziert. Als Erstes wird also der zuständige Bischof in Kenntnis gesetzt. Dieser leitet die Angaben an den Pfahlpräsidenten weiter, der sie wiederum der Gebietsführung meldet.
Gemeindehäuser als Notunterkünfte
Im Falle einer Katastrophe kann es vorkommen, dass ein Gemeindehaus als Notunterkunft genutzt werden muss. Die entsprechende Genehmigung erteilt der Pfahlpräsident in Abstimmung mit einem Mitglied der Präsidentschaft der Siebziger oder der Gebietspräsidentschaft. Nach Erhalt der Genehmigung setzt sich der betreffende Priestertumsführer mit dem zuständigen Beauftragten für Grundstücke und Gebäude der Kirche (PFR) in Verbindung.
Richtlinien zum Gebrauch von Gemeindehäusern als Notunterkünfte
Wie kann ich bei einem Notfall helfen?
Direkte Beteiligung
Wenn Sie einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben oder über sonstige nützliche Fähigkeiten verfügen, sind Sie vielleicht in der Lage, im Krisenfall Soforthilfe zu leisten. Sagen Sie dem Verantwortlichen, wer Sie sind und über welche Qualifikationen Sie verfügen, und lassen Sie sich von ihm einteilen.
Benachbarte Gemeinden oder Pfähle
Die Priestertumsführer können die Mitglieder aus benachbarten Gemeinden und Pfählen dazu aufrufen, dadurch zu helfen, dass sie Hilfsgüter sammeln und zusammenstellen oder sich an Aufräumarbeiten oder sonstigen Hilfsmaßnahmen beteiligen.
Zusammenstellung von Hilfsgütern
Zur Zusammenstellung von Hilfsgütern für die von der Katastrophe Betroffenen können Mitglieder aus der näheren Umgebung ehrenamtlich tätig werden. Gebraucht werden:
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Decken
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Kleidung
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Artikel für medizinische Notfälle
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Lebensmittel
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Hygieneartikel
Sicherheit bei Aufräumarbeiten und für freiwillige Helfer
Im Falle einer Katastrophe kann eine Gemeinde oder ein Pfahl aus der Gegend Freiwillige einteilen, die bei Aufräumarbeiten mithelfen. Solche Hilfsteams helfen bei Aufräumarbeiten in Häusern, Parks und sonstigen Einrichtungen.
Alle Freiwilligen müssen bei solchen Aufräumaktionen die Sicherheitsrichtlinien der Kirche beachten:
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Tragen Sie geeignete Kleidung und Sicherheitsausrüstung.
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Nehmen Sie reichlich Flüssigkeit zu sich.
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Vermeiden Sie Kontakt mit gefährlichen Chemikalien.
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Vorsicht bei Glasscherben, Nägeln und sonstigen scharfen oder spitzen Gegenständen.
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Seien Sie vorsichtig, wenn Sie es mit Schimmel oder Asbest zu tun bekommen.
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Behandeln Sie Wunden unverzüglich und richtig.
Richtlinien für Aufräumarbeiten nach Katastrophen und Sicherheit freiwilliger Helfer
Spenden
Die Mitglieder können über den Spendenzettel für den Zehnten an den humanitären Hilfsfonds der Kirche spenden. Die Kirche verwendet diese Gelder für die Anschaffung von Hilfsgütern vor Ort. Durch den Kauf regionaler Waren vermeidet die Kirche Zoll- und Versandgebühren, kurbelt die geschädigte Wirtschaft an und stellt Produkte bereit, die den Empfängern vertraut sind.
Mithelfen
Gemeinden, Familien und einzelne Mitglieder sind aufgefordert, sich vor Ort an Hilfsmaßnahmen zu beteiligen, wo dies möglich ist.