Heilige Schriften
Nehemia 10


Kapitel 10

Das Volk gelobt, nicht außerhalb Israels zu heiraten, und gelobt auch, den Sabbat in Ehren zu halten, den Zehnten zu zahlen und die Gebote zu befolgen.

Aufgrund aller dieser Umstände schließen wir einen festen Vertrag und fertigen ihn schriftlich aus; und auf der untersiegelten Urkunde stehen die Namen unserer Obersten, unserer Leviten und unserer Priester;

und auf dem untersiegelten Schriftstück stehen die Namen: Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hachaljas, und Zidkija,

Seraja, Asarja, Jirmeja,

Paschhur, Amarja, Malkija,

Hattusch, Schebanja, Malluch,

Harim, Meremot, Obadja,

Daniel, Ginneton, Baruch,

Meschullam, Abija, Mijamin,

Maasja, Bilgai, Schemaja; dies waren die Priester.

10 Sodann die Leviten: Jeschua, der Sohn Asanjas, Binnui aus der Familie Henadad, Kadmiël;

11 und ihre Brüder: Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan,

12 Micha, Rehob, Haschabja,

13 Sakkur, Scherebja, Schebanja,

14 Hodija, Bani, Beninu.

15 Sodann die Oberhäupter des Volkes: Parosch, Pahat-Moab, Elam, Satthu, Bani,

16 Bunni, Asgad, Bebai,

17 Adonija, Bigwai, Adin,

18 Ater, Hiskija, Asur,

19 Hodija, Haschum, Bezai,

20 Harif, Anatot, Nebai,

21 Magpiasch, Meschullam, Hesir,

22 Meschesabel, Zadok, Jaddua,

23 Pelatja, Hanan, Anaja,

24 Hoschea, Hananja, Haschub,

25 Lohesch, Pilha, Schobek,

26 Rehum, Haschabna, Maaseja,

27 und Ahija, Hanan, Anan,

28 Malluch, Harim, Baana.

29 Das übrige Volk aber, die Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempeldiener und alle, die sich von der Bevölkerung der Landesteile abgesondert haben und sich zum Gesetz Gottes halten, samt ihren Frauen, Söhnen und Töchtern, alle, welche Einsicht und Verständnis dafür haben,

30 schließen sich hiermit ihren Brüdern, den Vornehmen unter ihnen, an und verpflichten sich durch einen Eid unwiderruflich, nach dem Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote des Herrn, unseres Gottes, seine Richtersprüche und Satzungen zu beachten und zu erfüllen.

31 Wir wollen also weder unsere Töchter den Bewohnern des Landes zu Frauen geben noch ihre Töchter für unsere Söhne zu Frauen nehmen.

32 Wenn ferner die Bewohner des Landes am Sabbattag Waren und Getreide aller Art zum Verkauf herbringen, wollen wir ihnen am Sabbat und an einem anderen heiligen Tag nichts abkaufen. Wir wollen ferner in jedem siebten Jahre die Felder unbestellt liegen lassen und auf jede Schuldforderung in dem betreffenden Jahr verzichten.

33 Weiter verpflichten wir uns unwiderruflich dazu, ein Drittel Schekel jährlich als Steuer für den Dienst im Haus unseres Gottes zu entrichten,

34 nämlich für die Schaubrote und für das tägliche Speiseopfer, für das tägliche Brandopfer und für die Opfer an den Sabbaten, an den Neumonden und den Festen, für die Heilsopfer und für die Sündopfer, um Sühnung für Israel zu erwirken, überhaupt für den gesamten Dienst im Haus unseres Gottes.

35 Ferner haben wir, die Priester, die Leviten und das Volk, durch das Los über die Holzlieferungen entscheiden lassen, damit wir diese familienweise zu bestimmten Zeiten Jahr für Jahr an das Haus unseres Gottes gelangen lassen, für das Feuer auf dem Altar des Herrn, unseres Gottes, wie im Gesetz vorgeschrieben ist.

36 Ebenso verpflichten wir uns, die Erstlinge unserer Felder und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen Jahr für Jahr zum Haus des Herrn zu bringen,

37 auch unsere erstgeborenen Söhne und die Erstlinge unseres Viehes, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und zwar die Erstlinge unserer Rinder und unseres Kleinviehs in das Haus unseres Gottes für die Priester zu bringen, die den Dienst im Haus unseres Gottes verrichten.

38 Ferner wollen wir das Beste von unserem Schrotmehl und von unseren Opfern sowie von allen Baumfrüchten, von Wein und Öl den Priestern in die Kammern des Hauses unseres Gottes liefern und den Zehnten von unseren Feldern an die Leviten; denn die Leviten sind es, die den Zehnten in allen Ortschaften erheben, wo wir Ackerbau treiben.

39 Und wenn die Leviten den Zehnten einfordern, soll der betreffende Priester, ein Nachkomme Aarons, die Leviten begleiten, und die Leviten sollen dann den Zehnten von ihrem Zehnten zum Haus unseres Gottes in die Kammern des Vorratshauses hinaufbringen.

40 Denn in die Kammern sollen sowohl die Israeliten als auch die Leviten die Abgaben vom Getreide, vom Most und vom Öl liefern; denn dort befinden sich auch die heiligen Geräte sowie die diensttuenden Priester, die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir es dem Haus unseres Gottes an nichts fehlen lassen.