Heilige Schriften
Nehemia 10


10

1 Auf Grund aller dieser Umstände schließen wir einen festen Vertrag und fertigen ihn schriftlich aus; und auf der untersiegelten Urkunde stehen die Namen unserer Obersten (oder: Fürsten), unserer Leviten und unserer Priester;

2 und auf dem untersiegelten Schriftstück stehen die Namen (= Unterschriften): Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hachalja’s, und Zedekia,

3 Seraja, Asarja, Jeremia,

4 Pashur, Amarja, Malkija,

5 Hattus, Sechanja (12,3), Malluch,

6 Harim, Meremoth, Obadja,

7 Daniel, Ginnethon, Baruch,

8 Mesullam, Abija, Mijamin,

9 Maasja, Bilgai, Semaja; dies waren die Priester.

10 Sodann die Leviten: Jesua, der Sohn Asanja’s, Binnui aus der Familie Henadad, Kadmiel;

11 und ihre Genossen: Sebanja, Hodawja, Kelita, Pelaja, Hanan,

12 Micha, Rehob, Hasabja,

13 Sakkur, Serebja, Sebanja,

14 Hodija, Bani, Beninu.

15 Sodann die Häupter des Volkes: Parhos, Pahath-Moab, Elam, Satthu, Bani,

16 Bunni, Asgad, Bebai,

17 Adonija, Bigwai, Adin,

18 Ater, Hiskia, Assur,

19 Hodija, Hasum, Bezai,

20 Hariph, Anathoth, Nobai,

21 Magpias, Mesullam, Hesir,

22 Mesesabeel, Zadok, Jaddua,

23 Pelatja, Hanan, Anaja,

24 Hosea, Hananja, Haffub,

25 Hallohes, Pilha, Sobek,

26 Rehum, Hasabna, Maaseja,

27 und Ahija, Hanan, Anan,

28 Malluch, Harim, Baana.

29 Das übrige Volk aber, die Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempelhörigen und alle, die sich von der heidnischen Bevölkerung der Landesteile abgesondert haben und sich zum Gesetz Gottes halten, samt ihren Frauen, Söhnen und Töchtern, alle, welche Einsicht (und) Verständnis dafür haben,

30 schließen sich hiermit ihren Volksgenossen, den Vornehmen unter ihnen, an und verpflichten sich durch einen Eid unwiderruflich, nach dem Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden isl, zu wandeln und alle Gebote Gottes, unseres HErrn, seine Verordnungen und Satzungen zu beobachten und zu erfüllen.

31 Wir wollen also weder unsere Töchter den heidnischen Landesbewohnern zu Frauen geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne zu Frauen nehmen.

32 Wenn ferner die heidnischen Landesbewohner am Sabbattage Waren und Getreide aller Art zum Verkauf herbringen, wollen wir ihnen am Sabbat und an einem (andern) heiligen Tage nichts abkaufen. Wir wollen ferner in jedem siebten Jahre die Felder unbestellt liegen lassen und auf jede Schuldforderung (in dem betreffenden Jahre) verzichten (vgl. 2. Mos. 23,11; 5. Mos. 15,1 und 2).

33 Weiter verpflichten wir uns unwiderruflich dazu, ein Drittel Schekel*) jährlich als Steuer für den heiligen Dienst im Hause unsers Gottes zu entrichten,

34 nämlich für die Schaubrote und für das tägliche Speisopfer, für das tägliche Brandopfer und für die Opfer an den Sabbaten, an den Neumonden und den Festen, für die Heilsopfer und für die Sündopfer, um Sühnung für Israel zu erwirken, überhaupt für den gesamten Dienst im Hause unsers Gottes.

35 Ferner haben wir, die Priester, die Leviten und das Volk, durch das Los über die Holzlieferungen entscheiden lassen, damit wir diese familienweise zu bestimmten Zeiten Jahr für Jahr an das Haus unsers Gottes gelangen lassen, zur Feuerung auf dem Altar des HErrn, unsers Gottes, wie im Gesetz vorgeschrieben ist.

36 Ebenso verpflichten wir uns, die Erstlinge unserer Felder und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen Jahr für Jahr zum Hause des HErrn zu bringen,

37 auch unsere erstgeborenen Söhne und die Erstlinge unsers Viehes, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und zwar die Erstlinge unserer Rinder und unsers Kleinviehs in das Haus unsers Gottes für die Priester zu bringen, die den Dienst im Hause unsers Gottes verrichten.

38 Ferner wollen wir das Beste von unserm Schrotmehl und von unseren Heilsopfern sowie von allen Baumfrüchten, von Wein und Öl den Priestern in die Zellen des Hauses unsers Gottes liefern und den Zehnten von unseren Feldern an die Leviten; denn die Leviten sind es, die den Zehnten in allen Ortschaften erheben, wo wir Ackerbau treiben.

39 Und wenn die Leviten den Zehnten einfordern, soll der (betreffende) Priester, ein Nachkomme Aarons, die Leviten begleiten, und die Leviten sollen dann den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsers Gottes in die Zellen des Vorratshauses hinaufbringen.

40 Denn in die Zellen sollen sowohl die Israeliten als auch die Leviten die Abgaben vom Getreide, vom Most und vom Öl liefern; denn dort befinden sich auch die heiligen Geräte, sowie die diensttuenden Priester, die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir es dem Hause unsers Gottes an nichts fehlen lassen.

      • Ein Schekel Gold = 45 Mark. ein Schekel Silber = 2½ Mark.