Heilige Schriften
Deuteronomium 21


Kapitel 21

Wiedergutmachung bei Mordfällen durch Unbekannte – Im Umgang mit Ehefrau und Kindern ist Gerechtigkeit gefragt – Störrische und widerspenstige Söhne sollen hingerichtet werden.

1 „Wenn man in dem Lande, das der Herr, dein Gott, dir zum Eigentum gibt, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, von dem nicht bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,

2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen bis zu den Ortschaften abmessen, die rings um den Erschlagenen liegen.

3 Dann sollen die Ältesten derjenigen Ortschaft, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, eine junge Kuh nehmen, die noch nicht zur Arbeit benutzt und noch nie ins Joch gespannt worden ist,

4 und die Ältesten der betreffenden Ortschaft sollen die Kuh zu einem immerfließenden Bach hinführen, in dem nicht gearbeitet und an dem nicht gesät wird, und sollen der Kuh dort das Genick brechen, sodass das Blut in den Bach hineinfließt.

5 Hierauf sollen die Priester vom Stamm Levi herantreten; denn sie hat der Herr, dein Gott, erwählt, damit sie ihm dienen und im Namen des Herrn segnen, und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtshandel und jedem aVerbrechen verfahren werden.

6 Dann sollen alle Ältesten der betreffenden Ortschaft, weil sie dem Erschlagenen am nächsten wohnen, über der Kuh, der man das Genick in den Bach hinein gebrochen hat, ihre Hände waschen

7 und mit erhobener Stimme aussagen: ‚Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben nichts von der Tat gesehen!

8 aVergib, o Herr, deinem Volke Israel, das du berlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht für unschuldig in seiner Mitte vergossenes Blut verantwortlich!‘ Dann wird die Blutschuld für sie gesühnt sein!

9 So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, indem du das tust, was in den Augen des Herrn das Richtige ist.

10 Wenn du zum Kriege gegen deine Feinde ausziehst und der Herr, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt und du Gefangene von ihnen erbeutest

11 und du unter den Gefangenen eine Frau von schöner Gestalt siehst und sie liebgewinnst, sodass du sie zur Frau nehmen möchtest,

12 so sollst du sie in dein Haus hineinführen; sie schere sich dann das Haupt, beschneide ihre Nägel,

13 lege die Kleidung ab, die sie als Gefangene getragen hat, bleibe in deinem Hause und betrauere ihre Eltern einen Monat lang; danach darfst du zu ihr eingehen und die Ehe mit ihr vollziehen, und sie darf als deine Frau gelten.

14 Wenn du dich aber nicht mehr zu ihr hingezogen fühlst, so hast du sie gehen zu lassen, wohin es ihr beliebt; aber für Geld darfst du sie keinesfalls verkaufen, darfst sie auch nicht gewalttätig als Sklavin behandeln, weil du ehelich mit ihr gelebt hast.

15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, von denen ihm die eine lieb, die andere ungeliebt ist, und sie beide ihm Söhne gebären, die geliebte wie die ungeliebte, und der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau stammt,

16 so darf er an dem Tage, an welchem er sein Vermögen an seine Söhne als Erbe verteilt, nicht dem Sohne der geliebten Frau die Rechte der Erstgeburt verleihen zum Schaden des Sohnes der ungeliebten, welcher doch tatsächlich der Erstgeborene ist;

17 sondern er muss den Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, als solchen anerkennen, indem er ihm azwei Teile von seinem gesamten Vermögen zuteilt; denn dieser ist der Erstling seiner bKraft: Ihm steht das cErstgeburtsrecht zu.

18 Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf die Mahnungen seines Vaters und seiner Mutter nicht hört und ihnen trotz aller aZurechtweisungen nicht gehorcht,

19 so sollen seine Eltern ihn ergreifen und ihn vor die Ältesten der betreffenden Ortschaft, und zwar an das Tor des abetreffenden Ortes, führen

20 und sollen zu den Ältesten der Ortschaft sagen: ‚Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig; er hört nicht auf unsere Mahnungen, ist ein Verschwender und Trinker!‘

21 Dann sollen alle Männer der betreffenden Ortschaft ihn zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, und alle Israeliten sollen es erfahren und es sich zur Warnung dienen lassen.

22 Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat und man ihn nach seiner aTötung an einen Baum hängt,

23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem aBaume hängen bbleiben, sondern du sollst ihn unbedingt noch an demselben Tage begraben; denn ein Gehenkter ist von Gott verflucht, und du darfst dein Land, das der Herr, dein Gott, dir zum cEigentum geben will, nicht verunreinigen.“