Handbücher und Berufungen
25. Tempelarbeit und Familiengeschichte in Gemeinde und Pfahl


„25. Tempelarbeit und Familiengeschichte in Gemeinde und Pfahl“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2020

„25. Tempelarbeit und Familiengeschichte in Gemeinde und Pfahl“, Allgemeines Handbuch.

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Tempel

25.

Tempelarbeit und Familiengeschichte in Gemeinde und Pfahl

25.0

Einleitung

Familien für die Ewigkeit zu vereinen ist ein Teil von Gottes Werk der Errettung und Erhöhung (siehe 1.2). Tempelarbeit und die Beschäftigung mit der Familiengeschichte sind das Mittel, Familien für die Ewigkeit zu vereinen und zu siegeln (siehe Matthäus 16:19). Dazu gehört, dass wir:

Der Tempel ist das Haus des Herrn. Die heiligen Handlungen des Tempels und die dort geschlossenen Bündnisse sind ein Segen für die Kinder des himmlischen Vaters. Er lädt alle seine Kinder ein, dieser heiligen Handlungen würdig zu werden und sie zu empfangen.

Dieses Kapitel leitet die Mitglieder der Kirche und ihre Führer in der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung an. Weiteres ist unter den Stichworten „Tempel“ und „Familienforschung und Familiengeschichte“ in den Evangeliumsthemen zu finden (topics.ChurchofJesusChrist.org).

25.1

Die Mitwirkung der Mitglieder und der Führungsverantwortlichen an Tempelarbeit und familiengeschichtlicher Forschung

Den Mitgliedern der Kirche kommt die ehrenvolle Aufgabe zu, sich an der Vereinigung ihrer Familie für die Ewigkeit zu beteiligen. Sie bereiten sich darauf vor, Bündnisse zu schließen, wenn sie heilige Handlungen des Tempels empfangen, und sind bestrebt, diese Bündnisse zu halten. Sie helfen auch den Mitgliedern ihrer Familie, Tempelbündnisse zu verstehen, zu schließen und nach bestem Können zu halten. In erster Linie sind die Eltern dafür verantwortlich, dass ihre Kinder erleben, welche Segnungen man erhält, wenn man seinen verstorbenen Angehörigen durch die Beschäftigung mit der eigenen Familiengeschichte und durch Tempelarbeit dient.

Die Mitglieder sind dazu angehalten, ihre verstorbenen Verwandten, die noch keine heiligen Handlungen des Tempels empfangen haben, ausfindig zu machen. Anschließend nehmen sie diese heiligen Handlungen zugunsten dieser Verwandten vor (siehe Lehre und Bündnisse 128:18). In der Geisterwelt können Verstorbene wählen, ob sie die heiligen Handlungen, die für sie vorgenommen wurden, annehmen oder ablehnen möchten.

Die Mitglieder ermuntern auch ihre Angehörigen, Freunde und Bekannten, mehr über ihre Vorfahren herauszufinden und deren Geschichte kennenzulernen.

Die Führungsverantwortlichen der Kirche unterstützen die Mitglieder wie folgt:

  • Sie klären sie darüber auf, wie wichtig es ist, Tempelbündnisse zu schließen und sich zu bemühen, dass man sie hält.

  • Sie ermuntern die Mitglieder, mehr über ihre Vorfahren herauszufinden, deren Geschichte kennenzulernen und für sie heilige Handlungen des Tempels vorzunehmen.

  • Sie unterstützen die Eltern dabei, ihren Kindern die Mitwirkung an Tempelarbeit und familiengeschichtlicher Forschung zu ermöglichen.

  • Sie ermuntern die Mitglieder, die das Endowment empfangen haben, sich einen gültigen Tempelschein ausstellen zu lassen und so oft, wie es die Umstände zulassen, Gott im Tempel zu verehren.

  • Sie ermuntern Jugendliche, neue Mitglieder und andere Erwachsene, die das Endowment noch nicht empfangen haben, sich einen gültigen Tempelschein ausstellen zu lassen und in den Tempel zu gehen, um sich für Verstorbene taufen und konfirmieren zu lassen.

Näheres zu Tempelscheinen ist in Kapitel 26 zu finden.

25.1.1

Die Verantwortung des Einzelnen für den Tempelbesuch

Die Mitglieder bestimmen selbst, wann und wie oft sie Gott im Tempel verehren möchten. Die Führungsverantwortlichen legen keine Sollvorgaben fest und richten auch kein Meldesystem für den Tempelbesuch ein.

25.1.2

Tempelfahrten der Gemeinden und Pfähle

Jede Einheit der Kirche ist einem Tempeldistrikt zugeordnet. Den Gemeinden und Pfählen wird von organisierten Besuchen eines Tempels außerhalb des ihnen zugeordneten Tempeldistrikts abgeraten.

Einzelne Mitglieder und Familien können jeden beliebigen Tempel besuchen.

25.2

Die Organisation der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung in der Gemeinde

25.2.1

Die Bischofschaft

Die Bischofschaft spricht sich mit der ÄK-Präsidentschaft und der FHV-Präsidentschaft ab, denn sie leitet mit diesen die Bemühungen der Gemeinde im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte. Diese Führungsverantwortlichen beraten sich regelmäßig.

Außerdem hat die Bischofschaft in der Gemeinde die folgenden Aufgaben in der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung:

  • Sie ermuntert Einzelne und Familien, die Lehre und die Segnungen kennenzulernen, die mit Tempelarbeit und familiengeschichtlicher Forschung verbunden sind.

  • Sie achtet darauf, dass die Lehre und die Segnungen, die mit Tempelarbeit und familiengeschichtlicher Forschung verbunden sind, in der Kirche vermittelt werden.

  • Sie achtet darauf, dass Tempelarbeit und familiengeschichtliche Forschung in den Sitzungen des Gemeinderats und des Gemeinde-Jugendrats koordiniert werden.

  • Sie prüft den Gemeindeplan für Tempelarbeit und Familiengeschichte und genehmigt ihn (siehe 25.2.6).

  • Sie beaufsichtigt die Einrichtung von Tempelvorbereitungskursen (siehe 25.2.8).

  • Sie stellt Tempelscheine aus (siehe Kapitel 26).

Die Bischofschaft hält mit dem Pfahlpräsidenten Rücksprache, um zu entscheiden, ob in der Gemeinde ein Leiter für Tempel und Familiengeschichte berufen werden soll (Näheres dazu ist in 25.2.3 zu finden).

25.2.2

Die Präsidentschaften des Ältestenkollegiums und der FHV

Die Präsidentschaften des Ältestenkollegiums und der FHV sind für die täglichen Bemühungen der Gemeinde im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte zuständig (siehe 8.2.4 und 9.2.4). Die ÄK-Präsidentschaft leitet diese Bemühungen unter den Mitgliedern des Ältestenkollegiums, die FHV-Präsidentschaft leitet sie unter den Mitgliedern der Frauenhilfsvereinigung. In Abstimmung mit dem Bischof arbeiten beide Präsidentschaften bei der Leitung dieser Bemühungen im Gemeinderat Hand in Hand.

Diese Führungsverantwortlichen haben die folgenden Aufgaben:

  • Sie bitten einen Gemeindeberater für Tempel und Familiengeschichte, den Mitgliedern der Gemeinde, die vor kurzem eine Missionsberufung erhalten haben, dabei zu helfen, die Namen verstorbener Vorfahren ausfindig zu machen und für die heiligen Handlungen des Tempels vorzubereiten.

  • Sie ermuntern Einzelne und Familien, die Lehre und die Segnungen kennenzulernen, die mit Tempelarbeit und familiengeschichtlicher Forschung verbunden sind.

  • Sie achten darauf, dass die Lehre und die Segnungen, die mit Tempelarbeit und familiengeschichtlicher Forschung verbunden sind, in der Kirche vermittelt werden.

  • Sie helfen den Mitgliedern, sich auf heilige Handlungen des Tempels vorzubereiten und Tempelbündnisse einzugehen.

  • Sie ermuntern die Mitglieder, Gott im Tempel zu verehren, sooft es die Umstände erlauben.

  • Sie ermuntern die Mitglieder, mehr über ihre Vorfahren herauszufinden und für sie heilige Handlungen des Tempels vorzunehmen.

  • Sie helfen dem Gemeinderat, einen Gemeindeplan für Tempelarbeit und Familiengeschichte aufzustellen und umzusetzen (siehe 25.2.6).

  • Sie achten darauf, dass in den Sitzungen des Gemeinderats und in den Koordinierungssitzungen der Gemeinde für Tempelarbeit und Familiengeschichte diese Arbeit und die familiengeschichtliche Forschung geplant und darüber berichtet wird.

  • Sie leiten den Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte in seiner Arbeit an; wurde solch ein Leiter nicht berufen, übernimmt ein Mitglied der ÄK-Präsidentschaft diese Aufgabe (siehe 25.2.3).

Der Ältestenkollegiumspräsident und die FHV-Präsidentin bestimmen jeweils ein Mitglied ihrer Präsidentschaft dazu, sich an der Leitung der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung in der Gemeinde zu beteiligen. Diese beiden Mitglieder der Präsidentschaften arbeiten zusammen. Sie nehmen an den Koordinierungssitzungen der Gemeinde für Tempelarbeit und Familiengeschichte teil (siehe 25.2.7).

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Jugendliche vor dem Tempel

25.2.3

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Der Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte

Die Bischofschaft legt in Absprache mit dem Pfahlpräsidenten fest, ob in der Gemeinde ein Leiter für Tempel und Familiengeschichte berufen werden soll. Wenn die Bischofschaft beschließt, diese Berufung auszusprechen, berät sie sich mit dem Ältestenkollegiumspräsidenten und der FHV-Präsidentin darüber, wer berufen wird. Der Betreffende muss ein Träger des Melchisedekischen Priestertums sein. Wird solch ein Leiter nicht berufen, übernimmt ein Mitglied der ÄK-Präsidentschaft diese Aufgabe.

Der Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte unterstützt die ÄK-Präsidentschaft und die FHV-Präsidentschaft in ihren Aufgaben im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte. Außerdem hat er folgende Aufgaben:

  • Er spricht die Bemühungen im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte mit den Führungsverantwortlichen der Gemeinde-Organisationen ab, darunter auch den Kollegiums- und Klassenpräsidentschaften der Jugendlichen.

  • Er leitet die Koordinierungssitzungen der Gemeinde für Tempelarbeit und Familiengeschichte (siehe 25.2.7).

  • Er nimmt auf Einladung an Gemeinderatssitzungen teil.

  • Er hilft dem Gemeinderat, einen Gemeindeplan für Tempelarbeit und Familiengeschichte aufzustellen und umzusetzen (siehe 25.2.6).

  • Er schult die Gemeindeberater für Tempel und Familiengeschichte. Er koordiniert deren Bemühungen, Mitgliedern bei der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung zu helfen.

  • Gemeinsam mit dem Gemeindemissionsleiter und den Missionaren und Missionarinnen spornt er diejenigen, die das Evangelium gerade kennenlernen oder die als Mitglied noch neu oder zurückgekehrt sind, dazu an, einen Teil ihrer Zeit der Tempelarbeit und ihrer Familiengeschichte zu widmen.

  • Wo es ein FamilySearch Center gibt, weist er diesem Gemeindeberater für Tempel und Familiengeschichte zu (siehe 25.3.6).

25.2.4

Die Gemeindeberater für Tempel und Familiengeschichte

Die Gemeindeberater für Tempel und Familiengeschichte unterstehen dem Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte oder demjenigen Mitglied der ÄK-Präsidentschaft, das diese Aufgabe ausführt. Die Bischofschaft beruft die Berater und Beraterinnen; es können Erwachsene und Jugendliche berufen werden. Der Ältestenkollegiumspräsident, die FHV- und die JD-Präsidentin können Mitglieder für diese Aufgabe vorschlagen.

Die Berater und Beraterinnen haben die folgenden Aufgaben:

  • Sie helfen den Mitgliedern zu erleben, welche Segnungen sich einstellen, wenn man seine Vorfahren ausfindig macht und für sie heilige Handlungen des Tempels vornimmt. Diese Erlebnisse sind besonders wichtig für diejenigen, die das Evangelium gerade kennenlernen oder als Mitglied noch neu oder zurückgekehrt sind, sowie für diejenigen, die sich vorbereiten, einen Tempelschein für Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene zu erhalten.

  • Sie helfen den Mitgliedern, sich auf heilige Handlungen des Tempels vorzubereiten und Tempelbündnisse einzugehen.

  • Sie nehmen an den Koordinierungssitzungen für Tempelarbeit und Familiengeschichte teil (siehe 25.2.7).

  • Sie arbeiten in einem FamilySearch Center mit, wenn damit beauftragt (siehe 25.3.6).

25.2.5

Der Gemeinderat

Die Mitglieder des Gemeinderats stellen gebeterfüllt einen Gemeindeplan für Tempelarbeit und Familiengeschichte auf und setzen ihn um. Näheres zu diesem Plan ist in 25.2.6 zu finden.

Der Bischof kann den Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte zu den Sitzungen des Gemeinderats einladen.

25.2.6

Der Gemeindeplan für Tempelarbeit und Familiengeschichte

Jede Gemeinde soll einen einfachen Plan für Tempelarbeit und Familiengeschichte haben. Dieser Plan hilft den Mitgliedern einschließlich der Kinder und Jugendlichen, sich an der familiengeschichtlichen Forschung zu beteiligen und sich auf die Gottesverehrung im Tempel vorzubereiten, sooft es die Umstände erlauben.

Der Präsident des Ältestenkollegiums und die FHV-Präsidentin helfen dem Gemeinderat bei der Ausarbeitung dieses Plans. Auch der Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte beteiligt sich daran. Zu dieser Ausarbeitung gehört, dass man:

  • vorhandene Bedürfnisse und Ressourcen berücksichtigt

  • sich Maßnahmen für das laufende Jahr überlegt

  • festlegt, wie der Plan umgesetzt werden soll, und entsprechend Aufgaben verteilt

Hier ein Beispiel, was in diesem Plan aufgeführt sein kann:

  • den Mitgliedern helfen, auf FamilySearch.org oder über die App Familienstammbaum von FamilySearch ihren Stammbaum anzulegen (siehe 25.4.2)

  • neue und zurückkehrende Mitglieder, Jugendliche und Kinder in die familiengeschichtliche Forschung einbeziehen

  • bestimmten Mitgliedern helfen, sich auf heilige Handlungen des Tempels vorzubereiten

Der Bischof sieht den Plan durch und genehmigt ihn. Die Mitglieder des Gemeinderats übernehmen bei seiner Umsetzung die Führung und berichten in den Gemeinderatssitzungen über Fortschritte. Bei Bedarf aktualisieren sie den Plan.

25.2.7

Die Koordinierungssitzungen der Gemeinde für Tempelarbeit und Familiengeschichte

In der Gemeinde finden regelmäßig kurze, informelle Besprechungen zum Thema Tempelarbeit und Familiengeschichte statt. Wenn ein Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte berufen wurde, leitet er diese Besprechungen. Andernfalls übernimmt das mit diesem Bereich betraute Mitglied der ÄK-Präsidentschaft die Leitung.

Zu den Besprechungen eingeladen werden auch:

  • jeweils das beauftragte Mitglied der FHV-Präsidentschaft und der ÄK-Präsidentschaft

  • ein Assistent des Priesterkollegiums

  • ein Mitglied der Präsidentschaft der ältesten JD-Klasse

  • die Berater für Tempel und Familiengeschichte

Alle Anwesenden, auch die Jugendlichen, beraten sich als gleichwertige Teilnehmer.

Diese Besprechungen dienen dem Zweck:

  • die Bemühungen zu koordinieren, den Gemeindeplan für Tempelarbeit und Familiengeschichte umzusetzen (siehe 25.2.6)

  • wenn es gewünscht wird, zu planen, wie man bestimmten Mitgliedern bei der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung helfen kann

Die Besprechungen können mit persönlicher Anwesenheit abgehalten werden, die Koordinierung ist aber auch über Telefon, Video-Anruf, Textnachrichten oder E-Mail möglich.

25.2.8

Der Tempelvorbereitungskurs

Auf Weisung des Bischofs kann ein Tempelvorbereitungskurs eingerichtet werden, damit die Mitglieder sich besser darauf vorbereiten können, Bündnisse zu schließen, wenn sie heilige Handlungen des Tempels empfangen. Dieser Kurs findet außerhalb der regulären Versammlungen am Sonntag zu einem Zeitpunkt statt, der den Mitgliedern gut passt. Er kann im Gemeindehaus oder bei jemandem zuhause stattfinden.

Die Mitglieder des Gemeinderats wählen gebeterfüllt Mitglieder aus, die zu diesem Kurs eingeladen werden. Ein solcher Kurs ist vor allem nützlich für:

  • neue Mitglieder

  • Mitglieder, die sich auf ihr Endowment oder eine Siegelung vorbereiten

  • Mitglieder, die in der Kirche wieder aktiv werden

  • Mitglieder, die das Endowment haben, jedoch schon längere Zeit ihren Tempelschein nicht mehr erneuert haben

Die Bischofschaft beruft eine oder mehrere Lehrkräfte für die Tempelvorbereitung. Die Lektionen und Anweisungen zur Organisation des Kurses sind im Lehrerleitfaden Kraft aus der Höhe: Seminar zur Vorbereitung auf den Tempel zu finden. Die Teilnehmer erhalten das Heft Vorbereitung auf den heiligen Tempel. Material für das persönliche Studium oder für den Unterricht ist auch unter temples.ChurchofJesusChrist.org zu finden.

25.3

Die Organisation der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung im Pfahl

Die Führungsverantwortlichen des Pfahles unterstützen die Mitglieder in den Gemeinden und ihre Führer in ihren Bemühungen im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte.

25.3.1

Die Pfahlpräsidentschaft

Der Pfahlpräsident hat die Schlüssel für Gottes Werk der Errettung und Erhöhung im Pfahl inne. Er und seine Ratgeber haben in diesem Werk die folgenden Aufgaben im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte:

  • Sie achten darauf, dass die Lehre und die Segnungen, die mit Tempelarbeit und der Beschäftigung mit der eigenen Familiengeschichte verbunden sind, in den Versammlungen und Sitzungen des Pfahles regelmäßig vermittelt werden.

  • Sie helfen den Mitgliedern, heilige Bündnisse zu schließen, wenn sie heilige Handlungen des Tempels empfangen.

  • Sie ermuntern die Mitglieder, mehr über ihre Vorfahren herauszufinden und für sie heilige Handlungen des Tempels vorzunehmen.

  • Sie ermuntern die Mitglieder, Gott im Tempel zu verehren, sooft es die Umstände erlauben.

  • Sie führen Tempelinterviews (siehe Kapitel 26).

Bei seinem regelmäßigen Treffen mit jedem Ältestenkollegiumspräsidenten bespricht ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft die Tempelarbeit und die familiengeschichtliche Forschung in der Gemeinde (siehe 8.3.1). Die Ratgeber in der ÄK-Präsidentschaft und der diesem Kollegium zugeteilte Hohe Rat können ebenfalls an dem Treffen teilnehmen.

25.3.2

Das Pfahlführungskomitee für die Erwachsenen

Zum Pfahlführungskomitee für die Erwachsenen gehören:

  • die Pfahlpräsidentschaft

  • die Pfahl-FHV-Präsidentschaft

  • die den Ältestenkollegien zugeteilten Hohen Räte

Diese Führungsverantwortlichen schulen die ÄK- und FHV-Präsidentschaften in ihren Aufgaben im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte und unterstützen sie darin (siehe 25.2.2). Schulungen können in Gruppen oder einzeln erfolgen. Die Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte können dazu eingeladen werden.

Näheres zu den Sitzungen dieses Komitees ist in 29.3.9 zu finden.

25.3.3

Die Hohen Räte

Die Pfahlpräsidentschaft kann Hohe Räte beauftragen, den folgenden Personenkreis in seinen Aufgaben im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte zu schulen und zu unterstützen:

  • ÄK-Präsidentschaften

  • Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte

  • Pfahlberater für Tempel und Familiengeschichte

Einer oder mehrere Hohe Räte können beauftragt werden, diese Bemühungen zu leiten. In den ihm zugewiesenen Gemeinden und Kollegien hat jedoch jeder Hohe Rat diese Aufgabe.

Die Hohen Räte können den Gemeindeleitern für Tempel und Familiengeschichte bei der Schulung der Gemeindeberater für Tempel und Familiengeschichte helfen. Pfahlberater für Tempel und Familiengeschichte können den Hohen Räten zur Hand gehen.

Die Pfahlpräsidentschaft kann einen Hohen Rat damit beauftragen, die Indexierungsbemühungen des Pfahles zu koordinieren (siehe 25.4.3). Dieser oder ein anderer Hoher Rat kann damit beauftragt werden, die Arbeit in den FamilySearch Centern zu beaufsichtigen (siehe 25.3.6).

25.3.4

Die Pfahl-FHV-Präsidentschaft

Unter der Leitung des Pfahlpräsidenten schult und unterstützt die Pfahl-FHV-Präsidentschaft die Gemeinde-FHV-Präsidentschaften in ihren Aufgaben im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte.

25.3.5

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Die Pfahlberater für Tempel und Familiengeschichte

Die Pfahlberater für Tempel und Familiengeschichte unterstützen die Tempelarbeit und die familiengeschichtliche Forschung im gesamten Pfahl. Sie arbeiten unter der Leitung der Pfahlpräsidentschaft und einem oder mehreren dem Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte zugeteilten Hohen Räten.

Diese Berater und Beraterinnen unterstützen die Hohen Räte und die Pfahl-FHV-Präsidentschaft in ihren Bemühungen, andere im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte zu schulen (siehe 25.3.3 und 25.3.4). Sie können auch die folgenden Aufgaben übernehmen:

  • dazu beitragen, die Mitglieder in den Gemeinden, die eine Berufung im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte haben, zu unterweisen und zu unterstützen

  • dazu beitragen, die Indexierungsbemühungen des Pfahles zu koordinieren (25.4.3)

  • in einem FamilySearch Center mitarbeiten (siehe 25.3.6)

25.3.6

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FamilySearch Center

Wenn genügend Ressourcen zur Verfügung stehen, kann der Pfahl ein oder mehrere FamilySearch Center einrichten. Den Besuchern dieser Center soll geholfen werden, lebende und verstorbene Familienangehörige miteinander zu vereinen, nachdem man sie entdeckt und Informationen über sie zusammengetragen hat. Jedermann kann diese Center gerne nutzen.

Der Pfahlpräsident weist jedem FamilySearch Center einen Pfahlberater für Tempel und Familiengeschichte zu, der dort die Aufsicht führt. Das Personal in den Centern besteht im Allgemeinen aus diesen Centern zugeteilten Gemeindeberatern für Tempel und Familiengeschichte. FamilySearch Center sollen zu günstigen Zeiten geöffnet sein.

Als Ausnahme gilt, dass einige große FamilySearch Center von der Gebietspräsidentschaft beaufsichtigt werden.

25.3.7

Die Gebietsberater für Tempel und Familiengeschichte

Die Gebietspräsidentschaft kann Gebietsberater für Tempel und Familiengeschichte berufen. Wenn möglich, kann für jeden Koordinierungsrat ein Berater oder eine Beraterin oder ein Ehepaar berufen werden. In der Regel üben die Berater ihr Amt drei bis fünf Jahre aus.

Die Gebietspräsidentschaft kann Gebietssiebziger damit beauftragen, die Arbeit dieser Berater im Koordinierungsrat abzustimmen. Die Arbeit der Berater soll dem entsprechen, was schwerpunktmäßig für das Gebiet festgelegt wurde.

Auf Weisung der Gebietspräsidentschaft und der Gebietssiebziger unterstützen die Berater die Pfahlpräsidenten dabei, ihre Aufgaben im Bereich Tempel und Familiengeschichte zu erfüllen. Sie helfen den Pfahlpräsidenten, die Hohen Räte, Pfahl-FHV-Präsidentschaften, Pfahlführungskomitees für die Erwachsenen sowie Pfahlberater für Tempel und Familiengeschichte in ihren Aufgaben zu unterweisen.

Die Berater können beauftragt werden, die Pfahlpräsidentschaften bei der Vorbereitung der Mitglieder auf die Gottesverehrung im Tempel zu unterstützen, wenn für ein Gebiet ein neuer Tempel angekündigt wurde. Neben weiteren Aufgaben können die Berater damit betraut werden, die Führungsverantwortlichen der Pfähle in den Grundsätzen und Verfahrensweisen für die Tempelarbeit und die familiengeschichtliche Forschung anzuleiten. Zu diesen Grundsätzen und Verfahrensweisen zählen:

  • wie man die Tempelarbeit und die familiengeschichtliche Forschung in Pfahl und Gemeinde organisiert (siehe 25.3 und 25.2)

  • wie man die ÄK- und die FHV-Präsidentschaften in ihren Aufgaben unterstützt (siehe 25.2.2)

  • inwiefern Tempelarbeit und familiengeschichtliche Forschung Kindern und Jugendlichen zugutekommen können (siehe 10.2.4, 11.2.4 und 12.2.4)

  • wie man effektive Koordinierungssitzungen für Tempelarbeit und Familiengeschichte abhält (siehe 25.2.7)

  • wie man den Führungsverantwortlichen der Gemeinden hilft, Pläne aufzustellen und Ziele zu setzen (siehe 25.2.6)

  • wie man den Mitgliedern hilft, sich auf den Tempel vorzubereiten (siehe 25.2.8)

  • was man für die Mitglieder tun kann, die zum ersten Mal im Tempel Taufen für Verstorbene durchführen (siehe 23.2)

  • wie man dazu beiträgt, dass Mitglieder stärkende Erlebnisse bei der Familienforschung haben (siehe Schulung für Führungsverantwortliche zum Thema Tempel und Familiengeschichte)

25.4

Angebote und Hilfen im Bereich Familiengeschichte

25.4.1

Meine Familie: Geschichten, die uns zusammenführen

Das Heft Meine Familie: Geschichten, die uns zusammenführen hilft Menschen, Verwandte und Vorfahren zu entdecken und Geschichten aus ihrem Leben zusammenzutragen. Es kann Mitgliedern auch helfen, die ersten Namen aus der Familie für heilige Handlungen des Tempels vorzubereiten.

Das Heft kann auf ChurchofJesusChrist.org heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare kann man auf store.ChurchofJesusChrist.org bestellen.

25.4.2

FamilySearch.org und die FamilySearch-Apps

FamilySearch.org ist die Website der Kirche für Tempelarbeit und Familiengeschichte. Sie kann dem Benutzer helfen:

  • einen Stammbaum mit Verwandtschaftsverhältnissen und den daraus resultierenden Verbindungen zu erstellen

  • Vorfahren und ihre Geschichte zu entdecken

  • Geschichten aus der Familie, Familienfotos und Familienchroniken auszutauschen und zu bewahren

  • Namen von Vorfahren für heilige Handlungen des Tempels vorzubereiten

Mit den FamilySearch-Apps Familienstammbaum und Erinnerungen kann sich jeder von einem Mobilgerät aus an Tempelarbeit und familiengeschichtlicher Forschung beteiligen.

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Eine Familie schaut sich Fotos an

25.4.3

Die Indexierung

Beim Indexieren überträgt man Informationen aus schriftlich abgefassten historischen Aufzeichnungen in eine durchsuchbare Datenbank auf FamilySearch.org. Indexiererinnen und Indexierer erleichtern es anderen Menschen, ihre Vorfahren zu entdecken und für sie heilige Handlungen des Tempels vorzunehmen.

Beim Indexieren kann jeder mitmachen. Besonders erfüllend kann diese Tätigkeit sein für:

  • Jugendliche

  • junge Erwachsene

  • Mitglieder, die nicht regelmäßig an Versammlungen der Kirche teilnehmen können

  • neue Mitglieder

  • die Allgemeinheit

Der Pfahlpräsident kann einen Pfahlberater für Tempel und Familiengeschichte beauftragen, diese Arbeit zu koordinieren.

Näheres ist der Übersicht in der Rubrik „Indexierung“ auf FamilySearch.org zu entnehmen.

25.5

Tempelarbeiter vorschlagen und berufen

25.5.1

Tempelarbeiter vorschlagen

Als Tempelarbeiter oder Tempelarbeiterin kommen in Frage:

  • Mitglieder, die vom Bischof oder anderen Führungsverantwortlichen der Gemeinde benannt werden

  • Mitglieder, die den Bischof gefragt haben, wie sie helfen können

  • Mitglieder, die vom Tempelpräsidenten, der Oberin oder anderen Führungsverantwortlichen des Tempels vorgeschlagen werden

  • Mitglieder, die sich auf eine Mission vorbereiten oder vor kurzem von einer Mission zurückgekehrt sind (siehe Kapitel 24)

Die Namen derer, die als Tempelarbeiter oder Tempelarbeiterin in Frage kommen, werden über die Funktion „Tempelarbeiter vorschlagen“ eingereicht. Diese Funktion steht Bischöfen, Pfahlpräsidenten und Tempelpräsidentschaften zur Verfügung. Wie die Namen eingereicht werden, wird nun erklärt.

Wenn Mitglieder einer Tempelpräsidentschaft jemanden gefunden haben, der als Tempelarbeiter oder Tempelarbeiterin in Frage kommt, legen sie dem Bischof über die Funktion „Tempelarbeiter vorschlagen“ den Namen vor.

Hat ein Bischof jemanden gefunden, der als Tempelarbeiter oder Tempelarbeiterin in Frage kommt, oder wurde ihm von einem Tempelpräsidenten ein Vorschlag gemacht, spricht er mit dem betreffenden Mitglied über diese Möglichkeit der Mithilfe. Er geht mit ihm die Anforderungen an Verordnungsarbeiter (siehe 25.5.2) oder an ehrenamtliche Mitarbeiter des Tempels (siehe 25.5.3) durch. Sind sowohl der Bischof als auch das Mitglied der Ansicht, dass dies ein gutes Betätigungsgebiet wäre, vervollständigt der Bischof den Vorschlag über das Tool „Tempelarbeiter vorschlagen“ und reicht ihn ein. Dem Mitglied sollte klar sein, dass ein eingereichter Vorschlag noch nicht bedeutet, dass es als Tempelarbeiter oder Tempelarbeiterin berufen oder eingeteilt wird.

Der Vorschlag wird als Nächstes vom Pfahlpräsidenten geprüft, sofern das Mitglied einem Pfahl angehört. Gehört es einem Distrikt an, prüft der Missionspräsident den Vorschlag. Wenn der Pfahl- bzw. der Missionspräsident den Vorschlag genehmigt, legt er ihn über die Funktion „Tempelarbeiter vorschlagen“ dem Tempelpräsidenten zur Prüfung vor.

Wer als Tempelarbeiter oder Tempelarbeiterin berufen oder eingeteilt wird, verpflichtet sich normalerweise, jede Woche eine bestimmte Zeit im Tempel Dienst zu tun. Führungsverantwortliche vermeiden es bitte, weitere Berufungen auszusprechen, die die Möglichkeiten des Mitglieds, im Tempel Dienst zu tun, einschränken würden.

Über die Funktion „Tempelarbeiter vorschlagen“ können Bischöfe und Pfahlpräsidenten auch eine Liste aller Mitglieder aus der Gemeinde bzw. aus dem Pfahl einsehen, die derzeit im Tempel dienen.

25.5.2

Anforderungen an Verordnungsarbeiter

Verordnungsarbeiter und Verordnungsarbeiterinnen helfen beim Vollziehen heiliger Handlungen im Tempel. Um als Verordnungsarbeiter oder Verordnungsarbeiterin vorgeschlagen werden zu können, muss ein Mitglied den folgenden Anforderungen genügen:

  • Es muss im Tempeldistrikt des Tempels wohnen, in dem es Dienst tun soll.

  • Es muss das Endowment empfangen haben, die Tempelbündnisse halten und einen gültigen Tempelschein besitzen.

  • Es muss ein festes Zeugnis vom wiederhergestellten Evangelium Jesu Christi haben.

  • Es muss körperlich in der Lage sein, heilige Handlungen ohne Hilfe durchzuführen.

  • Es muss in der Kirche und in der Gesellschaft einen guten Ruf haben.

  • Es muss gut mit anderen zusammenarbeiten können.

  • Es muss zuverlässig und bei guter Gesundheit sein.

  • Es darf gegenwärtig keinen Vermerk auf seinem Mitgliedsschein haben.

Außerdem achtet der Bischof auf Folgendes:

  • Wurde eine Mitgliedschaft formell beschränkt, kann der oder die Betreffende frühestens fünf Jahre nach Streichung der Beschränkungen als Verordnungsarbeiter bzw. Verordnungsarbeiterin vorgeschlagen werden (siehe 32.11.3 und 32.16.1).

  • Wurde jemandem, der das Endowment noch nicht empfangen hat, die Mitgliedschaft entzogen oder hat er sie streichen lassen, kann der oder die Betreffende frühestens fünf Jahre nach Wiederaufnahme in die Kirche als Verordnungsarbeiter bzw. Verordnungsarbeiterin vorgeschlagen werden (siehe 32.11.4, 32.14.9, 32.16.1 und 32.16.2).

  • Wurde jemandem, der das Endowment empfangen hat, die Mitgliedschaft entzogen oder hat er sie streichen lassen, kann der oder die Betreffende frühestens fünf Jahre nach Wiederherstellung der Segnungen als Verordnungsarbeiter bzw. Verordnungsarbeiterin vorgeschlagen werden (siehe 32.11.4, 32.14.9 und 32.17.2).

Wenn seit dem oben genannten Ereignis keine fünf Jahre vergangen sind, kann das Mitglied in der Regel als ehrenamtlicher Mitarbeiter im Tempel vorgeschlagen werden, wenn es die Voraussetzungen für diese Aufgabe erfüllt.

25.5.3

Anforderungen an ehrenamtliche Mitarbeiter des Tempels

Ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Tempels beteiligen sich an Verwaltungsaufgaben, beispielsweise im Büro oder in der Wäscherei. Um für die ehrenamtliche Mitarbeit vorgeschlagen werden zu können, muss ein Mitglied den folgenden Anforderungen genügen:

  • Es muss im Tempeldistrikt des Tempels wohnen, in dem es mitarbeiten soll.

  • Es muss das Endowment empfangen haben, die Tempelbündnisse halten und einen gültigen Tempelschein besitzen.

  • Es muss gut mit anderen zusammenarbeiten können.

  • Es muss zuverlässig und bei guter Gesundheit sein.

  • Es darf gegenwärtig keinen Vermerk auf seinem Mitgliedsschein haben.

Als Ausnahme von diesen Anforderungen müssen Mitglieder, die außerhalb des Tempels ehrenamtlich mitarbeiten, nicht das Endowment empfangen haben. Das gilt beispielsweise für Mitglieder, die auf dem Außengelände des Tempels arbeiten.

25.5.4

Verordnungsarbeiter berufen und einsetzen

Nachdem der Tempelpräsident einen Vorschlag erhalten hat, dass jemand als Verordnungsarbeiter oder -arbeiterin Dienst tun soll, führt ein Mitglied der Tempelpräsidentschaft oder jemand, der von diesem Mitglied damit beauftragt wurde, ein Interview mit dem Betreffenden. Seiner Inspiration folgend, beruft derjenige, der das Interview führt, diejenigen, die als Verordnungsarbeiter oder -arbeiterin Dienst tun können, und setzt sie ein.

25.5.5

Ehrenamtliche Mitarbeiter einteilen

Ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Tempels können von einem Mitglied der Tempelpräsidentschaft oder jemandem, der von diesem Mitglied damit beauftragt wurde, interviewt und eingeteilt werden. Die Mitarbeiter werden lediglich eingeteilt und nicht berufen. Es ist keine Einsetzung erforderlich.