Handbücher und Berufungen
Zusammenfassung der zuletzt vorgenommenen Aktualisierungen


„Zusammenfassung der zuletzt vorgenommenen Aktualisierungen“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2025

„Zusammenfassung der zuletzt vorgenommenen Aktualisierungen“, Allgemeines Handbuch

Zusammenfassung der zuletzt vorgenommenen Aktualisierungen

November 2025

Kapitel 5: Die Führung auf oberster Ebene und im Gebiet

  • 5.1.1.1. Die Erste Präsidentschaft und das Kollegium der Zwölf Apostel (die Nachfolge in der Präsidentschaft der Kirche wurde präzisier gefasst)

Kapitel 6: Die Führung eines Pfahles

  • 6.5. Der Hoherat (es wurde klargestellt, dass Älteste in einem Distriktsrat tätig sein können)

  • 6.6. Der Pfahlpatriarch (die Formulierung „vom Dienst freigestellt“ wurde geändert zu „vom aktiven Dienst freigestellt“)

  • 6.6.1. Einen Pfahlpatriarchen berufen, bestätigen und ordinieren (es wurden Angaben dazu hinzugefügt, einen Pfahlpatriarch zu ordinieren, bevor er bei einer Pfahlkonferenz bestätigt werden kann)

  • 6.6.3. Einen neu berufenen Pfahlpatriarchen schulen (Hilfsmittel wurden aktualisiert)

  • 6.6.6. Wenn ein Patriarch zu einem weiteren Amt in der Kirche berufen wird (die Formulierung „vom Dienst freigestellt“ wurde geändert zu „vom aktiven Dienst freigestellt“)

  • 6.7.1.1. Zusätzliche Aufgaben der Pfahl-FHV-Präsidentschaft (es wird nun die Aufgabe der Gemeinde-FHV-Präsidentschaft betont, die Bemühungen in den Bereichen Missionsarbeit sowie Tempelarbeit und familiengeschichtliche Forschung mit anzuleiten)

Kapitel 7: Die Bischofschaft

  • 7.2. Unterschiede zwischen einer Zweigpräsidentschaft und einer Bischofschaft (es wird nun auch auf 23.6.1 verwiesen)

Kapitel 9: Die Frauenhilfsvereinigung (FHV)

  • 9.5. Die Führung der Frauenhilfsvereinigung im Pfahl (es wird nun die Aufgabe der Gemeinde-FHV-Präsidentschaft betont, die Bemühungen in den Bereichen Missionsarbeit sowie Tempelarbeit und familiengeschichtliche Forschung mit anzuleiten)

Kapitel 10: Die Kollegien des Aaronischen Priestertums (AP)

  • 10.2.1.3. Dienstprojekte und Aktivitäten (es wurde klargestellt, dass 18-Jährige an Aktivitäten des Aaronischen Priestertums teilnehmen dürfen, zum Beispiel an Zeltlagern und Tagungen)

  • 10.2.4. Familien für die Ewigkeit vereinen (statt des Begriffs „Indexierung“ wird nun die Formulierung „ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich Familiengeschichte“ verwendet)

Kapitel 11: Die Jungen Damen (JD)

  • 11.2.1.3. Dienstprojekte und Aktivitäten (klargestellt, dass 18-Jährige an Aktivitäten der Jungen Damen teilnehmen dürfen, zum Beispiel an Zeltlagern und Tagungen)

  • 11.2.4. Familien für die Ewigkeit vereinen (statt des Begriffs „Indexierung“ wird nun die Formulierung „ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich Familiengeschichte“ verwendet)

Kapitel 12: Die Primarvereinigung (PV)

  • 12.1.8. Die Versammlung zur Vorbereitung auf die Taufe und die Konfirmierung (neuer Abschnitt)

  • 12.2.4. Familien für die Ewigkeit vereinen (statt des Begriffs „Indexierung“ wird nun die Formulierung „ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich Familiengeschichte“ verwendet)

  • 12.3.2. Die PV-Präsidentschaft (es nimmt nun ein Mitglied der PV-Präsidentschaft an der wöchentlichen Koordinierungssitzung zur Missionsarbeit und an den Koordinierungssitzungen der Gemeinde für Tempelarbeit und Familiengeschichte teil)

Kapitel 14: Alleinstehende Mitglieder

  • 14.2.4. Familien für die Ewigkeit vereinen (statt des Begriffs „Indexierung“ wird nun die Formulierung „ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich Familiengeschichte“ verwendet)

Kapitel 18: Die heiligen Handlungen des Priestertums und Priestertumssegen vollziehen

  • 18.7.1.1. Als Mitglied eingetragene Kinder (es wird nun auf den neuen Abschnitt 12.1.8, „Die Versammlung zur Vorbereitung auf die Taufe und die Konfirmierung“, verwiesen)

  • 18.17. Der Patriarchalische Segen (der Zweck des Patriarchalischen Segens wird nun näher erläutert)

  • 18.17.1. Den Patriarchalischen Segen erhalten (das Mitglied darf nun auch ein guten Freund hinzubitten)

Kapitel 19: Musik

  • Kapitel 19 wurde dahingehend überarbeitet, dass nun auch der Gottesverehrung förderliche Lieder für Kinder für den Gemeindegesang verwendet werden dürfen.

Kapitel 20: Aktivitäten

  • 20.4. Jugendtagungen (es wurde klargestellt, dass 18-Jährige an Jugendtagungen teilnehmen dürfen)

  • 20.7.2. Mindestalter für die Teilnahme an Jugendaktivitäten (es wurde klargestellt, dass 18-Jährige an Jugendaktivitäten teilnehmen dürfen)

  • 20.7.3.4. Church Activity Medical Assistance Program [Krankenzusatzversicherung der Kirche für Aktivitäten] (CAMA gilt nicht mehr für Mitglieder der Kirche in Kanada)

  • 20.7.6.3. Unfallmeldungen (Mitglieder der Kirche in Kanada melden Unfälle jetzt dem Gebietsbüro und nicht mehr dem Hauptsitz der Kirche)

Kapitel 22: Für zeitliche Bedürfnisse vorsorgen und Eigenständigkeit fördern

  • 22.3.2. Mitgliedern helfen, kurzfristige Bedürfnisse abzuschätzen und ihnen gerecht zu werden (es wurde klargestellt, dass der Bischof bei dringenden Bedürfnissen auch dann Unterstützung gewähren kann, wenn noch kein Plan zur Eigenständigkeitsförderung aufgestellt wurde)

  • 22.3.3. Mitgliedern zu mehr Eigenständigkeit verhelfen (es wird nun betont: wann immer Mitglieder Unterstützung seitens der Kirche erhalten, wird ein Plan zur Eigenständigkeitsförderung verwendet)

  • 22.5.1.1. Die Unterstützung von Mitgliedern der Gemeinde (Mitglieder, die Unterstützung seitens der Kirche erhalten, sollen sich nun um zeitlichen und geistigen Fortschritt bemühen)

Kapitel 23: Das Evangelium verbreiten und neue und zurückkehrende Mitglieder stärken

  • 23.1. Das Evangelium verbreiten (eine Einleitung wurde hinzugefügt; ein Video befindet sich nun in 23.1.3)

  • 23.1.1. Lieben (der Abschnitt wurde überarbeitet)

  • 23.1.2 Weitergeben (neue Absätze, die zuvor in 23.1.3 standen)

  • 23.1.3. Einladen (der Abschnitt wurde überarbeitet; einige Absätze stehen nun in 23.1.2; ein Video, das sich in 23.1 befand, wurde hinzugefügt)

  • 23.2. Neue Mitglieder stärken (ein Link zur Anleitung Mein Weg der Bündnisse wurde hinzugefügt)

  • 23.4. Die wöchentliche Koordinierungssitzung abhalten (die Überschrift wurde überarbeitet; ein Abschnitt wurde überarbeitet, um den Zweck zu verdeutlichen, den Bericht Fortschritt auf dem Weg der Bündnisse herauszustellen und den Wortlaut an die Anleitung Verkündet mein Evangelium! anzugleichen; ein Mitglied der PV-Präsidentschaft nimmt nun an dieser Sitzung teil)

  • 23.4.1. Die Anleitung Mein Weg der Bündnisse und der Bericht „Fortschritt auf dem Weg der Bündnisse“ (neuer Abschnitt; Absätze, die zuvor in 23.6.5 standen, sind nun hier zu finden)

  • 23.6.1. Die Bischofschaft (der Bischof oder Zweigpräsident kann nun einen Ratgeber damit beauftragen, mit neuen Mitgliedern ein Interview zu führen; es wird nun auf die Funktion „Assistent für Namen der Familie“ verwiesen)

  • 23.6.5. Der Gemeinderat und der Gemeinde-Jugendrat (Absätze zur Anleitung Mein Weg der Bündnisse und zum Bericht „Fortschritt auf dem Weg der Bündnisse“ stehen nun in 23.4.1)

Kapitel 24: Missionarsvorschläge und der Missionsdienst

  • In Kapitel 24 wurden die Begriffe „Service-Mission“ und „Leiter für Service-Missionen“ ersetzt durch „Tätigkeit als Service-Missionar“ und „Auftrag für Service-Missionare“ sowie „Berater für Service-Missionare“.

  • 24.2.3. Senior-Missionare (wurde um die Richtlinie ergänzt, dass alleinstehende Männer ab 40 Jahren als Senior-Missionare berufen werden können)

  • 24.3.4.1. Die Finanzierung junger Missionare, die fern von zuhause dienen (die Anweisungen zur Finanzierung von Missionaren wurden präzisiert)

  • 24.4.2. Interviews und Vorschlagsformulare (das Verfahren für Missionarsvorschläge wurde präziser gefasst)

  • 24.4.4. Wenn jemand keine Vollzeitmission erfüllen kann (die Kontaktangaben für die Missionsabteilung wurden aktualisiert)

  • 24.5.3. Die Einsetzung eines Missionars (es wurden Anweisungen für den Fall hinzugefügt, dass die Umstände es nicht zulassen, einen Missionar vor seinem Dienstantritt einzusetzen)

  • 24.7. Service-Missionare (die Überschrift wurde überarbeitet)

  • 24.7.1. Einsatzmöglichkeiten für Service-Missionare ausfindig machen (die Liste mit Beispielen von Einsatzmöglichkeiten für Service-Missionare wurde aktualisiert)

  • 24.7.3. Schulung und Betreuung (es wurde klargestellt, dass junge Service-Missionare an einer virtuellen Schulung an einer Missionarsschule teilnehmen)

  • 24.7.5. Die Beendigung einer Tätigkeit als Service-Missionar (die Überschrift wurde überarbeitet; der zweite Absatz wurde gestrichen; Kontaktangaben für den Ansprechpartner in der Missionsabteilung wurden hinzugefügt)

Kapitel 25: „Tempelarbeit und Familiengeschichte in Gemeinde und Pfahl“

  • In Kapitel 25 wurde die Formulierung „Familien für die Ewigkeit vereinen“ hervorgehoben.

  • 25. Familien für die Ewigkeit vereinen – durch Tempelarbeit und Familienforschung (die Überschrift wurde überarbeitet)

  • 25.0. Einleitung (ein Absatz wurde hinzugefügt, in dem die Segnungen der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung beschrieben werden)

  • 25.1. Familien für die Ewigkeit zu vereinen – die Mitwirkung der Mitglieder und der Führungsverantwortlichen (Überschrift und Abschnitt wurden überarbeitet)

  • 25.2. Die Führungsverantwortlichen in der Gemeinde (die Überschrift wurde überarbeitet; bestimmte Inhalte stehen nun in 25.2.5)

  • 25.2.1. Die Bischofschaft (der Abschnitt wurde überarbeitet)

  • 25.2.2. Die Präsidentschaften des Ältestenkollegiums und der FHV (zusätzlicher Schwerpunkt auf Mitglieder, die gerade auf Mission berufen wurden und auf Mitglieder, die das Endowment noch nicht empfangen haben; der letzte Punkt in 25.2.3 steht nun hier)

  • 25.2.3. Der Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte (der letzte Punkt steht nun in 25.2.2)

  • 25.2.4. Die Gemeindeberater für Tempel und Familiengeschichte (was bei Punkt 2 stand, wurde nach oben gerückt, um zu betonen, worauf die Berater bei ihrer Tätigkeit den Schwerpunkt legen sollen)

  • 25.2.5. Der Gemeinderat (die Liste mit den verschiedenen Punkten wurde überarbeitet)

  • 25.2.6. Der Gemeindeplan für Tempelarbeit und Familiengeschichte (die Liste mit Beispielen wurde überarbeitet)

  • 25.2.7. Die Koordinierungssitzungen der Gemeinde für Tempelarbeit und Familiengeschichte (der Abschnitt wurde überarbeitet; ein Mitglied der PV-Präsidentschaft nimmt nun an diesen Sitzungen teil)

  • 25.3. Die Führungsverantwortlichen im Pfahl (die Überschrift wurde überarbeitet; Inhalte wurden gelöscht)

  • 25.3.1 Die Pfahlpräsidentschaft (die Liste mit den verschiedenen Punkten wurde überarbeitet)

  • 25.3.3. Die Hohen Räte (es wurde klargestellt, dass die Hohen Räte den Ältestenkollegiumspräsidentschaften bei der Schulung der Gemeindeberater für Tempel und Familiengeschichte helfen können)

  • 25.3.8. Die Gebietsberater für Tempel und Familiengeschichte (die Tätigkeit dieser Berater wird nun näher beschrieben; es wird nun auf die Schulung für Führungsverantwortliche zum Thema Tempel und Familiengeschichte verwiesen)

  • 25.4.1. Online-Hilfsmittel (die Überschrift und der Abschnitt wurden überarbeitet)

  • 25.4.3. Ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich Familiengeschichte (es wird nun auf die App Get Involved verwiesen)

  • 25.5.2. Anforderungen an Tempelarbeiter (von Tempelarbeitern ausführbare Tätigkeiten klarer formuliert)

Kapitel 26: Der Tempelschein

  • Kapitel 26 wurde umstrukturiert und überarbeitet, um den Verfahrensänderungen für das Ausstellen eines Tempelscheins für heilige Handlungen (Lebende) über die Funktion „Vorbereitung auf Verordnungen“ in LCR, der Einführung des digitalen Tempelscheins und der Bündelung von Angaben Rechnung zu tragen.

  • 26.0. Einleitung (der Abschnitt wurde überarbeitet; es wurde klargestellt, dass ein Mitglied getauft und konfirmiert sein muss, um einen Tempelschein erhalten zu können)

  • 26.1. Tempelscheinarten (der Abschnitt wurde überarbeitet; es wurde klargestellt, dass es drei Tempelscheinarten gibt; die Option, einen digitalen Tempelschein zu erhalten, wurde hinzugefügt)

  • 26.3. Allgemeine Richtlinien für das Ausstellen des Tempelscheins (einige Inhalte stehen nun in 26.3.1 und 26.3.2)

  • 26.3.1. Das Ausstellen eines Tempelscheins für die Teilnahme an Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene (neuer Abschnitt; Inhalte aus 26.4.1, 26.3, 26.3.3, 26.4.1 und 26.4.3 stehen nun hier)

  • 26.3.2. Das Ausstellen eines Tempelscheins für Mitglieder, die das Endowment empfangen haben (die Überschrift wurde überarbeitet; Abschnittsnummer neu zugeteilt; Inhalte aus 26.1, 26.3, 26.3.3 und 26.4.1 stehen nun hier)

  • 26.3.3. Das Ausstellen eines Tempelscheins für heilige Handlungen (Lebende) (neuer Abschnitt; Inhalte aus 26.3.1, 26.3.3, 26.4.1, 26.4.4 und 26.5.1 stehen nun hier; Mitglieder, die am Jahresende mindestens 12 Jahre alt sind, müssen zusätzlich zu dem Schein für heilige Handlungen (Lebende) entweder einen Tempelschein für Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene haben oder einen Tempelschein für Mitglieder, die das Endowment empfangen haben)

  • 26.3.4. Das Ausstellen eines Tempelscheins für Mitglieder in abgelegenen Gebieten (die Überschrift wurde überarbeitet; Abschnittsnummer neu zugeteilt)

  • 26.4. Wie man ein Tempelinterview führt (Abschnittsnummer neu zugeteilt)

  • 26.4.1. Fragen für das Tempelinterview (Abschnittsnummer neu zugeteilt)

  • 26.4.2. Das Tragen des Garments (Abschnittsnummer neu zugeteilt)

  • 26.4.3. Weitere Anweisungen (Abschnittsnummer neu zugeteilt)

  • 26.4. Das Ausstellen eines Tempelscheins für Mitglieder, die das Endowment nicht empfangen haben (Abschnitt gestrichen)

  • 26.4.1. Allgemeine Richtlinien (Abschnitt gelöscht; Inhalte stehen jetzt in 26.3.1)

  • 26.4.2. Der Tempelschein für Neugetaufte (Abschnitt gelöscht; Inhalte stehen jetzt in 26.5.1)

  • 26.4.3. Der Tempelschein für die Teilnahme an Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene (Abschnitt gelöscht; einige Inhalte stehen jetzt in 26.3.1)

  • 26.4.4. Der Tempelschein für die Siegelung lebender Kinder an ihre Eltern (Abschnitt gelöscht; einige Inhalte stehen jetzt in 27.4.1 und 27.4.5)

  • 26.5.1. Mitglieder, die das Endowment für sich selbst empfangen (Abschnitt gestrichen; einige Inhalte stehen jetzt in 27.2.2; nachfolgende Abschnitte wurden neu nummeriert)

  • 26.5.1. Neugetaufte (Abschnittsnummer neu zugeteilt; Inhalte aus Abschnitt 26.4.2 hinzugefügt; Bischöfe können nun neuen Mitgliedern anbieten, mithilfe des Tools Assistent für Namen der Familie Namen verstorbener Angehöriger auszudrucken)

Kapitel 27: Die heiligen Handlungen des Tempels für Lebende

  • Kapitel 27 wurde umstrukturiert und überarbeitet, um den Verfahrensänderungen für das Ausstellen eines Tempelscheins für heilige Handlungen (Lebende) Rechnung zu tragen.

  • 27.1.1. Die Vorbereitung auf den Empfang der heiligen Handlungen des Tempels (einige Inhalte stehen jetzt in 27.1.2)

  • 27.1.2. Terminvereinbarungen für heilige Handlungen des Tempels (Abschnitt gestrichen)

  • 27.1.2. Überprüfung von Datensätzen und Erhalt eines Tempelscheins für heilige Handlungen (Lebende) (neuer Abschnitt; Inhalte aus 27.1.1 stehen nun hier)

  • 27.2. Das Endowment (Die Beschreibung der Vorverordnungen und des Gesetzes der Keuschheit ist nun klarer formuliert)

  • 27.2.2. Den richtigen Zeitpunkt für den Empfang des Endowments festlegen (die Richtlinie aus Abschnitt 26.5.1 wurde hinzugefügt, dass ein Mann das Endowment nur dann empfangen kann, wenn er das Melchisedekische Priestertum trägt)

  • 27.2.3.1. Erhalt eines Tempelscheins für heilige Handlungen (Lebende) (ein Mitglied kann das Endowment nun nur dann empfangen, wenn es sowohl einen Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende) hat als auch einen Tempelschein für Mitglieder, die das Endowment empfangen haben)

  • 27.2.3.2. Kontaktaufnahme mit dem Tempel (es wurde klargestellt, dass Mitglieder, die das Endowment empfangen möchten, vor der Kontaktaufnahme mit dem Tempel mit ihrem Bischof zusammenkommen sollen)

  • 27.3. Die Siegelung von Mann und Frau (wurde um eine Erläuterung des Bundes ergänzt, den Mitglieder bei einer Siegelung schließen)

  • 27.3.2.1. Erhalt eines Tempelscheins für heilige Handlungen (Lebende) für die Siegelung von Mann und Frau (die Überschrift wurde überarbeitet; man kann sich nun nur dann an den Ehepartner siegeln lassen, wenn man sowohl einen Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende) hat als auch einen Tempelschein für Mitglieder, die das Endowment empfangen haben)

  • 27.3.2.3. Besorgung einer Heiratserlaubnis (wurde um Angaben zur Vorbereitung auf Verordnungen ergänzt)

  • 27.3.2.4. Begleitpersonen für das Ehepaar, das sich siegeln lässt (die Überschrift wurde überarbeitet; aktualisiert, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass ein Paar vor der Siegelung möglicherweise bereits standesamtlich geheiratet hat)

  • 27.3.2.6. Die passende Kleidung für eine Siegelung im Tempel (aktualisiert, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass ein Paar vor der Siegelung möglicherweise bereits standesamtlich geheiratet hat)

  • 27.3.4. Wer bei einer Siegelung im Tempel zugegen sein darf (ein Pfahlpräsident kann nun ein Mitglied, das eine geistige Behinderung hat, die Erlaubnis erteilen, bei der Siegelung seiner Eltern zugegen zu sein)

  • 27.4.1. Erhalt eines Tempelscheins für heilige Handlungen (Lebende) (die Überschrift wurde überarbeitet; eine Tabelle wurde hinzugefügt, in der steht, welche Tempelscheine ein Mitglied benötigt, um sich an seine Eltern siegeln lassen zu können)

  • 27.4.2. Kontaktaufnahme mit dem Tempel (es wurde klargestellt, dass Mitglieder, die an ihre Kinder oder an ihre verstorbenen Eltern gesiegelt werden möchten, vor der Kontaktaufnahme mit dem Tempel mit ihrem Bischof zusammenkommen sollen)

  • 27.4.5. Wer bei einer Siegelung lebender Kinder an die Eltern zugegen sein darf (eine Tabelle wurde hinzugefügt, in der steht, welche Tempelscheine ein Mitglied benötigt, das der Siegelung seiner Geschwister an die Eltern beiwohnen möchte)

Kapitel 28: Die heiligen Handlungen des Tempels für Verstorbene

  • 28.1.1.1. Die Namen von Angehörigen einreichen (zur Befolgung der Richtlinien wurde das Wort „möglichst“ gestrichen)

  • 28.1.1.2. Die Namen von Prominenten und Menschen aus einem nicht zugelassenen Personenkreis einreichen (zur Befolgung der Richtlinien wurde die Formulierung „in der Regel“ gestrichen)

  • 28.2.1. Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene (es wurde klargestellt, dass diejenigen, die Taufen vollziehen, konfirmieren oder Verordnungen erfassen, dies ohne Hilfe erledigen können müssen)

  • 28.3.5.2. Verstorbene, die das Endowment empfangen hatten (Richtlinien wurden klargestellt)

Kapitel 29: Versammlungen und Sitzungen

  • 29.3.1. Die Pfahlkonferenz (Anweisungen wurden hinzugefügt, denen zufolge alle Mitglieder des Pfahlrats und der Gemeinderäte an der Pfahl-Führerschaftsversammlung teilnehmen, wenn eine Generalautorität oder ein Gebietssiebziger den Vorsitz führt)

  • 29.3.3. Die Pfahl-Priestertumsführerschaftsversammlung (die Richtlinien wurden dahingehend überarbeitet, dass nun nur einmal pro Jahr eine Pfahl-Priestertumsführerschaftsversammlung im Rahmen einer Pfahlkonferenz abgehalten wird)

Kapitel 30: Berufungen in der Kirche

  • 30.7. Einen Bischof berufen (der Abschnitt wurde in zwei Unterabschnitte unterteilt)

  • 30.7.1. Vorschlagen (neuer Abschnitt mit Inhalten aus 30.7; Richtlinien für das Vorschlagen von Anwärtern für das Amt eines Bischofs wurden hinzugefügt)

  • 30.7.2. Berufen, ordinieren und einsetzen (neuer Abschnitt mit Inhalten aus Abschnitt 30.7)

Kapitel 32: Umkehr und Mitgliedschaftsräte der Kirche

  • 32.6.2.5. Sonstige Vergehen und unangemessene Verhaltensweisen (Tabelle wurde zur Anpassung an den Wortlaut dieses Abschnitts aktualisiert)

Kapitel 38: Richtlinien und Bestimmungen der Kirche

  • Abschnitt 38.2: Richtlinien für heilige Handlungen und Segen

    • 38.2.9.1. Neue Mitglieder (es wurde klargestellt, dass der Bischof mit einem Neugetauften ein Interview führen kann, in dem es sowohl um die Ordinierung im Aaronischen Priestertum als auch um den Erhalt eines Tempelscheins geht; die Richtlinien wurden dahingehend aktualisiert, dass der Bischof einen seiner Rategeber beauftragen kann, dieses Interview zu führen)

    • 38.2.10. Der Patriarchalische Segen (die Liste mit Hilfsmitteln wurde aktualisiert)

    • 38.2.10.4. Mitglieder, die außerhalb des Pfahles des Patriarchen wohnen (die Formulierung „im Dienst befindlicher Patriarch“ wurde ersetzt durch „im aktiven Dienst befindlicher Patriarch“)

    • 38.2.10.7. Ein neuer Patriarchalischer Segen, der den ursprünglichen ersetzt (der Titel wurde überarbeitet; es wurde klargestellt, dass in seltenen Fällen ein Mitglied einen neuen Segen, der den ursprünglichen ersetzt, erhalten kann und nicht etwa einen „zweiten“ Segen)

  • Abschnitt 38.4: Richtlinien für die Siegelung

    • 38.4.1.8. Die Siegelung Verstorbener (Richtlinie für die Siegelung eines geschiedenen verstorbenen Ehepaars steht nun im Einklang mit anderen Abschnitten; es wurde eine Richtlinie für die Siegelung eines verstorbenen Paars hinzugefügt, das unverheiratet zusammengelebt hat)

    • 38.4.2.3. Lebende Adoptiv- oder Pflegekinder (Richtlinien dazu, wann ein formeller Adoptionsbeschluss erforderlich ist, wurden aktualisiert)

    • 38.4.2.5. Die Siegelung lebender Kinder an einen leiblichen Elternteil und einen Stiefelternteil (der Abschnitt wurde überarbeitet, um der Siegelung erwachsener Kinder Rechnung zu tragen, die nicht zurechnungsfähig sind)

  • Abschnitt 38.5: Tempelkleidung und Garments

    • 38.5.1. Die Tempelkleidung (die Formulierung „Socken oder Strumpfhosen“ wurde aus der Beschreibung der Tempelkleidung für Frauen gestrichen)

    • 38.5.2. Der Erwerb von Tempelkleidung und Garments (die Aussage aus 38.5.4 wurde hinzugefügt, dass die Mitglieder zeremonielle Tempelkleidung und Garments nicht eigenständig anfertigen dürfen)

    • 38.5.3. Garments und Tempelkleidung für Mitglieder, die eine Behinderung oder eine Allergie haben (Informationen für Mitglieder mit körperlichen Bedürfnissen wurden hinzugefügt, damit diese entsprechende Anpassungen beantragen können)

    • 38.5.4. Das Anfertigen von Kleidung für den Tempel (Abschnitt gestrichen; Inhalte stehen jetzt in 38.5.2)

    • 38.5.4. Abändern von zeremonieller Tempelkleidung (neuer Abschnitt)

  • Abschnitt 38.6: Richtlinien zu Fragen der Moral und Sittlichkeit

    • 38.6.1. Abtreibung (ist jetzt klarer formuliert)

  • Abschnitt 38.8: Verwaltungsrichtlinien

    • 38.8.40.1. Ausgaben und Übersetzungen der Bibel (der Titel wurde überarbeitet; Richtlinien wurden dahingehend aktualisiert, dass für manche Mitglieder eine Bibelübersetzung hilfreich sein kann, die die Lehre klar wiedergibt und leichter zu verstehen ist als die von der Kirche herausgegebenen Ausgaben; es wird nun auf eine Liste mit solchen Übersetzungen verwiesen)

    • 38.8.40.2. Übersetzung der heiligen Schriften (Richtlinien zu nicht genehmigten Übersetzungen, einschließlich mithilfe von KI erstellten Übersetzungen)

    • 38.8.40.3. Vereinfachte oder modernisierte heilige Schriften (der Titel wurde überarbeitet; Richtlinien zu nicht genehmigten Werken, einschließlich mithilfe von KI erstellten Werken)

    • 38.8.47. Angemessener Einsatz künstlicher Intelligenz (neuer Abschnitt)

    • 38.8.47.1. Lernen und lehren (neuer Abschnitt)

    • 38.8.47.2. Die Beziehung zu Gott und zu den Mitmenschen (neuer Abschnitt)

    • 38.8.47.3. Berufungen und Aufgaben (neuer Abschnitt)