Heilige Schriften
Römer 14


14

1 Auf den im Glauben Schwachen nehmet (liebevolle) Rücksicht, ohne über Gewissensbedenken (mit ihm) zu streiten**).

2 Der eine ist überzeugt, alles essen zu dürfen, während der Schwache nur Pflanzenkost genießt.

3 Wer (alles) ißt, verachte den nicht, der nicht (alles) ißt; und wer nicht (alles) ißt, soll über den, der (alles) ißt, nicht zu Gericht sitzen, denn Gott hat ihn (als Angehörigen) angenommen.

4 Wie kommst du dazu, dich zum Richter über den Knecht (oder: Diener) eines andern zu machen? Er steht oder fällt seinem eigenen Herrn; und zwar wird er stehen bleiben, denn sein Herr ist stark genug, ihn aufrecht zu halten.

5 Mancher macht einen Unterschied zwischen den Tagen*), während einem andern alle Tage als gleich gelten: ein jeder möge nach seiner eigenen Denkweise zu einer festen Überzeugung kommen!

6 Wer etwas auf einzelne Tage gibt, der tut es für den Herrn (= um dem Herrn zu dienen); und wer (alles) ißt, tut es für den Herrn, denn er sagt Gott Dank dabei; und wer nicht (alles) ißt, tut es auch für den Herrn und sagt Gott Dank dabei.

7 Keiner von uns lebt ja für sich selbst (= gehört im Leben sich selbst an), und keiner stirbt für sich selbst (= gehört im Sterben sich selbst an);

8 denn leben wir, so leben wir dem Herrn, und sterben wir, so sterben wir dem Herrn; darum, mögen wir leben oder sterben, so gehören wir dem Herrn als Eigentum an.

9 Dazu ist ja Christus gestorben und wieder lebendig geworden, um sowohl über Tote als auch über Lebende Herr zu sein.

10 Du aber: — wie kannst du dich zum Richter über deinen Bruder machen? oder auch du: — wie darfst du deinen Bruder verachten? Wir werden ja alle (einmal) vor den Richterstuhl Gottes treten müssen;

11 denn es steht geschrieben (Jes. 45,23): „So wahr ich lebe,” spricht der Herr, „mir (zu Ehren) wird jedes Knie sich beugen, und jede Zunge wird Gott bekennen (= preisen, oder: huldigen).”

12 Demnach wird ein jeder von uns über (oder: für) sich selbst Rechenschaft vor Gott abzulegen haben.

13 Darum wollen wir nicht mehr einer den andern richten, sondern haltet vielmehr das für das Richtige**), dem Bruder keinen Anstoß und kein Ärgernis zu bereiten!

14 Ich weiß und bin dessen im Herrn Jesus gewiß, daß nichts an und für sich unrein (oder: verunreinigend) ist; jedoch wenn jemand etwas für unrein hält, so ist es für ihn (tatsächlich) unrein.

15 Denn wenn dein Bruder (durch dich) um einer Speise willen in Betrübnis versetzt wird, so wandelst du nicht mehr nach (dem Gebot) der Liebe. Bringe durch dein Essen nicht den ins Verderben, für den Christus gestorben ist!

16 Verschuldet es also nicht, daß euer Heilsgut der Verlästerung anheimfällt!

17 Das Reich Gottes besteht ja nicht in Essen und Trinken, sondern in Gerechtigkeit und Frieden und Freude im heiligen Geist;

18 denn wer darin Christus dient, der ist Gott wohlgefällig und vor den Menschen bewährt (oder: von ihnen wertgeschätzt).

19 Darum wollen wir auf das bedacht sein, was zum Frieden und zu gegenseitiger Erbauung dient!

20 Zerstöre nicht um einer Speise willen das Werk Gottes! Zwar ist alles rein, aber zum Unheil ist es für jemand, der es mit (= trotz) inneren Bedenken genießt;

21 da ist es löblich (oder: löblicher = besser), kein Fleisch zu essen und keinen Wein zu trinken, überhaupt nichts (zu tun), woran dein Bruder Anstoß nimmt.

22 Du hast Glaubenszuversicht: halte sie für dich selbst vor dem Angesicht Gottes fest! Wohl dem, der nicht mit sich selbst ins Gericht zu gehen (= sich keinen Vorwurf zu machen) braucht bei dem, was er für recht (oder: gut) hält!

23 Wer dagegen ißt, obwohl er Bedenken hegt, der hat sich dadurch die Verurteilung zugezogen, weil (er) nicht aus Glauben (gehandelt hat); alles aber, was nicht aus Glauben geschieht, ist Sünde.

      • W.: nicht zur Beurteilung (oder: Entscheidung) von Ansichten = ohne euch auf Auseinandersetzungen über die ihn bewegenden Ansichten einzulassen.

      • Es handelt sich besondern um die Behandlung des Sabbats und der Fasttage.

      • A. Ü.: sondern richtet vielmehr den Sinn darauf (oder: verwendet euren richterlichen Scharfsinn darauf).