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Kapitel 7: Heilige Handlungen des Tempels erledigen


Kapitel 7

Heilige Handlungen des Tempels erledigen

Auf die Segnungen des Evangeliums warten

In diesem Kapitel geht es darum, wie man für seine Vorfahren die heiligen Handlungen des Tempels erledigt.

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information cycle, perform temple ordinances

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Heilige Handlungen des Tempels vollziehen

Stellen Sie sich vor, wie es wäre, das Evangelium anzunehmen, aber nicht in der Lage zu sein, sich taufen zu lassen und die Gabe des Heiligen Geistes sowie die heiligen Handlungen des Tempels zu empfangen. Vincenzo di Francesca war jemand, dem es so erging. Im Jahr 1910 fand er ein Exemplar des Buches Mormon, dessen Einband und Titelseite abgerissen worden waren, und las es. Er war von der Wahrheit des Buches überzeugt und suchte viele Jahre lang nach der Religion, zu der es gehörte. Schließlich fand er die Kirche und ließ sich 1951 taufen. Zu dem Mann, der ihn taufte, sagte er: „Ich habe viele Jahre lang um diesen Augenblick gebetet. … Ich weiß, dass Sie mich durch das Tor geleitet haben, durch das ich am Ende wieder zu meinem Vater im Himmel gelangen werde, sofern ich treu bin.“ („I Will Not Burn the Book!“, Ensign, Januar 1988, Seite 21.)

Sie haben Vorfahren, die sich in der Geisterwelt befinden und wie Vincenzo di Francesca die Botschaft des Evangeliums angenommen haben und darauf warten, die errettenden heiligen Handlungen zu empfangen. Wenn Sie bedenken, was Ihre Vorfahren empfinden müssen, wird Ihnen vielleicht allmählich klar, wie dringlich die Tempelarbeit und die Genealogie sind. Dann erkennen Sie möglicherweise, weshalb Präsident Joseph F. Smith die Missionsarbeit in der Geisterwelt mit den Worten „den Gefangenen … die Freiheit … verkündigen“ beschrieb (LuB 138:31).

Richtlinien für die Vorbereitung von Namen für die Tempelarbeit

Grundsätzlich können die heiligen Handlungen des Tempels für jeden Verstorbenen nach Ablauf mindestens eines Jahres nach dem Tod ohne Rücksicht auf Würdigkeit oder Todesart erledigt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Bischof oder Zweigpräsidenten.

Ehe Sie für jemanden, der innerhalb der letzten 95 Jahre geboren wurde, heilige Handlungen erledigen, holen Sie die Erlaubnis des nächsten lebenden Angehörigen ein. Möglicherweise möchten die Angehörigen nicht, dass die heiligen Handlungen vollzogen werden, oder sie möchten diese selbst erledigen. Die nächsten lebenden Angehörigen sind – in dieser Reihenfolge: Ehepartner, danach Kinder, Eltern und dann Geschwister.

Festlegen, welche Namen man einreicht

Sie sind dafür verantwortlich, die Namen folgender Personen für die Tempelarbeit einzureichen (die Betreffenden müssen mindestens ein Jahr zuvor gestorben sein):

  • unmittelbare Angehörige

  • direkte Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern und so weiter sowie deren Familien)

Sie dürfen außerdem die Namen folgender Personen einreichen, sofern das Datum ihres Todes mindestens ein Jahr zurückliegt:

  • leibliche Verwandte sowie Adoptiv- und Pflegefamilien, die mit Ihrer eigenen Familie in Verbindung stehen

  • Verwandte aus Nebenlinien (Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen und deren Familien)

  • Ihre eigenen Nachkommen

  • „mögliche Vorfahren“ – Menschen, zu denen vermutlich ein Verwandtschaftsverhältnis besteht, das sich aber aufgrund unzulänglicher Unterlagen nicht belegen lässt; beispielsweise wenn jemand mit demselben Familiennamen in derselben Gegend gewohnt hat wie bereits bekannte Vorfahren

Reichen Sie keine Namen von Personen ein, die nicht mit Ihnen verwandt sind, beispielsweise die Namen von Prominenten oder berühmten Persönlichkeiten oder Namen, die in nicht genehmigten Urkundenauswertungen zusammengetragen wurden, wie zum Beispiel diejenigen der Opfer der Judenvernichtung.

Sie dürfen jedoch die Namen von Personen einreichen, mit denen Sie befreundet waren. Dies ist eine Ausnahme von der allgemeingültigen Regel, dass Mitglieder keine Namen von Personen einreichen sollen, mit denen sie nicht verwandt sind. Bevor Sie heilige Handlungen für einen Verstorbenen erledigen, mit dem Sie befreundet waren, müssen Sie die Erlaubnis des nächsten lebenden Angehörigen des Betreffenden einholen.

Feststellen, welche heiligen Handlungen erledigt werden müssen

Ermitteln Sie mithilfe der nachstehenden Richtlinien, welche heiligen Handlungen erledigt werden müssen.

  • Wann heilige Handlungen nicht erforderlich sind. In FamilySearch wird angezeigt, wann heilige Handlungen für einen Verstorbenen nicht erforderlich sind, beispielsweise:

    • Kinder, die geboren wurden, nachdem die Mutter an einen Ehemann gesiegelt worden ist, sind im Bund geboren. Sie müssen nicht an die Eltern gesiegelt werden.

    • Für tot geborene Kinder werden keine heiligen Handlungen erledigt. Ein Kind sollte jedoch selbst dann an seine Eltern gesiegelt werden, wenn es nach der Geburt nur kurz gelebt hat. In manchen Ländern, insbesondere in Europa, wurden Kinder, die kurz nach der Geburt starben, oft als tot geboren aufgeführt. Die Kinder, die in den Unterlagen aus diesen Ländern als tot geboren aufgeführt sind, können an die Eltern gesiegelt werden. FamilySearch zeigt Ihnen an, wenn eine Siegelung für ein Kind erledigt werden muss, das als tot geboren aufgeführt wurde. Geben Sie alle Geburten ein und weisen Sie auf tot geborene Kinder hin.

    • Für ein Kind, das vor Vollendung des achten Lebensjahres stirbt, wird weder die Taufe noch das Endowment erledigt, sondern nur die Siegelung an die Eltern. Wurde das Kind zu seinen Lebzeiten an die Eltern gesiegelt oder im Bund geboren, werden keine heiligen Handlungen stellvertretend erledigt.

  • Siegelung von Paaren, deren Eheschließung nicht belegt ist. Ein verstorbenes Paar kann, wenn es wie Ehepartner zusammengelebt hat, aneinander gesiegelt werden, auch wenn die Eheschließung nicht belegt ist. Mithilfe von FamilySearch können Sie diese Namen ohne weitere Genehmigung für die heiligen Handlungen vorbereiten.

  • Eine verstorbene Frau, die mehrmals verheiratet war. Sie können eine verstorbene Frau an alle Männer siegeln lassen, mit denen sie rechtsgültig verheiratet war. Wenn sie jedoch zu Lebzeiten an einen Ehemann gesiegelt war, müssen alle Ehemänner verstorben sein, bevor sie an einen gesiegelt werden kann, an den sie zu Lebzeiten nicht gesiegelt war.

  • Verstorbene Personen mit geistiger Behinderung. Heilige Handlungen für Verstorbene mit geistiger Behinderung werden in gleicher Weise erledigt wie für andere Verstorbene.

  • Personen, die als tot gelten. Sie können die heiligen Handlungen des Tempels erledigen lassen, wenn jemand seit zehn Jahren als tot gilt. Diese Regel gilt zum einen für im Krieg vermisste, auf See verschollene oder für tot erklärte Personen sowie zum anderen für Personen, die unter Umständen verschwunden sind, bei denen der Tod offensichtlich ist, jedoch keine Leiche gefunden wurde. In allen anderen Fällen von vermissten Personen können die heiligen Handlungen erst 110 Jahre nach der Geburt des Betreffenden erledigt werden.

  • Weitere Richtlinien. Ihr Bischof kann Ihnen Informationen zu Folgendem geben:

    • heilige Handlungen des Tempels, die lebende Personen betreffen

    • Siegelung Lebender an Verstorbene

    • Richtlinien, die hier nicht berücksichtigt wurden

Namen für den Tempel einreichen

Wenn Sie alle erforderlichen Angaben zu einem Vorfahren gefunden und diese in FamilySearch eingegeben haben (siehe Kapitel 4 dieser Anleitung), können Sie eine Liste „Verordnungen für Angehörige“ vorbereiten, um diese zum Tempel mitzunehmen. Anhand dieser Liste können die heiligen Handlungen des Tempels für den Betreffenden vollzogen werden. So bereiten Sie die Liste vor:

  1. Wenn Sie einen Computer mit Internetzugang haben, rufen Sie FamilySearch auf und wählen Sie die für Ihren Vorfahren erforderlichen heiligen Handlungen des Tempels aus. Wählen Sie nur so viele heilige Handlungen aus, wie Sie in absehbarer Zeit bewältigen können. Drucken Sie dann die Liste „Verordnungen für Angehörige“ aus. In FamilySearch kann man auch darum bitten, dass jemand anders die Liste „Verordnungen für Angehörige“ zum Tempel mitnimmt und heilige Handlungen für Ihren Angehörigen erledigt. (Eine ausführliche Anleitung, wie man FamilySearch nutzt, finden Sie unter „Hilfe“ auf new.familysearch.org.)

  2. Wenn Sie per Hand ein Formular ausgefüllt haben, dann bitten Sie einen Genealogie-Fachberater um Hilfe, eine Liste „Verordnungen für Angehörige“ mit den heiligen Handlungen des Tempels zu erstellen, die für Ihren Vorfahren erledigt werden müssen. Sie müssen ihm dafür Ihre Helfer-Zugriffsnummer geben. (Diese besteht aus den letzten fünf Stellen Ihrer Mitgliedsschein-Nummer. Diese können Sie bei Ihrem Gemeindesekretär erfragen.)

    Geben Sie dem Genealogie-Fachberater Ihre Familiengruppenbogen. Er sorgt dafür, dass alle Angaben darauf in FamilySearch eingegeben werden. Wenn die Angaben in den Computer eingegeben sind, händigt der Genealogie-Fachberater Ihnen eine Liste „Verordnungen für Angehörige“ aus, die Sie zum Tempel mitnehmen können.

Sie dürfen eine heilige Handlung nur für eine Person übernehmen, die dasselbe Geschlecht hat wie Sie. Wer im Tempel Taufen und Konfirmierungen erledigt, muss mindestens zwölf Jahre alt sein; er muss getauft und konfirmiert sein und einen gültigen Tempelschein besitzen. Ein Mann muss das Priestertum tragen. Wer weitere heilige Handlungen des Tempels erledigt, muss das Endowment empfangen haben und einen gültigen Tempelschein besitzen.

Heilige Handlungen des Tempels vollziehen

Einen Besuch im Tempel planen

In manchen Tempeln muss man, um heilige Handlungen zu erledigen, einen Termin vereinbaren. Andere Tempel besucht man einfach während der Öffnungszeiten. Wenden Sie sich bei Fragen an den Tempel, wenn Sie Ihren Besuch planen. Ihr Bischof oder Zweigpräsident kann Ihnen sagen, wie Sie den Tempel erreichen können.

Die heiligen Handlungen müssen in dieser Reihenfolge erledigt werden:

  1. Taufe und Konfirmierung

  2. Ordinierung zum Priestertum (bei Männern) und Vorverordnungen

  3. Endowment

  4. Siegelungen (Die Ehesiegelung wird vollzogen, nachdem beide Ehepartner das Endowment empfangen haben. Kinder können an ihre Eltern gesiegelt werden, nachdem diese aneinander gesiegelt wurden.)

Im Tempel

Bringen Sie die Liste „Verordnungen für Angehörige“ zum Tempel mit. Dort druckt ein Tempelarbeiter Verordnungskarten für Sie aus, anhand derer Sie heilige Handlungen erledigen können.

Geben Sie möglichst die genealogischen Angaben in FamilySearch ein, bevor Sie in den Tempel gehen – von zu Hause aus oder in einer Genealogie-Forschungsstelle. Falls das nicht möglich ist, kann ein Tempelarbeiter möglicherweise dabei helfen, die Angaben einzugeben und die Verordnungskarten auszudrucken, wenn Sie einen Familiengruppenbogen mitbringen, den Sie ausgefüllt haben. Fragen Sie vor Ihrem Besuch beim Tempel an, ob diese Möglichkeit besteht.

Nach dem Tempelbesuch

Wenn Sie für eine Person die heiligen Handlungen des Tempels erledigt haben, können Sie nachprüfen, ob diese aufgezeichnet wurden. Rufen Sie dazu einfach den Namen des Betreffenden in FamilySearch auf.

  1. Wenn Sie einen Computer mit Internetzugang haben, rufen Sie FamilySearch auf und melden Sie sich an. Überprüfen Sie Ihre eigenen Angaben und die Ihrer Vorfahren und vergewissern Sie sich, dass die erledigte heilige Handlung richtig eingetragen wurde.

  2. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, bitten Sie einen Genealogie-Fachberater, in FamilySearch einen Familiengruppenbogen auszudrucken, in dem die heiligen Handlungen stehen, die für Ihre Angehörigen erledigt wurden.

Segnungen der Tempelarbeit

Die Propheten der Letzten Tage haben stets betont, wie wichtig es ist, die Tempelarbeit für unsere Vorfahren zu erledigen. Präsident Thomas S. Monson hat gesagt:

„Unsere verstorbenen Vorfahren ausfindig zu machen und sicherzustellen, dass die heiligen Handlungen der Erhöhung für sie vollzogen werden, ist ein Auftrag, den wir vom himmlischen Vater und seinem geliebten Sohn erhalten haben. Sie lassen uns damit nicht allein, sondern erhören unsere Gebete und bereiten uns – manchmal auf außergewöhnliche Weise – den Weg.“ („Hindernisse, Glaube und Wunder“, Der Stern, Juni 1996, Seite 19.)

Präsident Gordon B. Hinckley hat gesagt:

„Wir müssen uns im Geist der Liebe und Weihung dem Erlösungswerk für die Verstorbenen widmen, indem wir im Tempel des Herrn dienen. Dieser Dienst kommt dem göttlichen Werk des Gottessohns, der sein Leben für andere gab, näher als irgendein anderes Werk, das ich kenne.“ (Frühjahrs-Generalkonferenz 1983.)

Präsident Boyd K. Packer vom Kollegium der Zwölf Apostel hat einmal über die Segnungen gesprochen, welche diejenigen empfangen, die sich dieser Arbeit widmen:

„Der genealogischen Arbeit wohnt die Macht inne, etwas für die Verstorbenen zu bewirken. Genauso wohnt ihr auch die Macht inne, etwas in den Lebenden zu bewirken. Die genealogische Forschung wirkt sich auf die Mitglieder, die sich ihr widmen, läuternd und besänftigend aus und führt zu tieferer Geistigkeit. …

Die genealogische Arbeit wäre an sich schon gerechtfertigt, selbst wenn man dabei keine Namen für die Tempelarbeit findet. Die Tätigkeit des Forschens und alle Mittel, die man in die Suche nach Namen steckt, sind jede Mühe wert, und zwar deshalb, weil man nicht nach einem Namen suchen kann, ohne sich vor Augen zu halten, dass dieser Name für einen Menschen steht. Man fängt an, etwas über diesen Menschen herauszufinden. Wer die eigene Abstammungslinie erforscht, den interessiert schließlich nicht der bloße Name oder die Anzahl derer, für die die heiligen Handlungen des Tempels erledigt werden. Durch unser Interesse wendet sich nämlich unser Herz den Vätern zu – wir trachten danach, sie zu finden, sie kennenzulernen und ihnen zu dienen. Auf diese Weise sammeln wir uns Schätze im Himmel.“ („Ihre Genealogie: Einen Anfang machen“, Liahona, August 2003, Seite 17.)

Die Bemühungen fortsetzen

Der Prophet Joseph Smith hat darüber gesprochen, dass die Tempelarbeit sich auf die Ewigkeit auswirkt. Im Jahr 1842 bat er die Mitglieder der Kirche in einem Brief eindringlich, Taufen für ihre verstorbenen Vorfahren vorzunehmen:

„Brüder, sollen wir in einer so großen Sache nicht vorwärtsgehen? Geht vorwärts und nicht rückwärts! Mut, Brüder, und auf, auf zum Sieg! Lasst euer Herz sich freuen und überaus froh sein. … Lasst die Toten ewige Lobeshymnen auf den König Immanuel anstimmen, der, noch ehe die Welt war, das verordnet hat, was uns befähigen würde, sie aus ihrem Gefängnis zu erlösen; denn die Gefangenen werden freigelassen werden.“ (LuB 128:22.)

Diese Anleitung hat Ihnen dabei geholfen, ein wenig vertrauter mit der Tempelarbeit und Genealogie zu werden. Sie haben sich mit den Lehren hinsichtlich der Erlösung der Verstorbenen befasst. Sie haben gelernt, wie man genealogische Angaben zusammenträgt und aufzeichnet. Sie haben erfahren, wie man seinen Angehörigen die kostbaren Segnungen des Tempels zukommen lässt.

Schlagen Sie so oft in dieser Anleitung nach, wie es erforderlich ist. Sie können bei Bedarf auch einen Genealogie-Fachberater um Hilfe bitten. Bemühen Sie sich weiterhin, Ihre Vorfahren zu ermitteln und zu erlösen. Machen Sie weiter im Bewusstsein der Verheißung, dass sie durch Ihre Bemühungen „freigelassen werden“ (siehe LuB 128:22).