Bischofschaft
Grundsätze und Richtlinien für die Bereitstellung von Gemeindehäusern


Grundsätze und Richtlinien für die Bereitstellung von Gemeindehäusern

„Die Kirche stellt Gemeindehäuser zur Verfügung, damit all jene, die sie besuchen:

  • durch heilige Handlungen Bündnisse eingehen und erneuern können (siehe Lehre und Bündnisse 20:75; 59:9-12)

  • sich miteinander versammeln können (siehe 3 Nephi 18:22-23)

  • gemeinsam Gott verehren und beten können (siehe Mosia 18:25; Moroni 6:9)

  • einander unterweisen und einander dienen können (siehe Moroni 6:4,5)

  • an weiteren genehmigten Veranstaltungen teilnehmen können, wie sie in [Kapitel 35 des Allgemeinen Handbuchs] beschrieben werden

Ein Gemeindehaus kann je nach örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen unterschiedlich aussehen.“ (Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 35.1.) Die folgenden Grundsätze und Richtlinien sollen den Führungsverantwortlichen in Gebiet und Pfahl helfen, dieses Ziel entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder in ihrem Gebiet zu erreichen.

Hinweis: In diesem Abschnitt bezieht sich der Begriff Pfahlpräsidentschaften auch auf Distriktspräsidentschaften.

Grundsätze

Einheitlichkeit und Anpassung

Die Mitglieder der Kirche leben unter unterschiedlichsten politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen. Auch die Zweige und Gemeinden unterscheiden sich in ihrer Größe und in der Anzahl von Personen, die für Führungsaufgaben in Frage kommen. Diese und andere Gegebenheiten können bei der Bereitstellung eines geeigneten Gemeindehauses eine örtliche Anpassung erfordern.

Jedes Gemeindehaus soll so ausgestattet sein, dass die Andacht gefördert und die Programme der Kirche unterstützt werden. Dazu gehören Räumlichkeiten für die gemeinsamen Versammlungen wie auch für den Unterricht und Aktivitäten. Weitere Bestandteile können hinzugefügt werden, wenn die Gebietspräsidentschaft es so festlegt. Die Führungsverantwortlichen des Gebiets lassen ein gutes Urteilsvermögen walten, wenn sie die genehmigten Baupläne für Gemeindehäuser an die örtlichen Bedürfnisse und Bedingungen anpassen.

Ein Versammlungsgebäude kann die Wohnung eines Mitglieds sein, eine Schule oder ein Bürgerhaus, gemietete Räumlichkeiten, von der Kirche errichtete oder gekaufte Gebäude oder sonstige Möglichkeiten, abhängig von den örtlichen Bedingungen. Dies alles kann eine geeignete, langfristige Lösung sein. Die Nutzung von Technik, wie Audio- und Videogeräte, kann eine solche Anpassung erleichtern.

Räumlichkeiten zur Verfügung stellen

Die Priestertumsführer im Gebiet und vor Ort sind darauf bedacht, die Gemeindehäuser möglichst voll und ganz auszulasten und Besonnenheit an den Tag zu legen, wenn sie zusätzliche Räumlichkeiten empfehlen. Für zusätzlichen Raum kann gesorgt werden, wenn der Platz in den vorhandenen Räumlichkeiten aufgrund erhöhter Anwesenheit nicht mehr ausreicht.

Bezahlbarkeit

Die Führungsverantwortlichen des Gebiets und vor Ort bemühen sich hinsichtlich des Gemeindehausbedarfs um Lösungen, die wirtschaftlich und langfristig gesehen zweckmäßig und tragfähig sind. Neue Räumlichkeiten sollen Ehrfurcht und Würde vermitteln, schlicht gehalten sein und sich gut in die Umgebung einfügen. Nach Möglichkeit sollen auch Materialien, Ausstattungsstücke und Mobiliar verwendet werden, die vor Ort erhältlich sind. Die Bereitstellung und die Unterhaltung von Gemeinderäumen soll so abgewickelt werden, dass es die Eigenständigkeit der Kirche im Gebiet stärkt.

Richtlinien

Auslastung und Erreichbarkeit

Bevor die Führungsverantwortlichen zusätzliche Räumlichkeiten bereitstellen, sorgen sie dafür, dass die Kapazität der Gemeindehäuser, die sich in zumutbarer Entfernung befinden, voll ausgeschöpft wird. Gemeindehäuser gehören zum Vorratshaus des Herrn und sollen unabhängig von Pfahlgrenzen genutzt werden. Die Mitarbeiter der Abteilung Betrieb und Instandhaltung (B&I) im Gebiet können den Führungsverantwortlichen helfen, wenn sie herausfinden wollen, welche Räumlichkeiten in Gemeindehäusern verfügbar sind.

Jedes Gebiet legt fest, wie viel Fahrzeit zu einem Gemeindehaus für die Mitglieder zumutbar ist. Im Allgemeinen sind dies für die Mehrheit der Mitglieder in einer Einheit nicht mehr als 30 bis 45 Minuten. Die Gebietspräsidentschaft kann die Vorgaben für Fahrzeiten in ihrem Gebiet abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und den Fahrkosten anpassen.

Anwesenheit

Jedes Gebiet legt anhand der Zahl der anwesenden Mitglieder und der vorhandenen Optionen für Gemeindehäuser die Größe und Art des erforderlichen Gemeindehauses fest. Die Führungsverantwortlichen des Gebiets und vor Ort ziehen einen Bau erst dann in Betracht, wenn sie zu dem Schluss gekommen sind, dass dies eine wirtschaftlich und langfristig gesehen zweckmäßige und tragfähige Lösung ist.

Zehntentreue

Bevor ein Gemeindehaus gebaut oder gekauft wird, muss der Anteil der aktiven Erwachsenen in einer Einheit, die den vollen Zehnten zahlen, mindestens 80 Prozent des gebietsweiten oder – wenn es in einem Gebiet mehrere Länder gibt – landesweiten Durchschnitts an aktiven erwachsenen Mitgliedern, die den vollen Zehnten zahlen, aus dem Vorjahr betragen. Die Gebietspräsidentschaft kann diese Zehntentreue auch bei zu mietenden Räumen oder anderen Optionen für ein Gemeindehaus zugrunde legen.

Gesamtplan für Gemeindehäuser

Um die Kirche zu stärken, bereiten die Gebiete langfristige Gesamtpläne vor, bevor Entscheidungen hinsichtlich weiterer Räumlichkeiten oder einer Neuzuweisung vorhandener Räumlichkeiten in Gemeindehäusern getroffen werden. Sie reichen diese Pläne zu den vorgesehenen Terminen ein. Wichtige Gesichtspunkte in diesen Plänen sind die Auslastung vorhandenen Raums, voraussichtliches Wachstum, die strategische Platzierung von Gebäuden, die Änderung von Einheitsgrenzen und die Bezahlbarkeit. Der Bedarf an Gemeindehäusern und entsprechende Pläne werden auf der Gebiets- und der Koordinierungsratsebene geprüft.

Sonstiges

Pfahlbüros und -versammlungen

Üblicherweise wird vom Gebiet ein Pfahlbüro zur Verfügung gestellt, wenn ein neuer Pfahl gegründet werden soll und nicht in vorhandenen Räumlichkeiten untergebracht werden kann. In dem Maße, wie es möglich ist, werden Konferenzen, Aktivitäten und Ratsversammlungen im Pfahl in bereits vorhandenen oder gemieteten Räumlichkeiten abgehalten. Für Pfahlversammlungen kann audiovisuelle Technik eingesetzt werden, um über vorhandene oder gemietete Räume hinaus zusätzliche Kapazität zu schaffen.

Der Jahresplan für Gemeindehäuser

Die Finanzierung von Gemeindehäusern erfolgt über den Jahresplan für Gemeindehäuser. Die Gebietspräsidentschaft reicht ihren Jahresplan über die Präsidierende Bischofschaft beim Komitee zur Bewilligung von Geldern ein.

Zusätzliche Büroräume für Bischof und Sekretäre

Die folgenden Richtlinien dienen der Information örtlicher Führungsverantwortlicher bei der Überlegung, ob zusätzliche Büroräume für Bischof und Sekretäre in bestehenden Gemeindehäusern eingerichtet werden sollten.

Richtlinien:

  • Die Mitarbeiter der Abteilung Betrieb und Instandhaltung können Unterstützung bei der Durchführung einer Studie bieten, mithilfe derer die tatsächliche und die mögliche Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten untersucht werden kann.

  • Bevor zusätzliche Räumlichkeiten für Büros bereitgestellt werden, stellen die Führungsverantwortlichen sicher, dass alle vorhandenen Klassenzimmer und anderen Räume für einen möglichen Umbau zu einem Büro in Betracht gezogen wurden.

  • Ziehen Sie in Betracht, Sekretärsbüros gemeinsam zu nutzen (zum Beispiel zwei Einheiten pro Büro).

  • Schalldämmung (an Decke, Wänden und Tür) ist nach Bedarf anzubringen, damit Vertraulichkeit gewährleistet werden kann. Dies kann mithilfe von Isolierungen oder Geräuschmaskierung erreicht werden.

Für Standorte innerhalb der Vereinigten Staaten und Kanadas haben die Mitarbeiter der Gebiete und der Abteilung Versammlungsgebäude mehrere mögliche Entwürfe für Büros und entsprechende Kostenvoranschläge für neuere und ältere Gebäude in Standardbauweise erstellt.