Bischofschaft
Denkmalschutz


Denkmalschutz

Alle Anfragen zur Aufnahme von Grundstücken oder Gebäuden der Kirche in Listen oder Register des landesweiten oder örtlichen Denkmalschutzes werden bitte an den Gebäudemanager verwiesen. Dieser wird sich mit der Gebietspräsidentschaft und der zuständigen Abteilung am Hauptsitz der Kirche beraten. Zwei Faktoren, die dabei berücksichtigt werden, sind die Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes und ob dieses auch in einem größeren Umkreis oder Gebiet von Bedeutung ist.