Handbücher und Berufungen
29. Versammlungen und Sitzungen


„29. Versammlungen und Sitzungen“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2020

„29. Versammlungen und Sitzungen“, Allgemeines Handbuch.

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Mutter und Tochter in der Abendmahlsversammlung

29.

Versammlungen und Sitzungen

29.0

Einleitung

Die Heiligen der Letzten Tage versammeln sich, um Gott zu verehren, einander zu erbauen und das Evangelium zu lehren und zu lernen (siehe Alma 6:6; Moroni 6:5,6). Der Erretter hat verheißen: „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“ (Matthäus 18:20.) Versammlungen können mit dazu beitragen, dass unsere „Herzen in Einigkeit und … Liebe verbunden“ sind (Mosia 18:21).

In Führerschaftsversammlungen können Führungsverantwortliche sich miteinander beraten und ihre Bemühungen, anderen zu dienen, aufeinander abstimmen. Das Abhalten einer Versammlung darf jedoch nie an die Stelle dessen treten, dass man so dient und sich anderer so annimmt, wie Jesus Christus es getan hat. Man kann auch in einer Versammlung planen, wie man Gott bei seinem Werk der Errettung und Erhöhung unterstützen möchte, vollbracht aber wird es meist außerhalb der Zusammenkunft.

29.1

Versammlungen und Sitzungen planen und leiten

Die Führungsverantwortlichen planen und leiten die Versammlungen und Sitzungen, „wie sie vom Heiligen Geist geführt werden, gemäß den Geboten und Offenbarungen Gottes“ (Lehre und Bündnisse 20:45; siehe auch Moroni 6:9; Lehre und Bündnisse 46:2). Sie suchen nach Möglichkeiten, den Einfluss des Geistes zu fördern.

Die Führungsverantwortlichen achten darauf, dass die Mitglieder und ihre Familien nicht durch die Anzahl und Dauer der Versammlungen belastet werden. Beispielsweise sollen die Versammlungen es den Familien nicht erschweren, am Sabbat Zeit miteinander zu verbringen.

Die Führungsverantwortlichen achten auch darauf, dass man sich in den Versammlungen und Sitzungen auf das konzentriert, was am wichtigsten ist. In der Abendmahlsversammlung soll beispielsweise das Abendmahl im Mittelpunkt stehen und der Glaube an Jesus Christus gestärkt werden. In den Präsidentschafts- und Ratssitzungen geht es vor allem darum, den Einzelnen und die Familie zu stärken.

Der präsidierende Beamte bzw. die präsidierende Beamtin können die Versammlung oder Sitzung leiten. Sie können aber auch jemand anderen bitten – beispielsweise einen Ratgeber oder eine Ratgeberin –, die Zusammenkunft in ihrem Auftrag zu leiten.

Gelegentlich geschieht im Laufe einer Versammlung etwas, was nach Meinung des präsidierenden Beamten klargestellt werden muss. Beispielsweise könnte jemand eine falsche Lehre vermitteln. In diesem Fall stellt der präsidierende Beamte den Sachverhalt klar, ohne jemanden in Verlegenheit zu bringen.

29.2

Versammlungen und Sitzungen auf Gemeindeebene

29.2.1

Die Abendmahlsversammlung

29.2.1.1

Die Abendmahlsversammlung planen

Die Abendmahlsversammlung wird von der Bischofschaft geplant und geleitet. Sie achtet darauf, dass der Schwerpunkt der Versammlung auf dem Abendmahl und darauf liegt, den Glauben an Jesus Christus zu stärken.

Die Abendmahlsversammlung dauert eine Stunde. Der Ablauf kann wie folgt aussehen:

  1. Vorspiel (Richtlinien stehen in 19.3.2). Andachtsvolle Musik vor Versammlungsbeginn kann dazu beitragen, dass man sich Gott zuwendet.

  2. Willkommensgrüße.

  3. Offizielle Begrüßung präsidierender Autoritäten oder anderer Führungsverantwortlicher, die zu Besuch sind. Eine präsidierende Autorität oder ein besuchender Hoher Rat werden gebeten, auf dem Podium Platz zu nehmen. Oberste Beamte der Kirche werden auch eingeladen, auf dem Podium Platz zu nehmen, es sei denn, sie besuchen ihre Heimatgemeinde.

  4. Bekanntmachungen. Diese sind auf ein Minimum zu beschränken. Die meisten können ausgedruckt, elektronisch verschickt oder in anderen Versammlungen oder Sitzungen zur Sprache gebracht werden.

  5. Anfangslied und Anfangsgebet (siehe 19.3.2 und 29.6).

  6. Angelegenheiten der Gemeinde oder des Pfahles, beispielsweise:

    • Bestätigung und Entlassung von Beamten und Lehrkräften (siehe 30.3 und 30.6)

    • Vorlegen der Namen von Brüdern, die zu einem Amt im Aaronischen Priestertum ordiniert werden sollen (siehe 18.10.3)

    • Begrüßung neuer Mitglieder der Gemeinde, einschließlich Neubekehrter; nach ein paar einleitenden Worten bittet derjenige, der die Versammlung leitet, die Anwesenden, durch Heben der Hand zu zeigen, dass sie das Mitglied in der Gemeinde willkommen heißen

      Wenn als Mitglied eingetragene Kinder getauft und konfirmiert werden, werden sie in der Abendmahlsversammlung gewürdigt. Ihr Name muss jedoch nicht zur Begrüßung in der Gemeinde vorgelegt werden.

  7. Namensgebung und Kindessegnung (siehe 18.6). Diese wird normalerweise in der Fast- und Zeugnisversammlung vorgenommen (siehe 29.2.2).

  8. Konfirmierung Neubekehrter (siehe 18.8).

  9. Abendmahlslied und Spendung des Abendmahls. Das Abendmahl steht im Mittelpunkt der Versammlung. Andere Teile der Versammlung dürfen nicht davon ablenken. Diese heilige Handlung bietet den Mitgliedern die Gelegenheit, ihre Gedanken dem Erretter und seinem Opfer für sie zuzuwenden. Es soll eine heilige Zeit geistiger Erneuerung sein.

    Der Abendmahlstisch ist vor Beginn der Versammlung vorzubereiten. Der Bischof sorgt dafür, dass das Abendmahl andächtig und ordnungsmäßig gesegnet und ausgeteilt wird. Diejenigen, die das Abendmahl spenden, vertreten Jesus Christus.

    Näheres zur Vorbereitung, zum Segnen und zum Austeilen des Abendmahls ist in 18.9 zu finden.

    Hinweise dazu, wie das Abendmahl in außergewöhnlichen Situationen gespendet werden kann, sind unter 29.2.1.5 und 18.9.1 zu finden.

  10. Botschaften über das Evangelium, Gemeindegesang oder sonstige Musik. Botschaften und Musik müssen mit der Heiligkeit des Abendmahls vereinbar sein. Näheres zur Auswahl der Redner ist unter 29.2.1.4 zu finden. Näheres zur Auswahl der Musik für die Abendmahlsversammlung findet man unter 19.3.2.

  11. Schlusslied und Schlussgebet.

  12. Orgel- oder Klavierspiel zum Ausklang.

Anschauungsmaterial und audiovisuelles Material werden in der Abendmahlsversammlung bitte nicht verwendet (siehe 38.8.3).

29.2.1.2

Der Vorsitz in der Abendmahlsversammlung

Der Bischof führt in der Abendmahlsversammlung den Vorsitz, außer wenn ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft, ein Gebietssiebziger, der in dem Gebiet tätig ist, oder eine Generalautorität anwesend ist. Wenn der Bischof und seine Ratgeber nicht an der Abendmahlsversammlung teilnehmen können, bestimmt der Pfahlpräsident, wer den Vorsitz führt. Normalerweise handelt es sich dann um den Ältestenkollegiumspräsidenten. Er könnte jedoch auch einen anderen Träger des Melchisedekischen Priestertums darum bitten.

29.2.1.3

Vor Beginn der Versammlung

Bevor die Versammlung beginnt, stimmen sich die Mitglieder geistig auf das Abendmahl ein. Dazu eignen sich stilles Beten und Nachdenken. Die Führungsverantwortlichen gehen durch ihre Andacht als Beispiel voran.

29.2.1.4

Die Auswahl der Redner

Die Bischofschaft wählt die Redner für die Abendmahlsversammlung aus. Meistens beauftragt sie Mitglieder der Gemeinde, auch Jugendliche (siehe 38.8.18). Der Pfahlpräsident kann Hohe Räte oder die Mitglieder der Präsidentschaften der Pfahlorganisationen mit Ansprachen beauftragen. Der Pfahlpräsident legt die Häufigkeit solcher Aufträge fest.

Die Bischofschaft erteilt Aufträge für Ansprachen mit ausreichend zeitlichem Vorlauf. Die Redner geben Zeugnis für Jesus Christus und lehren sein Evangelium anhand der heiligen Schriften (siehe Lehre und Bündnisse 42:12; 52:9). Die Botschaften sollen den Glauben stärken und müssen mit der Heiligkeit des Abendmahls vereinbar sein.

Hinweise zu Ansprachen neu berufener oder kürzlich zurückgekehrter Missionare in der Abendmahlsversammlung sind unter 24.5.2 und 24.8.3 zu finden.

Die Bischofschaft sieht jedes Jahr eine Abendmahlsversammlung für eine Darbietung der PV-Kinder vor. Näheres zu dieser Darbietung ist unter 12.2.1.2 zu finden.

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Ein Mann am Rednerpult

29.2.1.5

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Symbol: Richtlinien für Anpassungen
Abendmahlsgottesdienste in außergewöhnlichen Situationen

Jedes Mitglied braucht die geistigen Segnungen, die sich daraus ergeben, dass man vom Abendmahl nimmt. Einige Mitglieder können jedoch nicht an der Abendmahlsversammlung teilnehmen, weil sie ihre Wohnung, ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung nicht verlassen können. Der Bischof kann Priestertumsträger beauftragen, diesen Mitgliedern das Abendmahl zu spenden (siehe 18.9.1).

In manchen Fällen kann der Bischof genehmigen, dass die Abendmahlsversammlung für diejenigen, die nicht teilnehmen können, per Stream übertragen wird. Näheres dazu steht in 29.7.

Wenn Mitglieder auf Reisen sind oder vorübergehend nicht zuhause wohnen, besuchen sie nach Möglichkeit die Abendmahlsversammlung in einer nahegelegenen Gemeinde. In Verbindung mit Familientreffen, Urlaubsreisen oder anderen nicht von der Kirche geförderten Aktivitäten darf kein Abendmahlsgottesdienst abgehalten werden.

29.2.2

Die Fast- und Zeugnisversammlung

In einer Fast- und Zeugnisversammlung gibt es keine vorab eingeteilten Redner und keine besonderen Musikdarbietungen. Stattdessen gibt derjenige, der die Leitung hat, kurz Zeugnis. Dann bittet er die Anwesenden, Zeugnis zu geben. Zeugnis zu geben bedeutet, Evangeliumswahrheiten so zu verkünden, wie es vom Heiligen Geist eingegeben wird. Die Zeugnisse werden bitte kurz gehalten, damit sich viele beteiligen können.

Kleine Kinder dürfen in der Fast- und Zeugnisversammlung gern Zeugnis geben. Vielleicht lernen sie am besten zuhause, wie das geht, bis sie ohne die Hilfe anderer Zeugnis geben können.

Für gewöhnlich bekommen Kinder in der Fast- und Zeugnisversammlung einen Namen und werden gesegnet (siehe 29.2.1.1). Dies geschieht unter der Leitung des Bischofs.

29.2.3

Die Gemeindekonferenz

Die Gemeindekonferenz wird so geplant, dass sie den jeweiligen Bedürfnissen gerecht wird. Dazu gehört eine vom Pfahlpräsidenten geplante Abendmahlsversammlung. In der Regel führt der Pfahlpräsident in dieser den Vorsitz, und für gewöhnlich leitet ein Mitglied der Bischofschaft die Versammlung.

Während dieser Versammlung legt ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder des Hoherats die Namen der Führungsverantwortlichen auf oberster Ebene sowie auf Pfahl- und Gemeindeebene zur Bestätigung vor. Er verwendet das Formular zur Beamtenbestätigung, das der Gemeindesekretär zuvor vorbereitet hat. In der Regel sprechen in der Versammlung der Bischof und der Pfahlpräsident.

Die Gemeinde hält im Rahmen der Gemeindekonferenz die regulären Versammlungen der Priestertumsträger und der Organisationen ab. Die Führungsverantwortlichen des Pfahles können in diesem Rahmen unterrichten und Unterstützung leisten. Sie dienen den Führungsverantwortlichen und Mitgliedern der Gemeinde geistlich.

In Verbindung mit der Gemeindekonferenz kommt die Pfahlpräsidentschaft mit der Bischofschaft zusammen. Gemeinsam besprechen sie, wie es mit Gottes Werk der Errettung und Erhöhung in der Gemeinde vorangeht. Diese Sitzung kann am Sonntag der Gemeindekonferenz oder zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden.

29.2.4

Die Sitzung der Bischofschaft

Der Bischof plant und leitet die Sitzungen der Bischofschaft. Hier einige Beispiele, was besprochen werden kann:

  • Gottes Werk der Errettung und Erhöhung in der Gemeinde koordinieren

  • Einzelne und Familien in der Gemeinde stärken – vor allem Jugendliche und Kinder

  • welche Mitglieder sich darauf vorbereiten könnten, heilige Handlungen zu empfangen, darunter auch Ordinierungen im Priestertum

  • welche Mitglieder zu Ämtern in der Gemeinde berufen werden sollen

  • welche Mitglieder dem Pfahlpräsidenten für den Missionsdienst vorgeschlagen werden könnten

  • Anweisungen aus den heiligen Schriften, von den Führern der Kirche und aus diesem Handbuch durchgehen

Weitere Punkte können sein: die Organisationen und Programme der Gemeinde, das Gemeindebudget, Berichte über Aufträge sowie Pläne für bevorstehende Versammlungen und Aktivitäten.

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Sitzung eines Gemeinderats

29.2.5

Die Sitzung des Gemeinderats

Der Bischof plant und leitet die Sitzungen des Gemeinderats und führt den Vorsitz. Ist er verhindert, kann er einen seiner Ratgeber damit beauftragen, den Vorsitz zu führen und die Leitung zu übernehmen. Der Rat trifft jedoch keine wichtigen Entscheidungen ohne den Bischof.

Der Gemeinderat bemüht sich, allen Mitgliedern der Gemeinde zu helfen, geistige Stärke aufzubauen, die errettenden heiligen Handlungen zu empfangen, Bündnisse zu halten und eifrige Nachfolger Jesu Christi zu werden (siehe Moroni 6:4,5). In den Sitzungen des Gemeinderats planen und koordinieren die Ratsmitglieder diese Arbeit. Sie ermitteln gemeinsam, wie die Stärken und Fähigkeiten der Gemeindemitglieder den Bedürftigen zugutekommen können. Sie lassen sich vom Geist leiten, wenn sie sich liebevoll und fürsorglich vereint der Gemeindemitglieder annehmen.

Die Führer und Führerinnen der Gemeindeorganisationen nehmen in zwei Funktionen an den Sitzungen des Gemeinderats teil:

  1. als Mitglieder des Gemeinderats, die mithelfen, alle Mitglieder der Gemeinde zu unterstützen

  2. als Vertreter ihrer jeweiligen Organisation

In ihren gemeinsamen Sitzungen besprechen die Mitglieder des Gemeinderats Angelegenheiten, bei denen es von Vorteil ist, wenn sich der gesamte Rat vereint darum bemüht. Jedes Ratsmitglied ist aufgefordert, seine Gedanken und Anregungen zu diesen Angelegenheiten mitzuteilen.

Eine Gemeinderatssitzung dauert für gewöhnlich nicht länger als eine Stunde. Sie beginnt mit einem Gebet und kurzen Berichten über Aufträge aus den letzten Sitzungen. Nachstehend sind Punkte aufgeführt, die besprochen werden könnten. Die Zeit reicht nicht aus, um sie alle in jeder Sitzung zu besprechen. Der Bischof räumt den Angelegenheiten Vorrang ein, die am dringendsten besprochen werden müssen, um Einzelnen und Familien zu helfen.

  • Das Evangelium Jesu Christi leben: allen Mitgliedern helfen, Glauben aufzubauen, die errettenden heiligen Handlungen zu empfangen und ihre Bündnisse zu halten

  • Für die Bedürftigen sorgen: Angebote und Fertigkeiten zum Segen des Einzelnen, der Familien und der Allgemeinheit nutzen; den Mitgliedern der Gemeinde helfen, eigenständig zu werden (siehe Kapitel 22)

  • Alle Menschen einladen, das Evangelium anzunehmen: den Fortschritt derer besprechen, die das Evangelium kennenlernen, sowie den der neuen und zurückkehrenden Mitglieder; darüber sprechen, wie die Mitglieder anderen vom Evangelium erzählen können (siehe Kapitel 23)

  • Familien für die Ewigkeit vereinen: den Fortschritt der Mitglieder besprechen, die sich darauf vorbereiten, heilige Handlungen des Tempels zu empfangen; planen, wie man mehr Mitgliedern helfen kann, für einen Tempelschein würdig zu sein; darüber sprechen, wie die Mitglieder sich an Tempelarbeit und familiengeschichtlicher Forschung beteiligen können (siehe Kapitel 25)

Beim Besprechen dieser Angelegenheiten berücksichtigen die Mitglieder des Gemeinderats die Bedürfnisse und Stärken der Mitglieder, derer sie sich annehmen. Diese Bedürfnisse und Stärken können sie in Präsidentschaftssitzungen, in Gesprächen mit Mitgliedern ihrer Organisation (darunter Auswertungsgespräche in der Betreuungsarbeit) und durch ihre eigenen Bemühungen beim Betreuen in Erfahrung bringen. Außerdem gibt es in LCR Funktionen und Berichte, mit denen die Führungsverantwortlichen den Fortschritt der Mitglieder verfolgen können. Die Ratsmitglieder müssen über alle vertraulichen und persönlichen Informationen Stillschweigen bewahren (siehe 4.4.6).

Der Gemeinderat soll die Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde sowie ihre familiäre Situation kennen. Besondere Aufmerksamkeit widmet er denjenigen, die zuhause nicht im Evangelium unterstützt werden.

Nach einer Besprechung kann der Bischof entweder eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen oder die Entscheidung aufschieben, um sich um zusätzliche Informationen und Orientierungshilfen zu bemühen. Er kann die Angelegenheit aber auch an ein anderes Ratsgremium verweisen, beispielsweise an die Bischofschaft (siehe 4.4.3).

Manchmal kann der Gemeinderat zu dem Schluss kommen, dass eine Gemeindeaktivität dazu beitragen könnte, die Bedürfnisse der Mitglieder zu erfüllen. Der Gemeinderat kann die Planung der Gemeindeaktivitäten beaufsichtigen. Der Großteil der Planung findet jedoch vor und nach den Ratssitzungen statt. Näheres zu Aktivitäten steht in Kapitel 20.

Nachdem ein Vollzeitmissionar nach Hause zurückgekehrt ist, kann er gebeten werden, dem Gemeinderat von seiner Mission zu berichten (siehe 24.8.3).

Alle Ratsmitglieder sind angehalten, sich mit 4.3 und 4.4 zu beschäftigen, damit sie verstehen, welche Grundsätze für Ratssitzungen in der Kirche gelten.

29.2.6

Die Sitzung des Gemeinde-Jugendrats

Der Bischof kann die Sitzungen des Gemeinde-Jugendrats leiten. Er kann auch jemand anderen damit beauftragen, etwa einen seiner Assistenten im Priesterkollegium oder die Präsidentin der ältesten JD-Klasse. Die Sitzungen des Gemeinde-Jugendrats bieten den Jugendlichen Gelegenheit, Führungsaufgaben zu übernehmen. Die Bischofschaft oder andere Führungsverantwortliche können ihnen helfen, sich während der Sitzungen der Kollegiums- oder Klassenpräsidentschaft auf den Jugendrat vorzubereiten.

Vor jeder Zusammenkunft gehen der Bischof und derjenige, der die Sitzung leitet, die zu besprechenden Punkte durch. Dazu können gehören:

  • Gottes Werk der Errettung und Erhöhung

  • was die Jugendlichen in der Gemeinde brauchen und wie darauf eingegangen werden kann

  • Bemühungen, sich um Jugendliche zu kümmern, die weniger aktiv oder als Mitglieder noch neu sind

  • Aktivitäten, darunter auch Gelegenheiten, Bedürftigen zu helfen; der Großteil der Planung erfolgt in den Sitzungen der Kollegiums- bzw. Klassenpräsidentschaft (siehe Kapitel 20)

  • Betreuung (siehe Kapitel 21)

  • Einweisung neu berufener Kollegiums- und Klassenpräsidentschaften

Alle Ratsmitglieder sind angehalten, sich mit 4.3 und 4.4 zu beschäftigen, damit sie verstehen, welche Grundsätze für Ratssitzungen in der Kirche gelten.

29.2.7

Weitere Versammlungen, Sitzungen und Klassen in der Gemeinde

Die Versammlungen der Priestertumskollegien und die Sitzungen ihrer Präsidentschaften werden in Kapitel 8 und 10 erläutert.

Die Versammlungen der FHV-Schwestern und die Sitzungen ihrer Führerinnen werden in Kapitel 9 erläutert.

Die Versammlungen der Jungen Damen und die Sitzungen ihrer Führerinnen werden in Kapitel 11 erläutert.

Die Versammlungen der PV-Kinder und die Sitzungen der für sie zuständigen Führungsverantwortlichen werden in Kapitel 12 erläutert.

Die Sonntagsschulklassen werden unter 13.3 erläutert.

Das Lehrerforum wird unter 17.4 erläutert.

Die Koordinierungssitzungen zur Verbreitung des Evangeliums und zur Stärkung neuer und zurückkehrender Mitglieder werden unter 23.5.7 erläutert.

Die Koordinierungssitzungen für Tempelarbeit und Familiengeschichte werden unter 25.2.7 erläutert.

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Sitzung eines Ratsgremiums

29.2.8

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Symbol: Richtlinien für Anpassungen
Der Ablauf der Sonntagsversammlungen

Die Gemeinden halten sich für die Versammlungen am Sonntag an einen der folgenden, auf zwei Stunden ausgerichteten Ablaufpläne.

Plan 1

60 Minuten

Abendmahlsversammlung

10 Minuten

Übergang zu den Klassen und Versammlungen

50 Minuten

Jeden Sonntag: Primarvereinigung, einschließlich Kindergarten (siehe 12.2.1.2)

Erster und dritter Sonntag im Monat: Sonntagsschule (siehe 13.3)

Zweiter und vierter Sonntag: Priestertumskollegiumsversammlungen (siehe 8.2.1.2 und 10.2.1.2), FHV-Versammlungen (siehe 9.2.1.2) und JD-Versammlungen (siehe 11.2.1.2)

Fünfter Sonntag: Versammlungen für Jugendliche und Erwachsene. Die Bischofschaft legt das Thema fest und beauftragt Lehrer (in der Regel Mitglieder der Gemeinde oder des Pfahles). Sie legt auch fest, ob die Jugendlichen und Erwachsenen getrennt oder gemeinsam zusammenkommen und ob sie sich nach Geschlecht aufteilen oder nicht.

Plan 2

50 Minuten

Jeden Sonntag: Primarvereinigung, einschließlich Kindergarten (siehe 12.2.1.2)

Erster und dritter Sonntag im Monat: Sonntagsschule (siehe 13.3)

Zweiter und vierter Sonntag: Priestertumskollegiumsversammlungen (siehe 8.2.1.2 und 10.2.1.2), FHV-Versammlungen (siehe 9.2.1.2) und JD-Versammlungen (siehe 11.2.1.2)

Fünfter Sonntag: Versammlungen für Jugendliche und Erwachsene. Die Bischofschaft legt das Thema fest und beauftragt Lehrer (in der Regel Mitglieder der Gemeinde oder des Pfahles). Sie legt auch fest, ob die Jugendlichen und Erwachsenen getrennt oder gemeinsam zusammenkommen und ob sie sich nach Geschlecht aufteilen oder nicht.

10 Minuten

Übergang zur Abendmahlsversammlung

60 Minuten

Abendmahlsversammlung

Wenn sich zwei Gemeinden im selben Gebäude versammeln und eine oder beide nur sehr wenige Kinder oder Jugendliche haben, kann es wünschenswert sein, dass die Kinder oder Jugendlichen den sonntäglichen Unterricht gemeinsam besuchen. Der Versammlungsablauf der Gemeinden am Sonntag könnte sich wie unten gezeigt überschneiden.

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Versammlungsablauf mit Überschneidungen

Dieser Ablaufplan kann auch in Betracht gezogen werden, wenn die beiden Gemeinden verschiedensprachig sind, die Kinder und Jugendlichen jedoch die gleiche Sprache sprechen.

Für diesen Plan ist die Genehmigung des Pfahlpräsidenten erforderlich. Wenn er diese erteilt, beraten sich beide Bischöfe jeweils mit den Führungsverantwortlichen der Organisationen in ihrer Gemeinde über die Umsetzung.

Die beiden Bischofschaften kommen dann zusammen, um zu entscheiden, welche Mitglieder beider Gemeinden zu Aufgaben in den Kollegien und Organisationen berufen werden sollen. Jeder Bischof bleibt der Präsident seines Priesterkollegiums, aber die beiden Bischöfe können abwechselnd in den Kollegiumsversammlungen am Sonntag den Vorsitz führen. Die Bischöfe beider Gemeinden nehmen an den Sitzungen eines zusammengelegten Gemeinde-Jugendrats teil. Nach Einführung des Ablaufplans kommen die Führungsverantwortlichen weiterhin regelmäßig zusammen, um ihre Arbeit aufeinander abzustimmen.

29.3

Versammlungen und Sitzungen auf Pfahlebene

29.3.1

Die Pfahlkonferenz

Die Pfahlkonferenzen werden vom Präsidenten des Kollegiums der Zwölf Apostel angesetzt. In der Regel führt der Pfahlpräsident bei einer Konferenz im Jahr den Vorsitz, während ein dazu beauftragter Gebietssiebziger oder eine dazu beauftragte Generalautorität den Vorsitz bei der anderen führt.

Der präsidierende Beamte ist für die gesamte Planung der Konferenz verantwortlich. Er genehmigt die Teilnehmer und die Musikauswahl im Voraus. Näheres zur Musik bei der Pfahlkonferenz steht in 19.3.4.

Wenn ein Gebietssiebziger oder eine Generalautorität den Vorsitz führt, kann der Betreffende den Pfahlpräsidenten bitten, Themen für die Unterweisung bei der Konferenz vorzuschlagen. Wenn der Pfahlpräsident den Vorsitz führt, wählt er mit seinen Ratgebern die Themen aus. Die Pfahlpräsidentschaft kann mögliche Themen mit dem Pfahlrat besprechen. Bei dieser Auswahl berücksichtigt die Pfahlpräsidentschaft Themen, die die Erste Präsidentschaft in der jüngeren Vergangenheit betont hat.

Wenn der Pfahlpräsident Vorkehrungen für die Pfahlkonferenz trifft, kann er die Priestertumskollegien und andere Organisationen, einzelne Mitglieder und Familien um Hilfe bitten. Die Betreffenden könnten beispielsweise beauftragt werden, Stühle aufzustellen, Platzanweiser zu stellen oder das Gebäude zu reinigen.

Zur Pfahlkonferenz gehören üblicherweise die folgenden Versammlungen und Sitzungen:

  • Eine Sitzung des Gebietssiebzigers oder der Generalautorität (falls beauftragt) mit der Pfahlpräsidentschaft; auch der Pfahlsekretär und der Führungssekretär nehmen daran teil.

  • Eine Pfahl-Priestertumsführerschaftsversammlung (siehe 29.3.3). Die präsidierende Autorität entscheidet, ob diese Versammlung am Samstag oder Sonntag stattfindet. Geleitet wird sie von einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft.

  • Eine Versammlung am Samstagabend für alle Mitglieder des Pfahles ab 18 Jahren. Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann diese Versammlung auch am Sonntag abgehalten werden, sofern dies von der präsidierenden Autorität genehmigt wird. Geleitet wird sie von einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft.

  • Eine allgemeine Versammlung am Sonntag für alle Mitglieder und andere, die gern daran teilnehmen möchten. Der Pfahlpräsident leitet diese Versammlung und spricht darin. Es können auch mehrere allgemeine Versammlungen am Sonntag abgehalten werden, wenn es nicht genügend Platz gibt, um alle in einer Versammlung zusammenzubringen. Kinder nehmen mit ihrer Familie daran teil und versammeln sich nicht separat.

Falls notwendig, können die Konferenzversammlungen per Streaming in Gemeindehäuser oder an andere Orte im Pfahl übertragen werden. Manche Mitglieder sind vielleicht darauf angewiesen, dass sie die Konferenz zuhause per Stream verfolgen können. Näheres zum Streamen von Versammlungen steht in 29.7.

Die Redner in der Allgemeinen Versammlung verwenden bitte keine visuellen Hilfsmittel und kein audiovisuelles Material (siehe 38.8.3).

Wenn oberste Beamte, der Tempelpräsident und die Oberin, der Missionspräsident und seine Frau oder der Pfahlpatriarch anwesend sind, sitzen sie auf dem Podium. Das Gleiche gilt für Ratgeber in einer Tempel- oder Missionspräsidentschaft (und deren Ehepartner), wenn sie anstelle des Tempel- oder Missionspräsidenten teilnehmen.

Bei einer Pfahlkonferenz im Jahr legt ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft die Namen der obersten Beamten der Kirche und der Beamten des Gebiets und des Pfahles zur Bestätigung vor. Er verwendet das Formular zur Beamtenbestätigung, das der Pfahlsekretär zuvor vorbereitet hat. Dies geschieht in der Regel bei der ersten Pfahlkonferenz des Jahres.

Wenn Pfahlbeamte zwischen den Pfahlkonferenzen berufen oder entlassen werden, wird ihr Name bei der nächsten Pfahlkonferenz zur Bestätigung vorgelegt oder um ihnen zu danken. Dies kann aber auch in den Abendmahlsversammlungen der einzelnen Gemeinden geschehen (siehe 30.3 und 30.6).

Die Namen der Brüder, die für die Ordinierung zum Ältesten oder Hohen Priester vorgeschlagen wurden, werden bei einer Pfahlkonferenz zur Bestätigung vorgelegt. Wenn ein Bruder vor der nächsten Pfahlkonferenz ordiniert werden muss, kann er in der Abendmahlsversammlung seiner Gemeinde bestätigt werden. Sein Name wird dann bei einer Pfahlkonferenz zur Ratifizierung vorgelegt (siehe 18.10.3).

29.3.2

Die Allgemeine Pfahl-Priestertumsversammlung

Die Pfahlpräsidentschaft plant und leitet die Allgemeine Pfahl-Priestertumsversammlung. Sie wählt gebeterfüllt Themen und Redner aus.

29.3.3

Die Pfahl-Priestertumsführerschaftsversammlung

Die Pfahlpräsidentschaft plant und leitet die Pfahl-Priestertumsführerschaftsversammlungen. Sie können unterschiedlich gestaltet werden. Alle Teilnehmer können die ganze Versammlung über zusammenbleiben. Nach einer allgemeinen Unterweisung können sie sich aber auch in kleinere Gruppen aufteilen, in denen sie spezifische Anleitungen für ihre jeweiligen Berufungen und Aufgaben erhalten.

Im Allgemeinen übernehmen die Pfahlpräsidentschaft und andere Führungsverantwortliche des Pfahles die Unterweisung. Auch Führungsverantwortliche der Gemeinden, darunter auch Schwestern, können gelegentlich darum gebeten werden.

29.3.4

Pfahl-Führerschaftsversammlungen

Die Präsidentschaften der Pfahlorganisationen planen und leiten die Pfahl-Führerschaftsversammlungen. Sie können unterschiedlich gestaltet werden. Alle Führungsverantwortlichen können die ganze Versammlung über zusammenbleiben. Nach einer allgemeinen Unterweisung können sie sich aber auch in kleinere Gruppen aufteilen, in denen sie spezifische Anleitungen für ihre jeweiligen Berufungen und Aufgaben erhalten.

Im Allgemeinen übernehmen die Führungsverantwortlichen der Organisationen, die Mitglieder der Pfahlpräsidentschaft oder andere Führungsverantwortliche des Pfahles die Unterweisung. Auch Führungsverantwortliche der Gemeindeorganisationen können gelegentlich darum gebeten werden.

Die Pfahl-JM-Präsidentschaft führt keine Führerschaftsversammlung auf Pfahlebene durch. Wer eine Aufgabe in Verbindung mit den Kollegien des Aaronischen Priestertums hat, wird im Rahmen der Pfahl-Priestertumsführerschaftsversammlung geschult (siehe 29.3.3).

29.3.5

Die Versammlung des Pfahl-Hohepriesterkollegiums

Die Pfahlpräsidentschaft plant und leitet die Versammlung des Pfahl-Hohepriesterkollegiums. Versammlungen für alle ordinierten Hohen Priester im Pfahl werden nicht abgehalten.

29.3.6

Die Sitzung der Pfahlpräsidentschaft

Der Pfahlpräsident plant und leitet die Sitzung der Pfahlpräsidentschaft. Hier einige Beispiele, was besprochen werden kann:

  • Gottes Werk der Errettung und Erhöhung im Pfahl

  • wie Einzelne und Familien im Pfahl gestärkt werden können

  • die Bedürfnisse und Stärken der Gemeinden, Ältestenkollegien und anderer Organisationen im Pfahl

  • Vorschläge der Bischöfe, welche Brüder zum Ältesten ordiniert werden sollen

  • welche Mitglieder in Ämter im Pfahl oder bestimmte Ämter in der Gemeinde berufen werden sollen, wie in 30.8 erläutert

  • Vorschläge der Bischöfe, welche Mitglieder eine Mission erfüllen können

  • Anweisungen aus den heiligen Schriften, von den Führern der Kirche und aus diesem Handbuch

Weitere Punkte können sein: Aktivitäten und Programme des Pfahles, das Pfahlbudget, Berichte über Aufträge sowie Pläne für bevorstehende Versammlungen.

29.3.7

Die Sitzung des Hoherats

Die Pfahlpräsidentschaft plant und leitet die Sitzungen des Hoherats. Diese können Folgendes umfassen:

  • Unterweisung seitens der Pfahlpräsidentschaft über die Lehre und im Hinblick auf Aufträge

  • sich darüber beraten, wie einzelne Mitglieder und Familien im Pfahl gestärkt werden können (in LCR gibt es Funktionen und Berichte, mit denen die Führungsverantwortlichen den Fortschritt der Mitglieder verfolgen können)

  • besprechen, wie man dazu beitragen kann, Gottes Werk der Errettung und Erhöhung im Pfahl zu vollbringen

  • Berichte über Aufträge

  • sich mit der Pfahlpräsidentschaft beraten, welche Brüder zu Ältesten oder Hohen Priestern ordiniert werden können, und die diesbezügliche Entscheidung der Pfahlpräsidentschaft mittragen

  • sich mit der Pfahlpräsidentschaft beraten, welche Berufungen ausgesprochen werden könnten, und die diesbezügliche Entscheidung der Pfahlpräsidentschaft mittragen

  • bei der Planung von Pfahl-Priestertumsführerschaftsversammlungen mithelfen (siehe 29.3.3)

  • die Berichte von zurückgekehrten Missionaren anhören (siehe 24.8.3)

Manchmal kann gleich nach einer kurzen Sitzung des Hoherats eine Sitzung des Pfahlrats folgen (siehe 29.3.8). Dies kann dazu beitragen, die Anzahl der Versammlungen und Sitzungen für die Führungsverantwortlichen zu reduzieren.

Alle Ratsmitglieder sind angehalten, sich mit 4.3 und 4.4 zu beschäftigen, damit sie verstehen, welche Grundsätze für Ratssitzungen in der Kirche gelten.

Näheres dazu, unter welchen Umständen Teilnehmer aus der Ferne zugeschaltet statt vor Ort bei der Sitzung zugegen sein können, steht in 29.7.

29.3.8

Die Sitzung des Pfahlrats

Der Pfahlpräsident plant und leitet die Sitzung des Pfahlrats. In diesen Sitzungen können die Ratsmitglieder:

  • von der Pfahlpräsidentschaft in der Lehre und in ihren Aufgaben unterwiesen werden

  • sich darüber beraten, wie einzelne Mitglieder und Familien im Pfahl gestärkt werden können (in LCR gibt es Funktionen und Berichte, mit denen die Führungsverantwortlichen den Fortschritt der Mitglieder verfolgen können)

  • besprechen, welches Gesamtziel im Pfahl für Gottes Werk der Errettung und Erhöhung verfolgt wird

  • die zeitlichen Bedürfnisse der Mitglieder im Pfahl besprechen und wie ihnen geholfen werden kann, eigenständig zu sein. Sie stellen fest, welche Hilfsangebote es in der Umgebung und im Pfahl gibt; Beispiele hierfür sind örtliche Bildungseinrichtungen oder BYU Pathway Worldwide (siehe 22.12 und 22.13).

  • einen einfachen Plan aufstellen und auf dem neuesten Stand halten, wie der Pfahl auf Notfälle reagieren soll (siehe 22.9.1.3)

  • planen, wie die Mitglieder des Pfahles gemeinnützigen Dienst leisten können (siehe 22.9.1). Wo verfügbar, findet man auf JustServe.org Vorschläge für gemeinnützigen Dienst.

  • über die Organisationen, Aktivitäten und Programme des Pfahles berichten

Manchmal kann eine Sitzung des Pfahlrats unmittelbar auf eine kurze Sitzung des Hoherats folgen (siehe 29.3.7). Dies kann dazu beitragen, die Anzahl der Versammlungen und Sitzungen für die Führungsverantwortlichen zu reduzieren.

Alle Ratsmitglieder sind angehalten, sich mit 4.3 und 4.4 zu beschäftigen, damit sie verstehen, welche Grundsätze für Ratssitzungen in der Kirche gelten.

Näheres dazu, unter welchen Umständen Teilnehmer aus der Ferne zugeschaltet statt vor Ort bei der Sitzung zugegen sein können, steht in 29.7.

29.3.9

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Symbol: Richtlinien für Anpassungen
Die Sitzung des Pfahlführungskomitees für die Erwachsenen

Das Pfahlführungskomitee für die Erwachsenen unterstützt die Ältestenkollegiums- und die Gemeinde-FHV-Präsidentschaften bei ihrer Arbeit. Die Komiteemitglieder legen besonderen Wert auf die Bemühungen der Gemeinden, Betreuungsarbeit zu leisten, das Evangelium zu verbreiten, neue und zurückkehrende Mitglieder zu stärken und sich an Tempelarbeit und familiengeschichtlicher Forschung zu beteiligen.

Darüber hinaus koordiniert dieses Komitee die Bemühungen des Pfahles im Bereich Wohlfahrt und Eigenständigkeit, darunter JustServe.org (sofern vorhanden) und BYU Pathway Worldwide (siehe 22.13).

Die Pfahlpräsidentschaft plant und leitet die Sitzungen des Pfahlführungskomitees für die Erwachsenen. Diese Sitzungen können eine Erweiterung der Sitzungen des Pfahlrats sein. Zum Beispiel könnte am Ende einiger Sitzungen des Pfahlrats das Führungskomitee für die Erwachsenen zusammenkommen, um ein Gespräch über bestimmte Angelegenheiten fortzusetzen.

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Sitzung eines Jugendrats

29.3.10

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Symbol: Richtlinien für Anpassungen
Die Sitzung des Pfahlführungskomitees für die Jugend

Das Pfahlführungskomitee für die Jugend unterstützt die Bischofschaften, die JD-Präsidentschaften und -Beraterinnen sowie die Kollegiumsberater des Aaronischen Priestertums bei ihrer Arbeit mit den Jugendlichen. Die erwachsenen Führungsverantwortlichen im Komitee legen besonderen Wert darauf, die Jugendlichen in Gottes Werk der Errettung und Erhöhung einzubeziehen.

Das Pfahlführungskomitee für die Jugend hat zusätzlich folgende Aufgaben:

  • Dienstprojekte und Aktivitäten planen. Dazu können Jugendtagungen, Tanzveranstaltungen, Andachten, Dienstprojekte und pfahlübergreifende Veranstaltungen gehören. (Anregungen für gemeinnützigen Dienst findet man auf JustServe.org, wo verfügbar.) Die Jugendlichen sollen bei der Planung und Durchführung dieser Aktivitäten die Führung übernehmen. Pfahlaktivitäten dürfen nicht so häufig stattfinden, dass sie eine Belastung für die Gemeinden darstellen. Sie sollen die Aktivitäten in den Gemeinden ergänzen und nicht zu ihnen in Konkurrenz treten. Die Führungsverantwortlichen der Gemeinden werden bitte frühzeitig über Pfahlaktivitäten informiert.

  • planen, wie die Tagungen im Rahmen des Programms „Für eine starke Jugend“ unterstützt werden können

  • die Bemühungen des Pfahles im Zusammenhang mit dem Programm für Kinder und Jugendliche koordinieren

Ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft beaufsichtigt die Sitzungen des Pfahlführungskomitees für die Jugend. Der Betreffende kann die Leitung übernehmen oder jemand anderen damit beauftragen, auch Jugendliche. Diese Sitzungen können eine Erweiterung der Sitzungen des Pfahlrats sein. Zum Beispiel könnte am Ende einiger Sitzungen des Pfahlrats das Führungskomitee für die Jugend zusammenkommen, um ein Gespräch über bestimmte Angelegenheiten fortzusetzen.

29.3.11

Die Sitzung des Pfahl-Bischofsrats

Hier einige Beispiele, was besprochen werden kann:

  • wie man den Jugendlichen helfen kann, in geistiger Hinsicht Fortschritt zu machen

  • wie mithilfe des Fastopfers für Bedürftige gesorgt werden soll; wie man den Mitgliedern zu mehr Eigenständigkeit verhelfen kann (siehe Kapitel 22, insbesondere 22.11); Informationen über allgemein verfügbare Hilfsangebote austauschen

  • wie man den Mitgliedern helfen möchte, umzukehren und eine Herzenswandlung zu erfahren (siehe Kapitel 32)

  • die Verwaltung der Finanzen der Kirche (siehe Kapitel 34)

Der Pfahlpräsident leitet diese Sitzung. Er hilft den Bischöfen, ihre wichtigsten Aufgaben zu lernen und zu erfüllen (siehe 7.1). Er bittet die Bischöfe auch, sich über Anweisungen von Führern der Kirche zu beraten.

Diese Sitzung tritt nicht an die Stelle der Interviews, die der Pfahlpräsident regelmäßig mit jedem Bischof führt (siehe 6.2.1.2).

Alle Ratsmitglieder sind angehalten, sich mit 4.3 und 4.4 zu beschäftigen, damit sie verstehen, welche Grundsätze für Ratssitzungen in der Kirche gelten.

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Sitzung einer Bischofschaft

29.3.12

Weitere Versammlungen und Sitzungen im Pfahl

Die Sitzungen des Pfahl-AE-Komitees und des Pfahl-JAE-Komitees werden unter 14.1.1.2 erläutert.

29.4

Die Sitzung des Koordinierungsrats

Der Gebietssiebziger leitet die Sitzungen und moderiert das Gespräch. Alle Anwesenden beraten sich als gleichwertige Teilnehmer (siehe Lehre und Bündnisse 88:122).

In diesen Sitzungen widmen sich die Teilnehmer folgenden Aufgaben:

  • Sie bemühen sich um Offenbarung, wie sie die Lehren und die Weisung der Ersten Präsidentschaft, des Kollegiums der Zwölf Apostel und der Gebietspräsidentschaft am besten umsetzen können.

  • Sie koordinieren Gottes Werk der Errettung und Erhöhung.

  • Sie beraten sich miteinander über das zeitliche und geistige Wohl der Mitglieder und darüber, wie man ihnen helfen kann, wahre Nachfolger Jesu Christi zu werden.

  • Sie unterweisen und erbauen einander.

  • Sie koordinieren pfahlübergreifende Angelegenheiten.

29.5

Beisetzungen und Trauergottesdienste

Wenn ein Mitglied der Kirche stirbt, kann der Bischof anbieten, einen Gottesdienst abzuhalten, um den Lebenden Trost zu spenden und das Andenken des Verstorbenen zu ehren. Trauergottesdienste unterscheiden sich je nach Religion, Kulturkreis, Tradition und örtlichen Gesetzen. Die folgenden Anweisungen können den Bischöfen helfen, auf das Evangelium ausgerichtete Trauergottesdienste zu planen, gleichzeitig aber auch diesen Unterschieden Rechnung zu tragen.

29.5.1

Allgemeine Grundsätze

Der Tod spielt im Erlösungsplan des himmlischen Vaters eine wesentliche Rolle (siehe Alma 12:24-27). Dank Jesus Christus werden alle Menschen auferstehen. Ein wichtiger Zweck von Trauergottesdiensten in der Kirche besteht darin, für den Erlösungsplan Zeugnis zu geben, insbesondere für das Sühnopfer und die Auferstehung des Erretters. Jeder Trauergottesdienst soll ein würdevolles, geistiges Erlebnis sein.

Die Mitglieder der Kirche müssen Respekt für die Bräuche zeigen, die in anderen Religionen üblich sind, wenn jemand stirbt. Sie dürfen sich jedoch nicht Ritualen oder Traditionen anschließen, die den Geboten oder den Maßstäben der Kirche zuwiderlaufen. Die Führer der Kirche nehmen bitte keine Rituale anderer Religionen oder Gruppen in einen Trauergottesdienst der Kirche auf.

Den Mitgliedern wird von Bräuchen oder Traditionen abgeraten, die für die Lebenden zu einer Last werden. Beispiele hierfür sind unverhältnismäßige Reisen, ausgeschmückte öffentliche Bekanntmachungen, Zahlungen an die Familie, ausgedehnte Festlichkeiten oder übertriebene Feierlichkeiten zum Gedenken des Todestages.

Mitglieder der Kirche, die an einem Trauergottesdienst teilnehmen, dürfen keine Zahlungen annehmen.

Die Führer der Kirche und die Mitglieder halten sich an die örtlichen Gesetze dafür, was bei Todesfällen zu tun ist.

29.5.2

Der Familie Hilfe anbieten

Als Jünger Jesu Christi trauern die Führungsverantwortlichen und die Mitglieder der Kirche „mit den Trauernden [und trösten diejenigen,] die des Trostes bedürfen“ (Mosia 18:9). Wenn ein Mitglied stirbt, besucht der Bischof die Familie, um Trost zu spenden. Er kann seine Ratgeber bitten, ihn zu begleiten. Er benachrichtigt auch den Ältestenkollegiumspräsidenten und die FHV-Präsidentin.

Der Bischof bietet Hilfe von den Mitgliedern der Gemeinde an, darunter dem Ältestenkollegium und der FHV. Beispielsweise können die Mitglieder der Gemeinde:

  • Freunde und Verwandte benachrichtigen

  • mithelfen, eine Todesanzeige vorzubereiten

  • bei der Planung des Trauergottesdienstes mithelfen

  • falls zutreffend, Absprachen mit der Leichenhalle und dem Friedhof treffen

  • den Leichnam für die Beisetzung einkleiden (siehe 38.5.8)

  • Mahlzeiten zubereiten

29.5.3

Aufbahrung (falls üblich)

Manchmal wird der Leichnam des Verstorbenen vor dem Trauergottesdienst in einem Gemeindehaus der Kirche aufgebahrt. Die Führungsverantwortlichen öffnen dem Bestattungsunternehmen mindestens eine Stunde vor Beginn der Aufbahrung das Gemeindehaus.

Nach der Aufbahrung kann auf Wunsch der Familie ein Familiengebet gesprochen werden. Der Sarg wird vor dem Trauergottesdienst geschlossen.

29.5.4

Trauergottesdienst (falls üblich)

Wenn ein Trauergottesdienst für ein Mitglied in einem Gebäude der Kirche abgehalten wird, hat der Bischof die Leitung. Findet er in einer Privatwohnung, in einer Leichenhalle oder am Grab statt, kann die Familie den Bischof bitten, ihn zu leiten. Ein Ratgeber des Bischofs kann die Leitung übernehmen, wenn der Bischof verhindert ist. Näheres zu Gottesdiensten, die in einem Gebäude der Kirche für jemanden abgehalten werden, der nicht Mitglied der Kirche ist, steht in 29.5.6.

Ein vom Bischof geleiteter Trauergottesdienst, sei es in einem Gebäude der Kirche oder anderswo, ist eine Versammlung der Kirche und ein Gottesdienst. Es soll ein geistiger Anlass sein. Der Bischof fordert die Teilnehmenden auf, einen Geist der Ehrfurcht und Würde zu bewahren.

Wenn der Bischof den Trauergottesdienst leitet, ist er oder einer seiner Ratgeber für die Planung verantwortlich. Er berücksichtigt die Wünsche der Familie und achtet darauf, dass der Trauergottesdienst schlicht und würdevoll ist, mit Musik und kurzen Ansprachen, die das Evangelium zum Mittelpunkt haben. Es wird hervorgehoben, welchen Trost Jesus Christus durch sein Sühnopfer und seine Auferstehung bietet. Von Angehörigen wird nicht verlangt, dass sie sprechen oder sich auf andere Weise am Gottesdienst beteiligen.

Ein Trauergottesdienst bietet auch Gelegenheit, dem Verstorbenen Ehre zu erweisen. Allerdings sollte dies nicht den gesamten Gottesdienst ausmachen. Ein besonderes Familientreffen – losgelöst vom Trauergottesdienst – ist in der Regel ein besserer Rahmen, wenn die Familie mehr Zeit für Ehrerweisungen oder den Austausch von Erinnerungen haben möchte.

Videopräsentationen dürfen im Rahmen eines Trauergottesdienstes, der in einer Kapelle stattfindet, nicht gezeigt werden.

Trauergottesdienste sollen pünktlich beginnen. Aus Rücksicht auf die Teilnehmer dauern sie im Allgemeinen nicht länger als 1,5 Stunden.

Wenn ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft, ein Gebietssiebziger, der im jeweiligen Gebiet tätig ist, oder eine Generalautorität an dem Trauergottesdienst teilnimmt, führt der betreffende Bruder den Vorsitz. Derjenige, der die Leitung hat, spricht sich zuvor mit ihm ab und begrüßt ihn während des Gottesdienstes. Der präsidierende Beamte wird gefragt, ob er einige Schlussworte sagen möchte.

Ein Trauergottesdienst wird normalerweise nicht am Sonntag abgehalten.

In manchen Fällen kann der Bischof mit einem Bestatter ein schlichtes, ordentliches Begräbnis zum Selbstkostenpreis arrangieren, wenn die Kosten aus dem Fastopferfonds getragen werden.

Näheres zu Missionaren, die nach Hause zurückkehren, um an einer Beisetzung teilzunehmen, steht unter 24.6.2.7. Näheres zur Übertragung von Trauergottesdiensten per Streaming steht unter 29.7.

29.5.5

Begräbnis oder Einäscherung

Wo es möglich ist, werden verstorbene Mitglieder, die das Endowment empfangen haben, in Tempelkleidung beerdigt oder eingeäschert. Näheres zur Tempelkleidung für Bestattungen und zum Einkleiden Verstorbener ist unter 38.5.8 zu finden.

Wenn möglich, begleitet ein Mitglied der Bischofschaft den Trauerzug zum Friedhof. Wenn das Grab geweiht werden soll, bittet dieser Bruder in Absprache mit der Familie einen Träger des Melchisedekischen Priestertums, die Weihung vorzunehmen. Anweisungen dazu sind in 18.16 zu finden. Wenn die Familie es bevorzugt, kann stattdessen am Grab ein Gebet gesprochen werden.

Näheres zur Weihung des Platzes, an dem die Asche eines eingeäscherten Mitglieds aufbewahrt wird, steht unter 18.16.2. Weitere Richtlinien zur Einäscherung stehen unter 38.7.2.

29.5.6

Trauergottesdienst für ein Nichtmitglied

Der Bischof darf das Gemeindehaus für einen Trauergottesdienst für ein Nichtmitglied zur Verfügung stellen. Wenn der Verstorbene einer anderen Kirche angehörte, kann der Gottesdienst in der Regel auf die von dieser Kirche vorgegebene Weise stattfinden. Auf Wunsch der Familie kann ein Geistlicher der betreffenden Kirche den Gottesdienst leiten, sofern dies würdevoll und in angemessener Weise geschieht. Allerdings dürfen in einem Gemeindehaus der Kirche keine Rituale anderer Kirchen oder Organisationen vorgenommen werden.

29.6

Gebete in Versammlungen der Kirche

Die Gebete in den Versammlungen der Kirche sollen kurz, einfach und vom Geist geleitet sein. Jedes getaufte Mitglied der Kirche darf ein Anfangs- oder ein Schlussgebet sprechen. Kinder, die nicht getauft sind, dürfen in der Primarvereinigung beten. Die Führungsverantwortlichen vermeiden es bitte, Eheleute für dieselbe Versammlung um ein Gebet zu bitten.

Die Mitglieder sollen beim Beten Worte gebrauchen, die Liebe und Achtung für den Vater im Himmel zum Ausdruck bringen.

29.7

Versammlungen per Streaming übertragen und virtuelle Versammlungen abhalten

Die Mitglieder der Kirche sollen sich bemühen, die Versammlungen nach Möglichkeit persönlich zu besuchen. Manchmal ist dies jedoch nicht durchführbar. Streaming und die Durchführung virtueller Versammlungen ermöglichen es, diejenigen zu erreichen, die andernfalls nicht daran teilnehmen könnten. Dabei kann es sich unter anderem um Personen handeln, die:

  • an einem abgelegenen Ort wohnen oder nur eingeschränkte Reisemöglichkeiten haben

  • körperliche, mentale oder seelische Schwierigkeiten haben

  • immungeschwächt sind oder sich in einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus befinden

  • in systemrelevanten Berufen tätig sind oder aus anderen Gründen am Sonntag arbeiten müssen

  • jemanden pflegen, der ans Haus gebunden ist und nicht allein gelassen werden kann

  • Übersetzung in Gebärdensprache benötigen

  • eine Allergie haben, die in einer Versammlung ihre Gesundheit gefährdet

Zum Nutzen dieser und anderer Mitglieder kann der Bischof im Ausnahmefall einen Livestream der Abendmahlsversammlung sowie von Trauergottesdiensten und Hochzeiten genehmigen, die im Gemeindehaus stattfinden. Dank Streaming kann jemand eine Versammlung aus der Ferne sehen und hören, er kann jedoch nicht unmittelbar daran mitwirken.

Ein Livestream einer Abendmahlsversammlung darf nicht die Spendung des Abendmahls einschließen. Der Stream wird während des Abendmahls angehalten und anschließend wieder gestartet. Alternativ kann der Bischof die Spendung des Abendmahls an das Ende der Versammlung nach Beendigung des Livestreams legen. Die Versammlung wird dann mit einem Lied und einem Gebet beendet.

Der Bischof kann einen Priester oder einen Träger des Melchisedekischen Priestertums bevollmächtigen, das Abendmahl persönlich denjenigen zu spenden, die nicht an der Versammlung teilnehmen können (siehe 18.9.1).

Bei manchen Versammlungen kann der Bischof oder Pfahlpräsident Mitgliedern, die nicht kommen können, die virtuelle Teilnahme gestatten. Zu diesen Zusammenkünften zählen:

  • Führerschaftsversammlungen wie Präsidentschafts- oder Ratssitzungen

  • Versammlungen der Priestertumskollegien, der FHV und der Jungen Damen

  • Sonntagsschulunterricht

  • PV-Unterricht und -Singzeit

Im Gegensatz zu Streams sind virtuelle Versammlungen interaktiv. Wer sich aus der Ferne zuschaltet, kann sich mit Fragen, Wortmeldungen oder anderweitig daran beteiligen.

Der Pfahlpräsident kann eine Übertragung der Pfahlkonferenz per Livestream an andere Orte im Pfahl genehmigen, bei Bedarf auch zu den Mitgliedern nach Hause. Er kann auch Führungsverantwortlichen des Pfahles gestatten, sich einer Führerschaftsversammlung virtuell zuzuschalten, wenn sie nicht persönlich kommen können (zum Beispiel aus den zuvor in diesem Abschnitt genannten Gründen).

Streams und virtuelle Versammlungen sind nicht als bequemes Mittel für diejenigen gedacht, die problemlos persönlich erscheinen könnten. Beispielsweise genehmigt der Bischof keine Übertragung der Abendmahlsversammlung für Mitglieder der Gemeinde, die auf Reisen sind und eine andere Gemeinde besuchen könnten.

Die Gemeinde- und Pfahlberater für Technik können den Führungsverantwortlichen helfen, Streams und virtuelle Versammlungen einzurichten (siehe 33.10). Sie können auch den Mitgliedern helfen, auf diese Versammlungen zuzugreifen.

Streams und virtuelle Versammlungen dürfen nicht vom Geist ablenken. Im Allgemeinen sollte nur ein Gerät verwendet werden, um die Versammlung zu filmen. Sowohl das Gerät als auch derjenige, der es bedient, müssen unauffällig sein.

Aufgezeichnete Streams von Gemeinde- und Pfahlversammlungen werden bitte innerhalb eines Tages nach der Versammlung gelöscht.

29.8

Fotos und Filmaufnahmen von Versammlungen

Um die Heiligkeit der Versammlungen der Kirche zu bewahren, darf niemand von einer Abendmahlsversammlung oder einer Pfahlkonferenz Fotos oder Filmaufnahmen machen.

Näheres zu aufgezeichneten Streams von Versammlungen steht in 29.7.