Handbücher und Berufungen
9. Die Frauenhilfsvereinigung (FHV)


„9. Die Frauenhilfsvereinigung (FHV)“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2020

„9. Die Frauenhilfsvereinigung (FHV)“, Allgemeines Handbuch.

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Frauen beschäftigen sich mit den heiligen Schriften

9.

Die Frauenhilfsvereinigung (FHV)

9.1

Auftrag und Organisation

Die Frauenhilfsvereinigung hilft Gottes Kindern, sich auf die Rückkehr in seine Gegenwart vorzubereiten. Als Töchter himmlischer Eltern erläutern die in der FHV versammelten Schwestern heilige Schriften, sie ermahnen die Gläubigen und richten sie innerlich auf, und sie halten an den Bündnissen fest, die sie eingegangen sind (siehe Lehre und Bündnisse 25:7,13).

9.1.1

Der Auftrag

Die Frauenhilfsvereinigung ist eine von Gott eingerichtete Organisation für alle erwachsenen Frauen in der Kirche. Der Prophet Joseph Smith hat gesagt, die FHV habe den Auftrag, Seelen zu erretten und Leid zu lindern. Er erklärte, dass die Kirche Jesu Christi nicht vollständig organisiert war, bis die Schwestern auf diese Weise organisiert waren.

Die Mitglieder der FHV tragen gemeinsam dazu bei, Gottes Werk der Errettung und Erhöhung zu vollbringen. Sie dienen anderen Menschen, kommen Bündnispflichten nach, fördern die Einigkeit und lernen und leben die Lehre.

Der Wahlspruch der FHV lautet: „Die Liebe hört niemals auf.“ (1 Korinther 13:8.) Dieser Wahlspruch erscheint auch auf ihrem Emblem.

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Das FHV-Emblem

9.1.2

Die Zugehörigkeit zur Frauenhilfsvereinigung

Die Frauenhilfsvereinigung ist eine Gemeinschaft von Schwestern fürs Leben. Alle erwachsenen Schwestern ab 18 gehören der FHV an, selbst wenn sie an deren Versammlungen nicht teilnehmen können.

Eine Junge Dame kann anfangen, die FHV zu besuchen, wenn sie 18 wird. Sie berät sich mit ihren Eltern und mit dem Bischof über den richtigen Zeitpunkt. Mit 19 Jahren oder wenn sie von zuhause auszieht, um beispielsweise ein Studium aufzunehmen oder eine Mission zu erfüllen, wirkt sie in der FHV mit.

Verheiratete Frauen unter 18 Jahren sind ebenfalls Mitglied der FHV.

Näheres über unverheiratete Eltern unter 18 Jahren ist unter 38.1.5 zu finden.

9.1.3

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Symbol: Richtlinien für Anpassungen
Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten

In einigen Gemeinden gibt es eine sehr große Anzahl aktiver erwachsener Frauen. Diesen Gemeinden können der Bischof und der Pfahlpräsident gestatten, mehr als eine FHV in der Gemeinde einzurichten. Dabei hat jede FHV ihre eigene Präsidentschaft. Nach Möglichkeit setzt sich jede FHV aus Mitgliedern unterschiedlichen Alters mit unterschiedlicher Lebenserfahrung zusammen.

9.2

Die Mitwirkung an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung

Gott lädt alle Menschen ein, zu Christus zu kommen und sich an seinem Werk der Errettung und Erhöhung zu beteiligen, indem sie:

  • das Evangelium Jesu Christi leben

  • für die Bedürftigen sorgen

  • alle Menschen einladen, das Evangelium anzunehmen

  • Familien für die Ewigkeit vereinen

Die Führerinnen der FHV planen die Versammlungen am Sonntag, Aktivitäten, die Betreuungsarbeit, Dienstprojekte und andere Maßnahmen, die den Schwestern helfen, sich an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung zu beteiligen. Die Mitglieder der Frauenhilfsvereinigung und des Ältestenkollegiums arbeiten vereint zusammen, um mitzuhelfen, dieses Werk zu vollbringen.

Um Näheres über Gottes Werk der Errettung und Erhöhung zu erfahren, schlagen Sie bitte in Kapitel 1 nach.

9.2.1

Das Evangelium Jesu Christi leben

Die Führerinnen der FHV unterstützen die Mitglieder darin, das Evangelium Jesu Christi zu leben. Sie legen Wert darauf, dass man seinen Glauben ausübt, umkehrt, eigenständiger wird und Bündnisse mit Gott eingeht, indem man heilige Handlungen empfängt. Zu diesen zählt auch das Endowment. Siehe 1.2.1.

9.2.1.1

Das Lernen des Evangeliums im eigenen Zuhause

Wenn die Mitglieder das Evangelium im eigenen Zuhause lernen und leben, vertieft sich ihre Bekehrung zum Vater im Himmel und zu Jesus Christus. Die Führerinnen der FHV ermuntern die Schwestern, sich allein und mit der Familie mit den heiligen Schriften und den Worten der lebenden Propheten zu befassen. Der Leitfaden Komm und folge mir nach! – Für den Einzelnen und die Familie und anderes Material können dabei ergänzend hinzugezogen werden.

Der Familienabend stellt eine wichtige Möglichkeit dar, das Evangelium zuhause zu lernen. Er wird normalerweise einmal die Woche am Sonntag, am Montag oder an einem anderen Tag abgehalten. Beim Familienabend kann man beten, sich mit dem Evangelium befassen, Zeugnis geben, singen oder sonst etwas unternehmen, was allen Freude bereitet.

9.2.1.2

Das Lernen des Evangeliums in den Versammlungen der Frauenhilfsvereinigung

Die FHV kommt am Sonntag zusammen, um:

  • den Glauben zu stärken

  • die Einigkeit zu fördern

  • die Familie und das Zuhause zu stärken

  • Pläne zu machen, wie man Gott bei seinem Werk der Errettung und Erhöhung helfen kann

Die Versammlungen werden am zweiten und am vierten Sonntag des Monats abgehalten. Sie dauern 50 Minuten. Die FHV-Präsidentschaft plant diese Versammlungen. Eines ihrer Mitglieder übernimmt die Leitung.

Die Versammlung beginnt mit einem Gebet. Ein Mitglied der Präsidentschaft leitet dann die Angelegenheiten. Beispielsweise können die Schwestern verschiedene Aspekte beleuchten, wie man sich an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung beteiligen kann. Danach wird einem eingehenden Evangeliumsunterricht und dem Gedankenaustausch genügend Zeit eingeräumt.

In den FHV-Versammlungen werden schwerpunktmäßig Themen aus einer oder mehreren Ansprachen von der letzten Generalkonferenz behandelt. Die FHV-Präsidentschaft wählt gebeterfüllt Botschaften aus und orientiert sich dabei an den Bedürfnissen der Schwestern. Das Singen von Kirchenliedern kann den Unterricht bereichern. Die Versammlungen enden mit einem Gebet.

Näheres dazu ist unter ComeFollowMe.ChurchofJesusChrist.org zu finden.

9.2.1.3

Aktivitäten

Die FHV-Präsidentschaft kann Aktivitäten planen, mit denen die Schwestern gestärkt werden und Gelegenheit erhalten, gemeinsam zu dienen. Die meisten Aktivitäten finden nicht am Sonntag oder am Montagabend statt.

Die FHV-Präsidentin hat die Aufsicht über diese Aktivitäten. Sie kann eine Ratgeberin oder eine andere Schwester bitten, bei der Planung und Durchführung die Führung zu übernehmen (siehe 9.3.4). Im Rahmen ihrer Planung bespricht die Präsidentschaft die Aktivitäten mit dem Bischof.

9.2.2

Für die Bedürftigen sorgen

Als Nachfolgerinnen Jesu Christi haben die Schwestern die Pflicht, sich Bedürftigen liebevoll zuzuwenden. Einzeln und als Hilfsvereinigung suchen sie nach Möglichkeiten, anderen aus der Gemeinde und aus der Nachbarschaft zu helfen. Anregungen für gemeinnützigen Dienst sind dort, wo die Initiative vorhanden ist, auf JustServe.org zu finden.

Näheres dazu, wie die Mitglieder der Frauenhilfsvereinigung und des Ältestenkollegiums für die Bedürftigen sorgen, steht in 22.6.2.

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Eine Frau bringt einer anderen Lebensmittel

9.2.2.1

Die Betreuungsarbeit

Betreuen heißt, sich anderer so anzunehmen, wie der Erretter es tun würde. Die Schwestern erhalten von der FHV-Präsidentschaft Betreuungsaufträge. Näheres dazu ist in Kapitel 21 zu finden.

9.2.2.2

Kurzfristige Bedürfnisse

Die betreuenden Schwestern bemühen sich, die Bedürfnisse der ihnen Anvertrauten zu erkennen und darauf zu reagieren. Manchmal ist kurzfristig Hilfe nötig, wenn ein Mitglied krank wird, ein Kind bekommt, stirbt, die Arbeit verliert und dergleichen.

Gegebenenfalls bitten die betreuenden Schwestern die FHV-Präsidentschaft um Hilfe. Diese kann vorschlagen, eine Beauftragte für Dienst am Nächsten zu berufen, die die erforderlichen Hilfsmaßnahmen organisiert und koordiniert (siehe 9.3.4).

Die Frauenhilfsvereinigung und das Ältestenkollegium sprechen Maßnahmen zur Befriedigung kurzfristiger Bedürfnisse miteinander ab (siehe 22.3.2). Gegebenenfalls bietet der Bischof Unterstützung aus dem Fastopfer an.

Mancherorts hat der Bischof die Möglichkeit, für bedürftige Mitglieder Lebensmittel und andere Artikel des Grundbedarfs zu bestellen. Meist beauftragt er dann die FHV-Präsidentin damit, mit den Mitgliedern zusammenzukommen und ein Bestellformular auszufüllen. Er kann jedoch auch den Ältestenkollegiumspräsidenten damit beauftragen. Stehen beide nicht zur Verfügung, kann auch eine Ratgeberin bzw. ein Ratgeber diesen Auftrag übernehmen. Der oder die Führungsverantwortliche legt dem Bischof das ausgefüllte Formular zur Genehmigung vor.

Näheres ist in 22.6.2 und im Bereich „Wohlfahrt“ in LCR zu finden.

9.2.2.3

Langfristige Bedürfnisse und Eigenständigkeit

Die FHV-Präsidentschaft und die ÄK-Präsidentschaft verhelfen Mitgliedern mit langfristigen Bedürfnissen zu mehr Eigenständigkeit. Der Bischof koordiniert diese Bemühungen. Beide Präsidentschaften lehren die Grundsätze zeitlicher und geistiger Eigenständigkeit. Siehe Kapitel 22 und die Rubrik „Eigenständigkeit“ in der App Archiv Kirchenliteratur.

Braucht ein Einzelner oder eine Familie Unterstützung, beraten die FHV-Präsidentin und der Ältestenkollegiumspräsident gemeinsam darüber, wie geholfen werden soll (siehe 22.4). Auch dies wird vom Bischof koordiniert.

Die FHV-Präsidentin, der Ältestenkollegiumspräsident oder ein anderer Führungsverantwortlicher hilft dem oder den Betreffenden, einen Plan zur Eigenständigkeitsförderung aufzustellen. Auch die betreuenden Schwestern oder Brüder können dabei mithelfen. Oftmals verfügen andere Mitglieder der Frauenhilfsvereinigung oder des Ältestenkollegiums über nützliche Fähigkeiten oder Erfahrungen. Jeder, der hilft, behandelt alle Informationen vertraulich. Näheres dazu ist in 22.3.3 und 22.8 zu finden.

9.2.2.4

Wenn ein Mitglied der Gemeinde stirbt

Wenn ein Mitglied der Gemeinde stirbt, stehen die FHV-Präsidentschaft und die ÄK-Präsidentschaft den Hinterbliebenen tröstend mit Rat und Tat zur Seite. Unter der Führung des Bischofs können sie bei der Beisetzung helfen.

Wenn es möglich ist, werden verstorbene Mitglieder, die das Endowment empfangen hatten, in Tempelkleidung bestattet oder eingeäschert. Der Leichnam einer Frau kann von deren Mann oder einer weiblichen Familienangehörigen, die das Endowment empfangen hat, eingekleidet werden. Wenn keine Familienangehörige zur Verfügung steht oder diese die Einkleidung lieber nicht vornehmen möchte, bittet der Bischof die FHV-Präsidentin, eine Schwester, die das Endowment empfangen hat, damit zu beauftragen, den Leichnam einzukleiden oder die Einkleidung zu beaufsichtigen. Näheres dazu steht in 38.5.8.

Die FHV-Präsidentschaft, die ÄK-Präsidentschaft, die betreuenden Brüder und Schwestern und andere stehen den Hinterbliebenen auch nach der Beisetzung tröstend mit Rat und Tat zur Seite.

9.2.3

Alle Menschen einladen, das Evangelium anzunehmen

Die Schwestern in der FHV haben die Pflicht, alle Menschen einzuladen, die Segnungen des Evangeliums Jesu Christi anzunehmen (siehe Mosia 18:9). Aus diesem Grund reden sie über das Evangelium, stärken sie neue Mitglieder und wenden sich den weniger aktiven zu.

In den Präsidentschaftssitzungen und den Versammlungen der FHV spricht die FHV-Präsidentschaft darüber, auf welche Weise die Schwestern alle Menschen einladen können, die Segnungen des Evangeliums anzunehmen.

Die FHV-Präsidentin bestimmt ein Mitglied der FHV-Präsidentschaft dazu, sich an der Leitung der Missionsarbeit der Gemeindemitglieder zu beteiligen. Gemeinsam mit dem beauftragten Mitglied der ÄK-Präsidentschaft koordiniert diese Schwester diese Bemühungen (siehe 23.5.1).

Zu diesem Zweck nimmt das beauftragte Mitglied der FHV-Präsidentschaft an Koordinierungssitzungen teil, in denen besprochen wird, wie man alle Menschen einladen kann, die Segnungen des Evangeliums anzunehmen. Der Gemeindemissionsleiter (das kann ein Mitglied der ÄK-Präsidentschaft sein) leitet die wöchentliche Koordinierungssitzung, in der besprochen wird, wie man alle Menschen einladen kann, die Segnungen des Evangeliums anzunehmen. Auch die Gemeindemissionare, ein Assistent im Priesterkollegium, eine Angehörige der Präsidentschaft der ältesten JD-Klasse sowie die Vollzeitmissionare nehmen daran teil.

9.2.4

Familien für die Ewigkeit vereinen

Die Schwestern in der FHV unterstützen die Mitglieder dabei, Familien für die Ewigkeit zu vereinen, wozu gehört, dass man:

  • mit Gott Bündnisse schließt, indem man heilige Handlungen empfängt, darunter auch das Endowment

  • Tempelarbeit und familiengeschichtliche Forschung betreibt (siehe 1.2.4)

In den Präsidentschaftssitzungen und den Versammlungen der FHV spricht die FHV-Präsidentschaft darüber, wie die Schwestern sich an diesen Bemühungen beteiligen können. Die Mitglieder der Präsidentschaft planen auch, wie sie den Mitgliedern helfen können, ihr Verständnis von den heiligen Handlungen sowie den Wunsch zu vertiefen, diese zu empfangen und mit Gott im Tempel Bündnisse einzugehen. Sie ermuntern die Schwestern, nach Möglichkeit regelmäßig im Tempel Gott zu verehren.

Die Präsidentschaft ermuntert die Schwestern, sich über ihre Familiengeschichte zu informieren. Sie hilft neuen und wieder aktiv gewordenen Mitgliedern, neuen Mitgliedern der FHV und neu berufenen Missionarinnen, Namen von Vorfahren für die heiligen Handlungen des Tempels zu finden und vorzubereiten.

Die FHV-Präsidentin bestimmt ein Mitglied der Präsidentschaft dazu, sich an der Leitung der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung in der Gemeinde zu beteiligen. Gemeinsam mit dem beauftragten Mitglied der ÄK-Präsidentschaft koordiniert diese Schwester diese Bemühungen (siehe 25.2.2).

Das beauftragte Mitglied der FHV-Präsidentschaft nimmt an Koordinierungssitzungen zu Tempelarbeit und familiengeschichtlicher Forschung teil. Diese Sitzungen finden regelmäßig statt. Der Leiter für Tempel und Familiengeschichte (das kann ein Mitglied der ÄK-Präsidentschaft sein) leitet die Koordinierungssitzungen zum Thema Tempel und Familiengeschichte (siehe 25.2.7). Auch ein Assistent im Priesterkollegium, eine Angehörige der Präsidentschaft der ältesten JD-Klasse sowie die Berater für Tempel und Familiengeschichte nehmen daran teil.

9.3

Die Führung der FHV

9.3.1

Der Bischof

Der Bischof kommt mindestens einmal im Monat mit der FHV-Präsidentin zusammen und bespricht mit ihr Gottes Werk der Errettung und Erhöhung, wozu auch die Arbeit der betreuenden Schwestern gehört. Außerdem spricht er mit ihr über 1.) den Fortschritt und die Bedürfnisse der Schwestern sowie 2.) Versammlungen, Schulungen und Aktivitäten der FHV.

9.3.2

Die FHV-Präsidentschaft

9.3.2.1

Die Berufung einer FHV-Präsidentschaft

Der Bischof beruft eine Frau als FHV-Präsidentin der Gemeinde. Wenn die Einheit groß genug ist, schlägt die FHV-Präsidentin ihm eine oder zwei Frauen als Ratgeberinnen vor. Die Bischofschaft überdenkt ihre Vorschläge und spricht die Berufungen aus.

Ein Mitglied der Bischofschaft legt die Namen der Mitglieder der FHV-Präsidentschaft in einer Abendmahlsversammlung zur Bestätigung vor, und der Bischof setzt die FHV-Präsidentin ein. Die Ratgeberinnen können von jedem Mitglied der Bischofschaft eingesetzt werden.

In kleineren Einheiten gibt es manchmal keine JD- oder PV-Präsidentin. In diesen Einheiten kann die FHV-Präsidentin Eltern bei der Planung des Unterrichts für Jugendliche und Kinder helfen.

9.3.2.2

Aufgaben

Die FHV-Präsidentin hat folgende Aufgaben, bei denen sie von ihren Ratgeberinnen unterstützt wird:

  • Sie gehört dem Gemeinderat an, wobei sie 1.) mithilft, die Bedürfnisse der Gemeinde anzusprechen und Lösungen zu finden, und 2.) die Frauenhilfsvereinigung vertritt (siehe 29.2.5).

  • Sie leitet die Bemühungen der FHV an, sich an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung zu beteiligen (siehe Kapitel 1).

  • Sie teilt die betreuenden Schwestern ein, beaufsichtigt ihre Arbeit und spricht Betreuungsaufträge mit der ÄK-Präsidentschaft ab, mit der sie mindestens einmal im Quartal zusammenkommt; außerdem holt sie für Betreuungsaufträge die Genehmigung des Bischofs ein und führt mindestens einmal im Quartal Auswertungsgespräche (siehe Kapitel 21).

  • Unter der Führung des Bischofs berät sie die erwachsenen Mitglieder der Gemeinde. Allerdings berät nur der Bischof die Mitglieder der Gemeinde in Fragen zur Würdigkeit, zu Missbrauch und Misshandlung sowie dazu, ob Hilfe aus dem Fastopfer genehmigt werden kann (siehe Beratungshilfen).

  • Gemeinsam mit der ÄK-Präsidentschaft beteiligt sie sich an der Leitung der Bemühungen der Gemeinde, alle Menschen einzuladen, die Segnungen des Evangeliums anzunehmen (siehe 8.2.3 und 9.2.3).

  • Gemeinsam mit der ÄK-Präsidentschaft beteiligt sie sich an der Leitung der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung der Gemeinde (siehe 8.2.4 und 9.2.4).

  • Sie koordiniert die Bemühungen der FHV, sowohl die alleinstehenden als auch die verheirateten jungen Erwachsenen unter den Schwestern zu stärken. Eine Ratgeberin kann beauftragt werden, mit den jungen Alleinstehenden zusammenzuarbeiten (siehe 14.1.2.2).

  • Sie kommt mindestens einmal im Jahr mit jeder FHV-Schwester einzeln zusammen und spricht mit ihr über deren Wohlergehen und das ihrer Familie.

  • Sie klärt die Schwestern über ihre Bündnispflichten auf.

  • Sie beaufsichtigt den Unterricht in der FHV und trägt zu dessen Verbesserung bei (siehe Kapitel 17).

  • Sie plant und leitet die FHV-Versammlungen.

  • Sie beaufsichtigt die Aktivitäten der FHV (siehe 9.2.1.3).

  • Sie hilft den Jungen Damen, sich auf die Mitwirkung in der FHV vorzubereiten (siehe 9.4).

  • Sie überwacht die Aufzeichnungen, Berichte und Finanzen der FHV (siehe LCR.ChurchofJesusChrist.org), wobei ihr eine Sekretärin zur Hand gehen kann (siehe 9.3.3).

Die Pfahl-FHV-Präsidentschaft schult die Gemeinde-FHV-Präsidentschaften in diesen Aufgaben. Dies kann sie während der Pfahl-Führerschaftsversammlungen, der Sitzungen der Gemeinde-FHV-Präsidentschaften und bei persönlichen Gesprächen mit den FHV-Präsidentinnen tun (siehe 29.3.4).

Durch ihre Arbeit unterstützt die FHV-Präsidentin den Bischof dabei, sich auf die Jugendlichen und auf die Aufgaben zu konzentrieren, für die allein er zuständig ist.

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Sitzung eines Gemeinderats

9.3.2.3

Präsidentschaftssitzungen

Die FHV-Präsidentschaft und die Sekretärin kommen regelmäßig zu einer Sitzung zusammen. Die Präsidentin leitet diese Sitzung. Die Tagesordnung kann folgende Punkte einschließen:

  • planen, wie die Schwestern und ihre Familien gestärkt werden können

  • planen, wie man dazu beitragen kann, Gottes Werk der Errettung und Erhöhung zu vollbringen

  • Missionsarbeit, Tempelarbeit und familiengeschichtliche Forschung koordinieren

  • auf Ratschläge und Aufträge des Bischofs eingehen

  • auf Aufträge aus Gemeinderatssitzungen eingehen

  • gebeterfüllt über Betreuungsaufträge nachdenken

  • Ergebnisse von Auswertungsgesprächen durchgehen und planen, wie man Stärken ermitteln und dazu beitragen kann, konkreten Bedürfnissen gerecht zu werden (siehe Kapitel 21)

  • überlegen, welche Schwestern für Berufungen in der FHV und für Aufträge in Frage kommen

  • FHV-Versammlungen und -Aktivitäten planen

9.3.3

Die Sekretärin

Die FHV-Präsidentschaft kann eine Schwester als FHV-Sekretärin vorschlagen. Ein Mitglied der Bischofschaft spricht die Berufung aus, legt den Namen in einer Abendmahlsversammlung zur Bestätigung vor und setzt die Betreffende ein.

Zu den Aufgaben der Sekretärin kann unter anderem gehören:

  • die Tagesordnung für die Präsidentschaftssitzung und die FHV-Versammlungen ausarbeiten

  • bei Sitzungen und Versammlungen Protokoll führen und Aufträge im Blick behalten

  • Termine für Auswertungsgespräche vereinbaren (siehe 21.3)

  • einen Quartalsbericht über die Anwesenheit und die Auswertungsgespräche, die stattgefunden haben, erstellen und einreichen

  • bei der Aufstellung des Jahresbudgets mithelfen und die Ausgaben im Blick behalten

9.3.4

Zusätzliche Berufungen

Die folgenden zusätzlichen Berufungen können nützlich sein. Der Bischof erörtert mit der FHV-Präsidentin, ob sie nötig sind:

  • Lehrerinnen, die am Sonntag in den FHV-Versammlungen unterrichten

  • eine Beauftragte für Dienst am Nächsten, die bei der Planung und Durchführung hilft, wenn es darum geht, Menschen in schwierigen Situationen zu helfen (siehe 9.2.2.2); es können auch Assistentinnen und Komiteemitglieder berufen werden

  • eine Aktivitätenbeauftragte, die bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten der FHV mithilft (siehe 9.2.1.3); es können auch Assistentinnen und Komiteemitglieder berufen werden

  • Zweitsekretärinnen, die der FHV-Sekretärin zur Hand gehen

  • Sekretärinnen für die Betreuungsarbeit, die Auswertungsgespräche anberaumen und bei der Erstellung der Quartalsberichte mithelfen

Sollten diese oder andere Berufungen benötigt werden, schlägt die FHV-Präsidentschaft der Bischofschaft Schwestern dafür vor. Wenn die Bischofschaft einverstanden ist, spricht ein Mitglied der Bischofschaft die Berufungen aus, legt die Namen in einer Abendmahlsversammlung zur Bestätigung vor und setzt die Betreffenden ein.

Bei Bedarf kann die FHV-Präsidentschaft Schwestern beauftragen, der Frauenhilfsvereinigung auch anderweitig bei deren Bemühungen zu helfen. Schwestern mit kurzfristigen Aufgaben müssen nicht berufen und eingesetzt werden.

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eine FHV-Klasse

9.4

Wie man Jungen Damen hilft, sich auf die Mitwirkung in der FHV vorzubereiten

Die FHV-Präsidentschaft arbeitet gemeinsam mit den Jungen Damen, deren Eltern und ihren Führungsverantwortlichen aus, wie man ihnen helfen kann, sich auf die Mitwirkung in der FHV vorzubereiten.

Die Führerinnen verschaffen den Jungen Damen und den FHV-Schwestern auch immer wieder Gelegenheiten, eine Beziehung aufzubauen. Der gemeinsame Dienst als betreuende Schwestern ist von unschätzbarem Wert, um einander kennenzulernen.

Die Führerinnen machen den Jungen Damen ihre Bündnispflichten verständlich. Wenn es für eine Junge Dame hilfreich wäre, sich einer bestimmten Schwester anzunehmen, so kann sie für diese als betreuende Schwester eingeteilt werden, sofern sie dazu bereit, in der Lage und reif genug ist. Sie kann diese Aufgabe ab dem Jahr übernehmen, in dem sie 14 wird. Junge Damen werden als Partnerinnen von FHV-Schwestern eingeteilt (siehe 21.2.2).

Wenn Junge Damen erwachsen sind und in die Frauenhilfsvereinigung überwechseln, verschafft die FHV-Präsidentschaft ihnen Gelegenheiten, zu dienen und ihre Stärken einzusetzen. Sie hilft ihnen auch bei der Vorbereitung darauf, heilige Tempelbündnisse einzugehen und zu halten (siehe 27.1.1).

9.5

Die Führung der Frauenhilfsvereinigung im Pfahl

Der Pfahlpräsident beruft eine Frau als Pfahl-FHV-Präsidentin und setzt sie ein. Wenn der Pfahl groß genug ist, schlägt diese ein oder zwei Frauen als Ratgeberinnen vor und eine weitere als Sekretärin. Diese Frauen werden von einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder von einem damit beauftragten Hohen Rat berufen und eingesetzt. Näheres zu den Aufgaben der Pfahl-FHV-Präsidentschaft und der Sekretärin ist in 6.7.1 und 6.7.3 zu finden.

Der Pfahlpräsident kommt regelmäßig (mindestens einmal im Monat) mit der Pfahl-FHV-Präsidentin oder -Präsidentschaft zusammen, um über Gottes Werk der Errettung und Erhöhung zu beraten. Außerdem wird über 1.) den Fortschritt und die Bedürfnisse der Schwestern im Pfahl sowie 2.) Versammlungen, Schulungen und Aktivitäten der FHV gesprochen.

Die Pfahl-FHV-Präsidentschaft schult die Gemeinde-FHV-Präsidentschaften in ihren Aufgaben in der Betreuungs- und der Missionsarbeit sowie in Tempelarbeit und familiengeschichtlicher Forschung. Dies geschieht auf Weisung der Pfahlpräsidentschaft. Hohe Räte werden beauftragt, mitzuhelfen. Siehe 23.1 und 25.2.

Wenn es im Pfahl ein JAE-Komitee gibt, gehört ein Mitglied der Pfahl-FHV-Präsidentschaft diesem an; das Gleiche gilt, wenn es im Pfahl ein AE-Komitee gibt (siehe 14.1.1.2).

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Zwei lächelnde Frauen

9.6

Weitere Richtlinien und Bestimmungen

9.6.1

Mitglieder mit Behinderungen

Die FHV-Präsidentschaft gibt auf Mitglieder mit Behinderungen ganz besonders acht. Näheres dazu, wie man diesen Mitgliedern hilft, finden Sie unter disability.ChurchofJesusChrist.org; siehe auch 38.8.27 in diesem Handbuch.

9.6.2

Lese- und Schreibunterricht

Bei Bedarf kümmert sich die FHV-Leitung mit dem Bischof, der ÄK-Präsidentschaft und dem Gemeinderat darum, dass die Mitglieder lesen und schreiben lernen.