Handbücher und Berufungen
25. Familien für die Ewigkeit vereinen – durch Tempelarbeit und familiengeschichtliche Forschung


„25. Familien für die Ewigkeit vereinen – durch Tempelarbeit und familiengeschichtliche Forschung“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2025

„25. Familien für die Ewigkeit vereinen – durch Tempelarbeit und familiengeschichtliche Forschung“, Allgemeines Handbuch

Tempel

25.

Familien für die Ewigkeit vereinen – durch Tempelarbeit und familiengeschichtliche Forschung

25.0

Einleitung

Der Tempel ist das Haus des Herrn. Die heiligen Handlungen des Tempels und die dort geschlossenen Bündnisse sind ein Segen für die Kinder des himmlischen Vaters. Er lädt alle seine Kinder ein, dieser heiligen Handlungen würdig zu werden und sie zu empfangen.

Familien für die Ewigkeit zu vereinen ist ein Teil von Gottes Werk der Errettung und Erhöhung (siehe 1.2). Tempelarbeit und die Beschäftigung mit der Familiengeschichte sind das Mittel, Familien für die Ewigkeit zu vereinen und zu siegeln (siehe Matthäus 16:19). Dazu gehört, dass wir:

Sich an diesem Werk zu beteiligen, bringt große Segnungen mit sich. Wenn Mitglieder heilige Bündnisse eingehen und halten, haben sie Zugang zur Macht Gottes. Sie finden Freude daran, im Haus des Herrn ihren Vorfahren zu dienen.

Dieses Kapitel leitet die Führer der Kirche und die Mitglieder an, wie sie sich daran beteiligen können, durch die Tempelarbeit und die familiengeschichtliche Forschung Familien für die Ewigkeit zu vereinen. Näheres dazu ist unter den Stichworten „Tempel“, „Taufe für die Verstorbenen“ und Familienforschung und Familiengeschichte in den Themen und Fragen zu finden (Archiv Kirchenliteratur).

25.1

Die Beteiligung der Mitglieder und der Führungsverantwortlichen an der Vereinigung von Familien für die Ewigkeit

Den Mitgliedern der Kirche kommt die freudige und ehrenvolle Aufgabe zu, sich an der Vereinigung ihrer Familie für die Ewigkeit zu beteiligen. Sie bereiten sich darauf vor, Bündnisse zu schließen, wenn sie heilige Handlungen des Tempels empfangen. Sie sind bestrebt, diese Bündnisse zu halten.

Sie helfen auch den Mitgliedern ihrer Familie, Tempelbündnisse zu verstehen, zu schließen und nach bestem Können zu halten. In erster Linie sind die Eltern dafür verantwortlich, dass ihre Kinder erleben, welche Freude und Segnungen man erfährt, wenn man für sich selbst Bündnisse schließt und für verstorbene Verwandte heilige Handlungen durchführt (siehe 2.1.3).

Die Mitglieder sind dazu angehalten, ihre verstorbenen Verwandten, die noch keine heiligen Handlungen des Tempels empfangen haben, ausfindig zu machen. Anschließend nehmen sie diese heiligen Handlungen zugunsten dieser Verwandten vor (siehe Lehre und Bündnisse 128:18). In der Geisterwelt können die Betreffenden wählen, ob sie die heiligen Handlungen, die für sie vorgenommen wurden, annehmen oder ablehnen möchten.

Die Mitglieder werden auch ermuntert, Begebenheiten aus dem Leben ihrer Vorfahren zu entdecken. Für diese dann heilige Handlungen durchzuführen, kann so umso mehr zu einer bereichernden Erfahrung werden. Die Mitglieder laden andere ein, es ihnen gleichzutun.

Den Mitgliedern stehen viele Hilfen für die Tempelarbeit und die familiengeschichtliche Forschung zur Verfügung. Einige davon werden in 25.4.1 und 25.4.2 beschrieben.

25.1.1

Die Verantwortung des Einzelnen für die Gottesverehrung im Tempel

Die Mitglieder bestimmen selbst, wann und wie oft sie Gott im Tempel verehren möchten. Die Führungsverantwortlichen legen keine Sollvorgaben fest und richten auch kein Meldesystem für die Gottesverehrung im Tempel ein.

Einzelne Mitglieder und Familien mit gültigem Tempelschein können jeden beliebigen Tempel besuchen. Sie können mit dem Tempel einen Termin vereinbaren. Die Kontaktangaben zu jedem Tempel sind auf Tempel.KircheJesuChristi.org zu finden.

25.1.2

Tempelfahrten der Gemeinden und Pfähle

Jede Einheit der Kirche ist einem Tempeldistrikt zugeordnet. Den Gemeinden und Pfählen wird von organisierten Besuchen eines Tempels außerhalb des ihnen zugeordneten Tempeldistrikts abgeraten.

Bei der Planung einer Tempelfahrt der Gemeinde oder des Pfahls stimmt man sich stets mit dem Tempel ab. Die Kontaktangaben zu jedem Tempel sind auf Tempel.KircheJesuChristi.org zu finden.

25.2

Die Führungsverantwortlichen in der Gemeinde

25.2.1

Die Bischofschaft

Die Bischofschaft spricht sich mit der ÄK-Präsidentschaft und der FHV-Präsidentschaft ab, denn sie leitet mit diesen gemeinsam die Bemühungen der Gemeinde im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte, durch die Familien für die Ewigkeit vereint werden. Diese Führungsverantwortlichen beraten sich regelmäßig.

Die Bischofschaft hat zusätzlich folgende Aufgaben:

  • Sie prüft den Gemeindeplan für Tempelarbeit und Familiengeschichte und genehmigt ihn (siehe 25.2.6).

  • Sie achtet darauf, dass die Bemühungen der Gemeinde im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte in den Sitzungen des Gemeinderats und des Gemeinde-Jugendrats koordiniert werden.

  • Sie beaufsichtigt die Einrichtung von Tempelvorbereitungskursen (siehe 25.2.8).

  • Sie stellt Tempelscheine aus (siehe Kapitel 26).

Symbol: Richtlinien für Anpassungen Die Bischofschaft hält mit dem Pfahlpräsidenten Rücksprache, um zu entscheiden, ob in der Gemeinde ein Leiter für Tempel und Familiengeschichte berufen werden soll (Näheres dazu ist in 25.2.3 zu finden).

25.2.2

Die Präsidentschaften des Ältestenkollegiums und der FHV

Die Präsidentschaften des Ältestenkollegiums und der FHV sind für die täglichen Bemühungen der Gemeinde im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte zuständig, durch die Familien für die Ewigkeit vereint werden (siehe 8.2.4 und 9.2.4). Die ÄK-Präsidentschaft leitet diese Bemühungen unter den Mitgliedern des Ältestenkollegiums, die FHV-Präsidentschaft leitet sie unter den Mitgliedern der Frauenhilfsvereinigung. In Abstimmung mit dem Bischof arbeiten beide Präsidentschaften bei der Leitung dieser Bemühungen im Gemeinderat Hand in Hand.

Diese Führungsverantwortlichen haben die folgenden Aufgaben:

  • Sie helfen dem Gemeinderat, einen Gemeindeplan für Tempelarbeit und Familiengeschichte aufzustellen und umzusetzen (siehe 25.2.6).

  • Bitten Sie einen Gemeindeberater für Tempel und Familiengeschichte, bestimmten Mitgliedern der Gemeinde dabei zu helfen, die Namen verstorbener Vorfahren ausfindig zu machen und für die heiligen Handlungen des Tempels vorzubereiten (siehe 25.4.1). Der Schwerpunkt soll dabei auf Mitgliedern liegen, die vor kurzem eine Missionsberufung erhalten haben, sowie auf Mitgliedern, die das Endowment noch nicht empfangen haben.

  • Sie achten darauf, dass in den Sitzungen des Gemeinderats und in den Koordinierungssitzungen der Gemeinde für Tempelarbeit und Familiengeschichte die Bemühungen im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte geplant und darüber berichtet wird.

  • Sie leiten den Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte in seiner Arbeit an; wurde solch ein Leiter nicht berufen, übernimmt ein Mitglied der ÄK-Präsidentschaft diese Aufgabe (siehe 25.2.3).

  • Wo es ein FamilySearch Center gibt, weisen Sie diesem Gemeindeberater für Tempel und Familiengeschichte zu (siehe 25.3.6).

Der Ältestenkollegiumspräsident und die FHV-Präsidentin bestimmen jeweils ein Mitglied ihrer Präsidentschaft dazu, sich an der Leitung der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung in der Gemeinde zu beteiligen. Diese beiden Präsidentschaftsmitglieder arbeiten zusammen. Sie sorgen dafür, dass die Koordinierungssitzungen der Gemeinde für Tempelarbeit und Familiengeschichte abgehalten werden (siehe 25.2.7).

Jugendliche vor dem Tempel

25.2.3

Symbol: Richtlinien für Anpassungen
Der Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte

Die Bischofschaft legt in Absprache mit dem Pfahlpräsidenten fest, ob in der Gemeinde ein Leiter für Tempel und Familiengeschichte berufen werden soll. Wenn die Bischofschaft beschließt, diese Berufung auszusprechen, berät sie sich mit dem Ältestenkollegiumspräsidenten und der FHV-Präsidentin darüber, wer berufen wird. Der Betreffende muss ein Träger des Melchisedekischen Priestertums sein. Wird niemand berufen, übernimmt ein Mitglied der ÄK-Präsidentschaft diese Aufgabe.

Der Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte unterstützt die ÄK-Präsidentschaft und die FHV-Präsidentschaft in ihren Aufgaben in der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung. Außerdem hat er folgende Aufgaben:

  • Er spricht die Bemühungen im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte mit den Führungsverantwortlichen der Gemeinde-Organisationen ab, darunter auch den Kollegiums- und Klassenpräsidentschaften der Jugendlichen.

  • Er leitet die Koordinierungssitzungen der Gemeinde für Tempelarbeit und Familiengeschichte (siehe 25.2.7).

  • Er nimmt auf Einladung an Gemeinderatssitzungen teil.

  • Er hilft dem Gemeinderat, einen Gemeindeplan für Tempelarbeit und Familiengeschichte aufzustellen und umzusetzen (siehe 25.2.6).

  • Er schult die Gemeindeberater für Tempel und Familiengeschichte. Er koordiniert ihre Bemühungen, den Mitgliedern zu helfen, Namen von Vorfahren ausfindig zu machen und für sie heilige Handlungen des Tempels vorzunehmen.

  • Gemeinsam mit dem Gemeindemissionsleiter und den Missionaren und Missionarinnen spornt er diejenigen, die das Evangelium gerade kennenlernen oder die als Mitglied noch neu oder zurückgekehrt sind, dazu an, einen Teil ihrer Zeit der Tempelarbeit und ihrer Familiengeschichte zu widmen (siehe 23.2 und 23.3).

25.2.4

Die Gemeindeberater für Tempel und Familiengeschichte

Die Gemeindeberater für Tempel und Familiengeschichte werden vom Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte angeleitet. Die Bischofschaft beruft die Berater und Beraterinnen; es können Erwachsene und Jugendliche berufen werden. Der Ältestenkollegiumspräsident, die FHV- und die JD-Präsidentin können Mitglieder für diese Aufgabe vorschlagen.

Die Berater vermitteln anderen auf einfache Weise, wie man sich an der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung beteiligt, durch die ja Familien für die Ewigkeit vereint werden. Den Schwerpunkt legen sie vor allem auf Jugendliche, neue und zurückkehrende Mitglieder sowie auf Schwestern und Brüder, die das Endowment noch nicht empfangen haben. Die Berater und Beraterinnen haben die folgenden Aufgaben:

  • Sie helfen den Mitgliedern, sich auf heilige Handlungen des Tempels vorzubereiten und Tempelbündnisse einzugehen.

  • Sie helfen den Mitgliedern zu erleben, welche Segnungen sich einstellen, wenn man seine Vorfahren ausfindig macht und für sie heilige Handlungen des Tempels vornimmt.

  • Sie nehmen an den Koordinierungssitzungen für Tempelarbeit und Familiengeschichte teil (siehe 25.2.7).

  • Sie arbeiten in einem FamilySearch Center mit, wenn damit beauftragt (siehe 25.3.6).

Angebote und Hilfen für Berater für Tempel und Familiengeschichte sind in 25.4.1 und 25.4.2 aufgeführt.

25.2.5

Der Gemeinderat

Die Mitglieder des Gemeinderats stellen gebeterfüllt einen Gemeindeplan für Tempelarbeit und Familiengeschichte auf und setzen ihn um. Näheres zu diesem Plan ist in 25.2.6 zu finden.

Der Bischof kann den Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte zu den Sitzungen des Gemeinderats einladen.

Die Mitglieder des Gemeinderats haben folgende Aufgaben:

  • Sie helfen einzelnen Mitgliedern, sich darauf vorzubereiten, Bündnisse mit Gott einzugehen, indem sie die heiligen Handlungen des Tempels empfangen (siehe 27.1).

  • Sie ermuntern alle Jugendlichen und Erwachsenen, darunter auch die neuen Mitglieder, einen gültigen Tempelschein zu haben (siehe 26.0).

  • Sie ermuntern die Mitglieder, Gott im Haus des Herrn zu verehren, sooft es die Umstände erlauben.

  • Sie legen dem Einzelnen und den Familien ans Herz, sich mit der Lehre und den Segnungen zu befassen, die damit verbunden sind, sich an dem Werk zu beteiligen, Familien für die Ewigkeit zu vereinen. Zu diesem Werk gehört, dass man mehr über seine Vorfahren in Erfahrung bringt und für sie heilige Handlungen des Tempels durchführt.

  • Sie unterstützen die Eltern dabei, ihren Kindern die Lehre von dem Werk zu vermitteln, Familien für die Ewigkeit zu vereinen. Diese umfasst die Segnungen, die die Bündnisse und Verordnungen des Tempels sowie die Durchführung heiliger Handlungen des Tempels für verstorbene Vorfahren mit sich bringen.

  • Sie sprechen regelmäßig in den Versammlungen der Kirche über die Grundsätze dieses Werkes.

Näheres zu Tempelscheinen ist in Kapitel 26 zu finden.

25.2.6

Der Gemeindeplan für Tempelarbeit und Familiengeschichte

Jede Gemeinde soll einen einfachen Plan für Tempelarbeit und Familiengeschichte haben. Dieser Plan hilft den Mitgliedern der Gemeinde, einschließlich der Kinder und Jugendlichen, sich darauf vorzubereiten, Gott im Haus des Herrn zu verehren und sich an der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung zu beteiligen, sooft es die Umstände erlauben.

Der Präsident des Ältestenkollegiums und die FHV-Präsidentin helfen dem Gemeinderat bei der Ausarbeitung dieses Plans. Auch der Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte beteiligt sich daran. Zu dieser Ausarbeitung gehört, dass man:

  • gebeterfüllt über die Bedürfnisse der Mitglieder und die verfügbaren Angebote und Hilfen nachdenkt

  • sich Maßnahmen für das laufende Jahr überlegt

  • festlegt, wie der Plan umgesetzt werden soll, und entsprechend Aufgaben verteilt

Hier ein Beispiel, was in diesem Plan aufgeführt sein kann:

  • bestimmten Mitgliedern die Segnungen der Gottesverehrung im Haus des Herrn verständlich machen

  • Mitgliedern helfen, sich auf die Segnungen der heiligen Handlungen des Tempels vorzubereiten

  • Mitgliedern mittels der Funktion „Verfügbare heilige Handlungen“ helfen, den Namen eines Vorfahren in den Tempel mitzunehmen (siehe 25.4.1)

  • Mitgliedern helfen, über die Website oder die App von FamilySearch Angaben zu verstorbenen Verwandten einzutragen, die heilige Handlungen benötigen (siehe 25.4.1)

  • neue und zurückkehrende Mitglieder, Jugendliche und Kinder in die Tempelarbeit und die familiengeschichtliche Forschung einbeziehen; die Funktion „Assistent für Namen der Familie“ ist eine einfache Möglichkeit, wie Führungsverantwortliche Mitgliedern dabei helfen können, Namen der Familie für heilige Handlungen vorzubereiten (siehe 25.4.1)

  • PV-Kindern helfen, sich darauf vorzubereiten, einen Tempelschein zu erhalten und Gott nach Möglichkeit regelmäßig im Haus des Herrn zu verehren; die PV-Präsidentschaft sollte jedes Jahr eine Versammlung zur Vorbereitung auf den Tempel und das Priestertum abhalten (siehe 12.1.7 und 12.2.4)

Im Gemeindeplan für Tempelarbeit und Familiengeschichte werden keine Sollvorgaben für die Gottesverehrung im Tempel festgelegt und wird auch kein Meldesystem dafür eingerichtet (siehe 25.1.1).

Der Bischof sieht den Plan durch und genehmigt ihn. Die Mitglieder des Gemeinderats übernehmen bei seiner Umsetzung die Führung und berichten in den Gemeinderatssitzungen über Fortschritte. Bei Bedarf aktualisieren sie den Plan.

2:49

25.2.7

Die Koordinierungssitzungen der Gemeinde für Tempelarbeit und Familiengeschichte

In der Gemeinde finden regelmäßig kurze, informelle Besprechungen zum Thema Tempelarbeit und Familiengeschichte statt. Sie werden vom Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte geleitet.

Zu den Besprechungen eingeladen werden auch:

  • das jeweilige beauftragte Mitglied der FHV-Präsidentschaft, der ÄK-Präsidentschaft und der PV-Präsidentschaft

  • ein Assistent im Priesterkollegium (oder der Präsident des Lehrer- oder des Diakonskollegiums, falls es in der Gemeinde keine Priester gibt)

  • ein Mitglied der Präsidentschaft der ältesten JD-Klasse

  • die Berater für Tempel und Familiengeschichte

Alle Anwesenden, auch die Jugendlichen, beraten sich als gleichwertige Teilnehmer. In diesen Besprechungen geht es in erster Linie um die Bedürfnisse des Einzelnen und darum, wie es ihm zum Segen gereichen kann, wenn er sich an der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung beteiligt. Der Schwerpunkt wird vor allem auf Jugendliche, neue und zurückkehrende Mitglieder sowie auf Schwestern und Brüder gelegt, die das Endowment noch nicht empfangen haben. In den Besprechungen werden für gewöhnlich folgende Themen angesprochen:

  • wie der Gemeindeplan für Tempelarbeit und Familiengeschichte umgesetzt werden kann (siehe 25.2.6)

  • wie man bestimmten Mitgliedern helfen kann, sich auf heilige Handlungen des Tempels vorzubereiten

  • wie man bestimmten Mitgliedern bei der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung helfen kann

Die Besprechungen können mit persönlicher Anwesenheit abgehalten werden, die Koordinierung ist aber auch auf andere Weise möglich, etwa über Telefon oder Gruppen-Textnachrichten.

Man sollte bestrebt sein, die Grundsätze für Maßnahmen und Verantwortlichkeit in 4.4.5 zu befolgen. Ein Besprechungsteilnehmer kann gebeten werden, geplante Maßnahmen zu notieren und die Gruppe daran zu erinnern.

Symbol: Richtlinien für AnpassungenKleine Zweige können die Koordinierung der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung im Zweigrat vornehmen.

25.2.8

Der Tempelvorbereitungskurs

Auf Weisung des Bischofs kann ein Tempelvorbereitungskurs eingerichtet werden, damit die Mitglieder sich besser darauf vorbereiten können, Bündnisse zu schließen, wenn sie heilige Handlungen des Tempels empfangen. Dieser Kurs findet außerhalb der regulären Versammlungen am Sonntag zu einem Zeitpunkt statt, der den Mitgliedern gut passt. Er kann im Gemeindehaus oder bei jemandem zuhause stattfinden.

Die Mitglieder des Gemeinderats wählen gebeterfüllt Mitglieder aus, die zu diesem Kurs eingeladen werden. Ein solcher Kurs ist vor allem nützlich für:

  • neue Mitglieder

  • Mitglieder, die sich auf ihr Endowment oder eine Siegelung vorbereiten

  • Mitglieder, die in der Kirche wieder aktiv werden

  • Mitglieder, die das Endowment haben, jedoch schon längere Zeit ihren Tempelschein nicht mehr erneuert haben

Die Bischofschaft beruft eine oder mehrere Lehrkräfte für die Tempelvorbereitung. Die Lektionen und Anweisungen zur Organisation des Kurses sind im Lehrerleitfaden Kraft aus der Höhe: Seminar zur Vorbereitung auf den Tempel zu finden. Die Teilnehmer erhalten das Heft Vorbereitung auf den heiligen Tempel. Material für das persönliche Studium oder für den Unterricht ist auch unter Tempel.KircheJesuChristi.org zu finden.

25.3

Die Führungsverantwortlichen im Pfahl

25.3.1

Die Pfahlpräsidentschaft

Der Pfahlpräsident hat die Schlüssel für Gottes Werk der Errettung und Erhöhung im Pfahl inne. Er und seine Ratgeber haben die folgenden Aufgaben, um dazu beizutragen, Familien für die Ewigkeit zu vereinen:

  • Sie helfen den Mitgliedern, sich darauf vorzubereiten, heilige Bündnisse zu schließen, wenn sie die heiligen Handlungen des Tempels empfangen (siehe 27.1).

  • Sie ermuntern alle Mitglieder – vor allem die alleinstehenden Schwestern und Brüder sowie diejenigen, die das Endowment noch nicht empfangen haben –, einen gültigen Tempelschein zu haben und Gott im Haus des Herrn zu verehren, sooft es die Umstände erlauben.

  • Sie achten darauf, dass die Lehre und die Segnungen, die damit verbunden sind, Familien für die Ewigkeit zu vereinen (wie in 1.2.4 beschrieben), in den Versammlungen und Sitzungen des Pfahles regelmäßig vermittelt werden.

  • Sie ermuntern die Mitglieder, mehr über ihre Vorfahren herauszufinden und für sie heilige Handlungen des Tempels vorzunehmen.

  • Sie führen Tempelinterviews (siehe Kapitel 26).

Bei seinem regelmäßigen Treffen mit jedem Ältestenkollegiumspräsidenten bespricht ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft die Bemühungen der Gemeinde, durch die Tempelarbeit und die familiengeschichtliche Forschung Familien für die Ewigkeit zu vereinen (siehe 8.3.1). Symbol: Zusatzmaterial Die Ratgeber in der ÄK-Präsidentschaft und der diesem Kollegium zugeteilte Hohe Rat können ebenfalls an dem Treffen teilnehmen.

25.3.2

Das Pfahlführungskomitee für die Erwachsenen

Zum Pfahlführungskomitee für die Erwachsenen gehören:

  • die Pfahlpräsidentschaft

  • die Pfahl-FHV-Präsidentschaft

  • die den Ältestenkollegien zugeteilten Hohen Räte

Diese Führungsverantwortlichen schulen die ÄK- und FHV-Präsidentschaften in ihren Aufgaben im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte und unterstützen sie in ihren Bemühungen (siehe 25.2.2). Schulungen können in Gruppen oder einzeln erfolgen. Die Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte können dazu eingeladen werden.

Näheres zu den Sitzungen dieses Komitees ist in 29.3.8 zu finden.

25.3.3

Die Hohen Räte

Die Pfahlpräsidentschaft kann Hohe Räte beauftragen, den folgenden Personenkreis in seinen Bemühungen zu schulen und zu unterstützen, durch Tempelarbeit und familiengeschichtliche Forschung Familien für die Ewigkeit zu vereinen:

  • ÄK-Präsidentschaften

  • Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte

  • Pfahlberater für Tempel und Familiengeschichte

  • Koordinatoren für FamilySearch Center

Einer oder mehrere Hohe Räte können beauftragt werden, diese Bemühungen zu leiten. In den ihm zugewiesenen Gemeinden und Kollegien hat jedoch jeder Hohe Rat diese Aufgabe.

Die Hohen Räte können den ÄK-Präsidentschaften und den Gemeindeleitern für Tempel und Familiengeschichte bei der Schulung der Gemeindeberater für Tempel und Familiengeschichte helfen. Pfahlberater für Tempel und Familiengeschichte können den Hohen Räten zur Hand gehen.

Die Pfahlpräsidentschaft kann einen Hohen Rat damit beauftragen, im Pfahl die Bemühungen der ehrenamtlichen Helfer in der familiengeschichtlichen Forschung zu koordinieren (siehe 25.4.3). Dieser oder ein anderer Hoher Rat kann damit beauftragt werden, die Arbeit in den FamilySearch Centern zu beaufsichtigen (siehe 25.3.6).

25.3.4

Die Pfahl-FHV-Präsidentschaft

Unter der Leitung des Pfahlpräsidenten schult die Pfahl-FHV-Präsidentschaft die Gemeinde-FHV-Präsidentschaften in ihren Aufgaben im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte und unterstützt ihre diesbezüglichen Bemühungen (siehe 9.2.4).

25.3.5

Symbol: Richtlinien für Anpassungen
Die Pfahlberater für Tempel und Familiengeschichte

Die Pfahlberater für Tempel und Familiengeschichte unterstützen die Bemühungen im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte im gesamten Pfahl. Sie arbeiten unter der Leitung der Pfahlpräsidentschaft und einem oder mehreren dem Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte zugeteilten Hohen Räten.

Diese Berater und Beraterinnen unterstützen die Hohen Räte und die Pfahl-FHV-Präsidentschaft in ihren Bemühungen, die Führungsverantwortlichen in der Gemeinde im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte zu schulen (siehe 25.3.3 und 25.3.4). Sie können auch die folgenden Aufgaben übernehmen:

  • dazu beitragen, die Mitglieder in den Gemeinden, die eine Berufung im Bereich Tempelarbeit und Familiengeschichte haben, zu unterweisen und zu unterstützen

  • mithelfen, die Bemühungen der ehrenamtlichen Helfer zu koordinieren (siehe 25.4.3)

  • in einem FamilySearch Center mitarbeiten (siehe 25.3.6)

25.3.6

Symbol: Richtlinien für Anpassungen
FamilySearch Center

Wenn genügend Ressourcen zur Verfügung stehen, kann der Pfahl ein oder mehrere FamilySearch Center einrichten. Den Besuchern dieser Center soll geholfen werden, durch die heiligen Handlungen des Tempels lebende und verstorbene Familienangehörige miteinander zu vereinen, nachdem man sie entdeckt und Informationen über sie zusammengetragen hat. Jedermann kann diese Center gerne nutzen.

Der Pfahlpräsident beruft für jedes FamilySearch Center einen Koordinator, der dort die Arbeit beaufsichtigt. Das Personal in den Centern besteht im Allgemeinen aus diesen Centern zugeteilten Gemeindeberatern für Tempel und Familiengeschichte. FamilySearch Center sollen zu günstigen Zeiten geöffnet sein. FamilySearch Center in der Nähe eines Tempels können ihre Öffnungszeiten an die Öffnungszeiten des Tempels anpassen.

Als Ausnahme gilt, dass einige große FamilySearch Center von der Gebietspräsidentschaft beaufsichtigt werden.

25.3.7

Koordinator des FamilySearch Centers

Der Koordinator des FamilySearch Centers organisiert den täglichen Betrieb des FamilySearch Centers. Er untersteht dem Pfahlpräsidenten oder einem damit beauftragten Hohen Rat. Zu den Aufgaben kann gehören:

  • den Mitgliedern helfen, Namen von Angehörigen vorzubereiten, damit sie im Haus des Herrn heilige Handlungen vornehmen können

  • die Aktivitäten des Centers koordinieren, um Mitgliedern der Kirche und anderen Besuchern zu helfen, ihre Vorfahren ausfindig zu machen

  • mit 1.) dem für die Tempelarbeit und die familiengeschichtliche Forschung zuständigen Hohen Rat und 2.) dem Pfahlberater für Technik zusammenarbeiten, um den Anforderungen an den Betrieb des Centers gerecht zu werden und die dortigen Angebote und Hilfen instand zu halten

In der Anleitung für den Betrieb eines FamilySearch Centers wird erläutert, wie man ein FamilySearch Center betreibt.

25.3.8

Die Gebietsberater für Tempel und Familiengeschichte

Die Gebietspräsidentschaft kann Gebietsberater für Tempel und Familiengeschichte berufen. Wenn möglich, kann für jeden Koordinierungsrat ein Berater oder eine Beraterin oder ein Ehepaar berufen werden. In der Regel üben die Berater ihr Amt drei bis fünf Jahre aus.

Ein Gebietsberater oder ein Gebietsberater-Ehepaar kann bestimmt werden, die Bemühungen anderer Gebietsberater zu unterstützen, die den Koordinierungsräten im Gebiet zugewiesen sind.

Die Gebietspräsidentschaft kann Gebietssiebziger damit beauftragen, die Arbeit dieser Berater im Koordinierungsrat abzustimmen. Die Arbeit der Berater soll dem entsprechen, was schwerpunktmäßig für das Gebiet festgelegt wurde.

Auf Weisung der Gebietspräsidentschaft oder eines zuständigen Gebietssiebzigers unterstützen die Berater die Pfahlpräsidenten bei der Erfüllung ihrer Pflichten in Bezug auf die Aufgabe, durch die Tempelarbeit und die familiengeschichtliche Forschung Familien für die Ewigkeit zu vereinen (siehe 25.3.1). Die Berater unterstützen den Pfahlpräsidenten dabei, die folgenden Personen und Gruppen in Aufgaben zu schulen, die mit ihrer Berufung einhergehen:

  • Hohe Räte

  • die Pfahl-FHV-Präsidentschaft

  • das Pfahlführungskomitee für die Erwachsenen

  • Pfahlberater für Tempel und Familiengeschichte

  • Koordinatoren für FamilySearch Center

Die Berater können beauftragt werden, die Pfahlpräsidentschaften bei der Vorbereitung der Mitglieder auf die Gottesverehrung im Tempel zu unterstützen, wenn für ein Gebiet ein neuer Tempel angekündigt wurde. Neben weiteren Aufgaben können die Berater damit betraut werden, die Führungsverantwortlichen der Pfähle in den Grundsätzen und Verfahrensweisen für die Tempelarbeit und die familiengeschichtliche Forschung anzuleiten. Zu diesen Grundsätzen und Verfahrensweisen zählen:

  • was man für die Mitglieder tun kann, die zum ersten Mal im Tempel Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene durchführen (siehe 23.2)

  • wie man Mitgliedern helfen kann, die sich darauf vorbereiten, das Endowment zu empfangen oder sich siegeln zu lassen (siehe 25.2.8, 27.2, 27.3 und 27.4)

  • wie man die Tempelarbeit und die familiengeschichtliche Forschung in Pfahl und Gemeinde organisiert (siehe 25.2)

  • wie man die ÄK- und die FHV-Präsidentschaften in ihren Aufgaben unterstützt (siehe 25.2.2)

  • inwiefern es Kindern und Jugendlichen zugutekommen kann, wenn sie sich an diesem Werk beteiligen (siehe 10.2.4, 11.2.4 und 12.2.4)

  • wie man zielführende Koordinierungssitzungen abhält (siehe 25.2.7)

  • wie man den Führungsverantwortlichen der Gemeinde hilft, einen zielführenden Gemeindeplan für Tempelarbeit und Familiengeschichte aufzustellen (siehe 25.2.6)

Anweisungen hierzu sind unter Schulung für Führungsverantwortliche zum Thema Tempel und Familiengeschichte zu finden.

25.4

Angebote und Hilfen im Bereich Familiengeschichte

25.4.1

Online-Hilfsmittel

FamilySearch stellt Hilfsmittel bereit, anhand derer Mitglieder Namen der Familie ausfindig machen und vorbereiten können, damit sie an heiligen Handlungen für ihre verstorbenen Vorfahren teilnehmen können. Diese heiligen Handlungen vereinen Familien für die Ewigkeit. Zu den Hilfsmitteln von FamilySearch gehören:

  • FamilySearch.org. Dies ist die Website der Kirche, auf der die Mitglieder Namen von Vorfahren ausfindig machen und für die heiligen Handlungen des Tempels vorbereiten können.

  • Die App Familienstammbaum. Viele Funktionen der FamilySearch-Website gibt es auch in dieser App für Mobilgeräte.

  • Die Funktion „Verfügbare heilige Handlungen“. Diese Funktion ermöglicht es, auf ganz einfache Weise Namen der Familie oder andere Namen zu erhalten, um sie in den Tempel mitzunehmen. Sie ist sowohl auf FamilySearch.org als auch in der App Familienstammbaum verfügbar.

  • Die Funktion „Assistent für Namen der Familie“. Über diese Online-Funktion helfen Führungsverantwortliche neuen und zurückkehrenden Mitgliedern sowie Jugendlichen, auf ganz einfache Weise Namenskarten der Familie für Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene vorzubereiten und auszudrucken.

  • Die App Erinnerungen. Diese App für Mobilgeräte hilft dem Einzelnen und Familien, Geschichten über Vorfahren und Fotos von ihnen zu entdecken, weiterzugeben und zu bewahren.

Unter FamilySearch-Apps finden sich alle verfügbaren Apps.

Eine Familie schaut sich Fotos an

25.4.2

Meine Familie: Geschichten, die uns zusammenführen

In dem Heft Meine Familie: Geschichten, die uns zusammenführen lassen sich Namen und Geschichten von Vorfahren zusammentragen und bewahren. Es kann Mitgliedern auch helfen, die ersten Namen aus der Familie für heilige Handlungen des Tempels vorzubereiten.

Gedruckte Exemplare dieses Hefts kann man auf store.ChurchofJesusChrist.org bestellen.

25.4.3

Ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich Familiengeschichte

In der App Get Involved oder über das Register Mach mit auf FamilySearch.org können ehrenamtliche Helfer sich an den folgenden Tätigkeiten beteiligen:

  • indexieren, wobei man Angaben aus schriftlich abgefassten historischen Aufzeichnungen in eine durchsuchbare Datenbank auf FamilySearch.org überträgt

  • Aufzeichnungen auf Richtigkeit überprüfen

  • die Genauigkeit des Familienstammbaums verbessern

Mit diesen Tätigkeiten kann man es sich selbst und anderen Menschen ermöglichen, Vorfahren zu entdecken und für sie heilige Handlungen des Tempels vorzunehmen.

Jeder kann sich in der App Get Involved oder über das Register „Mach mit“ auf FamilySearch.org an ehrenamtlichen Tätigkeiten beteiligen. Besonders erfüllend kann diese Tätigkeit sein für:

  • Jugendliche

  • junge Erwachsene

  • Mitglieder, die nicht regelmäßig an Versammlungen der Kirche teilnehmen können

  • neue Mitglieder

  • die Allgemeinheit

Der Pfahlpräsident kann einen Pfahlberater für Tempel und Familiengeschichte beauftragen, diese Arbeit zu koordinieren.

25.5

Tempelarbeiter vorschlagen und berufen

25.5.1

Tempelarbeiter vorschlagen

Als Tempelarbeiter oder Tempelarbeiterin kommen in Frage:

  • Mitglieder, die von dem Bischof oder anderen Führungsverantwortlichen der Gemeinde benannt werden

  • Mitglieder, die den Bischof gefragt haben, wie sie helfen können

  • Mitglieder, die von dem Tempelpräsidenten, der Oberin oder anderen Führungsverantwortlichen des Tempels vorgeschlagen werden

  • Mitglieder, die sich auf eine Mission vorbereiten oder vor kurzem von einer Mission zurückgekehrt sind (siehe Kapitel 24)

Die Namen derer, die als Tempelarbeiter oder Tempelarbeiterin in Frage kommen, werden über die Funktion „Tempelarbeiter vorschlagen“ eingereicht. Diese Funktion steht Bischöfen, Pfahlpräsidenten und Tempelpräsidentschaften zur Verfügung. Wie die Namen eingereicht werden, wird nun erklärt.

Wenn Mitglieder einer Tempelpräsidentschaft jemanden gefunden haben, der als Tempelarbeiter oder Tempelarbeiterin in Frage kommt, legen sie dem Bischof über die Funktion „Tempelarbeiter vorschlagen“ den Namen vor.

Hat ein Bischof jemanden gefunden, der als Tempelarbeiter oder Tempelarbeiterin in Frage kommt, oder wurde ihm von einem Tempelpräsidenten ein Vorschlag gemacht, spricht er mit dem betreffenden Mitglied über diese Möglichkeit der Mithilfe. Er geht die Anforderungen an Tempelarbeiter durch (siehe 25.5.2). Sind sowohl der Bischof als auch das Mitglied der Ansicht, dass dies ein gutes Betätigungsgebiet wäre, vervollständigt der Bischof den Vorschlag über das Tool „Tempelarbeiter vorschlagen“ und reicht ihn ein. Dem Mitglied sollte klar sein, dass ein eingereichter Vorschlag noch nicht bedeutet, dass es als Tempelarbeiter oder Tempelarbeiterin berufen oder eingeteilt wird.

Der Vorschlag wird als Nächstes vom Pfahlpräsidenten geprüft. Wenn der Pfahlpräsident den Vorschlag genehmigt, legt er ihn über die Funktion „Tempelarbeiter vorschlagen“ dem Tempelpräsidenten zur Prüfung vor.

Wer als Tempelarbeiter oder Tempelarbeiterin berufen oder eingeteilt wird, verpflichtet sich normalerweise, jede Woche eine bestimmte Zeit im Tempel Dienst zu tun. Führungsverantwortliche vermeiden es bitte, weitere Berufungen auszusprechen, die die Möglichkeiten des Mitglieds, im Tempel Dienst zu tun, einschränken würden.

Über die Funktion „Tempelarbeiter vorschlagen“ können Bischöfe und Pfahlpräsidenten auch eine Liste aller Mitglieder aus ihrer Gemeinde oder ihrem Pfahl einsehen, die derzeit als Tempelarbeiter tätig sind.

25.5.2

Anforderungen an Tempelarbeiter

Tempelarbeiter helfen beim Vollziehen heiliger Handlungen oder beim Tempelbetrieb, beispielsweise im Büro, in der Wäscherei oder bei der Pflege des Außengeländes. Um als Tempelarbeiter vorgeschlagen werden zu können, muss ein Mitglied den folgenden Anforderungen genügen:

  • Es muss im Tempeldistrikt des Tempels wohnen, in dem es Dienst tun soll.

  • Es muss das Endowment empfangen haben, die Tempelbündnisse halten und einen gültigen Tempelschein besitzen.

  • Es muss ein festes Zeugnis vom wiederhergestellten Evangelium Jesu Christi haben.

  • Es muss körperlich in der Lage sein, die ihm zugewiesene Arbeit im Tempel zu verrichten. Ein Tempelarbeiter, der Tempelbesuchern behilflich ist oder heilige Handlungen vollzieht, muss körperlich dazu in der Lage sein, dies ohne Hilfe zu tun.

  • Es muss in der Kirche und in der Gesellschaft einen guten Ruf haben.

  • Es muss gut mit anderen zusammenarbeiten können.

  • Es muss zuverlässig und bei guter Gesundheit sein.

  • Es darf gegenwärtig keinen Vermerk auf seinem Mitgliedsschein haben.

Außerdem achtet der Bischof auf Folgendes:

  • Wurde eine Mitgliedschaft formell beschränkt, kann der oder die Betreffende frühestens fünf Jahre nach Streichung der Beschränkungen als Tempelarbeiter bzw. -arbeiterin vorgeschlagen werden (siehe 32.11.3 und 32.16.1).

  • Wurde jemandem, der das Endowment noch nicht empfangen hat, die Mitgliedschaft entzogen oder hat er sie streichen lassen, kann der oder die Betreffende frühestens fünf Jahre nach Wiederaufnahme in die Kirche als Tempelarbeiter bzw. -arbeiterin vorgeschlagen werden (siehe 32.11.4, 32.14.9, 32.16.1 und 32.16.2).

  • Wurde jemandem, der das Endowment empfangen hat, die Mitgliedschaft entzogen oder hat er sie streichen lassen, kann der oder die Betreffende frühestens fünf Jahre nach Wiederherstellung der Segnungen als Tempelarbeiter bzw. -arbeiterin vorgeschlagen werden (siehe 32.11.4, 32.14.9 und 32.17.2).

25.5.3

Tempelarbeiter berufen und einsetzen

Nachdem der Tempelpräsident einen Vorschlag erhalten hat, dass jemand als Tempelarbeiter Dienst tun soll, führt ein Mitglied der Tempelpräsidentschaft oder jemand, der von diesem Mitglied damit beauftragt wurde, ein Interview mit dem Betreffenden. Seiner Inspiration folgend, beruft derjenige, der das Interview führt, diejenigen, die als Tempelarbeiter bzw. -arbeiterin Dienst tun können, und setzt sie ein.