Handbücher und Berufungen
14. Alleinstehende Mitglieder


„14. Alleinstehende Mitglieder“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2020

„14. Alleinstehende Mitglieder“, Allgemeines Handbuch.

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Leute unterhalten sich

14.

Alleinstehende Mitglieder

14.0

Einleitung

Der Erretter lädt alle Menschen ein, zu ihm zu kommen und zu seiner Kirche zu gehören (siehe 2 Nephi 26:24). Männer und Frauen, die noch unverheiratet oder die geschieden oder verwitwet sind, machen einen erheblichen Teil der Gesamtmitgliederzahl der Kirche aus. Es ist für jeden Menschen wichtig, dass er durch das Sühnopfer Jesu Christi Hoffnung schöpft (siehe Ether 12:4). Diese ewigen Wahrheiten können zu solcher Hoffnung führen:

  • Die heiligen Schriften und die neuzeitlichen Propheten bestätigen, dass jeder, der treu die Bündnisse des Evangeliums hält, die Erhöhung erlangen kann.

  • Der genaue Zeitpunkt und die Art und Weise, wie die Segnungen der Erhöhung gewährt werden, sind nicht vollständig offenbart worden, doch werden uns diese Segnungen zugesichert (siehe Mosia 2:41).

  • Auf den Herrn zu warten bedeutet, dass man beständig gehorsam ist und sich geistig weiterentwickelt – hin zu ihm (siehe Jesaja 64:3).

  • Gott bietet allen seinen Kindern das ewige Leben an. Alle, die sich als würdig erweisen, die Gabe der Vergebung zu empfangen, die der Erretter uns so gütig gewährt, und die gemäß seinen Geboten leben, werden das ewige Leben empfangen (siehe Mosia 26:30; Moroni 6:8).

  • Vertrauen in diese Zusicherungen ist im Glauben an Jesus Christus verwurzelt. Durch seine Gnade wird alles, was das Erdenleben betrifft, ins rechte Lot gebracht (siehe Alma 7:11-13).

Gott ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder in ihrer Gemeinde und ihrem Pfahl bei seinem Werk der Errettung und Erhöhung mithelfen (siehe 1 Korinther 12:12-27). Alleinstehende Mitglieder können so, wie der Geist es eingibt, zu Führungs- und Lehrämtern berufen werden. Es kommen zum Beispiel die folgenden Führungsämter in Frage:

  • Mitglied der Präsidentschaft einer Gemeinde- oder Pfahlorganisation

  • Mitglied der ÄK-Präsidentschaft

  • Ratgeber in der Bischofschaft

  • Hoher Rat

  • Ratgeber in der Pfahlpräsidentschaft

Für dieses Kapitel gilt:

  • Mit „alleinstehende Mitglieder“ sind alle erwachsenen Mitglieder der Kirche gemeint, die derzeit nicht verheiratet sind.

  • Der Begriff „junge Alleinstehende“ (JAE) bezieht sich auf die 18- bis 30-Jährigen.

  • Mit den „Alleinstehenden“ (AE) sind diejenigen ab 31 Jahren gemeint.

14.1

Alleinstehende Mitglieder in geografischen Einheiten

Die meisten alleinstehenden Mitglieder besuchen eine geografische Einheit, die Mitglieder jeden Alters umfasst (bei einer geografischen Einheit ist das Einzugsgebiet rein geografisch festgelegt). Sie haben die Gelegenheit, Menschen in vielerlei Lebenslagen zu dienen, zu unterweisen, zu führen und mit ihnen Umgang zu pflegen.

14.1.1

Die Führung im Pfahl

14.1.1.1

Die Pfahlpräsidentschaft

Das Engagement der Pfahlpräsidentschaft ist besonders wichtig, wenn es darum geht, alleinstehende Mitglieder in Gottes Werk der Errettung und Erhöhung einzubeziehen.

Der Pfahlpräsident kann einen seiner Ratgeber und einen Hohen Rat damit beauftragen, die Alleinstehenden zu unterstützen. Er kann auch einen Ratgeber und einen Hohen Rat damit beauftragen, die jungen Alleinstehenden zu unterstützen. Zudem kann er die Pfahl-FHV-Präsidentin bitten, ein Mitglied ihrer Präsidentschaft damit zu beauftragen, den Alleinstehenden und jungen Alleinstehenden zur Seite zu stehen. Dieselben Führungsverantwortlichen können für beide Gruppen zuständig sein.

Die Pfahlpräsidentschaft achtet besonders auf die jungen Alleinstehenden und überhaupt auf alle Angehörigen der heranwachsenden Generation.

Die Pfahlpräsidentschaft legt fest, ob eine Aktivität für junge Alleinstehende auf Gemeinde- oder Pfahlebene oder in einer Kombination von beidem stattfinden soll. Aktivitäten für Alleinstehende finden auf Pfahlebene oder pfahlübergreifend statt (siehe Kapitel 20).

Wenn es in einer Region genügend alleinstehende Mitglieder gibt, kann der Pfahlpräsident die Gründung einer JAE- oder AE-Gemeinde vorschlagen (siehe 14.3).

Möglicherweise gibt es in einem Pfahl (oder mehreren benachbarten Pfählen) nicht genügend alleinstehende Mitglieder, um daraus eine JAE- oder AE-Gemeinde zu bilden. In diesem Fall kann die Gebietspräsidentschaft einen Pfahlpräsidenten ermächtigen, allen diesen Mitgliedern die Zugehörigkeit zu einer geografischen Gemeinde anzubieten. Auf diese Weise können Alleinstehende oder junge Alleinstehende sich gemeinsam betätigen und Gottesdienste miteinander abhalten. Die Gebietspräsidentschaft berät sich mit den für sie zuständigen Mitgliedern der Präsidentschaft der Siebziger und des Kollegiums der Zwölf Apostel.

14.1.1.2

Das Pfahl-JAE-Komitee und das Pfahl-AE-Komitee

Die alleinstehenden Mitglieder dienen Gottes Kindern, indem sie sich an seinem Werk der Errettung und Erhöhung beteiligen (siehe 1.2 und 14.2). Zur weiteren Unterstützung ruft die Pfahlpräsidentschaft ein JAE-Komitee ins Leben. Dieses Komitee setzt sich aus den JAE-Gruppenleitern der einzelnen Gemeinden zusammen.

Ein junger alleinstehender Bruder und eine junge alleinstehende Schwester werden berufen, das Komitee zu leiten. Sie gehören dem Pfahlrat an.

Wenn es nicht genügend junge Alleinstehende gibt, um in einem Pfahl ein Komitee zu bilden, kann – mit Genehmigung der Gebietspräsidentschaft – eine Gruppe benachbarter Pfähle ein Komitee einrichten.

Die Pfahlpräsidentschaft kann auch ein AE-Komitee ins Leben rufen. Dieses setzt sich aus einigen Alleinstehenden aus jeder Gemeinde zusammen. Ein alleinstehender Bruder und eine alleinstehende Schwester werden berufen, das Komitee zu leiten. Sie gehören dem Pfahlrat an.

Wenn es nicht genügend Alleinstehende gibt, um in einem Pfahl ein Komitee zu bilden, kann – mit Genehmigung der Gebietspräsidentschaft – eine Gruppe benachbarter Pfähle ein Komitee einrichten.

Die Komitees sind bestrebt, die Mitglieder zu unterstützen, indem sie ihre Freundschaft anbieten und Gelegenheiten schaffen, sich am Werk der Errettung und Erhöhung zu beteiligen (siehe 14.2). Sie planen Gelegenheiten und Aktivitäten, bei denen man das Evangelium lernen und dem Nächsten dienen kann.

Jedes Komitee tritt bei Bedarf zusammen. Das beauftragte Mitglied der Pfahlpräsidentschaft und das beauftragte Mitglied der Pfahl-FHV-Präsidentschaft sowie der beauftragte Hohe Rat können diese Sitzungen besuchen, um Unterstützung zu leisten.

Wo es ein Institutsprogramm auf einem Universitätsgelände gibt, stimmt das JAE-Komitee seine Arbeit darauf ab.

In der Regel arbeiten das AE- und das JAE-Komitee getrennt voneinander.

14.1.2

Die Führung in der Gemeinde

14.1.2.1

Die Bischofschaft

Die Bischofschaft spielt eine entscheidende Rolle dabei, die alleinstehenden Mitglieder in Gottes Werk der Errettung und Erhöhung einzubeziehen. Gemeinsam mit dem Gemeinderat stellt die Bischofschaft fest, welche sinnvollen Berufungen und Aufträge alleinstehende Mitglieder übernehmen könnten. Die Bischofschaft ist sich der Bedürfnisse Alleinerziehender bewusst und ist bestrebt, auf diese einzugehen.

Im Allgemeinen unterstützt die Bischofschaft die alleinstehenden Mitglieder genauso wie alle Mitglieder des Ältestenkollegiums und der Frauenhilfsvereinigung. Da sie jedoch in erster Linie für die heranwachsende Generation zuständig ist, nimmt die Bischofschaft auch folgende Aufgaben wahr:

  • Ein Mitglied der Bischofschaft kommt mindestens einmal im Jahr mit jedem jungen Alleinstehenden zusammen.

  • Die Bischofschaft lässt sich regelmäßig berichten, wie es um das Wohlergehen der jungen Alleinstehenden bestellt ist. Der Ältestenkollegiumspräsident und die FHV-Präsidentin sprechen im Gemeinderat an, was die jungen Alleinstehenden brauchen. Die Leiter des JAE-Komitees können hinzugebeten werden.

  • Die Bischofschaft kann ein Gemeinde-JAE-Komitee ins Leben rufen (siehe 14.1.2.4). (Ein AE-Komitee für Mitglieder ab 31 wird auf Pfahlebene eingerichtet.)

14.1.2.2

Das für die jungen Alleinstehenden zuständige Mitglied der ÄK-Präsidentschaft und das zuständige Mitglied der FHV-Präsidentschaft

Der Ältestenkollegiumspräsident und die FHV-Präsidentin können jeweils ein Mitglied ihrer Präsidentschaft beauftragen, den jungen Alleinstehenden zur Seite zu stehen. Diese Führungsverantwortlichen bringen in Erfahrung, worin die Stärken der jungen Alleinstehenden bestehen, und tragen dazu bei, dass auf deren Bedürfnisse eingegangen wird.

Der Ältestenkollegiumspräsident und die FHV-Präsidentin können im Gemeinderat über diese Arbeit berichten. Wenn es ein Gemeinde-JAE-Komitee gibt, werden die Komiteeleiter hinzugebeten, damit sie über ihre Arbeit berichten können.

Das zuständige Mitglied der ÄK-Präsidentschaft und das der FHV-Präsidentschaft unterstützen das Gemeinde-JAE-Komitee, sofern eines eingerichtet ist (siehe 14.1.2.4).

14.1.2.3

Die JAE-Gruppenleiter

In einer Gemeinde mit vielen jungen Alleinstehenden kann die Bischofschaft einen jungen Alleinstehenden und eine junge Alleinstehende als JAE-Gruppenleiter berufen. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • den jungen Alleinstehenden helfen, sich an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung zu beteiligen (siehe 14.2)

  • im Pfahl-JAE-Komitee mitwirken

  • das Gemeinde-JAE-Komitee leiten, sofern eines gebildet wurde

  • regelmäßig mit der ÄK-Präsidentschaft und der FHV-Präsidentschaft zusammenkommen, um zu besprechen, worin die Stärken der jungen Alleinstehenden bestehen und wie auf deren Bedürfnisse eingegangen werden kann; auch haben sie einen Blick auf die Betreuung der jungen Alleinstehenden

  • auf Einladung an Gemeinderatssitzungen teilnehmen

14.1.2.4

Das Gemeinde-JAE-Komitee

In manchen Gemeinden gibt es viele junge Alleinstehende. Der Bischof einer solchen Gemeinde hat vielleicht den Eindruck, dass den JAE-Gruppenleitern ein Gemeinde-JAE-Komitee zur Seite gestellt werden sollte. (Ein AE-Komitee wird auf Pfahlebene eingerichtet, siehe 14.1.1.2.)

Das Komitee setzt sich zusammen aus:

  • den Gemeinde-JAE-Gruppenleitern

  • weiteren jungen Alleinstehenden, die von der Bischofschaft darum gebeten werden

  • den Mitgliedern der ÄK-Präsidentschaft und der FHV-Präsidentschaft, die mit der Unterstützung der jungen Alleinstehenden beauftragt sind

14.2

Die Mitwirkung an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung

Gott lädt alle Menschen ein, zu Christus zu kommen und sich an seinem Werk der Errettung und Erhöhung zu beteiligen, indem sie:

  • das Evangelium Jesu Christi leben

  • für die Bedürftigen sorgen

  • alle Menschen einladen, das Evangelium anzunehmen

  • Familien für die Ewigkeit vereinen

Die alleinstehenden Mitglieder widmen sich diesem Werk zuhause und in der Kirche. Sie helfen im Ältestenkollegium und in der Frauenhilfsvereinigung mit. Sie erfüllen Berufungen und Aufträge, unter anderem im Rahmen der Betreuung. Gemeinden und Pfähle können freigestellte Aktivitäten planen, die speziell auf die daran interessierten alleinstehenden Mitglieder ausgerichtet sind (siehe 14.2.1.3).

14.2.1

Das Evangelium Jesu Christi leben

14.2.1.1

Der Familienabend und das Evangeliumsstudium

Die Führungsverantwortlichen oder die Mitglieder, die daran teilnehmen möchten, können eine oder mehrere Familienabendgruppen für Alleinstehende sowie andere Gruppen für junge Alleinstehende einrichten. In der Regel haben die Teilnehmenden keine Kinder bei sich zuhause. In einem Pfahl mit nur wenigen alleinstehenden Mitgliedern können gemeindeübergreifende Familienabendgruppen eingerichtet werden.

Zudem können sich alleinstehende Mitglieder auf Wunsch virtuell oder persönlich zum häuslichen Evangeliumsstudium versammeln. Dafür kann der Leitfaden Komm und folge mir nach! – Für den Einzelnen und die Familie herangezogen werden.

Alle jungen Alleinstehenden werden ermuntert, sich für das Institut einzuschreiben (siehe 15.2).

14.2.1.2

Sonntagsschulklassen

Auf Weisung des Bischofs kann der Gemeinde-Sonntagsschulpräsident eine Sonntagsschulklasse für junge Alleinstehende einrichten (siehe 13.3.2).

14.2.1.3

Aktivitäten

Unter der Leitung der Führungsverantwortlichen in der Gemeinde oder im Pfahl können die jungen Alleinstehenden speziell auf ihre Gruppe ausgerichtete Aktivitäten planen und daran teilnehmen. Diese Aktivitäten können auf Gemeinde- oder Pfahlebene stattfinden, etwa:

  • Tempelbesuche

  • Aktivitäten zum Thema Familiengeschichte

  • Aktivitäten zur Verbreitung des Evangeliums

  • gemeinnütziger Dienst

  • Musik- und kulturelle Veranstaltungen

  • Sportveranstaltungen

Unter der Leitung der Führungsverantwortlichen im Pfahl können die Alleinstehenden ähnliche Aktivitäten auf Pfahlebene planen.

Die Gebietssiebziger können in Zusammenarbeit mit den Pfahlpräsidenten Komitees einrichten, die pfahlübergreifende Aktivitäten für alleinstehende Mitglieder planen.

Die Finanzierung der Aktivitäten erfolgt aus dem Pfahl- oder Gemeindebudget. Wenn eine Aktivität pfahlübergreifend oder auf Gebietsebene stattfindet, sorgen die Führungsverantwortlichen für eine faire Verteilung der finanziellen Belastung auf die einzelnen Pfähle.

Die Finanzierung der Aktivitäten erfolgt übereinstimmend mit den in 20.2.6 aufgeführten Richtlinien. Im Ausnahmefall können die Mitglieder bei pfahlübergreifenden Veranstaltungen oder Veranstaltungen auf Gebietsebene zu einem Teil an den Kosten beteiligt werden. Die Führungsverantwortlichen sorgen dafür, dass alle teilnehmen können.

Weitere Richtlinien für Aktivitäten sind in 20.2 und 20.3 zu finden.

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Leute spielen Fußball

14.2.2

Für die Bedürftigen sorgen

14.2.2.1

Der Dienst am Nächsten

Wie alle Jünger Jesu Christi haben alleinstehende Mitglieder regelmäßig die Gelegenheit, ihren Mitmenschen zu dienen, und zwar allein oder als Gruppe. Der gemeinnützige Dienst ist eine der wichtigsten Möglichkeiten, wie junge Alleinstehende geistig gestärkt werden können.

Bei Aktivitäten zum Dienst am Nächsten kann es gehen um:

  • Wohlfahrt und Eigenständigkeit

  • Familiengeschichte

  • Engagement im gesellschaftlichen Umfeld

  • die Verbreitung des Evangeliums

  • die Stärkung neuer und zurückkehrender Mitglieder

  • humanitäre Hilfe vor Ort oder anderswo

Wo vorhanden, sind auf JustServe.org Vorschläge für Dienstprojekte sowohl für Einzelne als auch für Gruppen zu finden.

14.2.2.2

Die Betreuungsarbeit

Jedem alleinstehenden Bruder sind betreuende Brüder zugewiesen. Jeder alleinstehenden Schwester sind betreuende Schwestern und betreuende Brüder zugewiesen. Aufträge beziehen sich immer auf den Einzelnen, nicht auf Gruppen oder Wohngemeinschaften (siehe Kapitel 21).

14.2.3

Alle Menschen einladen, das Evangelium anzunehmen

Die alleinstehenden Mitglieder haben die Gelegenheit, alle Menschen einzuladen, die Segnungen des Evangeliums Jesu Christi anzunehmen. Aus diesem Grund reden sie über das Evangelium, stärken sie neue und zurückkehrende Mitglieder und wenden sich Außenstehenden zu (siehe Kapitel 23).

Einige junge Alleinstehende ziehen häufig um. Ab und zu können die jungen Alleinstehenden daher Aktivitäten organisieren, in deren Rahmen andere JAE im Pfahl ausfindig gemacht und willkommen geheißen werden. Solche Aktivitäten können auch mit benachbarten Pfählen durchgeführt werden.

Junge Alleinstehende können besonders den Vollzeitmissionaren eine große Hilfe sein, indem sie bei Unterweisungen im Evangelium mitwirken und sie anderweitig unterstützen.

14.2.4

Familien für die Ewigkeit vereinen

Alleinstehende Mitglieder können als Einzelne und als Gruppe dazu beitragen, dass Familien für die Ewigkeit vereint werden. Sie können wie folgt an diesem Ziel mitwirken:

  • sie bereiten sich darauf vor, Bündnisse mit Gott zu schließen, indem sie heilige Handlungen – wie etwa das Endowment – empfangen (siehe 27.2.2)

  • sie dienen als Verordnungsarbeiter oder ehrenamtlicher Mitarbeiter im Tempel (siehe 25.5)

  • sie nehmen an heiligen Handlungen für Verstorbene teil

  • sie informieren sich über die Verwandtschaft und die Vorfahren (siehe das Heft Meine Familie: Geschichten, die uns zusammenführen)

  • sie ermitteln Vorfahren, denen noch heilige Handlungen des Tempels fehlen (siehe FamilySearch.org)

  • sie betätigen sich als Berater für Tempel und Familiengeschichte (siehe 25.2.4)

  • sie machen bei der Indexierung mit (siehe FamilySearch.org/indexing)

14.3

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Symbol: Richtlinien für Anpassungen
JAE-Gemeinden und -Pfähle und AE-Gemeinden

Die meisten alleinstehenden Mitglieder besuchen eine geografische Gemeinde. Eine Ausnahme davon ist möglich, wenn viele alleinstehende Mitglieder nah beieinander wohnen. In diesem Fall können die Priestertumsführer die Gründung einer der nachfolgend genannten Einheiten vorschlagen. Diese Einheiten müssen die in Kapitel 37 genannten Kriterien erfüllen:

  • eine Gemeinde für junge Alleinstehende im Alter von 18 bis 30 Jahren (siehe 37.2)

  • ein Pfahl für junge Alleinstehende im Alter von 18 bis 30 Jahren (siehe 37.3)

  • eine Gemeinde für Alleinstehende im Alter von 31 bis 45 Jahren (siehe 37.5)

Diese Einheiten nutzen so weit wie möglich das reguläre Programm der Kirche und halten sich an die Anweisungen in diesem Handbuch.

Die für diese Einheiten in Frage kommenden Mitglieder können wählen, ob sie einer JAE-Gemeinde bzw. AE-Gemeinde angehören möchten. Sie können sich aber auch dafür entscheiden, Mitglied der für sie zuständigen geografischen Gemeinde zu sein.

In einer JAE-Gemeinde bzw. AE-Gemeinde ist man nur vorübergehend Mitglied:

  • Wenn ein alleinstehendes Mitglied heiratet, wird es Mitglied einer geografischen Gemeinde.

  • Wenn ein Mitglied einer JAE-Gemeinde 31 Jahre alt wird, wird es Mitglied einer AE-Gemeinde (sofern dort vorhanden) oder einer geografischen Gemeinde.

  • Wenn ein Mitglied einer AE-Gemeinde 46 Jahre alt wird, wird es Mitglied einer geografischen Gemeinde.

Beim Übergang von einer Gemeinde zur anderen stehen das Mitglied und seine Führungsverantwortlichen mit den Führungsverantwortlichen der geografischen Gemeinde in Kontakt. Die Führer der neuen Gemeinde weisen dem Mitglied betreuende Brüder und Schwestern zu. Sie fassen eine Berufung oder Aufgabe ins Auge, die das Mitglied spüren lässt, dass es willkommen ist und sich in der Gemeinde einbringen kann.

14.4

Weitere Richtlinien und Bestimmungen

14.4.1

Treffpunkte

Ein Treffpunkt ist ein festgelegter Ort, wo junge Alleinstehende und ihre Freunde zusammenkommen und geselligen Umgang miteinander pflegen können. Auch können sie dort folgende Angebote wahrnehmen:

  • Evangeliumsunterricht, z.B. im Institut

  • Kurse zur Eigenständigkeitsförderung, Bildungsmöglichkeiten und Selbsthilfegruppen

  • Dienstprojekte und Aktivitäten

  • Verbreitung des Evangeliums und Engagement im gesellschaftlichen Umfeld

  • Tempelarbeit und familiengeschichtliche Forschung

  • sonstige Initiativen und Programme der Kirche

Sämtliche vorgesehene Treffpunkte müssen von der Gebietspräsidentschaft genehmigt werden. Die Aufsicht über die Treffpunkte haben die Pfahlpräsidenten und die Bischöfe. Die Treffpunkte befinden sich in bereits vorhandenen Gebäuden der Kirche, zum Beispiel in einem Gemeindehaus oder Institutsgebäude. Wenn ein Pfahlpräsident einen Treffpunkt für junge Alleinstehende einrichten möchte, wendet er sich an die Gebietspräsidentschaft.

14.4.2

Montagabende

Als Ausnahme dürfen JAE-Gemeinden und AE-Gemeinden am Montagabend Aktivitäten durchführen, auch in Gebäuden der Kirche (siehe 20.5.3).

14.4.3

Weitere Ältestenkollegien und Frauenhilfsvereinigungen

Mit Genehmigung des Pfahlpräsidenten kann der Bischof einer Gemeinde für alleinstehende Mitglieder mehr als eine Frauenhilfsvereinigung und ein Ältestenkollegium einrichten (siehe 8.1.3 und 9.1.3).

14.4.4

Mitglieder, die zum Dienst in einer Einheit für alleinstehende Mitglieder berufen sind

Nur der Bischof und der Pfahlpräsident einer Einheit für alleinstehende Mitglieder müssen aus einer geografischen Gemeinde berufen werden. Ansonsten können, so wie der Geist es eingibt, andere aus dem Kreis der alleinstehenden Mitglieder in ihrer Einheit etliche Berufungen erfüllen.

Wer aus einer geografischen Gemeinde zum Dienst in einer Einheit für alleinstehende Mitglieder berufen wurde, ist dort in der Regel nicht mehr als drei bis fünf Jahre tätig. Diese Zeitspanne gilt auch, wenn der Betreffende nacheinander verschiedene Ämter erfüllt.

Die Führungsverantwortlichen eines geografischen Pfahles sollen es unterstützen, wenn Mitglieder zur Mitarbeit in einer Einheit für alleinstehende Mitglieder in Betracht gezogen werden. Dennoch beraten sich die Führungsverantwortlichen, um sich von den Lebensumständen der Betreffenden ein Bild zu verschaffen.

Es können einzelne Mitglieder oder Ehepaare berufen werden. Mitunter muss der eine Ehepartner in der geografischen Gemeinde bleiben, während der andere in einer Gemeinde für alleinstehende Mitglieder tätig ist.

Wenn ein Bischof in einer Gemeinde für alleinstehende Mitglieder tätig ist, verbleiben sein Mitgliedsschein und die Scheine der Mitglieder seiner Familie normalerweise in der geografischen Gemeinde. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder Bischofschaft, des Hoherats oder der Pfahl-FHV-Präsidentschaft zum Dienst außerhalb der geografischen Gemeinde berufen wird. Diese Mitglieder und ihre Familien zahlen den Zehnten und andere Spenden in der für sie zuständigen geografischen Gemeinde. Sie wenden sich auch an die Führer dieser Gemeinde und des dazugehörigen Pfahles, wenn ein Tempelinterview ansteht.

14.4.5

Semesterferien

Nach Möglichkeit hält eine JAE-Gemeinde auch während der Semesterferien die Versammlungen ab. Bei Bedarf können sich mehrere JAE-Gemeinden gemeinsam versammeln. In so einem Fall führen die Gemeinden die Anwesenheits- und sonstigen Berichte getrennt und rechnen auch die Finanzen voneinander unabhängig ab.

14.4.6

Interviews in JAE-Gemeinden und -Pfählen

In den meisten Fällen führt der Pfahlpräsident ein Interview mit Mitgliedern, die:

  • das Endowment für sich selbst empfangen

  • sich an einen Ehepartner siegeln lassen

  • für das Melchisedekische Priestertum vorgeschlagen sind

  • für den Missionsdienst vorgeschlagen sind

Im Ausnahmefall kann der Präsident eines JAE-Pfahles seine Ratgeber ermächtigen, einige dieser Interviews zu führen.

In einer großen JAE-Gemeinde kann der Bischof seine Ratgeber ermächtigen, Interviews mit Mitgliedern zu führen, die:

  • das Endowment für sich selbst empfangen

  • sich an einen Ehepartner siegeln lassen (siehe 26.3.1)

14.4.7

Die Mitwirkung alleinstehender Mitglieder an Aktivitäten

Wer von seinem Ehepartner getrennt ist oder sich scheiden lassen möchte, wirkt in der für ihn zuständigen geografischen Gemeinde mit. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, kann der oder die Betreffende eine Gemeinde für alleinstehende Mitglieder besuchen oder an Aktivitäten für diese Gruppe teilnehmen.

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Eine Frau liest Kindern vor

14.4.8

Alleinerziehende

Mitglieder und Führungsverantwortliche sind sich der spezifischen Bedürfnisse Alleinerziehender bewusst und sind bestrebt, auf diese einzugehen. Alleinerziehende, deren Kinder bei ihnen zuhause leben, besuchen normalerweise eine geografische Gemeinde. Auf diese Weise können die Kinder in der PV und in den Jugendorganisationen aktiv mitwirken. Alleinerziehende können an den Aktivitäten einer JAE-Gemeinde oder einer AE-Gemeinde teilnehmen.