Behinderungen
Aktivitäten für Mitglieder mit Behinderungen


„Aktivitäten für Mitglieder mit Behinderungen“, Service für Menschen mit einer Behinderung: Führungsverantwortliche, 2020

„Aktivitäten für Mitglieder mit Behinderungen“, Service für Menschen mit einer Behinderung: Führungsverantwortliche

Aktivitäten für Mitglieder mit Behinderungen

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Girl in wheelchair eating outside with others

Zusätzliche Aktivitäten für Mitglieder mit Behinderungen

Mitglieder mit Behinderungen sind bei Versammlungen und Aktivitäten der Kirche herzlich willkommen. Sie können sich aktiv beteiligen und einen wertvollen Beitrag leisten. Die Führungsverantwortlichen und Mitglieder der Gemeinde sind angehalten, auf die Bedürfnisse aller Menschen einzugehen, die innerhalb ihres Einzugsgebiets leben – auch derer mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder mit einer Entwicklungsstörung.

Auf Gemeinde- und Pfahlebene können Behindertenbeauftragte berufen werden, die mithelfen, die Bedürfnisse der Mitglieder in Gemeinde und Pfahl zu ermitteln und diesen gerecht zu werden (siehe Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 38.8.28). Bei Bedarf können die Führungsverantwortlichen besondere Aktivitäten oder Klassen zusätzlich zu den regulären Aktivitäten oder Klassen der Gemeinde einrichten.

Gemeinde- und pfahlübergreifende Aktivitäten einrichten

Um den Bedürfnissen erwachsener Mitglieder mit einer geistigen Behinderung gerecht zu werden, kann eine Gemeinde, eine Gruppe von Gemeinden, ein Pfahl oder eine Gruppe von Pfählen gegebenenfalls ein Aktivitätenprogramm für Menschen mit Behinderung einrichten (siehe Allgemeines Handbuch, 38.8.28.5).

So ein Aktivitätenprogramm ist normalerweise für Personen ab 18 Jahren ausgelegt. Es darf keine Mühe gescheut werden, diejenigen unter 18 in ihren Gemeinden und Pfählen zu integrieren. Unter ungewöhnlichen Umständen können die Führungsverantwortlichen zusätzliche Aktivitäten für Jugendliche ab dem Jahr anbieten, in dem diese 12 werden.

Wenn sich mehrere Gemeinden für ein Aktivitätenprogramm für Menschen mit Behinderung zusammengeschlossen haben, beauftragt der Pfahlpräsident einen Bischof damit, das Programm zu beaufsichtigen. Wenn mehrere Pfähle an so einem Programm teilnehmen, beauftragt die Gebietspräsidentschaft einen Pfahlpräsidenten damit, das Programm zu beaufsichtigen.

Der zuständige Bischof oder der zuständige Pfahlpräsident berät sich mit den übrigen, in das Programm eingespannten Bischöfen oder Pfahlpräsidenten und legt mit ihnen fest, wie das Programm finanziert werden soll.

Aktivitäten

Die Aktivitäten sollen vor allem dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung und deren Angehörige spüren, dass sie geliebt und in ihrem Bestreben, zu Christus zu kommen und auf dem Weg der Bündnisse zu bleiben, unterstützt werden. Solche Aktivitäten können auch ein Umfeld schaffen, in dem Angehörige mit Leuten, die ähnliche Erfahrungen machen, in Kontakt treten und so ihr stützendes Netzwerk erweitern können.

Besondere Aktivitäten oder Klassen können eingerichtet werden, um den Teilnehmern zum Fortschritt zu verhelfen, sei es auf geistiger, sozialer, körperlicher oder intellektueller Ebene.

Dabei können in einem freundlichen, respektvollen und altersgerechten Umfeld unter anderem folgende Ziele verfolgt werden: das Evangelium lernen, mit anderen Menschen interagieren (Sozialkompetenz), Freundschaften aufbauen, neue Fertigkeiten erlernen, Eigenständigkeit entwickeln, anderen dienen und persönlichen Fortschritt machen. Die Führungsverantwortlichen sind bestrebt, Wege zu finden, wie jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer zum Erfolg der Aktivitäten beitragen kann.

Die Führungsverantwortlichen legen fest, wie häufig Aktivitäten stattfinden. Dabei berücksichtigen sie die Anzahl der Teilnehmer, Anfahrtswege und weitere Bedürfnisse.

Die Führungsverantwortlichen sorgen dafür, dass jeder, der teilnehmen möchte, spürt, dass er willkommen ist, einbezogen wird und eine wertvolle Bereicherung darstellt. Einigen mag die Teilnahme jedoch verwehrt sein, da komplexe medizinische, körperliche oder verhaltensbedingte Bedürfnisse eine intensive Unterstützung oder Aufsicht erfordern. Die Führungsverantwortlichen bemühen sich dann um andere Wege, den Bedürfnissen dieser Menschen gerecht zu werden.

Teilnahme- und Sicherheitsrichtlinien

Führungsverantwortliche und Teilnehmer müssen für ein sicheres und positives Umfeld sorgen, in dem alle spüren, dass sie willkommen sind, geachtet und einbezogen werden.

Führungsverantwortliche und Teilnehmer müssen so, wie es angemessen ist, körperlichen Abstand wahren.

Mindestens zwei verantwortungsbewusste Erwachsene müssen bei jeder Aktivität anwesend sein. Diese zwei Erwachsenen können zwei Männer, zwei Frauen oder ein Ehepaar sein. Es sollen ausreichend Führungsverantwortliche anwesend sein, um die Anzahl an Teilnehmern betreuen zu können. Bei Aktivitäten für Mitglieder mit Behinderungen werden zwecks Aufsicht mehr Führungsverantwortliche benötigt als bei regulären Aktivitäten für Jugendliche oder Erwachsene. Führungsverantwortliche und freiwillige Helfer müssen die Genehmigung ihres Bischofs einholen (siehe unten unter „Führungsveranwortliche“).

Es müssen Maßnahmen zur Sicherheit der Teilnehmer getroffen werden. Anwesenheitslisten, Namensschilder, Armbänder oder Namensbänder können dabei hilfreich sein.

Die Teilnehmer müssen das Formular „Einwilligung und ärztliche Freigabe“ ausfüllen, bevor sie an einer Aktivität teilnehmen können. Die Eltern und das Pflegepersonal müssen die Führungsverantwortlichen über gesundheitliche Probleme eines Teilnehmers informieren, wie etwa über Allergien und Ernährungseinschränkungen. Derlei Informationen sind vertraulich und dürfen ausschließlich verwendet werden, um für den medizinischen Notfall gewappnet zu sein und um sichere Aktivitäten planen zu können. Führungsverantwortliche sind nicht dazu befugt, Medikamente zu verabreichen. Wer an einer ansteckenden Erkrankung leidet, darf vorübergehend an keiner Aktivität teilnehmen, sodass die Sicherheit anderer gewährleistet ist.

Die Eltern oder das Pflegepersonal sorgen für den Transport zur Aktivität, stellen sicher, dass der betreffende Teilnehmer in den Raum gebracht wird, wo die Klasse oder die Aktivität stattfindet, und holen ihn im Anschluss an die Aktivität wieder ab. Die Teilnehmer dürfen sich nicht alleine im Gebäude oder auf dem Parkplatz aufhalten. Am Ende der Aktivität wird jeder Teilnehmer direkt in die Obhut seiner Eltern, seines Pflegers oder desjenigen übergeben, der von Eltern oder Pfleger darum gebeten wurde.

Bei unangemessenem Verhalten liegt es in der Verantwortung der Führungsverantwortlichen, unverzüglich einzuschreiten und die gefährdete Person zu schützen und ihr zu helfen. Die Führungsverantwortlichen müssen dem zuständigen Bischof oder Pfahlpräsidenten umgehend sämtliche Missbrauchs- oder -misshandlungsvorwürfe oder den Verdacht darauf melden, nicht nur den aktuellen Vorfall. Der zuständige Bischof oder Pfahlpräsident wendet sich an die Hotline der Kirche und erbittet Unterstützung, so auch das Bereitstellen eines Rechtsbeistands, um der Anzeigepflicht von Missbrauch und Misshandlung gegenüber den entsprechenden Behörden nachzukommen. Näheres dazu finden Sie unter abuse.ChurchofJesusChrist.org; siehe auch www.churchofjesuschrist.org/study/manual/abuse-how-to-help/preventing-and-responding-to-abuse?lang=deu.

Führungsverantwortliche

Wenn in der Gemeinde oder im Pfahl ein Behindertenbeauftragter nicht in der Lage ist, auf die vorhandenen Bedürfnisse einzugehen, können ein Hoher Rat, ein Ehepaar, andere Erwachsene oder geistig reife Jugendliche als Beauftragte für Aktivitäten für Menschen mit Behinderung berufen werden. Diejenigen, die diese Aufgabe erfüllen sollen, werden vom zuständigen Bischof, Pfahlpräsidenten oder Gebietssiebziger oder auf dessen Weisung berufen und eingesetzt.

Bevor ein Beauftragter für Aktivitäten für Menschen mit Behinderung berufen wird, vergewissert sich der Bischof oder Pfahlpräsident (sofern möglich), dass der Betreffende nicht auf einer Liste mit Sexualstraftätern steht. In den Vereinigten Staaten überprüft der Bischof, der Pfahlpräsident oder der Sekretär, ob der Name des Betreffenden auf nsopw.gov gelistet ist. In anderen Ländern werden möglicherweise ähnliche Systeme genutzt. Der Bischof oder Pfahlpräsident vergewissert sich zudem, dass auf dem Mitgliedsschein des Betreffenden kein Vermerk zu Missbrauch und Misshandlung steht (siehe Allgemeines Handbuch, 30.1.1). Sollten Fragen zu Mitgliedsscheinen mit Vermerk oder zu Namen auf der Liste der Sexualstraftäter offen sein, wenden sich die Führungsverantwortlichen an folgende Telefonnummer: +1 801 240 7887. Führungsverantwortliche außerhalb der Vereinigten Staaten nehmen Kontakt zum Rechtsbeistand im Gebietsbüro auf.

Nachdem ein Beauftragter (oder eine Beauftragte) für Aktivitäten für Menschen mit Behinderung berufen wurde, bittet der Bischof oder Pfahlpräsident den Betreffenden, vor Durchführung der ersten Aktivität Folgendes zu tun:

Die Beauftragten für Aktivitäten für Menschen mit Behinderung geben Informationen über die Aktivitäten und Leistungen der Mitglieder an die Führungsverantwortlichen der Heimatgemeinden weiter. Dort werden Berichte geführt und Auszeichnungen verliehen. Auf Einladung des zuständigen Bischofs oder Pfahlpräsidenten können die Beauftragten für Aktivitäten für Menschen mit Behinderung an den Führerschaftsversammlungen des Pfahles oder der Gemeinde teilnehmen.