Handbücher und Berufungen
12. Die Primarvereinigung (PV)


„12. Die Primarvereinigung (PV)“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2020

„12. Die Primarvereinigung (PV)“, Allgemeines Handbuch.

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Eine Familie beim Schriftstudium

12.

Die Primarvereinigung (PV)

12.1

Auftrag und Organisation

Die Primarvereinigung (PV) ist eine auf das Zuhause ausgerichtete und von der Kirche unterstützte Organisation. Sie ist für Kinder im Alter von 18 Monaten bis 11 Jahren gedacht. Zuhause bringen Eltern ihren Kindern das Evangelium bei. In der Kirche werden die Eltern von den Führungsverantwortlichen und den Lehrkräften der PV mit Unterricht, Musik und Aktivitäten unterstützt.

12.1.1

Der Auftrag

Die PV hilft Kindern:

  • die Liebe des himmlischen Vaters zu verspüren und seinen Plan des Glücklichseins kennenzulernen

  • Jesus Christus und seine Aufgabe im Plan des himmlischen Vaters kennenzulernen

  • das Evangelium Jesu Christi kennenzulernen und zu leben

  • den Einfluss des Heiligen Geistes zu spüren, zu erkennen und entsprechend zu handeln

  • sich auf heilige Bündnisse vorzubereiten, sie einzugehen und zu halten

  • sich an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung zu beteiligen

12.1.2

Der Leitgedanke der Primarvereinigung

Es ist ein heiliger Vorzug, Kinder zu unterrichten. „Seht eure Kleinen“, hat Jesus Christus gesagt. Und: „Weide meine Lämmer!“ (3 Nephi 17:23; Johannes 21:15.) Wenn die Führungsverantwortlichen der PV diesen Aufforderungen nachkommen, lieben und unterrichten sie Kinder auf die Weise des Erretters.

Der Leitgedanke der Primarvereinigung weist darauf hin, welche Segnungen die Arbeit in der PV mit sich bringt:

„Alle deine Kinder werden vom Herrn belehrt werden; und groß wird der Friede deiner Kinder sein.“ (3 Nephi 22:13; siehe auch Jesaja 54:13.)

12.1.3

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Symbol: Richtlinien für Anpassungen
Die Klassen

Die PV-Klassen werden nach dem Alter der Kinder und der Anzahl der verfügbaren Lehrkräfte eingerichtet. In Einheiten mit weniger Kindern oder Lehrkräften können zwei oder mehr Altersgruppen in einer Klasse zusammengefasst werden. In größeren Einheiten können die PV-Führungsverantwortlichen mehr als eine Klasse für eine Altersgruppe einrichten und mehr als einen Kindergarten.

Wenn genügend Kinder vorhanden sind, werden sie auf Grundlage des Alters, das sie am 31. Dezember des Vorjahres hatten, in Klassen eingeteilt – wie die folgende Übersicht zeigt:

Alter am 31. Dezember des Vorjahres

Klasse am 1. Januar

Alter am 31. Dezember des Vorjahres

2

Klasse am 1. Januar

Kindergarten (Kinder werden mit 18 Monaten in den Kindergarten aufgenommen)

Alter am 31. Dezember des Vorjahres

3

Klasse am 1. Januar

Sonnenstrahlen

Alter am 31. Dezember des Vorjahres

4

Klasse am 1. Januar

WdR 4

Alter am 31. Dezember des Vorjahres

5

Klasse am 1. Januar

WdR 5

Alter am 31. Dezember des Vorjahres

6

Klasse am 1. Januar

WdR 6

Alter am 31. Dezember des Vorjahres

7

Klasse am 1. Januar

WdR 7

Alter am 31. Dezember des Vorjahres

8

Klasse am 1. Januar

Tapfere 8

Alter am 31. Dezember des Vorjahres

9

Klasse am 1. Januar

Tapfere 9

Alter am 31. Dezember des Vorjahres

10

Klasse am 1. Januar

Tapfere 10

Kinder steigen grundsätzlich im Januar des Jahres, in dem sie 12 werden, von der PV zu den Jungen Damen oder ins Diakonskollegium auf. Sie können dabei eine Aufstiegsurkunde erhalten. Diese Urkunden lassen sich über LCR erstellen.

Manchmal ist ein 11-Jähriger oder eine 11-Jährige vielleicht noch nicht bereit, die PV zu verlassen. Der Bischof, die Eltern und das Kind beraten dann gemeinsam über den richtigen Zeitpunkt.

Vor dem Januar des Jahres, in dem es 12 wird, kann ein Kind die PV nicht abschließen. Vor diesem Zeitpunkt kann ein Junge auch nicht zum Diakon ordiniert werden.

12.1.4

Die Singzeit

Die Singzeit hilft den Kindern, die Liebe des himmlischen Vaters zu verspüren und seinen Plan des Glücklichseins kennenzulernen. Wenn die Kinder Lieder über die Grundsätze des Evangeliums singen, bezeugt ihnen der Heilige Geist, dass sie wahr sind. Text und Musik werden den Kindern ins Herz dringen und ihnen ein Leben lang in Erinnerung bleiben.

Die Singzeit unterscheidet sich von der Unterrichtszeit. Während der Singzeit lernen die Kinder, indem sie sich aktiv am Singen beteiligen. Die PV-Musikbeauftragten lehren Evangeliumsgrundsätze, bedienen sich dabei aber in erster Linie der Musik.

Die PV-Präsidentschaft und die oder der Musikbeauftragte wählen für jeden Monat Lieder aus, mit denen die Evangeliumsgrundsätze, die die Kinder in ihren Klassen und zuhause lernen, untermauert werden. Passende Lieder werden auch im Leitfaden Komm und folge mir nach! – Für die Primarvereinigung vorgeschlagen.

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Kinder beim Singen

Näheres dazu ist in der „Anleitung für die Singzeit und die Darbietung der Kinder in der Abendmahlsversammlung“ sowie in 12.2.1.2 und 12.3.4 zu finden.

12.1.5

Der Kindergarten

Der Kindergarten hilft Kindern im Alter von 18 Monaten bis 3 Jahren, die Liebe des himmlischen Vaters zu verspüren und seinen Plan des Glücklichseins kennenzulernen.

Die Kindergartenbeauftragten haben die Kinder lieb, unterrichten sie und kümmern sich um sie. Sie sorgen auch für ihre Sicherheit und ihr Wohlbefinden.

Für jede Kindergartengruppe werden mindestens zwei Personen berufen. Wenn die Kindergartenbeauftragten nicht miteinander verheiratet sind, müssen sie das gleiche Geschlecht haben. Die Kindergartenbeauftragten sorgen für die Sicherheit und das Wohlbefinden der Kinder.

Der Kindergarten nimmt die gesamte PV-Zeit in Anspruch. Näheres ist in 12.1.3 und 12.3.5 zu finden.

12.2

Die Mitwirkung an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung

Gott lädt alle Menschen ein, zu Christus zu kommen und in seinem Werk mitzuhelfen, indem sie:

  • das Evangelium Jesu Christi leben

  • für die Bedürftigen sorgen

  • alle Menschen einladen, das Evangelium anzunehmen

  • Familien für die Ewigkeit vereinen

Die PV hilft Kindern, Familien, Führungsverantwortlichen und Lehrkräften, sich an diesem Werk zu beteiligen. Um Näheres über Gottes Werk der Errettung und Erhöhung zu erfahren, schlagen Sie bitte in Kapitel 1 nach.

12.2.1

Das Evangelium Jesu Christi leben

12.2.1.1

Die Aufgaben der Eltern und der Führungsverantwortlichen

Die Eltern sind dafür verantwortlich, ihre Kinder im Evangelium zu unterweisen und ihnen zu helfen, es zu leben (siehe Lehre und Bündnisse 68:25-28). Die PV-Führungsverantwortlichen und -Lehrkräfte unterstützen die Eltern bei dieser Aufgabe wie folgt:

  • Sie sorgen dafür, dass der PV-Unterricht, die Singzeit, Dienstprojekte und Aktivitäten den Kindern helfen, dem Beispiel des Erretters zu folgen.

  • Sie helfen den Kindern, sich auf die Taufe und die Konfirmierung vorzubereiten.

  • Sie helfen den Jungen, sich auf die Ordinierung im Priestertum vorzubereiten.

  • Sie helfen den Kindern, sich auf einen Tempelschein und die heiligen Handlungen im Tempel vorzubereiten.

  • Sie bringen den Kindern nahe, welche Segnungen mit der Verbreitung des Evangeliums – auch durch Erfüllen einer Vollzeitmission – verbunden sind.

Die Führungsverantwortlichen geben besonders auf Kinder acht, die von ihrer Familie nur wenig im Evangelium unterstützt werden.

Eltern und Führungsverantwortliche geben sich Mühe, den Kindern ein gutes Vorbild zu sein. Sie spornen die Kinder in ihren Anstrengungen an, mehr wie Jesus Christus zu werden. Das Programm für Kinder und Jugendliche bietet Hilfestellung für Kinder im Alter von 8 bis 11 Jahren (siehe ChildrenandYouth.ChurchofJesusChrist.org).

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Ein Junge und ein Mann sägen Holz

12.2.1.2

Das Evangelium lernen

Die PV-Führungsverantwortlichen und -Lehrkräfte ermuntern die Kinder und ihre Familien, das Evangelium zuhause zu lernen. Diese Führungsverantwortlichen und Lehrkräfte befassen sich mit dem Evangelium und erzählen den Kindern, was sie dazugelernt haben. Sie ermuntern die Kinder, ihrerseits in der Kirche zu erzählen, was sie zuhause dazugelernt haben.

Die PV-Versammlung am Sonntag. Die PV-Versammlung am Sonntag hilft den Kindern, den Auftrag der PV zu erfüllen (siehe 12.1.1). Ein Mitglied der PV-Präsidentschaft leitet den Eröffnungsteil. Der oder die Musikbeauftragte leitet die Singzeit. Die PV-Lehrkräfte erteilen den Unterricht.

Die PV-Versammlungen für Kinder von 3 bis 11 Jahren finden am Sonntag in der Zeit statt, in der die Erwachsenen und Jugendlichen ihren Unterricht haben, und dauern 50 Minuten. Der Ablauf ist wie folgt:

Versammlungsteil

Dauer

Versammlungsteil

Eröffnung (Gebet, Schriftstelle oder Glaubensartikel, Ansprache – alles von Kindern)

Dauer

5 Minuten

Versammlungsteil

Singzeit

Dauer

20 Minuten

Versammlungsteil

Wechsel in die Klassen

Dauer

5 Minuten

Versammlungsteil

Unterricht und Schlussgebet

Dauer

20 Minuten

In einer Gemeinde mit vielen Kindern können die PV-Führungsverantwortlichen die Kinder in zwei Gruppen aufteilen. Die eine Gruppe hat Unterricht und die andere Singzeit. Dann wechseln sich die beiden Gruppen ab. Die Führungsverantwortlichen passen die Zeiten bei Bedarf an.

Der Kindergarten für die Kinder von 18 Monaten bis 3 Jahren dauert 50 Minuten. In dem Leitfaden Seht eure Kleinen! gibt es einen Vorschlag für den Ablauf. Kinder können den Kindergarten besuchen, wenn sie 18 Monate alt sind.

Die Darbietung der Kinder in der Abendmahlsversammlung. Die jährliche Darbietung der Kinder in der Abendmahlsversammlung findet in den letzten Monaten des Jahres statt. Die Kinder tragen vor, was sie im Laufe des Jahres zuhause und in der Kirche dazugelernt haben. Sie helfen der Gemeinde, sich auf den Vater im Himmel, den Erretter und deren Lehren zu besinnen.

Die PV-Präsidentschaft und der oder die Musikbeauftragte planen die Darbietung gebeterfüllt. Die Bischofschaft erteilt Rat. Die Kinder können singen, Ansprachen halten, Geschichten erzählen, Schriftstellen aufsagen oder Zeugnis geben.

Die Darbietung kann die nach dem Abendmahl verbleibende Zeit ganz in Anspruch nehmen oder nur zum Teil. In einer Einheit mit nur wenigen Kindern können deren Angehörige um Mitwirkung gebeten werden.

Da die Abendmahlsversammlung heilig ist, werden keine Kostüme und kein Anschauungsmaterial verwendet und keine Medienvorführungen eingesetzt.

Näheres dazu ist in der „Anleitung für die Singzeit und die Darbietung der Kinder in der Abendmahlsversammlung“ im Leitfaden Komm und folge mir nach! – Für die Primarvereinigung zu finden.

Die Versammlung zur Vorbereitung auf den Tempel und das Priestertum. In erster Linie sind die Eltern dafür verantwortlich, ihre Kinder über den Tempel und das Priestertum aufzuklären. Zu ihrer Unterstützung plant die PV-Präsidentschaft jedes Jahr eine Versammlung zur Vorbereitung auf den Tempel und das Priestertum. Die Bischofschaft erteilt Rat. Die Versammlung, zu der auch die Eltern eingeladen werden, ist für die Kinder der Klasse Tapfere 10 gedacht. Sie dient folgendem Zweck:

  • Kindern den Auftrag, die Aufgaben und die Segnungen des Priestertums verständlich machen

  • Kindern helfen, sich an Tempelarbeit und familiengeschichtlicher Forschung zu beteiligen und sich darauf vorzubereiten, heilige Bündnisse einzugehen und zu halten

  • Jungen helfen, sich auf das Aaronische Priestertum vorzubereiten

  • Kindern helfen, sich auf einen Tempelschein vorzubereiten

Die Versammlung kann während der PV-Zeit am Sonntag, im Laufe des Sonntags oder zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden. Ein Mitglied der Bischofschaft hat die Leitung. Mindestens ein Mitglied der PV-Präsidentschaft ist zugegen.

Gibt es in einer Einheit nur wenige Kinder, kann die Versammlung unter der Leitung der Pfahlpräsidentschaft stattfinden. Einige oder alle Gemeinden des Pfahles kommen dann zusammen.

Näheres dazu ist unter „Vorbereitung auf den Tempel und das Priestertum“ auf ChurchofJesusChrist.org zu finden.

12.2.1.3

Dienstprojekte und Aktivitäten

Kinder können ab dem Januar des Jahres, in dem sie 8 werden, an PV-Aktivitäten teilnehmen. Allgemeine Richtlinien für Aktivitäten sind in Kapitel 20 zu finden.

Die Aktivitätenbeauftragten der PV planen Dienstprojekte und Aktivitäten, die den Kindern helfen, sich an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung zu beteiligen. Die Dienstprojekte und Aktivitäten sollen das Zeugnis festigen, die Familie stärken und Gelegenheiten bieten, anderen Gutes zu tun. Sie sollen die persönliche Entwicklung in vier Bereichen ausgewogen unterstützen: geistig, sozial, körperlich und intellektuell.

PV-Aktivitäten finden nicht am Sonntag und nicht am Montagabend statt. Die erwachsenen Führungsverantwortlichen achten unter anderem auf die Sicherheit der Aktivitäten (siehe safety.ChurchofJesusChrist.org; siehe auch 20.7 in diesem Handbuch). Mindestens zwei verantwortliche erwachsene Führungsverantwortliche müssen bei allen Aktivitäten zugegen sein (siehe 12.5.1).

Die folgenden Richtlinien können an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden:

  • PV-Aktivitäten finden nach Möglichkeit zweimal im Monat statt, können aber auch häufiger oder weniger häufig stattfinden. Die Führungsverantwortlichen berücksichtigen die familiäre Situation, Fahrzeiten und -kosten und die Sicherheit.

  • Grundsätzlich werden die Kinder in Altersgruppen unterteilt, wobei Jungen und Mädchen normalerweise getrennt zusammenkommen. Bei bestimmten Aktivitäten oder dort, wo es nur wenige Kinder gibt, können jedoch Gruppen zusammengelegt werden.

  • Die Führungsverantwortlichen können einmal im Jahr ein Tageslager für die 8- bis 11-jährigen PV-Kinder planen und durchführen. Bei PV-Aktivitäten, wie auch dem Tageslager, gibt es keine Übernachtungen.

Alle Aktivitäten und was man dafür braucht, auch die Tageslager, werden aus dem Gemeindebudget bezahlt. Reisekosten und sonstige Ausgaben dürfen nicht übermäßig hoch ausfallen.

Die Bischofschaft sorgt dafür, dass das Budget und die Aktivitäten für Jungen und Mädchen in der PV ausreichend und vergleichbar sind. Die Budgetzuweisung richtet sich nach der Anzahl der Kinder.

Näheres ist unter ChildrenandYouth.ChurchofJesusChrist.org zu finden. Siehe auch JustServe.org, sofern vorhanden. Diese Websites enthalten Anregungen für Dienstprojekte und Aktivitäten.

12.2.1.4

Die persönliche Entwicklung

In ihrem Bestreben, mehr wie der Erretter zu werden, werden Kinder ab dem Jahr, in dem sie 8 werden, aufgefordert, sich Ziele für ihre geistige, soziale, körperliche und intellektuelle Weiterentwicklung zu setzen (siehe Lukas 2:52). Mit Unterstützung ihrer Eltern bemühen sich die Kinder um Inspiration, woran sie arbeiten sollen. Sie machen Pläne, führen diese aus und machen sich dann Gedanken darüber, was sie dazugelernt haben. Auch Führungsverantwortliche bieten bei Bedarf Unterstützung an. Sie sollen die Ziele und den Fortschritt der Kinder jedoch nicht überwachen.

Ab dem Jahr, in dem sie 8 werden, werden die Kinder ermuntert, in jedem der vier Bereiche jedes Jahr mindestens ein Ziel zu erreichen. Sie können das Heft Persönliche Entwicklung: Wegweiser für Kinder zur Hilfe nehmen, um sich Ziele zu setzen und aufzuschreiben.

Näheres ist unter ChildrenandYouth.ChurchofJesusChrist.org zu finden.

12.2.2

Für die Bedürftigen sorgen

Die Kinder sollen regelmäßig Gelegenheit erhalten, in und mit ihrer Familie sowie bei PV-Aktivitäten anderen zu dienen. Anregungen, wie man dienen kann, sind auf ChildrenandYouth.ChurchofJesusChrist.org zu finden. Anregungen für gemeinnützigen Dienst sind auf JustServe.org zu finden, sofern vorhanden.

12.2.3

Alle Menschen einladen, das Evangelium anzunehmen

Kinder haben viele Möglichkeiten, alle Menschen einzuladen, das Evangelium anzunehmen. Einige davon seien hier genannt:

  • ein gutes Beispiel als Jünger und Jüngerinnen Jesu Christi geben

  • Freunden, Bekannten und Angehörigen Zeugnis geben

  • sich der weniger aktiven Mitglieder der Klasse annehmen

  • Freunde und Bekannte in die Kirche, zu Aktivitäten oder Taufen einladen oder sie ermuntern, sich von den Missionaren unterweisen zu lassen

  • Freunde und Bekannte ermuntern, sich am Programm für Kinder und Jugendliche zu beteiligen; die Führungsverantwortlichen arbeiten eng mit den Eltern dieser Kinder zusammen, damit sie wissen, worum es bei dem Programm geht, und festlegen können, inwieweit sie und ihre Kinder sich beteiligen möchten

  • Freunde, Bekannte und Familienmitglieder zur jährlichen Darbietung der Kinder in der Abendmahlsversammlung einladen

12.2.4

Familien für die Ewigkeit vereinen

Kinder haben viele Möglichkeiten, dabei mitzuhelfen, dass Familien für die Ewigkeit vereint werden. Einige davon seien hier genannt:

  • die Eltern ehren und zuhause ein beispielhaftes christliches Leben führen

  • sich auf eine eigene ewige Familie vorbereiten

  • danach streben, im entsprechenden Alter eines Tempelscheins würdig zu sein

  • sich auf heilige Handlungen vorbereiten, einschließlich der ewigen Ehe

  • sich über die Verwandtschaft und die Vorfahren informieren (siehe das Heft Meine Familie: Geschichten, die uns zusammenführen)

  • Vorfahren ermitteln, denen noch heilige Handlungen des Tempels fehlen (siehe FamilySearch.org)

  • sich auf Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene vorbereiten

  • sich mit einem Angehörigen an der Indexierung beteiligen (siehe FamilySearch.org/indexing)

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Eine Frau und ein Kind am Computer

12.3

Die Führung der Primarvereinigung in der Gemeinde

12.3.1

Die Bischofschaft

Die Hauptverantwortung des Bischofs gilt der heranwachsenden Generation, auch den Kindern. Der Bischof kann einen Ratgeber damit beauftragen, ihn in seiner Verantwortung für die PV zu unterstützen. Der Bischof oder ein beauftragter Ratgeber kommt regelmäßig mit der PV-Präsidentin zusammen.

Der Bischof und seine Ratgeber befassen sich unverzüglich mit Vorschlägen der PV-Präsidentschaft, wer in den Dienst in der Primarvereinigung berufen werden kann. Gemeinsam mit der PV-Präsidentschaft achtet die Bischofschaft darauf, dass Lehrkräfte und Musikbeauftragte nicht ständig wechseln. Nach Möglichkeit sollen die Mitglieder in diesen Berufungen lange genug tätig sein, um eine liebevolle und vertrauensvolle Beziehung zu den Kindern aufzubauen. Solche Beziehungen tragen dazu bei, dass im Herzen der Kinder ein Zeugnis heranwächst.

Der Bischof und seine Ratgeber besuchen die PV regelmäßig. Sie lernen auch die Namen aller Kinder in der Gemeinde und machen sich mit deren familiärer Situation vertraut.

12.3.2

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Symbol: Richtlinien für Anpassungen
Die PV-Präsidentschaft

Der Bischof beruft eine erwachsene Frau als Gemeinde-PV-Präsidentin und setzt sie ein. Wenn die Einheit groß genug ist, schlägt die Präsidentin ein oder zwei erwachsene Frauen als Ratgeberinnen vor (siehe Kapitel 30). Die Bischofschaft überdenkt ihre Vorschläge und spricht die Berufungen aus.

Die PV-Präsidentschaft wird von der Pfahl-PV-Präsidentschaft eingewiesen und fortlaufend unterstützt.

In einer kleinen Einheit ist die PV-Präsidentin möglicherweise die einzige berufene Führerin in der PV. In diesem Fall organisiert sie den Unterricht, die Singzeit und die Aktivitäten mithilfe der Eltern. Sie achtet auch darauf, dass bei allen Versammlungen und Aktivitäten mindestens zwei verantwortliche Erwachsene zugegen sind. Ist die Einheit groß genug, können weitere Berufungen in dieser Reihenfolge ausgesprochen werden: Ratgeberinnen, Musikbeauftragte, Lehrkräfte und Kindergartenbeauftragte, Sekretärin und Aktivitätenbeauftragte.

Wenn es in einem Zweig keine PV-Präsidentin gibt, kann die FHV-Präsidentin den Eltern helfen, den Unterricht für die Kinder zu organisieren, bis eine PV-Präsidentin berufen wird.

Die PV-Präsidentschaft hilft den Eltern, ihre Kinder darauf vorzubereiten, den Weg der Bündnisse einzuschlagen und auf diesem voranzukommen. Das ist eine ihrer wichtigsten Aufgaben.

Zu diesem Zweck kann die PV-Präsidentin ein Mitglied der Präsidentschaft beauftragen, Eltern dabei zu helfen, ihre Kinder auf die Taufe und Konfirmierung vorzubereiten. Die PV-Präsidentin kann ein anderes Mitglied der Präsidentschaft beauftragen, den Eltern dabei zu helfen, ihre Kinder auf den Tempel und das Priestertum vorzubereiten.

Die beauftragten Mitglieder der Präsidentschaft weisen die Eltern auf hilfreiches Material im Archiv Kirchenliteratur hin, wie etwa den Abschnitt „Wie Sie Ihre Kinder darauf vorbereiten, ihr Leben lang Gottes Weg der Bündnisse zu gehen“ im Leitfaden Komm und folge mir nach! – Für den Einzelnen und die Familie. Die Mitglieder der Präsidentschaft können, um die Eltern zu unterstützen, mit betreuenden Brüdern und Schwestern, Lehrkräften und anderen zusammenarbeiten.

Die PV-Präsidentin hat folgende weitere Aufgaben, bei denen ihre Ratgeberinnen sie unterstützen:

  • Sie gehört dem Gemeinderat an, wo sie 1.) mithilft, auf Bedürfnisse der Gemeinde einzugehen und Lösungen zu finden, und 2.) die Primarvereinigung vertritt. Sie informiert den Gemeinderat über die Namen und häuslichen Umstände aller Kinder, um zu einer besseren Betreuung der Kinder und ihrer Angehörigen beizutragen (siehe 29.2.5).

  • Sie hält regelmäßig Sitzungen der PV-Präsidentschaft ab und kommt mit dem Bischof oder dem von ihm beauftragten Ratgeber zusammen.

  • Sie schlägt der Bischofschaft erwachsene Männer und Frauen für den Dienst in der PV vor.

  • Sie informiert den Gemeinderat darüber, welche Kinder im kommenden Jahr das Mindestalter für die Taufe erreichen (siehe 18.7.1.1).

  • Auf Wunsch hilft sie bei der Planung von Taufgottesdiensten für eingetragene Kinder (siehe 18.7.2).

  • Sie plant den Eröffnungsteil der PV-Versammlung am Sonntag und leitet ihn.

  • Sie kümmert sich um die einzelnen Kinder, Lehrkräfte und Führungsverantwortlichen in der PV.

  • Sie klärt die PV-Führerinnen und -Lehrkräfte über ihre Aufgaben auf und unterstützt sie in diesen Aufgaben, indem sie sie in ihre Berufung einarbeitet (siehe das Heft Auf die Weise des Erretters lehren, 2016, Seite 38).

  • Sie hilft den PV-Führerinnen und -Lehrkräften während des Unterrichts, bei der Singzeit und beim Wechsel in die Klassen.

  • Sie besucht die PV-Klassen und sorgt dafür, dass die Lehrkräfte am Lehrerforum teilnehmen.

  • Sie beteiligt sich daran, den Kindern, die 8 werden, sowie deren Eltern das Programm für Kinder und Jugendliche vorzustellen; dies kann bei den Kindern zuhause oder in deren PV-Klasse geschehen (siehe 12.5.7).

  • Sie überwacht die Aufzeichnungen und Berichte, das Budget und die Finanzen der PV.

12.3.3

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Symbol: Richtlinien für Anpassungen
Die Sekretärin

Wenn die Einheit groß genug ist, schlägt die PV-Präsidentin der Bischofschaft eine erwachsene Frau als Sekretärin vor. Diese hat die folgenden Aufgaben:

  • Sie hilft der PV-Präsidentschaft bei der Ausarbeitung der Tagesordnung für die Präsidentschaftssitzung, nimmt an dieser Sitzung teil, führt Protokoll und hält Aufträge schriftlich fest.

  • Sie sorgt in enger Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Führerinnen dafür, dass korrekte Anwesenheitsberichte geführt werden.

  • In Zusammenarbeit mit dem ÄK-Sekretär und der FHV-Sekretärin führt sie in LCR den Anwesenheitsbericht für diejenigen Erwachsenen, die in der PV tätig sind.

  • Sie macht die PV-Präsidentschaft auf Folgendes aufmerksam:

    • neue Kinder und Gäste

    • Kinder, die in den Kindergarten kommen, und Kinder, die vom Kindergarten zu den Sonnenstrahlen überwechseln

    • Kinder, die für die Taufe in Frage kommen

    • Mädchen, die zu den Jungen Damen aufsteigen, und Jungen, die zum Diakon ordiniert werden sollen

  • Auf Weisung der PV-Präsidentschaft beauftragt sie Kinder, im Eröffnungsteil der PV-Versammlung am Sonntag ein Gebet zu sprechen, eine Schriftstelle aufzusagen oder eine Ansprache zu halten, und benachrichtigt auch die Eltern.

  • Sie hilft der PV-Präsidentschaft, ein Budget aufzustellen, Ausgaben abzurechnen und sich um das Material für Kinder und Jugendliche zu kümmern.

12.3.4

Musikbeauftragte und Pianisten

Musikbeauftragte und Pianisten bringen den Kindern in der Singzeit mit Musik das Evangelium Jesu Christi nahe. Die Musik unterstützt die wöchentliche Beschäftigung mit dem Leitfaden Komm und folge mir nach!. Folgende Materialien können verwendet werden:

Die Verwendung anderer Musik in der PV muss von der Bischofschaft genehmigt werden.

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Kinder singen mit einer Gesangsleiterin

Stehen keine Pianisten oder kein Klavier zur Verfügung, können die Führungsverantwortlichen Aufnahmen aus folgenden Quellen heranziehen:

Die Kinder können auch ohne Begleitung singen.

Der oder die Musikbeauftragte kann gebeten werden, bei der Musik im Kindergarten zu helfen. Bei Bedarf können weitere Musikbeauftragte berufen werden.

Musikbeauftragte helfen den Kindern zusammen mit der PV-Präsidentschaft, sich auf die jährliche Darbietung der Kinder in der Abendmahlsversammlung vorzubereiten (siehe 12.2.1.2).

Weitere Anregungen und Hilfen sind unter Singzeit auf ChurchofJesusChrist.org zu finden.

12.3.5

PV-Lehrkräfte und Kindergartenbeauftragte

Die PV-Präsidentschaft schlägt der Bischofschaft Männer und Frauen als PV-Lehrkräfte und Kindergartenbeauftragte vor. Die Bischofschaft überdenkt ihre Vorschläge und spricht die Berufungen aus. Diese Mitglieder werden dazu berufen, die Kinder einer bestimmten Altersgruppe zu unterrichten und sich ihrer anzunehmen.

Die PV-Lehrkräfte und die Kindergartenbeauftragten verwenden für den Unterricht die Leitfäden Komm und folge mir nach! – Für die Primarvereinigung (3- bis 11-Jährige) sowie Seht eure Kleinen! (Kindergarten). Sie halten sich an die Grundsätze in dem Heft Auf die Weise des Erretters lehren und in Kapitel 17 dieses Handbuchs.

Wenn Erwachsene im kirchlichen Rahmen Kinder unterrichten, müssen mindestens zwei verantwortliche Erwachsene zugegen sein. Diese zwei Erwachsenen können zwei Frauen, zwei Männer oder ein Ehepaar sein. Ist dies nicht möglich, legen die Führungsverantwortlichen Klassen zusammen. Die Lehrkräfte und die Beauftragten müssen die Schulung auf ProtectingChildren.ChurchofJesusChrist.org absolvieren (siehe 12.5.1).

Jugendliche halten keinen Unterricht in der PV, auch nicht ersatzweise.

Die PV-Lehrkräfte und die Kindergartenbeauftragten bleiben in der gesamten PV-Zeit bei den Kindern, auch in der Singzeit und beim Wechsel von einer Klasse zur anderen. In der Singzeit beteiligen sich die Lehrkräfte am Gesang. Bei kleineren Kindern bleiben sie nach der PV bei ihnen, bis ein Angehöriger sie abholt.

Die PV-Lehrkräfte und die Kindergartenbeauftragten nehmen am vierteljährlichen Lehrerforum teil (siehe 13.4).

12.3.6

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Symbol: Richtlinien für Anpassungen
Aktivitätenbeauftragte

Die Aktivitätenbeauftragten der PV nehmen sich der Kinder an, indem sie Dienstprojekte und Aktivitäten für sie planen, und zwar ab dem Januar des Jahres, in dem die Kinder 8 werden (siehe 12.2.1.3). Diese Dienstprojekte und Aktivitäten sind auf Gottes Werk der Errettung und Erhöhung ausgerichtet. Sie machen Spaß und regen zum Mitmachen an. Sie festigen das Zeugnis, stärken die Familie und fördern den persönlichen Fortschritt.

Als Aktivitätenbeauftragte kommen die PV-Lehrkräfte in Frage. Es können aber auch andere Mitglieder sein, die von der PV-Präsidentschaft vorgeschlagen und von der Bischofschaft berufen werden. Bei jeder Aktivität sind mindestens zwei Beauftragte anwesend. Dabei kann es sich um zwei Frauen, zwei Männer oder ein Ehepaar handeln. Die Beauftragten müssen die Schulung auf ProtectingChildren.ChurchofJesusChrist.org absolvieren (siehe 12.5.1).

12.4

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Symbol: Richtlinien für Anpassungen
Die Führung der Primarvereinigung im Pfahl

Die Pfahlpräsidentschaft beruft eine erwachsene Frau als Pfahl-PV-Präsidentin. Wenn der Pfahl groß genug ist, schlägt diese ein oder zwei erwachsene Frauen als Ratgeberinnen vor und eine weitere als Sekretärin. Diese Frauen werden von einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder von einem damit beauftragten Hohen Rat berufen und eingesetzt. Näheres über die Aufgaben der Pfahl-PV-Präsidentschaft und der Sekretärin ist in 6.7.1, 6.7.1.3 und 6.7.3 zu finden.

Einer der Ratgeber in der Pfahlpräsidentschaft ist für die Primarvereinigung im Pfahl zuständig. Er ist auch für die Arbeit der Pfahl-PV-Präsidentschaft zuständig. Außerdem leitet er die Bischöfe in ihren Aufgaben in der PV an.

Die Pfahlpräsidentschaft beauftragt einen Hohen Rat, mit der Pfahl-PV-Präsidentschaft zusammenzuarbeiten (siehe 6.5).

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Kinder singen in der Abendmahlsversammlung

12.5

Weitere Richtlinien und Bestimmungen

12.5.1

Der Schutz von Kindern

Wenn Erwachsene im kirchlichen Rahmen mit Kindern Umgang haben, müssen mindestens zwei verantwortliche Erwachsene zugegen sein. Um dies zu ermöglichen, mag es erforderlich sein, Klassen zusammenzulegen.

Alle Erwachsenen, die mit Kindern arbeiten, müssen innerhalb eines Monats nach ihrer Bestätigung im Amt die Schulung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen absolvieren (ProtectingChildren.ChurchofJesusChrist.org). Diese Schulung wird danach alle drei Jahre wiederholt.

12.5.2

Besonders hilfsbedürftige Kinder

Ist ein Kind lange krank, behindert oder besonders hilfsbedürftig, sprechen die PV-Führerinnen mit den Eltern und der Bischofschaft. Gemeinsam erstellen sie einen Plan, um die Familie zu unterstützen und dem Kind die Teilnahme an der PV zu ermöglichen.

Kinder mit Behinderungen nehmen üblicherweise am regulären PV-Unterricht teil. Bei Bedarf werden zusätzliche Lehrkräfte zur Unterstützung berufen.

Kinder mit Behinderungen oder besonderem Hilfsbedarf beenden ihre Zeit in der PV üblicherweise zu Beginn des Januars des Jahres, in dem sie 12 werden. Einige Kinder können die PV möglicherweise nicht in diesem Zeitrahmen abschließen. Der Bischof und die Eltern legen gemeinsam fest, was für das Kind das Beste ist.

Näheres ist unter disability.ChurchofJesusChrist.org zu finden; siehe auch 38.8.27 in diesem Handbuch.

12.5.3

Männer in der Primarvereinigung

Die Bischofschaft und die PV-Präsidentschaft sollten sich bewusst sein, wie positiv der Einfluss würdiger Männer in der PV ist. Männer können sich in der PV als Lehrer, Kindergarten- oder Musikbeauftragte, Pianisten oder Aktivitätenbeauftragte betätigen.

12.5.4

Die Sicherheit in den Toilettenräumen

Die Führungsverantwortlichen und die Lehrkräfte sollen die Eltern dazu anhalten, vor der PV mit ihren Kindern die Toilettenräume aufzusuchen. Während der PV müssen kleine Kinder von einem Elternteil oder einem gesetzlich für das Kind Verantwortlichen zu den Toilettenräumen gebracht werden. Führungsverantwortliche oder Lehrkräfte dürfen dies nicht übernehmen.

12.5.5

Rollenspiele

Führungsverantwortliche und Lehrkräfte müssen achtgeben, wenn in der PV heilige Begebenheiten nachgespielt werden. Der Vater im Himmel und der Heilige Geist dürfen nicht dargestellt werden. Den Erretter dürfen Kinder nur in einem Krippenspiel darstellen. Weitere Richtlinien sind in 20.5.6 zu finden.

12.5.6

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Symbol: Zusatzmaterial
WdR-Ringe

Wenn ein Kind in die Klasse WdR 4 kommt, können die PV-Präsidentschaft, seine PV-Lehrerin oder sein PV-Lehrer es darauf hinweisen, dass es „das Rechte wählen“ soll, und ihm einen grünen WdR-Ring überreichen.

12.5.7

Die Vorstellung des Programms für Kinder und Jugendliche

Zu Beginn eines jeden Jahres können der Bischof, einer seiner Ratgeber oder ein Mitglied der PV-Präsidentschaft jedes Kind, das im Laufe des Jahres 8 wird, zuhause oder im PV-Unterricht besuchen und ihm und seinen Eltern das Programm für Kinder und Jugendliche vorstellen. Jedes Kind erhält ein Emblem für seine Zugehörigkeit und ein Heft Persönliche Entwicklung: Wegweiser für Kinder. Diese Materialien sind über store.ChurchofJesusChrist.org erhältlich.

Näheres ist unter ChildrenandYouth.ChurchofJesusChrist.org zu finden.