„7. Die Bischofschaft“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2024
„7. Die Bischofschaft“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient.
7.
Die Bischofschaft
7.1
Der Bischof und seine Ratgeber
Der Bischof hat die Priestertumsschlüssel inne, das Werk der Kirche in der Gemeinde zu leiten (siehe 3.4.1). Er und seine Ratgeber bilden eine Bischofschaft. Sie werden von der Pfahlpräsidentschaft angeleitet. Sie kümmern sich mit Liebe und Anteilnahme um die Mitglieder der Gemeinde und helfen ihnen, wahre Nachfolger Jesu Christi zu werden (siehe Moroni 7:48).
Der Bischof und seine Ratgeber sind Hohe Priester. Wer von ihnen bei seiner Berufung kein Hoher Priester ist, wird vor der Einsetzung zum Hohen Priester ordiniert.
Der Bischof hat fünf wesentliche Aufgaben:
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Er ist der präsidierende Hohe Priester in der Gemeinde.
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Er ist der Präsident des Aaronischen Priestertums.
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Er ist allgemeiner Richter.
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Er koordiniert Gottes Werk der Errettung und Erhöhung in der Gemeinde, einschließlich der Sorge für die Bedürftigen.
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Er ist für die Aufzeichnungen und Berichte, die Finanzen sowie die Nutzung des Gemeindehauses verantwortlich.
Da der Bischof Priestertumsschlüssel innehat, hat er das Recht, Offenbarung für die Gemeinde zu empfangen (siehe Lehre und Bündnisse 128:11). Daher gibt es einige Aufgaben, denen nur er nachkommen kann. Diese werden in diesem Kapitel erläutert.
Der wichtigste Aufgabenbereich des Bischofs ist die heranwachsende Generation in der Gemeinde, wozu die Kinder, die Jugendlichen und die jungen Alleinstehenden zählen. Damit er sich darauf konzentrieren kann, delegiert er zahlreiche andere Aufgaben (siehe 4.2.5). Er kann seinen Ratgebern, dem Sekretär und den Zweitsekretären, dem Führungssekretär, den Führungsverantwortlichen der Kollegien und der Organisationen und anderen Aufgaben übertragen.
Ist der Bischof nicht in der Lage, seine Aufgaben zu erfüllen, kann ein Ratgeber vorübergehend an seiner Stelle handeln, außer es ist in diesem Handbuch anders bestimmt. Wenn es Fragen dazu gibt, wie der Ratgeber den Bischof vertreten soll, wenden sich der Bischof oder sein Ratgeber an den Pfahlpräsidenten.
7.1.1
Der präsidierende Hohe Priester
Der Bischof ist der oberste geistliche Führer einer Gemeinde. Er geht als Beispiel voran, indem er „mit Herzensheiligkeit“ (Mosia 18:12) dient. Er lehrt, richtet auf und inspiriert (siehe Matthäus 20:28). Er befolgt die Führungsgrundsätze in Lehre und Bündnisse 121:34-46.
Der Bischof ist ein glaubenstreuer Jünger Jesu Christi. Er ist seinen Bündnissen treu. Er ist auch seiner Frau und seiner Familie treu. Er ist seiner Familie, der Gemeinde und der Allgemeinheit ein Vorbild an Rechtschaffenheit (siehe 1 Timotheus 3:2-7). Seine Ratgeber bringen die gleichen Charakterzüge mit.
Der Bischof führt die anderen Führungsverantwortlichen in der Gemeinde und gibt ihnen Rat. Er spornt sie in ihren Aufgaben an.
7.1.1.1
Die Organisationen und Priestertumskollegien in der Gemeinde
Der Bischof ist in der Gemeinde für die Frauenhilfsvereinigung (FHV) und die Jungen Damen (JD) verantwortlich. Er überträgt seinen Ratgebern die Verantwortung für die Sonntagsschule, die Primarvereinigung (PV) und andere Programme der Gemeinde (siehe 9.3.1, 11.3.1, 12.3.1 und 13.2.1).
Die Aufgaben des Bischofs in Verbindung mit den Kollegien des Aaronischen Priestertums werden in 7.1.2 erläutert. Seine Aufgaben in Verbindung mit den Ältestenkollegien werden in 8.3.1 erläutert.
Der Bischof leitet den Ältestenkollegiumspräsidenten und die FHV-Präsidentin auch bei der Aufsicht über die Betreuung an. Er kommt mit beiden gemeinsam mindestens einmal im Quartal zusammen, um die Bedürfnisse einzelner Mitglieder und Familien zu besprechen (siehe 21.2).
7.1.1.2
Heilige Handlungen und Segen
Der Bischof ist in der Gemeinde für das Vornehmen und Spenden der folgenden heiligen Handlungen und Segen verantwortlich:
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das Abendmahl
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die Namensgebung und Kindessegnung
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die Taufe und Konfirmierung von 8-jährigen eingetragenen Kindern (Näheres zu Menschen mit einer geistigen Behinderung steht in 38.2.8.1, zu Bekehrten in 31.2.3.2)
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die Übertragung des Aaronischen Priestertums und die Ordinierung zu den Ämtern Diakon, Lehrer und Priester
Näheres zu heiligen Handlungen und Segen ist in Kapitel 18 zu finden.
7.1.1.3
Ratsgremien, Versammlungen und Sitzungen
Der Bischof leitet den Gemeinderat und den Gemeinde-Jugendrat (siehe 29.2.5 und 29.2.6). Er nutzt diese Räte, um Gottes Werk der Errettung und Erhöhung in der Gemeinde zu koordinieren. Er delegiert einen Großteil dieser Arbeit und informiert sich über den Stand von Aufträgen (siehe 4.2.5).
Der Bischof bittet die Führungsverantwortlichen, gemeinsam darüber zu beraten, wie man geistige Stärke und Einigkeit in der Gemeinde schaffen kann. Er ermuntert alle Ratsmitglieder, sich um Inspiration zu bemühen und sich an Gesprächen zu beteiligen (siehe Lehre und Bündnisse 88:122; siehe auch 4.4 in diesem Handbuch).
Die Bischofschaft plant die Abendmahlsversammlung und weitere Versammlungen und Sitzungen auf Gemeindeebene, die in Kapitel 29 aufgeführt sind. Der Bischof führt jeweils den Vorsitz, außer wenn ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft, ein Gebietssiebziger, der in dem Gebiet tätig ist, oder eine Generalautorität anwesend ist. Seine Ratgeber können die Leitung übernehmen. Außerdem führen sie den Vorsitz, wenn der Bischof verhindert ist.
7.1.1.4
Berufungen und Entlassungen
Die Aufgaben des Bischofs in Zusammenhang mit Berufungen und Entlassungen werden in Kapitel 30 behandelt. Er kann seine Ratgeber damit beauftragen, Berufungen und Entlassungen auszusprechen, wie in 30.8 erläutert.
7.1.2
Der Präsident des Aaronischen Priestertums
„Die Bischofschaft ist die Präsidentschaft [des Aaronischen] Priestertums und hat die Schlüssel oder Vollmacht desselben inne.“ (Lehre und Bündnisse 107:15; siehe auch Vers 20.) Der Bischof hat als Präsident des Aaronischen Priestertums in der Gemeinde folgende Aufgaben, bei denen er von seinen Ratgebern unterstützt wird:
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Er unterstützt die Eltern bei der Unterweisung der Jugendlichen. Er hilft den Jugendlichen, ihre Aufgaben treu zu erfüllen, heilige Bündnisse einzugehen und zu halten und sich darauf vorzubereiten, die heiligen Handlungen des Tempels zu empfangen. Den Jungen Männern hilft er, sich darauf vorzubereiten, zu dem jeweils nächsten Priestertumsamt ordiniert zu werden und eine Vollzeitmission zu erfüllen. Auch Jungen Damen, die eine Vollzeitmission erfüllen möchten, hilft er bei deren Vorbereitung. Das Programm für Kinder und Jugendliche kann bei diesen Anstrengungen eine gute Hilfe sein (siehe KinderUndJugendliche.KircheJesuChristi.org).
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Er betreut die Kollegien des Aaronischen Priestertums und die Klassen der Jungen Damen. Der Bischof ist der Präsident des Priesterkollegiums (siehe Lehre und Bündnisse 107:87,88). Sein Erster Ratgeber ist für das Lehrerkollegium zuständig. Sein Zweiter Ratgeber ist für das Diakonskollegium zuständig. Näheres zur Führung der Kollegien des Aaronischen Priestertums steht in 10.3, 10.4 und 10.5.
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Er berät sich mit der Gemeinde-JD-Präsidentin. Diese Aufgabe delegiert der Bischof nicht an einen Ratgeber. Er und seine Ratgeber nehmen außerdem regelmäßig an JD-Versammlungen, -Dienstprojekten und -Aktivitäten teil (siehe 11.3.1).
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Er kommt regelmäßig mit jedem Jugendlichen zusammen. Richtlinien dafür stehen in 31.3.1.
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Er unterstützt die Familien sowie die Führungsverantwortlichen und Lehrkräfte der PV in ihren Bemühungen, Kindern zu helfen, Bündnisse einzugehen und zu halten (siehe Kapitel 12).
7.1.3
Allgemeiner Richter
Der Bischof ist der allgemeine Richter in der Gemeinde (siehe Lehre und Bündnisse 107:71-74). Er ist bestrebt, dem Beispiel des Erretters als rechtschaffener Richter zu folgen (siehe 3 Nephi 27:27). Er hat die folgenden Aufgaben:
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Er hilft den Jugendlichen und den Erwachsenen, sich für einen Tempelschein bereitzumachen und dafür würdig zu sein.
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Er führt Interviews, wie in 31.2 beschrieben. Er kann seine Ratgeber ermächtigen, bestimmte Interviews zu führen (siehe 31.2.2). Richtlinien dazu stehen in 31.1.
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Er kommt mit Mitgliedern der Gemeinde zusammen, die geistige Führung brauchen, die tiefgreifende persönliche Probleme belasten oder die eine schwerwiegende Sünde begangen haben. Er hilft ihnen, die heilende Macht Jesu Christi in Anspruch zu nehmen. Der Bischof kann seine Ratgeber, den Ältestenkollegiumspräsidenten, die FHV-Präsidentin oder jemand anders bitten, mit Mitgliedern der Gemeinde in manchen Angelegenheiten zusammenzukommen. Allerdings spricht nur der Bischof mit den Mitgliedern der Gemeinde in Fragen zur Würdigkeit, zu Missbrauch und Misshandlung sowie dazu, ob Hilfe aus dem Fastopfer genehmigt werden kann. Richtlinien dazu stehen in 31.1.
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Falls erforderlich, hält er auf Weisung des Pfahlpräsidenten einen Mitgliedschaftsrat ab. Richtlinien sind in Kapitel 32 zu finden.
7.1.4
Wie man Gottes Werk der Errettung und Erhöhung in der Gemeinde koordiniert
Der Bischof koordiniert Gottes Werk der Errettung und Erhöhung in der Gemeinde (siehe Kapitel 1). Seine Ratgeber und weitere Führungsverantwortliche der Gemeinde stehen ihm dabei zur Seite.
Der Bischof hilft den Mitgliedern, das Evangelium zu leben. Er hilft ihnen, ihren Glauben an den Vater im Himmel und an Jesus Christus und dessen Sühnopfer zu stärken (siehe Lehre und Bündnisse 20:29). Er hält sie dazu an, zu beten und die heiligen Schriften zu studieren. Er fordert sie auf, Bündnisse einzugehen, indem sie die heiligen Handlungen zur Errettung und Erhöhung empfangen. Er ermuntert sie, ihre Bündnisse zu halten.
Der Bischof stärkt die Mitglieder der Kirche. Er legt den Familien ans Herz, das Familiengebet zu pflegen und gemeinsam das Evangelium zu lernen, auch beim Familienabend. Er hält sie dazu an, einander zu lieben und zu dienen. Er lehrt durch Wort und Beispiel, dass man Berufungen in der Kirche erfüllen kann, ohne dass die Aufgaben in der Familie beeinträchtigt werden. Er sorgt dafür, dass die Aktivitäten in der Kirche die Eltern in ihren Bemühungen unterstützen, rechtschaffene Kinder großzuziehen.
Abgesehen davon, dass er den Mitgliedern hilft, das Evangelium zu leben, hat der Bischof noch weitere Aufgaben bei der Koordinierung von Gottes Werk der Errettung und Erhöhung in der Gemeinde. Beispielsweise:
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hilft er Männern, sich auf die Ordinierung zu einem Priestertumsamt vorzubereiten
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leitet er die Bemühungen, für die Bedürftigen in der Gemeinde zu sorgen (siehe 7.1.4.1 und 22.2.1)
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leitet er die ÄK-Präsidentschaft und die FHV-Präsidentschaft bei ihren Führungsaufgaben in der Betreuungsarbeit der Gemeinde an (siehe 21.2.1)
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koordiniert er die Arbeit der ÄK-Präsidentschaft und der FHV-Präsidentschaft, mit der sie die Bemühungen der Gemeinde leiten, das Evangelium zu verbreiten und neue und zurückkehrende Mitglieder zu stärken (siehe 23.1)
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koordiniert er die Bemühungen der ÄK-Präsidentschaft und der FHV-Präsidentschaft, die Tempelarbeit und die familiengeschichtliche Forschung in der Gemeinde zu leiten (siehe 25.2)
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hilft er Mitgliedern, sich auf einen Tempelschein und die heiligen Handlungen des Tempels vorzubereiten (siehe 27.1)
7.1.4.1
Die Bemühungen in der Sorge für die Bedürftigen leiten
Der Bischof hat von Gott den Auftrag, die Bedürftigen ausfindig zu machen und für sie zu sorgen (siehe Lehre und Bündnisse 84:112). Einen Großteil dieser Arbeit delegiert er an die Präsidentschaften der FHV und des Ältestenkollegiums.
Einige Aufgaben darf nur der Bischof übernehmen. Er legt beispielsweise die Art, den Betrag und die Dauer jeglicher materiellen Unterstützung seitens der Kirche fest. Dabei berät er sich oft mit der FHV-Präsidentin und dem Ältestenkollegiumspräsidenten. Näheres dazu ist in 22.4 und 22.5 zu finden.
Die Mitglieder der Bischofschaft lehren die Grundsätze, wie man für die Bedürftigen sorgt und Eigenständigkeit herausbildet (siehe 22.1). Sie lehren auch das Gesetz des Fastens (siehe 22.2.2). Sie beaufsichtigen das Einsammeln des Fastopfers (siehe 34.3.2).
Der Bischof leitet die anderen Führungsverantwortlichen der Gemeinde in ihren Aufgaben bei der Sorge für die Bedürftigen an. Er übernimmt bei diesen Bemühungen auch im Gemeinderat die Führung.
Näheres dazu, wie der Bischof für die Bedürftigen sorgt, steht in 22.6.1.
7.1.5
Aufzeichnungen und Berichte, Finanzen sowie Gemeindehaus
Der Bischof ist in der Gemeinde für die Aufzeichnungen und Berichte, die Finanzen sowie das Gemeindehaus verantwortlich. Dazu gehört auch die Aufgabe, den Mitgliedern den Zehnten und das Gesetz des Fastens nahezubringen und die Zehntenerklärung durchzuführen (siehe 34.3.1.2; siehe auch Lehre und Bündnisse 107:68).
Einen Großteil der Arbeit mit den Aufzeichnungen, Berichten und Finanzen kann der Bischof seinen Ratgebern und Sekretären zuweisen. Er kann einen seiner Ratgeber beauftragen, als Gebäudebeauftragter der Gemeinde zu fungieren, oder ein anderes Mitglied dazu berufen.
Näheres zu den Aufzeichnungen und Berichten steht in Kapitel 33. Näheres zu den Finanzen, darunter dem Zehnten, steht in Kapitel 34. Näheres zu Gemeindehäusern steht in Kapitel 35.
7.2
Unterschiede zwischen einer Zweigpräsidentschaft und einer Bischofschaft
In einem Zweig wird ein Träger des Melchisedekischen Priestertums als Zweigpräsident berufen. Er hat die Priestertumsschlüssel inne, die er braucht, um zu präsidieren (siehe 3.4.1.1). Er und seine Ratgeber erfüllen im Großen und Ganzen die gleichen Aufgaben wie eine Bischofschaft, jedoch mit folgenden Unterschieden:
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Ein Zweigpräsident kann entweder Ältester oder Hoher Priester sein. Ein Bischof muss Hoher Priester sein.
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Ein Zweigpräsident wird nicht als präsidierender Hoher Priester eingesetzt. Er präsidiert jedoch über den Zweig und hat alle Aufgaben, die in 7.1.1 beschrieben werden.
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Ein Zweigpräsident muss nicht verheiratet sein.
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Die Ratgeber in einer Zweigpräsidentschaft dürfen keinen Tempelschein ausstellen (siehe 26.3.1).
7.3
Der Gemeindeführungssekretär und die stellvertretenden Gemeindeführungssekretäre
Die Bischofschaft schlägt einen Träger des Melchisedekischen Priestertums als Gemeindeführungssekretär vor. Sie unterbreitet diesen Vorschlag der Pfahlpräsidentschaft. Der Führungssekretär muss einen gültigen Tempelschein besitzen. Er wird von einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder von einem damit beauftragten Hohen Rat berufen und eingesetzt.
Der Führungssekretär arbeitet eng mit dem Bischof und seinen Ratgebern zusammen, ist aber kein Mitglied der Bischofschaft. Er hat die folgenden Aufgaben:
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Er kommt mit der Bischofschaft zusammen und erstellt in ihrem Auftrag Tagesordnungen.
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Er gehört dem Gemeinderat an und nimmt an dessen Sitzungen teil. Auf Weisung der Bischofschaft hakt er nach, ob die in den Sitzungen erteilten Aufträge ausgeführt wurden.
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Er vereinbart Termine für die Bischofschaft.
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Er vereinbart Interviews mit Jugendlichen und Erwachsenen, die ihren Tempelschein erneuern müssen.
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Wenn von der Bischofschaft beauftragt, koordiniert er die Bemühungen der Gemeinde, den Mitgliedern zu helfen, die Zeitschriften der Kirche zu nutzen (siehe 38.8.7).
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Er hilft der Bischofschaft bei Seminar- und Institutsangelegenheiten, wie etwa den Mitgliedern der Gemeinde dabei zu helfen, sich für Kurse einzuschreiben (siehe Kapitel 15).
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Er führt eine aktuelle Liste mit Namen und Adressen von Mitgliedern der Gemeinde, die beim Militär sind. Er sorgt dafür, dass die Führungsverantwortlichen der Gemeinde sich dieser Mitglieder bewusst sind (siehe 38.9.2). Er informiert den Pfahlführungssekretär, wenn ein Mitglied im Begriff ist, den Militärdienst anzutreten.
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Er leitet Mitteilungen von Angestellten und ehrenamtlichen Mitarbeitern der Kirche an die zuständigen Führungsverantwortlichen der Gemeinde weiter, wie vom Bischof angewiesen (siehe 38.8.9).
Bei Bedarf können ein oder zwei stellvertretende Gemeindeführungssekretäre berufen werden. Die Bischofschaft schlägt sie vor, und ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder ein damit beauftragter Hoher Rat beruft sie und setzt sie ein. Diese Brüder müssen einen gültigen Tempelschein besitzen.
7.4
Der Gemeindesekretär und die Gemeindezweitsekretäre
Der Bischof schlägt einen Träger des Melchisedekischen Priestertums als Gemeindesekretär vor. Er unterbreitet diesen Vorschlag der Pfahlpräsidentschaft. Der Gemeindesekretär muss einen gültigen Tempelschein besitzen. Er wird von einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder von einem damit beauftragten Hohen Rat berufen und eingesetzt. Er gehört dem Gemeinderat an.
Es können auch Gemeindezweitsekretäre berufen werden (siehe 33.4.3). Sie werden von einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder von einem damit beauftragten Hohen Rat berufen und eingesetzt.
Die Sekretäre arbeiten eng mit dem Bischof und seinen Ratgebern zusammen, sind aber keine Mitglieder der Bischofschaft. Die Aufgaben des Gemeindesekretärs und der Gemeindezweitsekretäre werden in 33.4.2 und 33.4.3 erläutert.