Handbücher und Berufungen
6. Die Führung eines Pfahles


„6. Die Führung eines Pfahles“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2020

„6. Die Führung eines Pfahles“, Allgemeines Handbuch.

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Ein Führungsverantwortlicher spricht mit einer Familie

6.

Die Führung eines Pfahles

6.1

Der Auftrag eines Pfahles

Der Prophet Jesaja hat Zion in den Letzten Tagen als ein Zelt beschrieben, dessen Pflöcke – oder Pfähle – fest stehen (siehe Jesaja 33:20; 54:2). In der heutigen Zeit ist die Kirche in Pfähle unterteilt. Jeder Pfahl besteht aus mehreren Gemeinden und wird von einem Pfahlpräsidenten geleitet.

Der Herr hat Pfähle zur Sammlung seines Volkes und als Schutz und Zuflucht vor der Welt eingerichtet (siehe Lehre und Bündnisse 115:6). Die Mitglieder und die Führungsverantwortlichen eines Pfahles arbeiten zusammen, um sich an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung zu beteiligen (siehe 1.2).

6.2

Die Pfahlpräsidentschaft

Der Pfahlpräsident hat die Priestertumsschlüssel inne, das Werk der Kirche im Pfahl zu leiten (siehe 3.4.1). Er und seine Ratgeber bilden die Pfahlpräsidentschaft. Sie kümmern sich mit Liebe und Anteilnahme um die Mitglieder des Pfahles und helfen ihnen, wahre Nachfolger Jesu Christi zu werden.

Der Pfahlpräsident hat vier wesentliche Aufgaben:

  1. Er ist der präsidierende Hohe Priester im Pfahl.

  2. Er leitet Gottes Werk der Errettung und Erhöhung im Pfahl.

  3. Er ist allgemeiner Richter.

  4. Er ist für Aufzeichnungen und Berichte, Finanzen und Liegenschaften verantwortlich.

Da der Pfahlpräsident Priestertumsschlüssel innehat, sind einige Aufgaben allein ihm vorbehalten. Kann er sie nicht wahrnehmen, so kann ein Ratgeber an seiner statt handeln, wenn es nicht in diesem Handbuch anders bestimmt ist. Der Pfahlpräsident oder sein Ratgeber hält mit der Gebietspräsidentschaft Rücksprache, wenn er Fragen dazu hat, ob ein Ratgeber an seiner statt handeln darf.

Der Pfahlpräsident delegiert viele Aufgaben an andere, etwa an seine Ratgeber, die Hohen Räte, die Führungsverantwortlichen der Organisationen im Pfahl, den Pfahlführungssekretär, den Pfahlsekretär oder Pfahlzweitsekretäre.

6.2.1

Der präsidierende Hohe Priester

Der Pfahlpräsident ist der oberste geistliche Führer eines Pfahles. Er dient dem Pfahl als Vorbild, indem er das Werk des Herrn „mit Herzensheiligkeit“ vollbringt (Mosia 18:12). Er lehrt und richtet auf.

Der Pfahlpräsident ist ein glaubenstreuer Jünger Jesu Christi. Er ist seinen Bündnissen treu. Er ist auch seiner Frau und seiner Familie treu. Er ist seiner Familie, dem Pfahl und der Allgemeinheit ein Vorbild an Rechtschaffenheit. Seine Ratgeber bringen die gleichen Charakterzüge mit.

Der Pfahlpräsident führt die Bischöfe und die anderen Führungsverantwortlichen im Pfahl und gibt ihnen Rat.

6.2.1.1

Das Melchisedekische Priestertum

Die Mitglieder der Pfahlpräsidentschaft präsidieren über die Träger des Melchisedekischen Priestertums im Pfahl.

Das Pfahl-Hohepriesterkollegium. Der Pfahlpräsident ist der Präsident des Pfahl-Hohepriesterkollegiums. Er und seine Ratgeber bilden die Präsidentschaft dieses Kollegiums. Das Pfahl-Hohepriesterkollegium besteht außerdem aus den folgenden Hohen Priestern:

  • den Bischöfen und ihren Ratgebern

  • den Hohen Räten

  • den derzeit amtierenden Patriarchen

Die Mitglieder des Hohepriesterkollegiums besuchen in der Regel die Versammlungen des Ältestenkollegiums ihrer Gemeinde, wenn sie keine anderen Aufträge haben. Näheres über Versammlungen des Pfahl-Hohepriesterkollegiums ist in 29.3.5 zu finden.

Die Ältestenkollegien. Die Pfahlpräsidentschaft trägt die Verantwortung für die Ältestenkollegien (siehe 8.3.3.1).

Ordinierungen im Melchisedekischen Priestertum. Der Pfahlpräsident überwacht die Übertragung des Melchisedekischen Priestertums. Er überwacht außerdem die Ordinierungen zu den Ämtern Ältester und Hoher Priester (siehe 18.10.4).

6.2.1.2

Die Bischofschaften

Mit neuen Bischofschaften kommt der Pfahlpräsident schon bald nach deren Berufung zusammen, um sie zu schulen. Danach schult und ermutigt er die Bischöfe in regelmäßigen Interviews, Versammlungen, Sitzungen und bei anderen Gelegenheiten.

Die Mitglieder der Pfahlpräsidentschaft schulen die Bischofschaften in ihren Aufgaben bei den Trägern des Aaronischen Priestertums und bei den Jungen Damen.

6.2.1.3

Der Pfahlpatriarch

Der Pfahlpräsident beaufsichtigt die Arbeit des Pfahlpatriarchen. Er baut eine enge Beziehung zu ihm auf. Näheres dazu, wie der Pfahlpatriarch berufen und beaufsichtigt wird, ist in 6.6 zu finden.

6.2.1.4

Ratsgremien, Komitees, Versammlungen und Sitzungen

Der Pfahlpräsident leitet den Hoherat und den Pfahlrat. Er leitet auch das Pfahlführungskomitee für die Erwachsenen (siehe 29.3.9). Er beauftragt seine Ratgeber mit der Aufsicht über:

  • das Pfahlführungskomitee für die Jugend (siehe 29.3.10)

  • das Pfahl-JAE-Komitee

  • das Pfahl-AE-Komitee (sofern vorhanden)

Jeder Pfahlpräsident ist Mitglied eines Koordinierungsrates (siehe 29.4).

Die Pfahlpräsidentschaft plant die in 29.3 aufgeführten Versammlungen und Sitzungen auf Pfahlebene. Der Pfahlpräsident führt in diesen Versammlungen und Sitzungen den Vorsitz, außer wenn eine Generalautorität oder ein Gebietssiebziger anwesend ist. Seine Ratgeber können diese Versammlungen und Sitzungen leiten. Sie können auch den Vorsitz übernehmen, wenn der Pfahlpräsident verhindert ist.

6.2.1.5

Berufungen und Entlassungen

Die Aufgaben des Pfahlpräsidenten in Zusammenhang mit Berufungen und Entlassungen werden in Kapitel 30 behandelt. Er kann seine Ratgeber oder Hohe Räte damit beauftragen, Berufungen und Entlassungen auszusprechen, wie in 30.8 erläutert. Die nachstehend genannten Berufungen spricht der Pfahlpräsident persönlich aus. Bei einigen muss er jedoch vorab wie dargelegt eine Zustimmung einholen.

  • Ratgeber in der Pfahlpräsidentschaft. Wird ein neuer Pfahlpräsident berufen, beruft die Generalautorität, die den Vorsitz führt (oder der damit beauftragte Gebietssiebziger), dessen Ratgeber und setzt sie ein. Die Ratgeber werden vom neuen Pfahlpräsidenten vorgeschlagen. Wenn ein Ratgeber entlassen oder in eine bestehende Pfahlpräsidentschaft berufen werden muss, reicht der Pfahlpräsident über LCR einen Vorschlag ein. Er darf – nachdem die Erste Präsidentschaft ihre Zustimmung erteilt hat – mit einem Bruder, der als Ratgeber berufen werden soll, ein Berufungsgespräch führen, ihn berufen und einsetzen oder einen Ratgeber entlassen.

  • Pfahlpatriarch. Der Pfahlpräsident darf – nachdem das Kollegium der Zwölf Apostel seine Zustimmung erteilt hat – mit einem Bruder, der als Patriarch berufen werden soll, ein Berufungsgespräch führen sowie ihn berufen und ordinieren (siehe 6.6.1).

  • Bischof. Der Pfahlpräsident schlägt vor, welche Brüder als Bischof berufen werden sollen. Er schlägt auch ihre Entlassung vor. Diesen Vorschlag reicht er über LCR ein. Er darf – nachdem die Erste Präsidentschaft ihre Zustimmung erteilt hat – einen Bischof berufen, ordinieren, einsetzen oder entlassen. Er verleiht ihm auch die mit dieser Berufung verbundenen Priestertumsschlüssel (siehe 30.7).

  • Ältestenkollegiumspräsident. Der Pfahlpräsident beruft Ältestenkollegiumspräsidenten und setzt sie ein, nachdem er mit dem jeweiligen Bischof Rücksprache gehalten hat. Er verleiht ihnen auch die mit dieser Berufung verbundenen Priestertumsschlüssel (siehe 8.3.3.1).

  • Pfahl-FHV-Präsidentin. Der Pfahlpräsident beruft die Pfahl-FHV-Präsidentin und setzt sie ein.

Kann ein Pfahlpräsident LCR nicht nutzen, wendet er sich bei Bedarf an das Gebietsbüro, um Vorschläge vorzulegen.

6.2.1.6

Die Organisationen und Programme des Pfahles

Der Pfahlpräsident trägt die Verantwortung für die Pfahl-FHV. Seinen Ratgebern überträgt er die Verantwortung für die Pfahl-Organisationen der JM, der JD, der PV und der Sonntagsschule.

Die Mitglieder der Pfahlpräsidentschaft kommen regelmäßig mit den Präsidentschaften der Organisationen zusammen, für die sie zuständig sind. Bei diesen Zusammenkünften:

  • vergewissern sie sich, dass die Präsidentschaften ihre Aufgaben verstehen

  • beraten sie miteinander, was die Führungsverantwortlichen der Organisationen brauchen

Wenn eine neue Präsidentschaft einer Pfahl-Organisation berufen wird, gibt die Pfahlpräsidentschaft ihr Rat und teilt ihr ihre Vorstellungen mit, um sie in ihren Dienst einzuweisen.

In den Vereinigten Staaten und in Kanada kann die neue Präsidentschaft einer Organisation auch vom obersten Gremium dieser Organisation eingewiesen werden (siehe 5.1.2). In anderen Gebieten kann die neue Präsidentschaft auch von einer Gebietsberaterin der Organisationen eingewiesen werden (siehe 5.2.5.1). Diese Einweisung erfolgt unter der Leitung der Pfahlpräsidentschaft. Ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder ein damit beauftragter Hoher Rat nimmt ebenfalls teil.

Der Pfahlpräsident beauftragt seine Ratgeber bei Bedarf auch mit der Aufsicht über die Programme des Pfahles. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Seminar und Institut

  • Programme und Initiativen für junge Alleinstehende und Alleinstehende

  • Pfahlaktivitäten

  • Musik

  • Gemeindehäuser

Die Mitglieder der Pfahlpräsidentschaft kommen regelmäßig mit Komitees, Hohen Räten und Spezialisten für die Programme zusammen, für die sie zuständig sind.

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JD-Führerschaftsversammlung

6.2.1.7

Kommunikation (Öffentlichkeitsarbeit)

Die Pfahlpräsidentschaft leitet die Kommunikationsbestrebungen des Pfahles. Für das Ansehen der Kirche in der Öffentlichkeit sind in erster Linie die Mitglieder der Pfahlpräsidentschaft verantwortlich. Sie bemühen sich um eine gute Beziehung zu Vertretern des öffentlichen Lebens.

Gegenüber den Nachrichtenmedien ist der Pfahlpräsident der wichtigste Vertreter der Kirche in den Angelegenheiten, die den Pfahl betreffen. Diese Aufgabe kann er bei Bedarf delegieren.

Der Pfahlpräsident oder ein damit beauftragter Ratgeber richtet einen Pfahlrat für Kommunikation ein und beaufsichtigt diesen. Dieser Rat hilft den Führungsverantwortlichen der Kirche, eine Beziehung zu Vertretern des öffentlichen Lebens aufzubauen. Er hilft ihnen auch, mit den Mitgliedern der Kirche und der Öffentlichkeit erfolgreich zu kommunizieren.

Dem Pfahlrat für Kommunikation können bei Bedarf ein Pfahlleiter oder eine Pfahlleiterin für Kommunikation, stellvertretende Pfahlleiter und -leiterinnen sowie Pfahlspezialisten und -spezialistinnen für Kommunikation angehören. Die Betreffenden werden vom Pfahlpräsidenten oder von einem damit beauftragten Ratgeber oder Hohen Rat berufen und eingesetzt.

Es gibt auch einen pfahlübergreifenden Koordinierungsrat für Kommunikation (siehe 29.4). Dieser untersteht einem Gebietssiebziger und hat einen Leiter oder eine Leiterin an der Spitze. Er hilft bei der Abstimmung von Beziehungen, Veranstaltungen und Fragen, die über die Grenzen eines Pfahles hinausgehen. Der Leiter oder die Leiterin dieses Rates unterstützt und schult die Pfahlräte für Kommunikation.

Im Gebiet Utah sind die Kommunikationsräte anders strukturiert. Einzelheiten können die Pfahlpräsidenten bei den für dieses Gebiet zuständigen Gebietssiebzigern erfahren.

Näheres über Berufungen im Bereich Kommunikation ist unter GCN.ChurchofJesusChrist.org zu finden.

6.2.2

Wie man Gottes Werk der Errettung und Erhöhung im Pfahl leitet

Der Pfahlpräsident präsidiert über Gottes Werk der Errettung und Erhöhung im Pfahl (siehe Kapitel 1). Er leitet die Führungsverantwortlichen und die Mitglieder im Pfahl und in den Gemeinden in diesem Werk an und macht ihnen Mut. Seine Ratgeber und weitere Führungsverantwortliche stehen ihm dabei zur Seite.

Er hilft den Mitgliedern, das Evangelium zu leben und geistig stärker zu werden. Er hält sie dazu an, zu beten und die heiligen Schriften zu studieren. Außerdem klärt er sie über die Bündnisse auf, die sie eingehen, wenn sie die heiligen Handlungen zur Errettung und Erhöhung empfangen. Er ermuntert sie, ihre Bündnisse zu halten.

Der Pfahlpräsident stärkt die Familien. Er ermuntert sie, gemeinsam zu beten und das Evangelium zu lernen, auch am Familienabend. Er lehrt durch Wort und Beispiel, dass man Berufungen in der Kirche erfüllen kann, ohne dass die Aufgaben in der Familie beeinträchtigt werden. Außerdem sorgt er dafür, dass die Aktivitäten in der Kirche die Eltern in ihren Bemühungen unterstützen, rechtschaffene Kinder großzuziehen.

Abgesehen davon, dass er den Mitgliedern hilft, das Evangelium zu leben, sind dem Pfahlpräsidenten auch noch andere Bereiche in Gottes Werk der Errettung und Erhöhung unterstellt; beispielsweise:

  • hilft er Brüdern, sich auf das Melchisedekische Priestertum vorzubereiten (siehe 18.10.1)

  • leitet er die Bemühungen, für die Bedürftigen im Pfahl zu sorgen (siehe 22.9.1)

  • beaufsichtigt er die Missionsarbeit im Pfahl und ermuntert die Mitglieder, das Evangelium zu verbreiten (siehe 23.4)

  • überwacht er die Maßnahmen, neue Mitglieder im Pfahl zu stärken (siehe 23.4)

  • interviewt er Anwärter und Anwärterinnen auf den Missionsdienst (siehe 24.4.2)

  • überwacht er die Tempelarbeit und die familiengeschichtliche Forschung im Pfahl (siehe 25.3.1)

  • hilft er Mitgliedern, sich auf die heiligen Handlungen des Tempels vorzubereiten (siehe 27.1)

  • gemeinsam mit der Pfahl-FHV-Präsidentschaft leitet er die ÄK-Präsidentschaften und die Gemeinde-FHV-Präsidentschaften in ihren Aufgaben in der Missionsarbeit (siehe 23.5.2) und in der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung an (siehe 25.2.2)

6.2.3

Allgemeiner Richter

Der Pfahlpräsident ist der allgemeine Richter im Pfahl (siehe Lehre und Bündnisse 107:71-74). Er besitzt Priestertumsschlüssel, um Inspiration zu empfangen und Entscheidungen für das geistige und zeitliche Wohlergehen der Mitglieder des Pfahles zu treffen. In dieser Funktion hat er folgende Aufgaben:

  • Er führt Interviews, wie in 31.2 beschrieben. Er kann auch seine Ratgeber ermächtigen, bestimmte Interviews zu führen (siehe 31.2.2).

  • Er kommt mit Mitgliedern des Pfahles zusammen, die geistige Führung brauchen, die tiefgreifende persönliche Probleme belasten oder die eine schwerwiegende Sünde begangen haben. Richtlinien sind in 31.1 zu finden.

  • Er hält einen Mitgliedschaftsrat ab, wenn ein Mitglied eine schwerwiegende Sünde begangen hat (siehe Kapitel 32).

Wenn für eine Angelegenheit die Genehmigung der Ersten Präsidentschaft erforderlich ist, prüft der Pfahlpräsident den Antrag sorgfältig. Er führt mit dem Antragsteller ein Interview, um dessen Würdigkeit festzustellen.

Nach dem Interview reicht der Pfahlpräsident den Antrag nur bei der Ersten Präsidentschaft ein, wenn er die Genehmigung befürworten kann, und legt die Gründe dafür dar.

Der Pfahlpräsident reicht den Antrag über LCR ein.

6.2.4

Aufzeichnungen und Berichte, Finanzen und Liegenschaften

Der Pfahlpräsident ist für die Aufzeichnungen und Berichte, die Finanzen sowie die Liegenschaften im Pfahl verantwortlich. Einen Großteil der Arbeit mit den Aufzeichnungen, Berichten und Finanzen kann er seinen Ratgebern und Sekretären zuweisen. Er bestimmt einen Hohen Rat als Gebäudebeauftragten des Pfahles, der für die Liegenschaften mit zuständig ist.

Weiteres ist den folgenden Kapiteln zu entnehmen:

6.3

Unterschiede zwischen der Vollmacht eines Distriktspräsidenten und der eines Pfahlpräsidenten

In jedem Mitgliederdistrikt wird ein Träger des Melchisedekischen Priestertums als Distriktspräsident berufen. Er hat die Priestertumsschlüssel inne, die er braucht, um zu präsidieren (siehe 3.4.1.1). Seine Tätigkeit ähnelt stark der eines Pfahlpräsidenten, aber es gibt folgende Unterschiede:

  • Er wird nach Genehmigung durch die Gebietspräsidentschaft vom Missionspräsidenten berufen und eingesetzt (siehe 30.8.4). Ein Pfahlpräsident wird von einer damit beauftragten Generalautorität oder einem damit beauftragten Gebietssiebziger berufen und eingesetzt (siehe 30.8.3).

  • Er kann Ältester oder Hoher Priester sein. Ein Pfahlpräsident muss Hoher Priester sein.

  • Er ist nicht Präsident eines Hohepriesterkollegiums. Diese Kollegien gibt es nur in einem Pfahl.

  • Ein Distriktspräsident präsidiert über alle Priestertumsträger im Distrikt. Präsidierender Hoher Priester ist jedoch der Missionspräsident.

  • Mit Genehmigung des Missionspräsidenten kann ein Distriktspräsident einen Bruder interviewen, der zum Ältesten ordiniert werden soll. Diese Genehmigung muss für jeden Einzelfall erteilt werden. Ein Distriktspräsident oder ein von ihm Beauftragter kann außerdem 1.) den Namen eines Bruders zur Bestätigung vorlegen und 2.) die Ordinierung vornehmen (siehe 18.10.1.3, 18.10.3 und 18.10.4). Ein Distriktspräsident kann jedoch weder Patriarchen noch Hohe Priester oder Bischöfe ordinieren.

  • Mit Genehmigung des Missionspräsidenten kann ein Distriktspräsident Zweigpräsidenten einsetzen (siehe 18.11). Diese Genehmigung muss für jeden Einzelfall erteilt werden.

  • Er entlässt keine Vollzeitmissionare und -missionarinnen. Er kann allerdings mit einem Mitglied der Missionspräsidentschaft am Entlassungsgespräch teilnehmen. Falls es für ein Mitglied der Missionspräsidentschaft aus Zeitgründen oder der Anreise wegen mit großen Schwierigkeiten verbunden wäre, einen bestimmten Missionar zu entlassen, kann der Missionspräsident den Distriktspräsidenten dazu ermächtigen (siehe 24.8.2).

  • Er führt keine Tempelinterviews und unterzeichnet auch keine Tempelscheine (siehe 26.3.1).

  • Er beruft einen Mitgliedschaftsrat nur dann ein, wenn er vom Missionspräsidenten dazu ermächtigt wurde (siehe 32.9.5).

  • Er hat normalerweise nicht unmittelbar mit der Gebietspräsidentschaft zu tun, sondern richtet seine Anliegen an die Missionspräsidentschaft.

Unter besonderen Umständen kann ein Distriktspräsident ermächtigt werden, Missionare und Missionarinnen vorzuschlagen, einzusetzen und zu entlassen. Er kann auch ermächtigt werden, Tempelinterviews zu führen und Tempelscheine zu unterzeichnen. Er kann auch ermächtigt werden, seine Ratgeber einzusetzen. Hat eine Gebietspräsidentschaft den Eindruck, dass ein Distriktspräsident diese erweiterte Vollmacht haben sollte, kann sie dies der Ersten Präsidentschaft empfehlen. Wird die Zustimmung erteilt, bezieht sie sich nur auf die Person und nicht auf das Amt. Wenn ein neuer Distriktspräsident berufen wird, geht die erweiterte Vollmacht nicht auf ihn über.

6.4

Der Pfahlführungssekretär, die stellvertretenden Pfahlführungssekretäre, der Pfahlsekretär und die Pfahlzweitsekretäre

6.4.1

Der Pfahlführungssekretär und die stellvertretenden Pfahlführungssekretäre

Der Pfahlpräsident oder ein beauftragter Ratgeber beruft den Pfahlführungssekretär und setzt ihn ein. Dieser muss das Melchisedekische Priestertum tragen und einen gültigen Tempelschein besitzen.

Der Führungssekretär hat folgende Aufgaben:

  • Er kommt mit der Pfahlpräsidentschaft zusammen und erstellt in ihrem Auftrag Tagesordnungen.

  • Er gehört dem Pfahlrat an und nimmt an den Sitzungen des Hoherats teil. Auf Weisung der Pfahlpräsidentschaft hakt er nach, ob die in den Sitzungen dieser Gremien erteilten Aufträge ausgeführt wurden.

  • Er stimmt die organisatorischen Angelegenheiten des Pfahles zwischen der Pfahlpräsidentschaft, dem Hoherat und anderen Führungsverantwortlichen des Pfahles ab.

  • Er vereinbart Termine für die Pfahlpräsidentschaft.

  • Er macht die Pfahlpräsidentschaft auf Mitglieder aufmerksam, die zum Militär einrücken oder bereits Militärdienst leisten. Auf Weisung der Pfahlpräsidentschaft kann er helfen, die kirchliche Einweisung für Mitglieder des Pfahles, die zum Militär einrücken, zu koordinieren (siehe 38.9.3).

  • Er weist neue Gemeindeführungssekretäre bald nach ihrer Berufung in ihre Aufgaben ein und führt bei Bedarf weitere Schulungen durch.

  • Er leitet Mitteilungen von Angestellten und ehrenamtlichen Mitarbeitern der Kirche an die zuständigen Führungsverantwortlichen in Pfahl und Gemeinde weiter, wie vom Pfahlpräsidenten angewiesen (siehe 38.8.9).

Bei Bedarf können ein oder zwei stellvertretende Pfahlführungssekretäre berufen werden. Sie werden von einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft berufen und eingesetzt. Diese Brüder müssen einen gültigen Tempelschein besitzen.

6.4.2

Der Pfahlsekretär und die Pfahlzweitsekretäre

Der Pfahlsekretär wird vom Pfahlpräsidenten oder einem damit beauftragten Ratgeber berufen und eingesetzt. Er gehört dem Pfahlrat an. Es können auch Pfahlzweitsekretäre berufen werden. Der Pfahlpräsident oder ein damit beauftragter Ratgeber spricht die Berufung aus und nimmt die Einsetzung vor. Die Aufgaben des Pfahlsekretärs und der Pfahlzweitsekretäre werden in 33.3.2 und 33.3.3 erläutert.

6.5

Der Hoherat

Die Pfahlpräsidentschaft beruft zwölf Hohe Priester, die den Hoherat des Pfahles bilden (siehe Lehre und Bündnisse 102:1; 124:131). Wenn ein Ältester in den Hoherat berufen wird, muss er vor seiner Einsetzung zum Hohen Priester ordiniert werden.

Auf Weisung der Pfahlpräsidentschaft beteiligen sich die Hohen Räte an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung im Pfahl. Ihre Aufgaben werden in den folgenden Abschnitten dargelegt.

Der Hoherat tritt nur zusammen, wenn ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft anwesend ist, das den Vorsitz führt.

6.5.1

Die Vertretung der Pfahlpräsidentschaft

Die Pfahlpräsidentschaft weist jeder Gemeinde im Pfahl einen Hohen Rat zu.

Die Pfahlpräsidentschaft weist auch jedem Ältestenkollegium im Pfahl einen Hohen Rat zu. In dieser Funktion weisen die Hohen Räte neu berufene ÄK-Präsidentschaften ein. Bei dieser Einweisung wird auch das angesprochen, was in Kapitel 1 bis 4 sowie 8 in diesem Handbuch steht.

Die einem Ältestenkollegium zugewiesenen Hohen Räte kommen regelmäßig mit den Führungsverantwortlichen dieses Kollegiums zusammen und:

  • bringen in Erfahrung, was gebraucht wird

  • bieten Unterstützung an

  • klären sie über ihre Aufgaben auf, darunter auch diejenigen in der Missionsarbeit (siehe 23.5.2) und in der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung (siehe 25.2.2)

  • leiten Mitteilungen der Pfahlpräsidentschaft weiter

  • besprechen, wie man Mitgliedern des Kollegiums helfen kann, bei denen eine weitere heilige Handlung ansteht; ob dies der Fall ist, können die Führungsverantwortlichen des Ältestenkollegiums LCR entnehmen

Bei Bedarf oder auf Einladung nimmt der jeweilige Hohe Rat an Versammlungen des Ältestenkollegiums und an Sitzungen der ÄK-Präsidentschaft teil. Gelegentlich kann die Kollegiumspräsidentschaft den Hohen Rat bitten, sie zu begleiten, wenn sie Mitgliedern der Gemeinde geistlich dient.

Der Hohe Rat nimmt auch an Sitzungen der Bischofschaft oder des Gemeinderats teil, wenn er dazu eingeladen oder damit beauftragt wird.

Die Pfahlpräsidentschaft kann einem Hohen Rat den Auftrag erteilen, die folgenden Personen in ihren Aufgaben in der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung sowie in der Missionsarbeit anzuleiten:

  • Mitglieder einer ÄK-Präsidentschaft

  • Gemeindemissionsleiter

  • Gemeindeleiter für Tempel und Familiengeschichte

Einer oder mehrere Hohe Räte können beauftragt werden, diese Bemühungen im Pfahl zu leiten. In den ihm zugewiesenen Gemeinden und Ältestenkollegien hat jedoch jeder Hohe Rat diese Aufgabe.

Die Hohen Räte besprechen mit der Pfahlpräsidentschaft, welche Brüder als Ältester oder Hoher Priester ordiniert werden sollen, und unterstützen die Entscheidung. Der Pfahlpräsident kann einen Hohen Rat ermächtigen, ihn zu vertreten, wenn ein Mann zu einem dieser Ämter ordiniert wird. Dieser Hohe Rat achtet dann darauf, dass diese heilige Handlung ordnungsgemäß vollzogen wird.

Die Hohen Räte besprechen außerdem mit der Pfahlpräsidentschaft, welche Mitglieder zu einem Amt berufen werden sollen, und unterstützen die Entscheidung. Die Pfahlpräsidentschaft kann einen Hohen Rat ermächtigen, bestimmte Berufungen auszusprechen, die Namen bestimmter Mitglieder zur Bestätigung vorzulegen und bestimmte Mitglieder einzusetzen (siehe 30.8).

Die Pfahlpräsidentschaft beauftragt einen Hohen Rat, mit der Pfahl-JD- und der Pfahl-PV-Präsidentschaft zusammenzuarbeiten. Kommt ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft mit der Präsidentschaft einer dieser Organisationen zusammen, ist auch dieser Hohe Rat zugegen. Der beauftragte Hohe Rat nimmt auch an den Pfahl-Führerschaftsversammlungen für diese Organisationen teil.

Die Pfahlpräsidentschaft kann Hohe Räte beauftragen, bei den in 6.2.1.6 aufgeführten Programmen mitzuhelfen. Sie kann auch einen Hohen Rat damit beauftragen, mitzuhelfen, wenn den Bedürfnissen von Mitgliedern mit Behinderungen nachgekommen werden soll (siehe 38.8.27).

Die Pfahlpräsidentschaft kann Hohe Räte beauftragen, sie bei Ansprachen in Abendmahlsversammlungen und bei anderen Gelegenheiten zu vertreten. Die Pfahlpräsidentschaft legt fest, wie oft sie sich dabei vertreten lässt. Es ist nicht erforderlich, dass ein Hoher Rat einmal im Monat in einer Abendmahlsversammlung spricht. Die Pfahlpräsidentschaft kann auch die Angehörigen der Präsidentschaften der Pfahl-Organisationen beauftragen, sie bei diesen Gelegenheiten zu vertreten (siehe 6.7.1 und 6.7.2).

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Männer reden miteinander

6.5.2

Die Mitwirkung in den Ratsgremien und Komitees des Pfahles

Alle Hohen Räte gehören dem Pfahlrat an.

In bestimmten Fällen nehmen Hohe Räte an einem Pfahl-Mitgliedschaftsrat teil (siehe 32.9.2).

Die Pfahlpräsidentschaft teilt die Hohen Räte auch verschiedenen Komitees zu. Beispielsweise gehören die Hohen Räte, die einem Ältestenkollegium zugewiesen wurden, auch dem Pfahlführungskomitee für die Erwachsenen an (siehe 29.3.9).

6.5.3

Die Tätigkeit als Leiter einer Pfahl-Organisation

Die Pfahlpräsidentschaft beruft einen Hohen Rat als Pfahl-JM-Präsidenten und setzt ihn ein (siehe 6.7.2). Einen weiteren Hohen Rat beruft sie als Pfahl-Sonntagsschulpräsidenten und setzt ihn ein (siehe 6.7.1).

6.6

Der Pfahlpatriarch

Patriarch ist ein Amt im Melchisedekischen Priestertum. Der Patriarch ist dazu berufen und ordiniert, würdigen Mitgliedern der Kirche den Patriarchalischen Segen zu spenden. In diesem Abschnitt werden die Pflichten des Pfahlpräsidenten in Bezug auf den Pfahlpatriarchen dargelegt. Näheres zum Patriarchalischen Segen ist den folgenden Quellen zu entnehmen:

  • Abschnitt 18.17 und 38.2.10 in diesem Handbuch

  • Informationen und Anregungen für Patriarchen

  • Weltweite Führerschaftsschulung: Der Patriarch

In den Informationen und Anregungen für Patriarchen steht Näheres über:

  • Patriarchen, die vom Dienst freigestellt werden

  • Patriarchen, die in einen anderen Pfahl umziehen

6.6.1

Den Pfahlpatriarchen berufen, bestätigen und ordinieren

Der Patriarch muss ein würdiger Träger des Melchisedekischen Priestertums sein. Er soll über ein ausgereiftes Verständnis des Evangeliums verfügen und für den Heiligen Geist empfänglich sein. Er soll selbst den Patriarchalischen Segen empfangen haben. Er sollte mindestens 55 Jahre alt sein. Er muss verheiratet sein, wenn er berufen wird.

Die Berufung der Pfahlpatriarchen untersteht dem Kollegium der Zwölf Apostel (siehe Lehre und Bündnisse 107:39). Der Pfahlpräsident kann vorschlagen, wer berufen werden soll. Diesen Vorschlag reicht er über LCR ein. Ehe er jemanden vorschlägt, soll er fasten und beten, dass der Geist ihn führen möge. Seine Ratgeber sollen mit dem Vorschlag einverstanden sein.

Stimmt das Kollegium der Zwölf Apostel dem Vorschlag zu, kann der Pfahlpräsident ermächtigt werden, mit dem Patriarchen ein Berufungsgespräch zu führen und die Berufung auszusprechen. Anschließend legt er den Namen des Patriarchen in der Hauptversammlung der nächsten Pfahlkonferenz zur Bestätigung vor.

Der Pfahlpräsident ordiniert den Patriarchen. Diese Aufgabe delegiert er nicht an einen Ratgeber, und es steht auch niemand sonst bei der Ordinierung bei ihm. Ein neuer Patriarch wird erst zu diesem Amt ordiniert und dann eingesetzt, in einem bestimmten Pfahl zu dienen. Wird ein bereits ordinierter Patriarch wieder zum Dienst zugelassen, findet keine erneute Ordinierung statt, wohl aber eine Einsetzung.

Die Ordinierung ist in LCR zu erfassen, ehe der Patriarch Zugriff auf die Online-Tools für Patriarchen erhält.

Amtierende Patriarchen gehören dem Hohepriesterkollegium an und nehmen an den Kollegiumsversammlungen teil (siehe 29.3.5).

6.6.2

Einen zweiten Pfahlpatriarchen berufen

In der Regel genehmigt das Kollegium der Zwölf Apostel die Berufung eines zweiten Patriarchen für einen Pfahl nur dann, wenn der gegenwärtig amtierende Patriarch nicht in der Lage ist, die gewünschte Anzahl Segen zu geben. Die Berufung eines weiteren Patriarchen wird normalerweise nicht genehmigt, wenn der Pfahl:

  • ein geografisch sehr großes Gebiet abdeckt

  • Mitglieder hat, die der vorherrschenden Sprache nicht mächtig sind

Falls der Pfahl fremdsprachige Mitglieder hat, können der Bischof und die zuständigen Pfahlpräsidentschaften ihnen gestatten, sich an den Patriarchen eines nahegelegenen Pfahles zu wenden, der ihnen den Segen in ihrer Muttersprache geben kann.

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Eine junge Frau bekommt einen Segen

6.6.3

Einen neu berufenen Pfahlpatriarchen schulen

Der Pfahlpräsident weist den neu berufenen Patriarchen ein, bevor dieser beginnt, Segen zu geben. Er klärt den Patriarchen darüber auf, dass sein Amt von Natur aus heilig und mit Offenbarung verbunden ist, und geht mit ihm sorgfältig die Anweisungen in diesen Veröffentlichungen durch:

  • Informationen und Anregungen für Patriarchen

  • Weltweite Führerschaftsschulung: Der Patriarch

6.6.4

Die Arbeit des Pfahlpatriarchen beaufsichtigen

Der Pfahlpräsident beaufsichtigt die Arbeit des Patriarchen, wie es in den Informationen und Anregungen für Patriarchen erläutert wird. Diese Aufgabe delegiert er nicht an einen seiner Ratgeber. Der Patriarch profitiert von einer engen Beziehung zum Pfahlpräsidenten.

Mindestens zweimal im Jahr kommt der Pfahlpräsident mit dem Patriarchen zusammen. Er spricht mit dem Patriarchen über dessen Einstellung zu seiner Tätigkeit, über die Gesundheit und das Wohlergehen seiner Familie und alle anderen Angelegenheiten, in denen der Patriarch einen Rat wünscht oder braucht.

Mindestens zweimal im Jahr sieht der Pfahlpräsident die Segen durch, die der Patriarch gegeben hat. Bei Bedarf kann er dann Anregungen allgemeiner Natur geben, was im Patriarchalischen Segen enthalten sein soll.

Der Pfahlpräsident vergewissert sich, dass jeder Empfänger eines Segens unverzüglich ein Exemplar von dessen Niederschrift erhält. Er sorgt auch dafür, dass alle Segen beim Hauptsitz der Kirche eingereicht werden. Dies geschieht über das System für den Patriarchalischen Segen auf ChurchofJesusChrist.org. Wo dieses System nicht verfügbar ist, werden die Segen mindestens einmal alle sechs Monate auf dem Postweg an folgende Anschrift gesandt:

Church History Library

Attn: Patriarchal Blessings

15 East North Temple Street

Salt Lake City, UT, 84150-1600, USA

6.6.5

Die Vertraulichkeit des Patriarchalischen Segens

Der Pfahlpräsident sorgt dafür, dass alle Niederschriften und Dateien eines Patriarchalischen Segens vernichtet oder gelöscht werden, nachdem der Patriarch dem Empfänger des Segens eine Niederschrift ausgehändigt und den Segen beim Hauptsitz der Kirche eingereicht hat. Der Patriarch sorgt dafür, dass die von seinem Computer gelöschten Segen nicht wiederhergestellt werden können.

6.6.6

Wenn ein Patriarch zu einem anderen Amt in der Kirche berufen wird

Ein Patriarch darf nur in ein Verwaltungsamt in der Kirche berufen werden, wenn das Kollegium der Zwölf Apostel der Berufung im Voraus zustimmt. Als Verwaltungsamt gelten zum Beispiel Mitglied der Bischofschaft, des Hoherats oder einer Pfahl-, Missions- oder Tempelpräsidentschaft. Wird die Zustimmung erteilt, wird der Patriarch vom Dienst freigestellt.

Andere Berufungen darf ein Patriarch ohne Zustimmung des Kollegiums der Zwölf Apostel annehmen, wie etwa Siegler oder Verordnungsarbeiter im Tempel.

6.6.7

Die Schreibkräfte für Patriarchalische Segen

Der Pfahlpräsident oder einer seiner Ratgeber kann ein würdiges und fähiges Mitglied des Pfahles berufen und dazu einsetzen, die Patriarchalischen Segen niederzuschreiben, es sei denn, der Patriarch kann und will das lieber selbst tun. Bei Bedarf können auch mehrere Schreibkräfte berufen werden.

Die Schreibkraft muss darauf hingewiesen werden, dass jeder Segen heilig und vertraulich ist. Keine Ausfertigung oder Kopie eines Segens darf bei der Schreibkraft oder beim Patriarchen verbleiben (siehe 6.6.5).

6.7

Die Organisationen im Pfahl

In einem Pfahl hat jede der Organisationen Frauenhilfsvereinigung, Junge Damen, Primarvereinigung, Sonntagsschule und Junge Männer einen Präsidenten oder eine Präsidentin. Diese Präsidenten und Präsidentinnen sind unter der Leitung der Pfahlpräsidentschaft tätig. In einem großen Pfahl können sie Vorschläge machen, wer ihnen zur Seite stehen soll – ein oder zwei Ratgeber bzw. Ratgeberinnen und ein Sekretär bzw. eine Sekretärin. Die Pfahlpräsidentschaft prüft diese Vorschläge.

Die Hauptaufgabe all dieser Führungsverantwortlichen besteht darin, der Pfahlpräsidentschaft zur Hand zu gehen und die Präsidentschaften der Organisationen in den Gemeinden zu schulen und zu unterstützen. Sie erfüllen keine Aufgaben, denen die Gemeinden oder die Familien nachkommen sollen. Sie denken sich für die Präsidentschaften der Gemeinde-Organisationen auch keine zusätzlichen Aufgaben aus.

6.7.1

Die Präsidentschaften der Pfahl-FHV, der Pfahl-JD, der Pfahl-PV und der Pfahl-Sonntagsschule

Der Pfahlpräsident beruft eine Frau als Pfahl-FHV-Präsidentin und setzt sie ein. Er oder ein damit beauftragter Ratgeber beruft eine weitere Frau als Pfahl-JD-Präsidentin und noch eine als Pfahl-PV-Präsidentin und setzt sie ein. Falls Ratgeber oder Ratgeberinnen, Sekretäre oder Sekretärinnen berufen werden, so werden diese von einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder einem damit beauftragten Hohen Rat berufen und eingesetzt.

Die Pfahlpräsidentschaft beruft einen Hohen Rat als Pfahl-Sonntagsschulpräsidenten und setzt ihn ein.

Die Mitglieder dieser Präsidentschaften haben folgende Aufgaben:

  • Sie gehören dem Pfahlrat an (nur die Präsidenten und Präsidentinnen). Sie beteiligen sich an den Bemühungen, im Pfahl den Glauben zu festigen und den Einzelnen und die Familie zu stärken.

  • Sie weisen neu berufene Präsidentschaften der Gemeinde-Organisationen ein. Diese Einweisung umfasst auch alle Anweisungen in Kapitel 1 bis 4 sowie dem Kapitel für die jeweilige Organisation in diesem Handbuch.

  • Sie bieten fortlaufend Unterstützung und Anleitung. Sie kommen regelmäßig mit den Präsidentschaften der Gemeinde-Organisationen zusammen, um zu erfahren, was diese brauchen, um über die Bedürfnisse der diesen anvertrauten Mitglieder zu sprechen und um Mitteilungen der Pfahlpräsidentschaft weiterzuleiten. Sie vereinbaren mit den Führungsverantwortlichen der Gemeinde regelmäßige Besuche ihrer Versammlungen, Sitzungen und Unterrichtsstunden.

  • Sie schulen die Präsidentschaften der Gemeinde-Organisationen bei den Pfahl-Führerschaftsversammlungen (siehe 29.3.4), die üblicherweise einmal im Jahr stattfinden. Die Pfahlpräsidentschaft kann eine zweite Versammlung genehmigen, wenn dies nicht zu einer Belastung der Teilnehmer führt. Ein Bischof kann um zusätzliche Schulungen für die Präsidentschaften der Gemeinde-Organisationen bitten.

  • Sie beraten einander regelmäßig in den Sitzungen ihrer Präsidentschaft (falls Ratgeber oder Ratgeberinnen berufen wurden). Sie halten regelmäßig Rücksprache mit dem für sie zuständigen Mitglied der Pfahlpräsidentschaft.

  • Sie nehmen auf Einladung des Gebietssiebzigers an Sitzungen des Koordinierungsrats teil (siehe 29.4).

  • Sie halten in Abendmahlsversammlungen und bei anderen Gelegenheiten Ansprachen, wenn die Pfahlpräsidentschaft sie darum bittet.

  • In einem großen Pfahl unterbreiten sie der Pfahlpräsidentschaft bei Bedarf Vorschläge, wer in ihrer Organisation als Ratgeber, Ratgeberin oder für andere Berufungen in Frage kommt. Richtlinien sind in 30.1.1 und 30.1.5 zu finden.

Die Präsidentschaften der Pfahl-FHV, der Pfahl-JD und der Pfahl-PV können gelegentlich gemeinsame Aktivitäten für ihre Organisationen planen. An diesen Aktivitäten können sich alle Frauen, alle Jungen Damen und alle Mädchen ab 8 Jahren im Pfahl beteiligen. Solche Aktivitäten können auch pfahlübergreifend stattfinden. Die Präsidentschaften beraten sich, wenn sie der Pfahlpräsidentschaft eine gemeinsame Aktivität vorschlagen möchten (siehe 20.3.1). Eine solche Aktivität findet dann anstelle einer der Aktivitäten der Pfahl-FHV statt (siehe 6.7.1.1).

6.7.1.1

Zusätzliche Aufgaben der Pfahl-FHV-Präsidentschaft

Die Pfahl-FHV-Präsidentschaft hat zusätzlich diese Aufgaben:

  • Sie gehört dem Pfahlführungskomitee für die Erwachsenen an (siehe 29.3.9). Falls eine Sekretärin berufen ist, wird auch diese hinzugebeten.

  • Sie erläutert den Gemeinde-FHV-Präsidentinnen die Grundsätze, wie man Betreuungsarbeit leistet und für die Bedürftigen sorgt, und macht ihnen bewusst, welche Rolle sie dabei spielen, den Bischöfen bei zeitlichen Angelegenheiten und in Fragen der Eigenständigkeit zu helfen.

  • Sie klärt die Gemeinde-FHV-Präsidentschaften über ihre Aufgaben in der Missionsarbeit (siehe 23.5.2) und in der Tempelarbeit und der familiengeschichtlichen Forschung auf (siehe 25.2.2).

  • Sie stärkt die alleinstehenden Schwestern im Pfahl. Wenn es im Pfahl ein JAE-Komitee gibt, gehört ein Mitglied der Pfahl-FHV-Präsidentschaft diesem an; das Gleiche gilt, wenn es im Pfahl ein AE-Komitee gibt (siehe 14.1.1.2).

  • In einem Katastrophenfall koordiniert sie die Maßnahmen der Pfahl-FHV.

Die Pfahl-FHV-Präsidentschaft kann jedes Jahr ein oder zwei Versammlungen für sämtliche FHV-Schwestern im Pfahl planen und durchführen. Diese Versammlungen stehen unter der Leitung der Pfahlpräsidentschaft. Sie können Dienstprojekte und sonstige Projekte, Unterricht, Konferenzen und Workshops umfassen. Die Pfahl-FHV-Präsidentschaft kann bei Bedarf Komitees gründen, die sie unterstützen.

6.7.1.2

Zusätzliche Aufgaben der Pfahl-JD-Präsidentschaft

Die Pfahl-JD-Präsidentschaft hat zusätzlich diese Aufgaben:

  • Sie gehört dem Pfahlführungskomitee für die Jugend an (siehe 29.3.10). Falls eine Sekretärin berufen ist, wird auch diese hinzugebeten.

  • Unter der Leitung der Pfahlpräsidentschaft plant und koordiniert sie Pfahl-JD-Aktivitäten und -Lager.

6.7.1.3

Zusätzliche Aufgaben der Pfahl-PV-Präsidentschaft

Die Pfahl-PV-Präsidentschaft kann gelegentlich Pfahlaktivitäten für Kinder im Alter von 8 bis 11 Jahren planen. Diese Aktivitäten können für Mädchen, für Jungen oder für beide abgehalten werden. Dabei gelten die Richtlinien in 12.2.1.3.

Bild
Eine Frau bastelt mit Kindern

6.7.1.4

Zusätzliche Aufgaben der Pfahl-Sonntagsschulpräsidentschaft

Die Mitglieder der Pfahl-Sonntagsschulpräsidentschaft haben zusätzlich diese Aufgaben:

  • Sie dienen dem Pfahl als Spezialisten bei dessen Bestrebungen, das Lernen und Lehren des Evangeliums zu verbessern.

  • Sie koordinieren die Materialstellen im Pfahl, wo dies anwendbar ist (siehe 13.7.2).

6.7.2

Die Pfahl-JM-Präsidentschaft

Die Pfahlpräsidentschaft beruft einen Hohen Rat als Pfahl-JM-Präsidenten und setzt ihn ein. Die der JD und der PV zugeteilten Mitglieder des Hoherats können dazu berufen und eingesetzt werden, ihm als Ratgeber zur Seite zu stehen.

In einem großen Pfahl können auch ein oder zwei Träger des Melchisedekischen Priestertums aus dem Pfahl als Ratgeber berufen werden. Außerdem kann ein Priestertumsträger als Sekretär berufen werden (siehe 6.7.3). Der Pfahl-JM-Präsident schlägt vor, wer berufen werden soll. Richtlinien sind in 30.1.1 und 30.1.5 zu finden. Die Ratgeber und der Sekretär werden von einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder einem damit beauftragten Hohen Rat berufen und eingesetzt.

Die Pfahl-JM-Präsidentschaft hat folgende Aufgaben:

  • Sie gehört dem Pfahlrat an (nur der Präsident, es sei denn, die Ratgeber sind Hohe Räte). Sie beteiligt sich an den Bemühungen, im Pfahl den Glauben zu festigen und den Einzelnen und die Familie zu stärken.

  • Sie unterstützt die Bischofschaften in deren Verantwortung für die Brüder im Aaronischen Priestertum, wozu gehören kann, dass sie ihnen auf Weisung des Pfahlpräsidenten ihre Aufgaben in den Kollegien des Aaronischen Priestertums verständlich macht.

  • Ihre Mitglieder beraten einander regelmäßig in ihren eigenen Präsidentschaftssitzungen. Die Präsidentschaft hält regelmäßig Rücksprache mit dem für sie zuständigen Mitglied der Pfahlpräsidentschaft.

  • Sie gehört dem Pfahlführungskomitee für die Jugend an (siehe 29.3.10). Falls ein Sekretär berufen ist, wird auch dieser hinzugebeten.

  • Unter der Leitung der Pfahlpräsidentschaft plant und koordiniert sie Pfahl-AP-Aktivitäten und -Lager.

  • Ihre Mitglieder halten in Abendmahlsversammlungen und bei anderen Gelegenheiten Ansprachen, wenn die Pfahlpräsidentschaft sie darum bittet.

  • Sie nimmt auf Einladung des Gebietssiebzigers an Sitzungen des Koordinierungsrats teil (siehe 29.4).

Die Pfahl-JM-Präsidentschaft hält keine Pfahl-Führerschaftsversammlung ab. Wer für ein Kollegium des Aaronischen Priestertums Verantwortung trägt, erhält in den Pfahl-Priestertumsführerschaftsversammlungen Anleitung (siehe 29.3.3).

6.7.3

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Symbol: Richtlinien für Anpassungen
Die Sekretäre und Sekretärinnen der Pfahl-Organisationen

Normalerweise werden nur in großen Pfählen Sekretäre und Sekretärinnen für die Pfahl-Organisationen berufen. Ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder ein damit beauftragter Hoher Rat beruft sie und setzt sie ein. Auf Weisung des Präsidenten bzw. der Präsidentin ihrer Organisation haben sie diese Aufgaben:

  • Sie stellen die Tagesordnung für die Präsidentschaftssitzung zusammen.

  • Sie führen bei den Präsidentschaftssitzungen Protokoll und behalten Aufträge im Blick.

  • Sie führen auf Wunsch der Präsidentschaft weitere Berichte oder arbeiten diese aus.

  • Sie helfen der Präsidentschaft bei der Erstellung des Jahresbudgets für ihre Organisation und rechnen Ausgaben ab.

  • Sie schulen die Sekretäre und Sekretärinnen der Gemeinde-Organisationen, wenn sie damit beauftragt werden. Dazu können auch Anleitungen gehören, wie man Berichte und Anwesenheitslisten führt.

6.8

Bild
Symbol: Zusatzmaterial
Pfahlspezialisten

Die Pfahlpräsidentschaft kann bei Bedarf Spezialisten und Spezialistinnen für Zwecke wie die folgenden berufen und einsetzen:

  • Musik (siehe 19.5.3)

  • Wohlfahrt und Eigenständigkeit (siehe 22.9.4)