Handbücher und Berufungen
31. Interviews und sonstige Zusammenkünfte mit Mitgliedern


„31. Interviews und sonstige Zusammenkünfte mit Mitgliedern“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2020

„31. Interviews und sonstige Zusammenkünfte mit Mitgliedern“, Allgemeines Handbuch.

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Männer geben einander die Hand

31.

Interviews und sonstige Zusammenkünfte mit Mitgliedern

31.0

Einleitung

Jesus Christus diente seinen Mitmenschen oft, indem er sich einem nach dem anderen zuwandte (siehe beispielsweise Johannes 4:5-26; 3 Nephi 17:21). Er liebt jedes Kind Gottes und hilft jedem nach dessen Bedarf.

Als Führungsverantwortlicher in der Kirche und als Diener Jesu Christi haben auch Sie die Gelegenheit, Gottes Kindern ganz individuell bei ihrem geistigen Fortschritt zu helfen. Ein wichtiges Mittel dazu sind Interviews und sonstige Zusammenkünfte mit dem Einzelnen. Einzelgespräche sind einer der bedeutsamsten Dienste, die Sie leisten können. In diesem Rahmen können Sie jemandem christliche Liebe erweisen, indem sie seine herabgesunkenen Hände emporheben und seine müden Knie stärken (siehe Lehre und Bündnisse 81:5).

In diesem Kapitel bezieht sich der Begriff Interview auf die Zusammenkunft eines Führungsverantwortlichen mit einem Mitglied, bei der es um die Entscheidung geht, ob der Betreffende bei einer heiligen Handlung mitwirken oder eine Berufung erhalten soll (siehe 31.2). Im Allgemeinen werden solche Interviews von einem Mitglied der Bischofschaft oder der Pfahlpräsidentschaft geführt. Außerdem kann ein Mitglied der FHV- oder der ÄK-Präsidentschaft Auswertungsgespräche zur Betreuungsarbeit führen (siehe 21.3).

Führungsverantwortliche können aus vielen Gründen mit einzelnen Mitgliedern zusammenkommen, nicht nur wegen eines Interviews (siehe 31.3). Beispielsweise kommt die Bischofschaft regelmäßig und nach Plan mit jedem Jugendlichen in der Gemeinde zusammen (siehe 31.3.1). Auch wenn Sie nicht einer Bischofschaft angehören, kann der Bischof Sie bitten, mit einem bedürftigen Mitglied zusammenzukommen und dafür zu sorgen, dass der Betreffende kontinuierlich unterstützt und betreut wird. Oder ein Mitglied kommt zu Ihnen, wenn es persönlich oder in der Familie ein Problem hat.

Dieses Kapitel kann allen Führungsverantwortlichen, die die Gelegenheit haben, mit einzelnen Mitgliedern zusammenzukommen, als Hilfe dienen. Zu diesen Verantwortlichen zählen die Führerinnen und Führer in der Frauenhilfsvereinigung, im Ältestenkollegium und bei den Jungen Damen, betreuende Brüder und Schwestern sowie weitere, wie vom Bischof beauftragt.

31.1

Leitlinien

31.1.1

Sich geistig vorbereiten

Wurden Sie damit betraut, mit einem Mitglied zusammenzukommen, schenkt der Herr Ihnen die benötigte Inspiration, wenn Sie sich darum bemühen. Bereiten Sie sich geistig vor, indem Sie beten, sich mit den heiligen Schriften befassen und rechtschaffen leben. Hören Sie auf die Einflüsterungen des Heiligen Geistes. Er wird Sie durch Eindrücke, Gedanken und Gefühle leiten. Er kann Ihnen die Lehren ins Gedächtnis rufen, von denen Sie in den heiligen Schriften gelesen haben, sowie die Worte neuzeitlicher Propheten, die Ihrem Gegenüber helfen können (siehe Lehre und Bündnisse 84:85; 100:5-8).

Im Archiv Kirchenliteratur gibt es eine ganze Reihe von Beratungshilfen. Bei der Vorbereitung auf die Zusammenkunft mit einem Mitglied können Sie die Ausführungen zu den Themen durchgehen, die für den Betreffenden relevant sind.

Der Heilige Geist kann das Mitglied, mit dem Sie zusammenkommen, ebenfalls führen. Auch könnten Sie denjenigen bitten, sich wie Sie geistig auf die Zusammenkunft vorzubereiten.

Vielleicht möchten Sie zu Beginn der Zusammenkunft mit dem Mitglied beten. Wenn Sie Gott vereint um Hilfe bitten, können Demut und Glaube zur Entfaltung kommen (siehe Lehre und Bündnisse 6:32; 29:6).

Möglicherweise taucht bei einem Interview oder einer Zusammenkunft ein Problem auf oder es stellt sich eine Frage, auf die Sie Ihrer Meinung nach nicht hinlänglich eingehen können. Sie könnten vorschlagen, dass Sie und das Mitglied – jeder für sich – dazu Führung vom Herrn suchen, zum Beispiel durch Schriftstudium, Beten und Fasten. Sie können auch im Archiv Kirchenliteratur in den Beratungshilfen oder in der Rubrik Hilfe fürs Leben mehr darüber nachlesen. Dann können Sie noch einmal zusammenkommen, um die Angelegenheit näher zu besprechen.

Hat das Mitglied eine schwerwiegende Sünde begangen, verweisen Sie es bitte an den Bischof.

31.1.2

Dem Mitglied helfen, Gottes Liebe zu verspüren

Als Führer oder Führerin in der Kirche vertreten Sie den Erretter. Ein wichtiger Teil seiner Mission besteht darin, den Kindern Gottes zu vermitteln, wie sehr er sie liebt (siehe Johannes 3:16,17). Wenn Mitglieder zu einem Interview zu Ihnen kommen oder weil sie bei einem persönlichen Problem Hilfe brauchen, ist oft das Wichtigste, was sie wissen müssen, dass der Vater im Himmel sie liebt. Diese Liebe kann sie stärken und motivieren, zu Christus zu kommen, von Sünde umzukehren und gute Entscheidungen zu treffen.

Die heiligen Schriften und die Worte neuzeitlicher Propheten laden den Geist ein und vermitteln reine Lehre. Greifen Sie, wenn Sie mit Mitgliedern zusammenkommen, oft einfühlsam und liebevoll darauf zurück. Greifen Sie darauf zurück, um zu motivieren und zu ermutigen, nicht um zu verurteilen, etwas zu erzwingen oder Ängste zu schüren (siehe Lukas 9:55, Menge-Bibel).

Planen Sie für die Zusammenkunft genügend Zeit ein. Das Mitglied soll nicht das Gefühl haben, Sie seien zu beschäftigt. Schenken Sie ihm Ihre volle Aufmerksamkeit.

31.1.3

Dem Mitglied helfen, sich auf die Macht des Erretters zu stützen

Jesus Christus hat unsere Sünden auf sich genommen, damit er unsere „Übertretungen auslöschen kann gemäß der Macht seiner Befreiung“ (Alma 7:13). Auch hat er unsere Bedrängnisse, Schmerzen und Schwächen auf sich genommen, „damit er … wisse, wie er seinem Volk beistehen könne“ (siehe Alma 7:11,12).

Legen Sie den Mitgliedern ans Herz, sich Christus zuzuwenden. Helfen Sie ihnen, sich auf seine Macht zu stützen, die einen jeden zu stärken, trösten und erlösen vermag. Diese Macht hält Einzug, wenn man Glauben an Jesus Christus ausübt, seinem Beispiel folgt, die heiligen Handlungen des Priestertums empfängt, Bündnisse hält und gemäß den Eingebungen des Heiligen Geistes handelt.

31.1.4

Dazu beitragen, dass das Mitglied sich sicher und gut aufgehoben fühlt

Manche Mitglieder fühlen sich aufgrund früherer Erfahrungen bei Gesprächen mit Führungsverantwortlichen der Kirche verunsichert oder überfordert. Tragen Sie dazu bei, dass Ihr Gegenüber sich ruhig und sicher fühlen kann. Fragen Sie, wie Sie helfen können.

Stellen Sie es dem Mitglied immer frei, jemand anderen bei einem Interview oder sonst einer Zusammenkunft dabei zu haben. Wenn Sie mit einem Mitglied des anderen Geschlechts, einem Kind oder einem Jugendlichen zusammenkommen, sorgen Sie bitte dafür, dass der Vater oder die Mutter oder ein anderer Erwachsener vor Ort ist. Dieser Erwachsene kann zu dem Gespräch hinzugebeten werden oder vor dem Raum warten, je nachdem, was das Mitglied möchte, mit dem Sie zusammenkommen.

Wenn eine Zusammenkunft im Gemeindehaus bei dem Mitglied Unbehagen auslöst, einigen Sie sich auf einen anderen Treffpunkt. Wählen Sie einen Ort aus, wo der Heilige Geist zugegen sein kann und Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Berücksichtigen Sie dabei auch Ihre Sicherheit und die des Mitglieds. Näheres zu virtuellen Zusammenkünften mit Mitgliedern steht in 31.4.

Dass Sie Vertrauliches für sich behalten, ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass ein Mitglied sich sicher aufgehoben fühlt. Versichern Sie dem Mitglied, dass das Gespräch vertraulich behandelt wird.

Geben Sie keine vertraulichen Informationen weiter, auch nicht an Ihren Ehepartner oder andere Führer der Kirche, es sei denn, das Mitglied stimmt dem zu. Behandeln Sie solche Angelegenheiten auch nach Ihrer Entlassung weiterhin vertraulich. Vertrauliches preiszugeben kann den Glauben, das Vertrauen und das Zeugnis eines Mitglieds nachhaltig erschüttern. Die Mitglieder bitten Führungsverantwortliche der Kirche eher um Hilfe, wenn sie wissen, dass das, was sie sagen, vertraulich behandelt wird.

Näheres zum Thema Vertraulichkeit sowie zu gesetzlichen Vorschriften steht in 32.4.4.

31.1.5

Inspirierte Fragen stellen und aufmerksam zuhören

Stellen Sie bei einer Zusammenkunft mit einem Mitglied Fragen, die Sie die Lage des Betreffenden besser verstehen lassen. Geben Sie dem Mitglied Gelegenheit, Gedanken und Gefühle ungehindert mitzuteilen.

Hören Sie aufmerksam zu, wenn der Betreffende spricht. Versuchen Sie, das Gesagte vollständig zu verstehen, bevor Sie antworten. Fassen Sie bei Bedarf mit Fragen nach, um sicher zu sein, dass Sie Ihr Gegenüber verstanden haben. Unterlassen Sie jedoch unnötiges Nachbohren.

Zuhören trägt dazu bei, dass Vertrauen aufgebaut wird und dass der andere sich verstanden, geschätzt und geliebt fühlt. Wer Probleme zu bewältigen hat, braucht oft einen Vertrauten, der ihm zuhört. Durch Zuhören kann sich außerdem Ihr Herz für Eingebungen des Heiligen Geistes öffnen.

31.1.6

Zu Eigenständigkeit anregen

Vielleicht liegen die Mitglieder Ihnen so sehr am Herzen, dass Sie ihnen sogleich eine Lösung für ihre Probleme aufzeigen wollen. Weitaus besser ist ihnen jedoch damit gedient, wenn Sie ihnen helfen, selbst Lösungen zu finden und eigene Entscheidungen zu treffen (siehe Lehre und Bündnisse 9:8).

Helfen Sie ihnen, Probleme oder Fragen vor dem Hintergrund des Evangeliums Jesu Christi und des Erlösungsplans zu durchdenken. Erklären Sie, wie man sich um Führung vom Herrn bemüht: durch die heiligen Schriften, die Worte lebender Propheten und persönliche Offenbarung. Auf diese Weise helfen Sie den Mitgliedern, künftigen Herausforderungen nicht unvorbereitet entgegenzutreten. Zudem sind die Mitglieder dann besser in der Lage, anderen, wie etwa Angehörigen, zu helfen.

31.1.7

Bemühungen bei der Umkehr unterstützen

Manchmal bittet ein Mitglied vielleicht um Hilfe bei der Umkehr von Sünde. Es gibt vieles, womit Sie zum Glauben des Betreffenden an Jesus Christus beitragen und ihn darin bestärken können, sich um Vergebung zu bemühen.

Nur der Bischof oder der Pfahlpräsident kann bei der Bereinigung schwerer Sünden unterstützend tätig werden; einige davon sind in 32.6 aufgeführt. Hat das Mitglied eine der dort genannten Sünden begangen, soll es unverzüglich mit dem Bischof oder dem Pfahlpräsidenten zusammenkommen.

Jeder Bischof und jeder Pfahlpräsident ist „Richter in Israel“ (Lehre und Bündnisse 107:72). Kraft dieser Vollmacht helfen sie den Mitgliedern, von Sünde umzukehren und zu Christus zu kommen, der Sünde vergibt (siehe 32.1 und 32.3).

Bei diesen Aufgaben vertreten diese Führer den Herrn: Sie sind bestrebt, den Richterspruch, den der Herr ihnen gibt, zu sprechen (siehe 3 Nephi 27:27). Sie legen dar, was zur Umkehr gehört: Glauben an Jesus Christus üben, einen zerknirschten Geist haben, von der Sünde ablassen, sich um Vergebung bemühen, Wiedergutmachung leisten und die Gebote wieder fest entschlossen halten.

Damit der Bischof und der Pfahlpräsident ihre Aufgabe besser erfüllen können, schenkt Gott ihnen die geistige Gabe der Unterscheidung. Dank dieser Gabe können sie Wahrheit erkennen, verstehen, was im Herzen eines Mitglieds vor sich geht, und feststellen, was es braucht (siehe 1 Könige 3:6-12; Lehre und Bündnisse 46:27,28).

Das Bekenntnis erfolgt zwar vor einem „Richter in Israel“, aber wenn das Mitglied damit einverstanden ist, können auch weitere Führungsverantwortliche es bei seinen Bemühungen unterstützen, Umkehr zu üben. Dies ist vor allem dann eine große Hilfe, wenn die Umkehr längere Zeit in Anspruch nimmt. Richtlinien dazu stehen im letzten Teil von 32.8.1.

31.1.8

Bei Missbrauch oder Misshandlung die richtigen Maßnahmen ergreifen

Missbrauch und Misshandlung können in keiner Form geduldet werden. Berichtet jemand von Missbrauch oder Misshandlung, dann nehmen Sie das bitte ernst. Wenn Sie erfahren, dass jemand missbraucht oder misshandelt wird oder wurde, melden Sie dies den entsprechenden Behörden und beraten Sie sich mit dem Bischof. Richtlinien dafür, wie Missbrauchs- oder Misshandlungsfälle gemeldet werden und wie man darauf reagiert, finden Sie unter 38.6.2.

Informationen darüber, was ein Bischof oder Pfahlpräsident unternehmen soll, wenn er von Missbrauch oder Misshandlung erfährt, sind in 38.6.2.1 zu finden.

Näheres dazu, wie man einem Opfer von Missbrauch oder Misshandlung hilft, finden Sie in den Beratungshilfen unter „Missbrauch und Misshandlung (Hilfe für Opfer)“. Sie können die Mitglieder auch auf nützliches Material zum Thema Missbrauch und Misshandlung in der Rubrik Hilfe fürs Leben hinweisen.

Näheres zur Unterstützung von Opfern einer Vergewaltigung oder eines sonstigen sexuellen Übergriffs ist unter 38.6.18.2 zu finden.

31.2

Interviews

31.2.1

Der Zweck der Interviews

Im Allgemeinen führen Führungsverantwortliche der Kirche Interviews mit Mitgliedern, um festzustellen, ob sie:

  • bereit sind, eine heilige Handlung zu empfangen oder daran mitzuwirken

  • zu einem Amt in der Kirche berufen werden können

Die meisten solcher Interviews werden von einem Mitglied der Bischofschaft oder der Pfahlpräsidentschaft geführt. Sie können nicht an andere Führungsverantwortliche der Gemeinde delegiert werden. Der Pfahlpräsident kann jedoch einige Interviews an Hohe Räte delegieren, wie in der Berufungstabelle dargelegt (siehe 30.8).

31.2.2

Verschiedene Arten von Interviews

Der Bischof wird in seiner Gemeinde als „allgemeiner Richter“ berufen (Lehre und Bündnisse 107:74; siehe auch 7.1.3). Der Pfahlpräsident dient ebenfalls als allgemeiner Richter (siehe 6.2.3). Diese Führer haben Priestertumsschlüssel inne, mit denen sie heilige Handlungen genehmigen können. Daher gibt es bestimmte Interviews, die nur sie führen können. Andere Interviews können sie an ihre Ratgeber delegieren. In der nachstehenden Tabelle ist aufgeführt, wer welches Interview führen kann.

Wer das Interview führen kann

Zweck des Interviews

Wer das Interview führen kann

nur der Bischof

Zweck des Interviews

  • einem Mitglied, das das Endowment empfängt oder an den Ehepartner gesiegelt wird, einen Tempelschein ausstellen (siehe 26.3.1)

  • einem Neubekehrten einen Tempelschein ausstellen (siehe 26.4.2)

  • einen männlichen Neubekehrten zu einem Amt im Aaronischen Priestertum ordinieren (siehe 38.2.9.1)

  • einen jungen Mann oder einen Mann zum Amt eines Priesters ordinieren (siehe 18.10.2)

  • einen Mann zur Ordinierung zum Ältesten oder Hohen Priester vorschlagen (siehe 31.2.6); für dieses Interview ist die Genehmigung der Pfahlpräsidentschaft erforderlich

  • ein Mitglied als Vollzeitmissionar vorschlagen (siehe 24.4.2)

  • ein Mitglied als Präsident oder Präsidentin einer Gemeinde-Organisation berufen

  • einen Priester als Assistenten im Priesterkollegium berufen

  • einem Mitglied helfen, von einer schwerwiegenden Sünde umzukehren (siehe Kapitel 32)

  • ein Mitglied für die Einschreibung oder Fortsetzung der Ausbildung an einer Universität oder weiterführenden Schule der Kirche empfehlen

  • ein Mitglied für ein Darlehen aus dem Ständigen Ausbildungsfonds empfehlen, sofern vorhanden

  • ein Mitglied seinen Status als Zehntenzahler erklären lassen (siehe 34.3.1.2)

  • die Verwendung von Mitteln aus dem Fastopfer genehmigen (siehe 31.3.4 und 22.6.1)

Wer das Interview führen kann

der Bischof oder ein von ihm beauftragter Ratgeber

Zweck des Interviews

  • einen Tempelschein erneuern (siehe 26.3.1)

  • einen Tempelschein ausstellen, damit der Betreffende an Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene teilnehmen kann (siehe 26.4.3)

  • einen Tempelschein ausstellen, damit der Betreffende sich an die Eltern siegeln lassen oder der Siegelung seiner Geschwister an die Eltern beiwohnen kann (siehe 26.4.4)

  • ein Mitglied zum Dienst in der Gemeinde berufen, wie unter 30.8 angegeben

  • die Taufe und Konfirmierung eines 8-jährigen Kindes genehmigen, das entweder eingetragenes Mitglied ist oder dessen Vater, Mutter oder gesetzlich Verantwortlicher Mitglied der Kirche ist (siehe 31.2.3.1)

  • die Ordinierung eines Jungen zum Amt eines Diakons oder Lehrers genehmigen (siehe 18.10.2)

  • einen Empfehlungsschein für den Patriarchalischen Segen ausstellen (siehe 18.17)

  • einen Priestertumsträger ermächtigen, eine heilige Handlung des Priestertums in einer anderen Gemeinde durchzuführen, wenn der Betreffende keinen Tempelschein besitzt (siehe das Formular „Berechtigungsschein zum Vollziehen einer heiligen Handlung“)

Wer das Interview führen kann

nur der Pfahlpräsident

Zweck des Interviews

  • einem Mitglied, das das Endowment empfängt oder an den Ehepartner gesiegelt wird, einen Tempelschein ausstellen (siehe 26.3.1)

  • ein Mitglied als Vollzeitmissionar vorschlagen (siehe 24.4.2)

  • einen Vollzeitmissionar, der nach Hause zurückgekehrt ist, entlassen (siehe 24.8.2)

  • wenn dazu ermächtigt, ein Mitglied als Ratgeber in der Pfahlpräsidentschaft, als Patriarch oder als Bischof berufen (siehe 30.8.1 und 30.8.3)

  • ein Mitglied als Ältestenkollegiumspräsidenten oder als Pfahl-FHV-Präsidentin berufen

  • einem Mitglied helfen, von einer schwerwiegenden Sünde umzukehren (siehe Kapitel 32)

Wer das Interview führen kann

der Pfahlpräsident oder ein von ihm beauftragter Ratgeber

Zweck des Interviews

  • einen Tempelschein erneuern (siehe 26.3.1)

  • die Ordinierung eines Mannes zum Amt eines Ältesten oder Hohen Priesters genehmigen (siehe 18.10.1)

  • Mitglieder zum Dienst berufen, wie unter 30.8.1 und 30.8.3 angegeben

  • kurz vor der Einsetzung und Abreise eines Missionars bestätigen, dass dieser gesund und würdig ist (siehe 24.5.3)

  • ein Mitglied für die Einschreibung an einer Universität oder weiterführenden Schule der Kirche empfehlen

Die Vollzeitmissionare führen mit den Bekehrten ein Tauf- und Konfirmierungsinterview (siehe 31.2.3.2).

Die Mitglieder der ÄK- und der FHV-Präsidentschaft führen Auswertungsgespräche zur Betreuungsarbeit (siehe 21.3).

31.2.3

Das Tauf- und Konfirmierungsinterview

31.2.3.1

Als Mitglied eingetragene Kinder

Der Bischof besitzt die Priestertumsschlüssel für die Taufe 8-jähriger eingetragener Mitglieder seiner Gemeinde. Aus diesem Grund führt er oder ein beauftragter Ratgeber das Taufinterview mit:

  • 8-jährigen Kindern, die als Mitglied eingetragen sind

  • 8-jährigen Kindern, die zwar nicht selbst als Mitglied eingetragen sind, bei denen aber Vater, Mutter oder ein gesetzlich Verantwortlicher Mitglied ist

  • eingetragenen Mitgliedern ab dem Alter von 9 Jahren, deren Taufe sich wegen einer geistigen Behinderung verzögert hat

In dem Interview vergewissert sich das Mitglied der Bischofschaft, dass das Kind den Zweck der Taufe versteht (siehe 2 Nephi 31:5-20). Der Interviewende vergewissert sich außerdem, dass das Kind den Taufbund versteht und den festen Vorsatz hat, danach zu leben (siehe Mosia 18:8-10). Er muss keine Liste mit bestimmten Fragen durchgehen. Bei diesem Interview soll nicht die Würdigkeit festgestellt werden, denn „klein[e] Kinder brauchen keine Umkehr“ (Moroni 8:11).

Die Einwilligung der Eltern oder eines gesetzlich Verantwortlichen ist erforderlich, bevor ein Minderjähriger getauft werden kann (siehe 38.2.8.2).

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Mann und Frau im Gespräch

31.2.3.2

Bekehrte

Der Missionspräsident hat die Priestertumsschlüssel für die Taufe der Bekehrten inne. Aus diesem Grund führt ein Vollzeitmissionar ein Interview mit:

  • Menschen, die mindestens 9 Jahre alt sind und nie zuvor getauft und konfirmiert wurden; Ausnahmen für Menschen mit einer geistigen Behinderung sind in 31.2.3.1 zu finden

  • Kindern ab 8 Jahren, deren Eltern nicht der Kirche angehören

  • Kindern ab 8 Jahren, deren Vater oder Mutter sich ebenfalls taufen und konfirmieren lässt

Der Distriktsleiter oder der Zonenleiter führt das Interview. Näheres zu Fällen, in denen eine Sondergenehmigung erforderlich ist, steht in 38.2.8.6.

Jeder Bekehrte soll vor seiner Taufe auch mit dem Bischof zusammenkommen. Der Bischof führt mit ihm aber kein Taufinterview und beurteilt auch nicht seine Würdigkeit. Es geht bei dieser Zusammenkunft darum, eine Beziehung zu dem Bekehrten aufzubauen.

Bei dem Interview lässt sich der Missionar vom Geist leiten, um festzustellen, ob der Betreffende die Bedingungen erfüllt, von denen in Lehre und Bündnisse 20:37 die Rede ist (siehe auch Mosia 18:8-10; Moroni 6:1-4). Der Missionar stellt die folgenden Fragen, wobei er sie dem Alter, der Reife und den Lebensumständen des Betreffenden anpasst:

  1. Glauben Sie daran, dass Gott unser ewiger Vater ist? Glauben Sie daran, dass Jesus Christus der Sohn Gottes und der Erretter und Erlöser der Welt ist?

  2. Glauben Sie daran, dass die Kirche und das Evangelium Jesu Christi durch den Propheten Joseph Smith wiederhergestellt worden sind? Glauben Sie daran, dass [derzeitiger Präsident der Kirche] ein Prophet Gottes ist? Was bedeutet Ihnen das?

  3. Was verstehen Sie unter Umkehr? Sind Sie der Ansicht, dass Sie von Ihren vergangenen Sünden umgekehrt sind?

  4. Sie sind darüber aufgeklärt worden, dass die Mitgliedschaft in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage erfordert, dass man nach den Maßstäben des Evangeliums lebt. Was stellen Sie sich unter den folgenden Maßstäben vor? Wollen Sie sie befolgen?

    • das Gesetz der Keuschheit, das jegliche sexuelle Beziehung außerhalb des gesetzmäßigen Ehebundes zwischen Mann und Frau verbietet

    • das Gesetz des Zehnten

    • das Wort der Weisheit

    • die Sabbatheiligung, wozu die wöchentliche Teilnahme am Abendmahl und der Dienst am Nächsten gehören

  5. Haben Sie je ein Verbrechen begangen? Falls ja, sind Sie im Augenblick auf Bewährung oder haben Sie Hafturlaub?

  6. Sind Sie jemals an einer Abtreibung beteiligt gewesen? (Siehe 38.6.1.)

  7. Wenn Sie sich taufen lassen, schließen Sie einen Bund mit Gott, dass Sie den Namen Christi auf sich nehmen, Ihren Mitmenschen dienen, jederzeit als Zeuge Gottes auftreten und Ihr Leben lang seine Gebote halten wollen. Sind Sie bereit, diesen Bund einzugehen und sich zu bemühen, ihm treu zu bleiben?

Näheres dazu, was zu tun ist, wenn der Betreffende Frage 5 oder 6 bejaht, ist unter 38.2.8.6 zu finden. Siehe auch 38.2.8.7.

Ist der Betreffende auf die Taufe vorbereitet, füllt der Interviewer den Tauf- und Konfirmierungsschein aus (siehe 18.8.3).

31.2.4

Das Interview für die Ordinierung zu einem Amt im Aaronischen Priestertum

Der Bischof besitzt die Priestertumsschlüssel für die Übertragung des Aaronischen Priestertums. Er besitzt auch die Schlüssel für die Ordinierung zu den Ämtern Diakon, Lehrer und Priester. Der Bischof oder ein beauftragter Ratgeber führt mit jedem, der zum Diakon oder Lehrer ordiniert werden soll, ein Interview, um festzustellen, ob der Betreffende in geistiger Hinsicht vorbereitet ist. Der Bischof führt das Interview mit jedem, der zum Priester ordiniert werden soll.

Näheres dazu steht in 18.10.2.

31.2.5

Das Tempelinterview

Der Tempel ist das Haus des Herrn. Es ist ein heiliger Vorzug, in den Tempel zu gehen und dort an heiligen Handlungen teilzunehmen. Dieser Vorzug ist denen vorbehalten, die – wie von bevollmächtigten Priestertumsführern festgestellt – geistig vorbereitet und bestrebt sind, nach den Maßstäben des Herrn zu leben.

Um diese Feststellung treffen zu können, führen Priestertumsführer ein Interview mit dem jeweiligen Mitglied und verwenden dabei die Fragen in LCR (siehe auch die Richtlinien unter 26.3). Die Führungsverantwortlichen dürfen keine Bedingungen hinzufügen oder weglassen. Sie können die Fragen jedoch an das Alter und die Lebensumstände des Mitglieds anpassen.

31.2.6

Das Interview für die Ordinierung zu einem Amt im Melchisedekischen Priestertum

Der Pfahlpräsident besitzt die Priestertumsschlüssel für die Übertragung des Melchisedekischen Priestertums. Er besitzt auch die Schlüssel für die Ordinierung zu den Ämtern Ältester und Hoher Priester.

Mit Genehmigung der Pfahlpräsidentschaft führt der Bischof mit dem Mitglied ein Interview und stellt dabei die untenstehenden Fragen. Zuvor vergewissert er sich, dass auf dessen Mitgliedsschein weder eine Beschränkung der Mitgliedschaft, ein Sperrvermerk für eine heilige Handlung noch ein anderer Vermerk eingetragen ist.

Hat der Bischof nach dem Interview den Eindruck, das Mitglied sei zur Ordinierung bereit, füllt er das Formular „Ordinierung im Melchisedekischen Priestertum – Aufzeichnung und Bescheinigung“ aus und reicht es ein. Dann führt ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft mit dem Betreffenden ein Interview und verwendet dazu ebenfalls die nachstehenden Fragen.

Ein Mann, der das Melchisedekische Priestertum empfängt, tritt in den Eid und Bund des Priestertums ein. Dies wird in Lehre und Bündnisse 84:33-44 erläutert. Beim Interview vergewissern sich der Bischof und das Mitglied der Pfahlpräsidentschaft, dass der Betreffende diesen Eid und Bund versteht und danach leben möchte. Dann stellt der Führungsverantwortliche diese Fragen:

  1. Haben Sie festen Glauben an Gott, den ewigen Vater, an seinen Sohn, Jesus Christus, und an den Heiligen Geist, und haben Sie diesbezüglich ein Zeugnis?

  2. Haben Sie ein Zeugnis vom Sühnopfer Jesu Christi und von seiner Rolle als Ihrem Erretter und Erlöser?

  3. Haben Sie ein Zeugnis von der Wiederherstellung des Evangeliums Jesu Christi?

  4. Erkennen Sie den Präsidenten der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage als den Propheten, Seher und Offenbarer und als den einzigen Menschen auf der Erde an, der befugt ist, alle Schlüssel des Priestertums auszuüben?

    Erkennen Sie die Mitglieder der Ersten Präsidentschaft und des Kollegiums der Zwölf Apostel als Propheten, Seher und Offenbarer an?

    Erkennen Sie die übrigen Generalautoritäten und die örtlichen Führungsverantwortlichen der Kirche an?

  5. Der Herr hat gesagt, dass „alles in Reinlichkeit“ vor ihm geschehen soll (Lehre und Bündnisse 42:41).

    Bemühen Sie sich in Ihren Gedanken und Ihrem Verhalten um sittliche Reinheit?

    Beachten Sie das Gesetz der Keuschheit?

  6. Halten Sie sich im privaten Umfeld und in der Öffentlichkeit im Umgang mit Angehörigen und anderen Menschen an die Lehren der Kirche Jesu Christi?

  7. Unterstützen oder verbreiten Sie irgendwelche Ansichten, Verhaltensweisen oder Lehren, die denen der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage entgegenstehen?

  8. Sind Sie bestrebt, zuhause wie in der Kirche den Sabbat heiligzuhalten, die für Sie vorgesehenen Versammlungen zu besuchen, sich auf das Abendmahl vorzubereiten und würdig daran teilzunehmen und in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Geboten des Evangeliums zu leben?

  9. Sind Sie bestrebt, bei allem, was Sie tun, ehrlich zu sein?

  10. Zahlen Sie den vollen Zehnten?

  11. Verstehen Sie das Wort der Weisheit und beachten Sie es?

  12. Haben Sie finanzielle oder sonstige Verpflichtungen gegenüber einem früheren Ehepartner oder Kindern?

    Falls ja, sind Sie mit diesen Verpflichtungen auf dem Laufenden?

  13. Gibt es in Ihrem Leben schwere Sünden, die im Rahmen der Umkehr mit einem Priestertumsführer bereinigt werden müssen?

  14. Halten Sie sich für würdig, zu einem Amt im Melchisedekischen Priestertum ordiniert zu werden?

31.3

Weitere Gelegenheiten, bei denen Führungsverantwortliche mit Mitgliedern zusammenkommen können

Die Führungsverantwortlichen können bei vielerlei Gelegenheiten mit einzelnen Mitgliedern zusammenkommen. Als Beispiel seien genannt:

  • Ein Mitglied könnte einen Führungsverantwortlichen um eine Zusammenkunft bitten, wenn es geistige Führung braucht oder große persönliche Probleme hat. In manchen Fällen hat der Führungsverantwortliche vielleicht das Gefühl, er solle ein Treffen mit dem Mitglied vereinbaren. Den Mitgliedern wird davon abgeraten, sich wegen persönlicher Angelegenheiten an Generalautoritäten zu wenden (siehe 38.8.25).

    Um mehr Zeit mit den Jugendlichen verbringen zu können, kann der Bischof manche solcher Zusammenkünfte an andere Führungsverantwortliche in der Gemeinde delegieren. Die Mitglieder der FHV-, ÄK- und JD-Präsidentschaft können ihm dabei eine große Hilfe sein. Der Bischof darf jedoch keine Angelegenheiten delegieren, bei denen er in seiner Funktion als allgemeiner Richter gebraucht wird, wie etwa bei der Umkehr von einer schweren Sünde.

  • Der Bischof oder ein von ihm Beauftragter kommt mit Mitgliedern zusammen, die zeitliche Bedürfnisse haben (siehe 31.3.4 und 22.6).

  • Der Ältestenkollegiumspräsident kommt einmal im Jahr mit jedem Mitglied des Kollegiums persönlich zusammen und spricht mit diesem über dessen Wohlergehen und das seiner Familie. Sie sprechen auch über dessen Pflichten im Priestertum (siehe 8.3.3.2).

  • Die FHV-Präsidentin kommt einmal im Jahr mit jedem Mitglied der FHV zusammen und spricht mit dieser Schwester über deren Wohlergehen und das ihrer Familie (siehe 9.3.2.2).

  • Ein Mitglied der Bischofschaft kommt mit jedem 11-jährigen Kind zusammen, wenn dieses von der PV ins Diakonskollegium oder in eine JD-Klasse wechselt. Bei dieser Zusammenkunft führt das Mitglied der Bischofschaft auch mit Jungen, die das Aaronische Priestertum empfangen sollen, ein Interview (siehe 18.10.2).

  • Ein Mitglied der Bischofschaft kommt mit Mitgliedern zusammen, die den Militärdienst antreten (siehe 38.9.2).

  • Ein Mitglied der Bischofschaft kommt zweimal im Jahr mit jedem Jugendlichen zusammen (siehe 31.3.1).

  • Ein Mitglied der Bischofschaft kommt mindestens einmal im Jahr mit jedem jungen Alleinstehenden zusammen (siehe 31.3.2).

  • Die Mitglieder der Pfahlpräsidentschaft und der Bischofschaft sowie andere Führerinnen und Führer kommen regelmäßig mit den Führungsverantwortlichen zusammen, die unter ihrer Leitung tätig sind (siehe 31.3.3).

Wenn die Führungsverantwortlichen mit Mitgliedern zusammenkommen, halten sie sich an die Leitlinien unter 31.1.

Nützliche Ausführungen zu bestimmten Themen, die bei einer Zusammenkunft mit Mitgliedern aufkommen könnten, findet man im Archiv Kirchenliteratur in den Beratungshilfen. Die Führungsverantwortlichen können die Mitglieder auch auf die Ausführungen in der Rubrik Hilfe fürs Leben verweisen.

31.3.1

Zusammenkünfte mit Jugendlichen

Die wichtigste Aufgabe des Bischofs besteht darin, der heranwachsenden Generation in seiner Gemeinde zu geistigem Fortschritt zu verhelfen. Ein wesentliches Mittel dazu ist eine persönliche Zusammenkunft mit dem Jugendlichen (ein weiterer Erwachsener kann dabei anwesend sein; siehe 31.1.4). Der Bischof oder einer seiner Ratgeber kommt zweimal im Jahr mit jedem Jugendlichen zusammen. Mindestens eine solche Zusammenkunft im Jahr soll mit dem Bischof stattfinden. Ab dem Jahr, in dem der Jugendliche 16 wird, sollen möglichst beide Zusammenkünfte im Jahr mit dem Bischof stattfinden.

Zusätzlich zu diesen Zusammenkünften sollen die Jugendlichen wissen, dass sie sich jederzeit mit dem Bischof beraten können, wenn sie Führung oder Unterstützung brauchen. Der Bischof ist bestrebt, eine starke, vertrauensvolle Beziehung zu den Jugendlichen aufzubauen, damit sie sich gern mit ihm beraten.

Auch die JD-Präsidentin hat die Aufgabe, sich um die einzelnen Jungen Damen zu kümmern. Sie kann dazu mit jeder Jungen Dame einzeln zusammenkommen (ein weiterer Erwachsener kann dabei anwesend sein; siehe 31.1.4).

Wenn die Führungsverantwortlichen mit Jugendlichen zusammenkommen, halten sie sich an die Leitlinien unter 31.1. Viele dieser Leitlinien sind bei Zusammenkünften mit Jugendlichen besonders wichtig.

31.3.1.1

Die Kommunikation mit den Eltern

Bei ihren Bemühungen, die Jugendlichen zu stärken, arbeiten die Führungsverantwortlichen eng mit den Eltern zusammen. Sie unterstützen die Eltern nach besten Kräften bei deren Aufgabe, ihre Kinder im Evangelium Jesu Christi zu unterweisen.

Ehe Führungsverantwortliche das erste Mal mit einem Jugendlichen und dessen Eltern zusammenkommen, weisen sie sie auf folgende Punkte hin:

  • In erster Linie sind die Eltern dafür verantwortlich, ihre Kinder zu unterweisen und zu umsorgen.

  • Der Bischof oder einer seiner Ratgeber kommt mindestens zweimal im Jahr mit jedem Jugendlichen zusammen. Auch die JD-Präsidentin kann in regelmäßigen Abständen mit jedem Mädchen zusammenkommen. Bei solchen Zusammenkünften können die Führungsverantwortlichen Fragen beantworten, Unterstützung leisten, Aufträge aussprechen und auf Themen eingehen, die unter 31.3.1.2 aufgeführt sind.

  • Um den Jugendlichen bei der geistigen Vorbereitung zu helfen, sind für heilige Angelegenheiten wie den Tempelschein, die Ordinierung zum Priestertum oder die Berufung auf Mission Interviews erforderlich. Die Führungsverantwortlichen helfen den Jugendlichen gemeinsam mit den Eltern, sich auf diese Interviews vorzubereiten.

  • Die Eltern ermuntern ihre Kinder, sich mit dem Bischof oder einem anderen Führer der Kirche zu beraten, wenn sie Hilfe bei geistiger Führung oder bei der Umkehr brauchen.

  • Kommt ein Jugendlicher mit einem kirchlichen Führer zusammen, muss der Vater oder die Mutter oder ein anderer Erwachsener zugegen sein. Der Jugendliche kann den Erwachsenen zum Gespräch hinzubitten oder ihn bitten, vor dem Raum zu warten.

31.3.1.2

Mögliche Gesprächsthemen

Bei Zusammenkünften mit Jugendlichen geht es hauptsächlich darum, ihren Glauben an den Vater im Himmel und an Jesus Christus zu stärken und den Jugendlichen zu helfen, ihnen nachzufolgen. Jede Zusammenkunft soll geistig aufbauend sein. Die Führungsverantwortlichen geben ihr Bestes, damit jeder Jugendliche sich geliebt fühlt und ermutigt und angespornt ist, mehr wie der Erretter zu werden.

Der jeweilige Jugendliche und der Führungsverantwortliche könnten auf Folgendes eingehen:

  • geistige Erlebnisse, die das Zeugnis des Jugendlichen vom Vater im Himmel, von Jesus Christus und vom wiederhergestellten Evangelium stärken

  • wie der Jugendliche seine Taufbündnisse hält

  • die Vorbereitung des Jugendlichen, Tempelbündnisse einzugehen und zu halten

  • die persönlichen Ziele des Jugendlichen, in jedem Lebensbereich mehr wie der Erretter zu werden (siehe „Kinder und Jugendliche“)

  • wie wichtig das persönliche Gebet, das Familiengebet und das Schriftstudium sind

  • wie die Beziehung zu den Eltern und anderen Angehörigen gestärkt werden kann

  • die Grundsätze und Maßstäbe in der Broschüre Für eine starke Jugend

  • wie sich der Jugendliche an Gottes Werk der Errettung und Erhöhung beteiligen kann (siehe 1.2)

  • bei einem Gespräch mit einem Jungen Mann: was er schon erlebt hat, als er Priestertumspflichten erfüllt hat, und wie er sich darauf vorbereitet, zum nächsten Amt im Priestertum ordiniert zu werden

  • Segnungen, die mit der Teilnahme am Seminar verbunden sind

  • Vorbereitung auf eine Vollzeitmission (siehe 24.0 und 24.3): Der Herr ruft jeden würdigen jungen Mann dazu auf, sich auf eine Mission vorzubereiten und sie zu erfüllen, sofern der Betreffende dazu in der Lage ist. Für die jungen Männer in der Kirche Jesu Christi ist der Missionsdienst eine Priestertumspflicht (siehe Lehre und Bündnisse 36:1,4-7). Der Herr freut sich auch, wenn würdige junge Frauen eine Mission erfüllen, sofern sie dazu in der Lage sind und diesen Wunsch haben. Für die jungen Frauen ist eine Mission eine wunderbare Gelegenheit, jedoch keine Pflicht. Bereits die Vorbereitung auf Mission erweist sich für eine junge Frau als segensreich, ganz gleich, ob sie sich für oder gegen eine Mission entscheidet.

    Die Führungsverantwortlichen sind bitte einfühlsam, wenn jemand gegebenenfalls keine Vollzeitmission erfüllen kann (siehe 24.4.4).

    Näheres zu Service-Missionen steht in 24.2.2.

Wenn über das Halten der Gebote gesprochen wird, können Führungsverantwortliche auf die Fragen für das Tempelinterview und auf die Broschüre Für eine starke Jugend zurückgreifen. Sie achten darauf, dass Gespräche über sittliche Reinheit weder Neugier noch Experimentierfreude wecken.

31.3.2

Zusammenkünfte mit jungen Alleinstehenden

Der Bischof räumt dem geistigen Fortschritt der jungen Alleinstehenden in seiner Gemeinde einen hohen Stellenwert ein. Er oder ein damit beauftragter Ratgeber kommt mindestens einmal im Jahr mit jedem jungen Alleinstehenden zusammen.

Das Mitglied der Bischofschaft und der oder die junge Alleinstehende können jeweils relevante Themen besprechen, wie in 31.3.1.2 aufgeführt. Sie können auch Angelegenheiten besprechen, die für junge Erwachsene besonders wichtig sind, wie etwa Eigenständigkeit entwickeln.

31.3.3

Zusammenkünfte, um mit Mitgliedern über ihre Berufung und ihre Aufgaben zu sprechen

Die Pfahlpräsidentschaft, die Bischofschaft und andere Führerinnen und Führer kommen mit einzelnen Mitgliedern zusammen, die ihnen über ihre Berufung Bericht erstatten. Als Beispiel seien genannt:

  • Der Pfahlpräsident kommt regelmäßig mit jedem Bischof im Pfahl zusammen (siehe 6.2.1.2).

  • Ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft kommt regelmäßig mit jedem Ältestenkollegiumspräsidenten im Pfahl zusammen (siehe 8.3.1).

  • Der Bischof kommt monatlich mit der FHV-Präsidentin zusammen (siehe 9.3.1). Außerdem kommt er regelmäßig mit dem Ältestenkollegiumspräsidenten und der JD-Präsidentin zusammen (siehe 8.3.1 und 11.3.1).

  • Ein Mitglied der Bischofschaft kommt regelmäßig mit der PV-Präsidentin und dem Sonntagsschulpräsidenten zusammen (siehe 12.3.1 und 13.2.1).

  • Die Mitglieder der ÄK- und der FHV-Präsidentschaft kommen mit den betreuenden Brüdern bzw. den betreuenden Schwestern zusammen (siehe 21.3).

Bei solchen Zusammenkünften motiviert der Führungsverantwortliche das Mitglied und schult es in seinen Aufgaben. Der Führungsverantwortliche dankt dem Mitglied für seine Dienste und bietet Unterstützung an. Das Mitglied berichtet über den Fortschritt und das Wohlergehen derjenigen, für die es zuständig ist. Beide besprechen gemeinsam Ziele, Probleme und mögliche weiterführende Wege. Falls zutreffend, überprüfen sie auch das Budget und die Ausgaben.

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Frauen im Gespräch

31.3.4

Zusammenkünfte, um mit Mitgliedern über ihre zeitlichen Bedürfnisse und ihre Eigenständigkeit zu sprechen

Für die Bedürftigen zu sorgen, gehört zu Gottes Werk der Errettung und Erhöhung (siehe 1.2). Wenn die Führungsverantwortlichen mit Mitgliedern zusammenkommen, die zeitliche Bedürfnisse haben, helfen sie ihnen, kurzfristige Bedürfnisse anzugehen und langfristig Eigenständigkeit zu entwickeln (siehe 22.3).

Der Bischof kann andere Mitglieder der Gemeinde – etwa die FHV- oder die ÄK-Präsidentschaft – beauftragen, sich mit Mitgliedern zusammenzusetzen, die zeitliche Bedürfnisse haben. Allerdings kann nur der Bischof Unterstützung aus dem Fastopfer genehmigen (siehe 22.6.1).

Weitere Grundsätze und Richtlinien zur Unterstützung von Menschen mit zeitlichen Bedürfnissen werden in Kapitel 22 erläutert.

31.3.5

Zusammenkünfte mit Mitgliedern zum Thema Ehe und Scheidung

Führungsverantwortliche in der Kirche sollen niemandem Rat erteilen, wen man heiraten soll. Auch dürfen sie niemandem raten, sich vom Ehepartner scheiden zu lassen oder nicht. In manchen Fällen mag eine Scheidung zwar ein geeignetes Mittel sein, die Entscheidung muss jedoch dem Einzelnen überlassen bleiben.

So, wie der Geist sie leitet, kommen die Führungsverantwortlichen oft mit Ehepaaren oder einzeln mit den jeweiligen Ehepartnern zusammen, die im Begriff sind, sich zu trennen oder scheiden zu lassen. Die Führungsverantwortlichen können einem Ehepaar auch helfen, seine Ehe zu stärken, wenn dies gewünscht wird. Sie gehen auf die Kraft und Heilung ein, die man empfängt, wenn man die mit dem Herrn geschlossenen Bündnisse hält und nach den Lehren Jesu lebt. Zu diesen Lehren gehören Glaube, Umkehr, Vergebung, Liebe und Beten.

Ein Mitglied, das von seinem Ehepartner getrennt lebt oder sich scheiden lässt, soll mit der Partnersuche warten, bis die Scheidung rechtskräftig ist.

31.3.6

Professionelle Beratung und Therapie

Führungsverantwortliche der Kirche sind nicht dazu berufen, sich als professionelle Berater oder Therapeuten zu betätigen. Der Beistand, den sie leisten, ist geistiger Natur, wobei die stärkende, tröstende und erlösende Macht Jesu Christi den Schwerpunkt bildet. Neben dieser wichtigen, inspirierten Hilfe profitieren manche Mitglieder vielleicht von einer professionellen Beratung oder Therapie, falls eine solche angeboten wird. Eine solche Beratung oder Therapie kann dazu beitragen, dass ein Mitglied die Anforderungen seines Lebens versteht und ihnen positiv gegenübertritt.

Einen professionellen Berater oder Therapeuten in Anspruch zu nehmen, um mehr Wissen und Fähigkeiten zu erlangen, die zu seelischem Wohlbefinden beitragen, ist kein Zeichen von Schwäche. Vielmehr kann es ein Zeichen von Demut und Stärke sein.

Das betreffende Mitglied soll sorgsam einen seriösen professionellen Berater oder Therapeuten auswählen, der eine entsprechende Zulassung hat. Der Berater oder Therapeut soll die Entscheidungsfreiheit, die Werte und Glaubensansichten dessen, der ihn um Hilfe bittet, respektieren. Die Berücksichtigung dieser Werte ist bei einer professionellen Beratung in ethischer Hinsicht angebracht.

Wenn ein Mitglied Rat sucht, was körperliche Intimitäten anbelangt, kann der Bischof es an Fachleute verweisen, die sich auf solche Beratungen spezialisiert haben und deren Glaubensansichten und Gepflogenheiten mit der Lehre der Kirche übereinstimmen.

Die Kirche spricht sich gegen eine jede Therapie aus, bei der jemand missbräuchlichen Methoden ausgesetzt ist, darunter die Konversions- oder Reparativtherapie zur Behandlung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität (siehe „Gleichgeschlechtliche Neigungen“ und „Transgender“ in der Hilfe fürs Leben).

In den Vereinigten Staaten und in Kanada können sich Pfahlpräsident und Bischof beim Familiendienst nach Beratungsangeboten erkundigen, die mit den Evangeliumsgrundsätzen im Einklang stehen. Kontaktangaben:

+1 801 240 1711

+1 800 453 3860, Anschluss 2-1711

FamilyServices.ChurchofJesusChrist.org

In den anderen Gebieten können sich die Führer an die Mitarbeiter des Familiendienstes oder an den Leiter für Wohlfahrt und Eigenständigkeit im Gebietsbüro wenden.

Wenn ein Mitglied die professionelle Beratung oder Therapie weder selbst noch über die Versicherung bezahlen kann, hat der Bischof die Möglichkeit, Unterstützung aus dem Fastopfer zu gewähren (siehe 22.4).

31.4

Virtuelle Zusammenkünfte mit Mitgliedern

In der Regel kommen die Führungsverantwortlichen persönlich mit Mitgliedern zusammen, um mit ihnen ein Interview zu führen oder ihnen geistig Hilfe und Zuwendung zukommen zu lassen. Im Ausnahmefall, wenn eine persönliche Zusammenkunft nicht gut durchführbar wäre, kann diese jedoch virtuell stattfinden. Eine virtuelle Zusammenkunft von einem Mitglied mit einem Führungsverantwortlichen kommt beispielsweise in Frage, wenn das Mitglied:

  • an einem abgelegenen Ort wohnt oder nur eingeschränkte Reisemöglichkeiten hat

  • körperliche, mentale oder seelische Schwierigkeiten hat

  • jemanden pflegt, der ans Haus gebunden ist und nicht allein gelassen werden kann

Interviews des Missionspräsidenten mit Vollzeitmissionaren können ebenfalls virtuell stattfinden, sofern dies genehmigt ist.

Interviews und sonstige Zusammenkünfte von Führungsverantwortlichen mit Mitgliedern dürfen nicht aufgezeichnet werden.

Wie bei persönlichen Interviews und Zusammenkünften kann das betreffende Mitglied jemanden zu einem virtuellen Interview oder einer virtuellen Zusammenkunft hinzubitten.

Hat ein Interview für einen Tempelschein virtuell stattgefunden, kann der neue Tempelschein dem Mitglied zugeschickt werden, sobald er von den Priestertumsführern unterschrieben wurde. Der Pfahlsekretär aktiviert den Schein jedoch erst, wenn er sich vergewissert hat, dass das Mitglied ihn erhalten hat.