Handbücher und Berufungen
31. Interviews und Beratungsgespräche


„31. Interviews und Beratungsgespräche“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2020

„31. Interviews und Beratungsgespräche“, Allgemeines Handbuch.

31.

Interviews und Beratungsgespräche

31.1

Interviews

Jeder Pfahlpräsident und jeder Bischof ist „Richter in Israel“ (Lehre und Bündnisse 107:72). Kraft dieser Vollmacht führt er Würdigkeitsinterviews und Priestertumsinterviews. Dabei vertritt er den Herrn. Demgemäß bemüht er sich, den Mitgliedern ein Segen zu sein und ihnen zu helfen, das Evangelium Jesu Christi zu leben.

31.1.1

Allgemeine Anweisungen für das Würdigkeitsinterview

Der Pfahlpräsident, der Bischof und (falls dazu ermächtigt) ihre Ratgeber führen Würdigkeitsinterviews, wie es in diesem Abschnitt erläutert wird. Sie müssen sich geistig vorbereiten, damit sie bei diesen Interviews vom Geist geführt werden können. Sie streben auch nach der Fähigkeit, unterscheiden zu können. Die Gabe der Unterscheidung ist eine geistige Gabe, die ihnen hilft, die Wahrheit sowie die Bedürfnisse eines Mitglieds zu erkennen (siehe Lehre und Bündnisse 46:27,28).

Würdigkeitsinterviews werden unter vier Augen geführt. Wenn derjenige, der interviewt wird, es wünscht, kann jedoch ein weiterer Erwachsener hinzugebeten werden.

In einem Würdigkeitsinterview ist aufmerksames Zuhören sehr wichtig. Das Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder der Bischofschaft schenkt demjenigen, der interviewt wird, seine ganze Aufmerksamkeit. Der Interviewer vergewissert sich auch, dass das betreffende Mitglied die gestellten Fragen richtig versteht. Er plant genügend Zeit ein, um das Interview in Würde und ohne Eile führen zu können.

31.1.2

Allgemeine Anweisungen für das Priestertumsinterview

Der Pfahlpräsident, der Bischof und ihre Ratgeber führen mit den Priestertumsführern, für die sie zuständig sind, regelmäßig Interviews. Dies dient einerseits dazu, sich Rechenschaft darüber geben zu lassen, wie sie ihre Aufgaben erfüllen, und andererseits dazu, ihnen dabei zu helfen, Ziele zu setzen und Pläne zu machen, wie man diese erreicht. Gegebenenfalls werden in einem Interview auch Budgets und Ausgaben durchgesprochen.

Derjenige, der das Priestertumsinterview führt, schult den Führungsverantwortlichen, macht ihm Mut und motiviert ihn in dem Bestreben, seine Berufung zu erfüllen. Er bedankt sich auch bei ihm und stärkt ihn in seinem Privat- und Familienleben.

31.1.3

Interviews, die der Pfahlpräsident führt

Der Pfahlpräsident führt mit den Mitgliedern des Pfahles folgende Interviews:

  • für den Tempelschein, wenn jemand sein Endowment empfängt oder im Tempel heiratet oder gesiegelt wird (siehe 26.3.1)

  • für die Empfehlung als Vollzeitmissionar (siehe 24.4.2)

  • für die Entlassung als Vollzeitmissionar, wenn der Betreffende nach Hause zurückgekehrt ist (siehe 24.8.2)

  • für die Berufung als Ratgeber in der Pfahlpräsidentschaft, als Patriarch oder als Bischof (sofern dazu ermächtigt)

  • für die Berufung als Ältestenkollegiumspräsident, als Pfahl-FHV-Präsidentin oder als Pfahlsekretär

  • zur Unterstützung von Mitgliedern bei der Umkehr von einer schwerwiegenden Sünde (siehe Kapitel 32)

Der Pfahlpräsident führt auch regelmäßig ein Interview mit jedem Bischof, um ihm Mut zu machen und ihn zu schulen. Er führt mindestens zweimal im Jahr ein Interview mit dem Pfahlpatriarchen (siehe 6.6.4).

31.1.4

Interviews, die der Pfahlpräsident oder ein von ihm beauftragter Ratgeber führt

Der Pfahlpräsident oder ein damit beauftragter Ratgeber führt mit den Mitgliedern des Pfahles die nachstehend genannten Interviews. Ehe jemand zu einem der aufgeführten Zwecke interviewt wird, vergewissert sich das Mitglied der Pfahlpräsidentschaft, dass der Bischof oder ein damit beauftragter Ratgeber in der Bischofschaft den Betreffenden zuvor interviewt und seine Zustimmung erteilt hat.

  • Interviews für die Erneuerung des Tempelscheins (siehe 26.3.1)

  • Interviews für die Ordinierung zum Ältesten oder Hohen Priester (siehe 38.2.5.1)

  • Interviews für die Berufung in ein Amt in der Kirche, wie in 30.8 angegeben

  • Interviews für eine Empfehlung zur Einschreibung an einer Universität oder weiterführenden Schule der Kirche (siehe 15.3)

  • Interviews für die Empfehlung zur Bewilligung eines Darlehens aus dem Ständigen Ausbildungsfonds, wo dieses Programm genehmigt ist (siehe 22.13)

Falls ein Ratgeber in der Pfahlpräsidentschaft im Verlauf des Interviews von einem ernsthaften Problem erfährt – beispielsweise einer Übertretung, die ein Bekenntnis erfordert –, verweist er das Mitglied unverzüglich an den Bischof.

31.1.5

Interviews, die der Bischof führt

Der Bischof führt mit den Mitgliedern der Gemeinde folgende Interviews:

  • für den Tempelschein, wenn jemand sein Endowment empfängt oder im Tempel heiratet oder gesiegelt wird (siehe 26.3.1)

  • für einen Tempelschein mit eingeschränkter Geltung, wenn es sich um Neubekehrte handelt (siehe 26.4.2)

  • für die Empfehlung als Missionsanwärter (siehe 24.4.2)

  • für die Ordinierung zum Ältesten oder Hohen Priester, sofern er von der Pfahlpräsidentschaft dazu ermächtigt wurde (siehe 38.2.5.1)

  • aus Anlass der jährlichen Zehntenerklärung (siehe 34.4.1.5)

  • für die Berufung als Präsident oder Präsidentin einer Gemeindeorganisation

  • für die Ordinierung zum Priester (siehe 38.2.5.2)

  • für die Ordinierung zu einem Amt im Aaronischen Priestertum, wenn es sich um männliche Bekehrte handelt (siehe 38.2.5.2)

  • für die Berufung als Assistent im Priesterkollegium

  • mit Jugendlichen (siehe 31.1.7)

  • zwecks Unterstützung aus dem Fastopfer (siehe 22.2.2)

  • für eine Empfehlung zur Einschreibung oder Fortsetzung der Ausbildung an einer Universität oder weiterführenden Schule der Kirche (siehe 15.3)

  • zur Unterstützung von Mitgliedern bei der Umkehr von einer schwerwiegenden Sünde (siehe Kapitel 32)

Der Bischof kommt außerdem regelmäßig mit dem Ältestenkollegiumspräsidenten und der FHV-Präsidentin zusammen, und zwar jeweils einzeln sowie gemeinsam (siehe 8.3.1 und 9.3.1).

31.1.6

Interviews, die der Bischof oder ein von ihm beauftragter Ratgeber führt

Der Bischof oder ein damit beauftragter Ratgeber führt mit den Mitgliedern des Gemeinde die nachstehend genannten Interviews. Fragen zur Keuschheit, zu damit verbundenen Sittlichkeitsaspekten und zu sonstigen schwerwiegenden Sünden spricht in diesen Interviews nur der Bischof an. Falls ein Ratgeber von einem ernsthaften Problem erfährt – beispielsweise einer Sünde, die ein Bekenntnis erfordert –, verweist er das Mitglied unverzüglich an den Bischof.

  • Interviews für die Erneuerung des Tempelscheins oder eines Tempelscheins mit eingeschränkter Geltung (siehe 26.3, 26.4 und 26.5)

  • Interviews für die Berufung in ein Amt in der Kirche, wie in 30.8.1 angegeben

  • Interviews für die Taufe und Konfirmierung 8-jähriger Kinder, die eingetragenes Mitglied sind oder bei denen andernfalls wenigstens ein Elternteil oder gesetzlich Verantwortlicher Mitglied der Kirche ist (siehe 38.2.3.3)

  • Interviews für die Berufung als Präsident des Diakons- oder Lehrerkollegiums oder als dessen Ratgeber, als Sekretär im Diakons-, Lehrer- oder Priesterkollegium oder als Klassenpräsidentin bei den Jungen Damen, deren Ratgeberin oder Sekretärin. Die Präsidenten des Diakons- und des Lehrerkollegiums dürfen jedoch nur vom Bischof eingesetzt werden.

  • Interviews für 11-jährige Kinder, die aus der Primarvereinigung aufsteigen. Bei einem Jungen stellt der Bischof oder der damit beauftragte Ratgeber in diesem Interview auch fest, ob der Junge würdig und bereit ist, das Aaronische Priestertum zu empfangen. Bei einem Mädchen gehört das Interview zur Vorbereitung auf den Eintritt in das Programm der Jungen Damen.

  • Interviews für die Ordinierung zum Amt eines Diakons oder Lehrers (siehe 38.2.5.2)

  • Interviews mit Jugendlichen und jungen Alleinstehenden (siehe 31.1.7 und 31.1.8)

  • Interviews für den Patriarchalischen Segen (siehe 38.2.12)

  • Interviews mit Priestertumsträgern, die sich in einer anderen Gemeinde bei einer heiligen Handlung des Priestertums als Sprecher betätigen möchten, aber keinen Tempelschein haben. Ist der Betreffende würdig, stellt das Mitglied der Bischofschaft einen Berechtigungsschein zum Vollziehen einer heiligen Handlung aus und unterschreibt ihn.

  • Interviews mit Mitgliedern, die den Militärdienst antreten (siehe 38.9.2)

  • Interviews für die Empfehlung zur Bewilligung eines Darlehens aus dem Ständigen Ausbildungsfonds, wo dieses Programm genehmigt ist (siehe 22.13)

31.1.7

Richtlinien für Interviews mit Jugendlichen

31.1.7.1

Die Aufgabe der Eltern

Es ist in erster Linie die Aufgabe der Eltern, ihre Kinder im Evangelium Jesu Christi zu unterweisen. Sie helfen ihren Kindern, geistig zu wachsen und sich darauf vorzubereiten, heilige Bündnisse einzugehen und zu halten. Die Eltern sprechen mit ihren Kindern auch über Würdigkeit und helfen ihnen, umzukehren und sich zu verbessern. Der Bischof und die anderen Führungsverantwortlichen unterstützen die Eltern dabei.

31.1.7.2

Was der Bischof vor dem Interview erklärt

Wenn sich ein Mädchen darauf vorbereitet, Teil der JD-Organisation zu werden, oder wenn sich ein Junge darauf vorbereitet, das Aaronische Priestertum zu empfangen, bespricht der Bischof mit den Jugendlichen und ihren Eltern die nachstehenden Informationen zu den Interviews. Er kann dies im Rahmen der jährlichen Versammlung zur Vorbereitung auf den Tempel und das Priestertum tun oder je nach Bedarf zu einer anderen Zeit.

  • In erster Linie sind die Eltern dafür verantwortlich, ihre Kinder zu unterweisen und zu umsorgen.

  • Aus den in 31.1.7.3 umrissenen Gründen führt der Bischof oder einer seiner Ratgeber mindestens zweimal im Jahr mit jedem Jungen Mann und jeder Jungen Dame ein Interview. Ein Mitglied der Bischofschaft kann mit den Jugendlichen auch zusammenkommen, um Fragen zu beantworten, Unterstützung zu geben oder Aufträge zu erteilen.

  • Um den Jugendlichen bei der geistigen Vorbereitung zu helfen, sind für heilige Angelegenheiten wie den Tempelschein, die Ordinierung zum Priestertum oder die Berufung auf Mission Interviews erforderlich. Die Führungsverantwortlichen helfen den Jugendlichen gemeinsam mit den Eltern, sich auf diese Interviews vorzubereiten.

  • Die Eltern ermutigen ihre Kinder, das Gespräch mit dem Bischof zu suchen, wenn sie seine Hilfe brauchen, was geistige Führung oder Umkehr anbelangt.

  • Wenn der Jugendliche es möchte, kann er Vater oder Mutter oder einen anderen Erwachsenen zu dem Gespräch mit dem Bischof oder einem seiner Ratgeber hinzubitten.

31.1.7.3

Der Zweck der Interviews

Der Bischof und seine Ratgeber haben eine heilige Verantwortung, Jugendliche zu führen, zu unterweisen und anzuspornen. Nutzbringende persönliche Interviews sind dabei ein wichtiges Mittel. Bei diesen Interviews unterweisen der Bischof und seine Ratgeber die Jugendlichen darin, wie sie Jünger des Erretters werden. Sie überlegen gemeinsam mit den Jugendlichen, wie gut diese dem Erretter und seinen Lehren folgen. Die Interviews sollen eine aufbauende geistige Erfahrung sein.

Interviews bieten eine Gelegenheit, nochmals das unbegrenzte Potenzial eines jeden Jugendlichen als Kind Gottes zu bekräftigen. Interviews bieten auch eine Gelegenheit, die Jugendlichen anzuregen, Pläne aufzustellen, wie sie dem Vater im Himmel näherkommen und sich in allen Lebensbereichen verbessern können.

Als Stellvertreter des Erretters ist der Bischof ein von Gott ernannter Richter in Israel. In dieser Funktion führt er Interviews, um die Würdigkeit der Jugendlichen festzustellen und ihnen dabei zu helfen, von Übertretungen umzukehren.

Diejenigen, die die Interviews durchführen, bringen Zuneigung zum Ausdruck und hören aufmerksam zu. Sie ermuntern die Jugendlichen zum Reden, anstatt die meiste Zeit selbst zu sprechen.

31.1.7.4

Die Häufigkeit der Interviews

Der Bischof führt mit jedem Jungen Mann und jeder Jungen Dame mindestens einmal im Jahr ein Interview. Die 16- und 17-Jährigen interviewt er nach Möglichkeit zweimal im Jahr. Ist dies nicht möglich, beauftragt er einen seiner Ratgeber, einige dieser Interviews zu führen.

Nach dem jährlichen Interview mit dem Bischof hat jeder Junge Mann und jede Junge Dame im Alter von 11 bis 15 Jahren im Laufe des Jahres für gewöhnlich ein Interview mit demjenigen Ratgeber in der Bischofschaft, der für das jeweilige Kollegium des Aaronischen Priestertums oder die jeweilige Klasse der Jungen Damen zuständig ist.

Der Bischof kann die Häufigkeit dieser Interviews anpassen. Dabei geht er inspiriert und umsichtig vor. Einige Jugendliche benötigen vielleicht mehr Aufmerksamkeit, andere hingegen brauchen nicht so oft wie vorgesehen ein Interview; mit jedem muss aber mindestens einmal im Jahr eines geführt werden. Die Größe der Gemeinde und des Gemeindegebiets, Terminpläne und andere Umstände können sich ebenfalls auf die Häufigkeit der Interviews auswirken.

31.1.7.5

Gesprächsthemen

In dem Gespräch soll es hauptsächlich darum gehen, wie sich das Zeugnis des Jugendlichen vom himmlischen Vater, von der Mission und vom Sühnopfer Jesu Christi und vom wiederhergestellten Evangelium entwickelt. Der Bischof und seine Ratgeber betonen, wie wichtig es ist, die Taufbündnisse zu halten. Sie halten die Jugendlichen dazu an, jeden Tag rechtschaffen zu leben und sich so auf das Eingehen und Halten von Tempelbündnissen vorzubereiten. Die Mitglieder der Bischofschaft ermuntern die Jugendlichen, regelmäßig im Stillen und mit ihrer Familie zu beten und sich mit den heiligen Schriften zu befassen. Sie halten die Jugendlichen auch dazu an, ihren Eltern nahe zu bleiben.

Wenn sie über den Gehorsam gegenüber den Geboten sprechen, nutzen der Bischof und seine Ratgeber die Interviewfragen für den Tempelschein mit eingeschränkter Geltung und die Richtlinien und Erläuterungen in der Broschüre Für eine starke Jugend, wie es ihnen angebracht erscheint. Die Führungsverantwortlichen stellen sich bei dem Gespräch auf das Verständnis und die Fragen der Jugendlichen ein. Sie achten darauf, dass Gespräche über sittliche Reinheit weder Neugier noch Experimentierfreude wecken.

Der Bischof und seine Ratgeber können auch diese Themen ansprechen:

Ordinierung im Priestertum. Mit den Jungen Männern besprechen sie die Segnungen und Pflichten eines Trägers des Aaronischen Priestertums (siehe Lehre und Bündnisse 20:46-60; 84:31-48; die letzten Generalkonferenzansprachen zu diesem Thema sowie 10.1.1 und 10.1.2).

Seminar. Sie spornen die Jugendlichen im entsprechenden Alter an, regelmäßig das Seminar zu besuchen, und heben die Segnungen hervor, die sich aus regelmäßiger Teilnahme ergeben.

Missionsdienst. Sie schenken der Vorbereitung der Jungen Männer auf eine Vollzeitmission besondere Aufmerksamkeit (siehe 24.4.2). Die jungen Männer werden angehalten, eine Mission zu erfüllen, und die jungen Frauen, die gerne eine Mission erfüllen möchten, können dafür vorgeschlagen werden (siehe 24.0). Sie sprechen darüber, dass man sich geistig vorbereitet, indem man würdig ist, sich mit dem Evangelium befasst und ein Zeugnis entwickelt. Sie gehen auch darauf ein, dass man sich in körperlicher, mentaler, seelischer und finanzieller Hinsicht vorbereiten muss.

Die Standardfragen für ein Interview mit Anwärtern auf eine Vollzeitmission sind auf ChurchofJesusChrist.org/mss zu finden. Der Bischof bespricht diese Fragen mit den Missionsanwärtern und deren Eltern vor dem Missionsinterview.

Die Mitglieder der Bischofschaft achten bitte darauf, ob Umstände vorliegen, unter denen ein junger Mann ehrenhaft vom Dienst als Vollzeitmissionar freigestellt wird (siehe 24.3.3). Der Bischof bespricht gegebenenfalls mit den Jugendlichen deren Aussichten auf eine Service-Mission (siehe 24.2.2).

Tempel. Die Mitglieder der Bischofschaft achten darauf, dass die Jugendlichen die Segnungen der Tempelbündnisse und der Tempelehe verstehen und auch die Voraussetzungen kennen, unter denen man diese Segnungen erlangt. Wenn sie einen Tempelschein ausstellen oder erneuern wollen, stellen sie die Standardfragen für einen Tempelschein mit eingeschränkter Geltung. Je nach Bedarf passen sie die Fragen an das Alter und die jeweiligen Umstände des Jugendlichen an.

31.1.8

Interviews mit jungen Alleinstehenden

Der Bischof oder ein von ihm beauftragter Ratgeber führt mit jedem jungen Alleinstehenden ein Interview. Diese Interviews werden in der Regel einmal im Jahr geführt. Die Bischofschaft kann die Häufigkeit dieser Interviews allerdings anpassen. Dabei geht sie inspiriert und umsichtig vor.

31.1.9

Interviews mit Personen, die durch Taufe und Konfirmierung wiederaufgenommen werden sollen

Anweisungen für das Interview mit jemandem, dem die Mitgliedschaft entzogen wurde oder der sie hatte streichen lassen und der durch Taufe und Konfirmierung wiederaufgenommen werden möchte, sind unter 32.16.2 zu finden.

31.2

Beratungsgespräche

31.2.1

Allgemeine Richtlinien

Der Pfahlpräsident und der Bischof beraten Mitglieder des Pfahles und der Gemeinde, die nach geistiger Führung trachten, auf denen große persönliche Probleme lasten, die Fragen zur Lehre haben oder die eine schwerwiegende Sünde begangen haben. Pfahlpräsident und Bischof können einige dieser Beratungsgespräche an ihre Ratgeber delegieren, jedoch nicht, wenn ein Mitglied eine schwerwiegende Sünde begangen hat. Wenn es angebracht ist – etwa wenn eine Familie finanzielle Schwierigkeiten hat –, kann der Bischof oder Pfahlpräsident einige dieser Beratungsgespräche an einen Träger des Melchisedekischen Priestertums delegieren, der sich im jeweiligen Fachgebiet gut auskennt. Wenn jemand vom Bischof oder Pfahlpräsidenten beauftragt wird, ein Mitglied zu beraten, erstattet er dem Führer, von dem er beauftragt wurde, regelmäßig Bericht. Außerdem hält er sich an die Schweigepflicht.

Die Mitglieder der Kirche sollen sich unter anderem durch aufrichtiges Beten und Schriftstudium eifrig bemühen, selbst Lösungen und Antworten zu finden. Wenn sie dann noch Hilfe benötigen, sollen sie sich zuerst mit ihrem Bischof beraten. Dieser verweist sie, falls erforderlich, an den Pfahlpräsidenten. Die örtlichen Führungsverantwortlichen sollen den Mitgliedern davon abraten, sich in Privatangelegenheiten telefonisch oder schriftlich an den Hauptsitz der Kirche zu wenden oder dort persönlich vorzusprechen (siehe 38.8.26).

Pfahlpräsident und Bischof haben Anspruch auf die Urteilskraft und die Inspiration, die sie als geistige Berater und zeitliche Ratgeber der Mitglieder, die solche Hilfe brauchen, benötigen. Ehe sie einem Mitglied Rat erteilen, bereiten sie sich geistig vor, indem sie sich um die Fähigkeit bemühen, unterscheiden zu können, sowie um Führung durch den Geist. Diese Führung wird einem zumeist in Form von Eindrücken, Gedanken oder Empfindungen zuteil. Der Geist gibt einem Führer oft ein, sich auf Worte aus den heiligen Schriften und von Propheten der Letzten Tage zu besinnen.

Wenn ein Führer Rat erteilt, soll er häufig die heiligen Schriften und die Worte von Propheten der Kirche verwenden. Diese inspirierten Worte sollen einfühlsam, liebevoll und warmherzig zitiert werden. Sie sollen verwendet werden, um zu inspirieren und Mut zu machen, nicht um Zwang auszuüben oder Angst zu erzeugen.

Der jeweilige Führer muss sich für solche Gespräche genügend Zeit nehmen. Die Mitglieder sollen nicht den Eindruck bekommen, dass er zu beschäftigt sei und ihnen nur ein paar Minuten widmen könne. Gleich zu Beginn des Gesprächs soll er den Mitgliedern auch helfen, sich wohlzufühlen.

Falls der Pfahlpräsident oder Bischof sich nicht vorbereitet fühlt, einem Mitglied Rat zu erteilen, vereinbart er einen neuen Termin. In der Zwischenzeit bemüht er sich um Führung, indem er nachsinnt, betet und gegebenenfalls fastet. Er kann sich auch mit seinem Priestertumsführer beraten.

31.2.2

Geistige Eigenständigkeit

Die Führungsverantwortlichen ermuntern die Mitglieder zu geistiger Eigenständigkeit. Sie vermeiden es, demjenigen, den sie beraten, Entscheidungen abzunehmen. Vielmehr helfen sie ihm, unter Anleitung des Herrn selbst eine Entscheidung zu treffen.

Der Pfahlpräsident oder Bischof vermeidet es auch, demjenigen, den er berät, sofort Lösungen aufzuzeigen. So weit wie möglich hilft er ihm, seine Probleme oder Fragen selbst zu analysieren und Lösungen oder Antworten zu finden, und zwar im Rahmen der Lehren des Evangeliums und des Erlösungsplans. Im Idealfall bringt er den Mitgliedern bei, wie sie selbständig Lösungen, Antworten und Kraft in den heiligen Schriften finden können.

31.2.3

Fragen und zuhören

Wenn der Pfahlpräsident oder Bischof jemanden berät, stellt er Fragen, um sich ein Bild von der Situation des Mitglieds zu machen, er vermeidet es aber, unnötig gründlich nachzuforschen. Die Fragen sollen in der Regel so formuliert werden, dass sie statt einer einfachen Antwort wie Ja oder Nein die Gefühle und Gedanken des Gesprächspartners zutage fördern. Dabei soll größtenteils das Mitglied reden.

Wenn das Mitglied spricht, hört ihm der Pfahlpräsident oder Bischof gut zu und widmet ihm seine ganze Aufmerksamkeit. Zuhören ist entscheidend, wenn man Vertrauen gewinnen will. Wer sich mit Herausforderungen und Problemen auseinandersetzt, braucht oft einen Vertrauten, der ihm zuhört.

31.2.4

Umkehren und der Versuchung widerstehen

Hat ein Mitglied eine schwerwiegende Sünde begangen, hilft ihm der Pfahlpräsident oder Bischof entschieden und liebevoll dabei, umzukehren. Er macht deutlich, was zur Umkehr gehört: Glauben an Jesus Christus üben, ein reuiges Herz und einen zerknirschten Geist haben, die Sünde einsehen und davon lassen, nach Vergebung trachten, Wiedergutmachung leisten und zeigen, dass man wieder fest entschlossen ist, die Gebote zu halten. Wenn es nötig ist, beschränkt er einige der Mitgliedsrechte informell. Er muss wissen, unter welchen Voraussetzungen möglicherweise ein Mitgliedschaftsrat einberufen werden muss und wie man dabei vorgeht (siehe Kapitel 32).

Wenn ein Führer ein Mitglied berät, hilft er ihm, gegen Versuchungen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Wenn ein Mitglied beispielsweise gerade um einen Ehepartner wirbt, Eheprobleme hat, getrennt lebt, geschieden ist oder ein weniger schwerwiegendes Problem im sittlichen Bereich hat, kann es Schutz und Kraft durch Beratung finden, die darauf ausgerichtet ist, sich besser gegen Übertretung zu wappnen. Der präsidierende Beamte braucht nicht zu warten, bis ein Mitglied ihn um Hilfe bittet, sondern kann es zur Beratung zu sich bitten.

31.2.5

Ehe, Scheidung und Trennung

Kein Priestertumsführer darf jemandem raten, wen er heiraten soll. Er darf auch niemandem raten, sich vom Ehepartner scheiden zu lassen. Derartige Entscheidungen müssen vom Betreffenden selbst ausgehen und ihm überlassen bleiben.

Wenn eine Ehe mit einer Scheidung endet oder sich ein Ehepaar trennt, sollten die Betreffenden immer auch Rat von ihren kirchlichen Führern erhalten. Ein Mitgliedschaftsrat mag erforderlich sein, wenn sie in Verbindung mit der Scheidung oder Trennung eine schwerwiegende Sünde begangen haben (siehe Kapitel 32).

Einem Mitglied, das von seinem Ehepartner getrennt lebt oder sich scheiden lässt, wird geraten, mit der Partnersuche zu warten, bis das Scheidungsurteil rechtskräftig ist.

31.2.6

Professionelle Beratung und Therapie

Neben der inspirierten Hilfe vonseiten des Bischofs sowie anderer, die dieser damit beauftragt, profitiert ein Mitglied vielleicht auch von einer fundierten professionellen Beratung, falls eine solche angeboten wird. Beratungen dieser Art oder eine Therapie können dazu beitragen, dass das betreffende Mitglied Erkenntnisse zu seinen Herausforderungen gewinnt und ihnen auf zuträgliche Weise begegnet.

Einen professionellen Berater oder Therapeuten in Anspruch zu nehmen, um mehr Wissen und Fähigkeiten zu erlangen, die zu seelischer Selbständigkeit beitragen, ist kein Zeichen von Schwäche. Vielmehr kann es ein Zeichen von Demut und Stärke sein.

Das betreffende Mitglied soll sorgsam einen seriösen professionellen Berater oder Therapeuten auswählen, der eine entsprechende Zulassung hat. Der Berater oder Therapeut soll die Entscheidungsfreiheit, die Werte und Glaubensansichten dessen, der ihn um Hilfe bittet, respektieren. Die Berücksichtigung dieser Werte ist bei einer professionellen Beratung in ethischer Hinsicht angebracht.

Die Kirche spricht sich gegen eine jede Therapie aus, bei der jemand missbräuchlichen Methoden ausgesetzt ist, darunter die Konversions- oder Reparativtherapie zur Behandlung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität (siehe „Gleichgeschlechtliche Neigungen“ und „Transgender“).

In den Vereinigten Staaten und in Kanada können sich Pfahlpräsident und Bischof beim Familiendienst nach Beratungsangeboten erkundigen, die mit den Evangeliumsgrundsätzen im Einklang stehen. Kontaktangaben:

+1 801 240 1711

+1 800 453 3860, Anschluss 2-1711

FamilyServices.ChurchofJesusChrist.org

In den anderen Gebieten können die Führer bei den Mitarbeitern des Familiendienstes oder beim Leiter für Wohlfahrt und Eigenständigkeit im Gebietsbüro Rat einholen.

Wenn ein Mitglied die professionelle Beratung oder Therapie weder selbst noch über die Versicherung bezahlen kann, hat der Bischof die Möglichkeit, aus dem Fastopfer bei den Zahlungen auszuhelfen (siehe 22.4, wo auf die Grundsätze für die Gewährung von Unterstützung durch die Kirche eingegangen wird).

31.2.7

Priestertumssegen

Der Pfahlpräsident oder Bischof kann dem Mitglied, das er berät, einen Priestertumssegen geben, wenn es das aufrichtig wünscht.

31.3

Schweigepflicht

Jeder Führungsverantwortliche hat für die Dauer der Amtszeit in seiner Berufung und auch danach über alle vertraulichen Angelegenheiten, die in einem Interview oder bei einem Beratungsgespräch zur Sprache gekommen sind, Stillschweigen zu wahren. Ein Bruch der Schweigepflicht kann das Vertrauen, das Zeugnis und den Glauben zerstören. Ein Führer darf vertrauliche Angelegenheiten nicht mit anderen erörtern, auch nicht mit seinen Ratgebern oder seiner Frau, es sei denn, derjenige, mit dem das Interview oder das Beratungsgespräch geführt wurde, stimmt dem zu.

Falls ein Ratgeber in der Bischofschaft oder in der Pfahlpräsidentschaft von einem Problem erfährt, das mit dem Bischof oder dem Pfahlpräsidenten besprochen werden muss, erklärt er dies dem Mitglied und verweist es unverzüglich an den Bischof oder Pfahlpräsidenten.

Zieht jemand in das Gebiet einer anderen Gemeinde oder eines anderen Pfahles um, muss der präsidierende Beamte der bisherigen Einheit den präsidierenden Beamten, der nun für den Betreffenden zuständig ist, unter Umständen über Maßnahmen, die dessen Mitgliedschaft berühren, oder andere Angelegenheiten von größerer Tragweite informieren (siehe auch 32.4.4). Dies wird nicht als Verletzung der Schweigepflicht betrachtet. Der präsidierende Beamte äußert sich jedoch nicht zu bereits bereinigten Sünden.

31.4

Vorsichtsmaßnahmen gegen Missverständnisse

Wenn ein Mitglied der Bischofschaft, der Pfahlpräsidentschaft oder ein anderer beauftragter Führer mit einem Kind, einem Jugendlichen oder einer Frau zusammenkommt, bittet der Betreffende einen Elternteil oder einen anderen Erwachsenen, sich in einem Nebenraum, im Foyer oder im Flur aufzuhalten. Wenn derjenige, der interviewt wird, es wünscht, kann ein weiterer Erwachsener zu dem Interview hinzugebeten werden. Der jeweilige Führer muss jede Situation vermeiden, die missverstanden werden könnte.

31.5

Umgang mit Fällen von Missbrauch oder Misshandlung

Ein Priestertumsführer erfährt während eines Interviews oder Beratungsgesprächs vielleicht davon, dass ein Kind, ein Ehepartner oder jemand anders missbraucht oder misshandelt wurde. Missbrauch und Misshandlung können in keiner Form geduldet werden. Richtlinien dafür, wie Missbrauchs- oder Misshandlungsfälle gemeldet werden und wie man darauf reagiert, sind unter 38.6.2.1 zu finden.

Näheres zur Beratung von Opfern einer Vergewaltigung oder eines sonstigen sexuellen Übergriffs ist unter 38.6.18.2 zu finden.