Handbücher und Berufungen
26. Der Tempelschein


„26. Der Tempelschein“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2020

„26. Der Tempelschein“, Allgemeines Handbuch.

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Ein Bischof interviewt einen Mann

26.

Der Tempelschein

26.0

Einleitung

Es ist ein heiliger Vorzug, das Haus des Herrn zu betreten. Die Führer der Gemeinden und Pfähle spornen alle Mitglieder an, eines gültigen Tempelscheins würdig zu sein und sich einen ausstellen zu lassen, selbst wenn sie nicht in der Nähe eines Tempels wohnen.

Die Führungsverantwortlichen der Kirche setzen alles daran, sicherzustellen, dass jeder, der das Haus des Herrn betritt, dessen würdig ist (siehe Psalm 24:3-5). Bevollmächtigte Priestertumsführer führen Tempelinterviews und stellen den Mitgliedern, die die Interviewfragen richtig und ehrlich beantworten, einen Tempelschein aus (siehe 26.3). Der Herr verheißt, dass seine Gegenwart da sein wird, wenn diejenigen, die sein Haus betreten, rein sind (siehe Lehre und Bündnisse 97:15,16).

Die Mitglieder müssen einen gültigen Tempelschein besitzen, um einen Tempel betreten zu dürfen. Kinder unter 8 Jahren, die sich an ihre Eltern siegeln lassen oder der Siegelung ihrer Geschwister an die Eltern beiwohnen sollen, benötigen keinen Tempelschein (siehe 26.4.4).

Dieses Kapitel enthält Anleitungen für Priestertumsführer, die Tempelscheine ausstellen. Der Bischof berät sich mit seinem Pfahlpräsidenten, wenn er Fragen zum Tempelschein hat, die in diesem Kapitel nicht beantwortet werden. Der Pfahlpräsident kann sich mit Fragen an das Büro der Ersten Präsidentschaft wenden.

26.1

Tempelscheinarten

Mit einem gültigen Tempelschein kann ein Mitglied jeden Tempel betreten. Die Priestertumsführer achten darauf, dass die Mitglieder den unter den gegebenen Umständen richtigen Tempelschein erhalten. Es gibt drei Arten von Tempelscheinen:

  1. Tempelschein für Mitglieder, die das Endowment nicht empfangen haben. Dieser Schein ist für Mitglieder gedacht, die das Endowment nicht empfangen haben und an ihre Eltern gesiegelt werden oder Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene durchführen wollen. Er wird über LCR ausgestellt. Näheres dazu ist in 26.4 zu finden.

  2. Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende). Dieser Schein ist für Mitglieder gedacht, die das Endowment für sich selbst empfangen oder sich an ihren Ehepartner siegeln lassen. Er ist im Tempelscheinbuch 2 enthalten. Der Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende) wird an einen regulären Tempelschein angeheftet, wie Mitglieder ihn erhalten, die das Endowment empfangen haben (siehe Erläuterung unter Punkt 3). Der Tempel behält diesen Schein ein, wenn die heilige Handlung vollzogen wird. Das Mitglied behält den regulären Tempelschein und verwendet ihn, wenn es wieder zum Tempel kommt.

  3. Tempelschein für Mitglieder, die das Endowment empfangen haben. Dieser Schein ist für Mitglieder gedacht, die das Endowment bereits empfangen haben. Er wird über LCR ausgestellt. Er berechtigt das Mitglied zur Teilnahme an allen heiligen Handlungen des Tempels für Verstorbene. Er wird auch verwendet, wenn sich ein Mitglied, das das Endowment empfangen hat, an lebende oder verstorbene Eltern oder Kinder siegeln lässt. Näheres dazu ist in 26.3 zu finden.

26.2

Die Sicherheit der Tempelscheine

26.2.1

Die sichere Verwahrung der Tempelscheine durch Priestertumsführer

Priestertumsführer, die berechtigt sind, ein Tempelscheinbuch in Besitz zu haben, müssen dieses sicher verwahren. Niemand sonst darf darauf Zugriff haben. Wenn die Kirche überarbeitete Tempelscheinbücher herausgibt, werden die veralteten von den Priestertumsführern vernichtet.

Die Priestertumsführer achten auch darauf, dass Unbefugte keinen Zugriff auf Angaben zu den Tempelscheinen in LCR haben.

26.2.2

Verlorengegangene oder gestohlene Tempelscheine

Der Bischof bittet die Mitglieder, ihn so bald wie möglich zu verständigen, wenn sie ihren Tempelschein verloren haben oder wenn er ihnen gestohlen wurde. Er oder ein damit beauftragter Ratgeber oder Sekretär annulliert den Schein in LCR so bald wie möglich. Steht dieses System nicht zur Verfügung, setzt sich der Bischof mit dem Tempelbüro in Verbindung, um den Schein annullieren zu lassen.

Der Bischof oder ein damit beauftragter Ratgeber führt dann mit dem Mitglied ein Tempelinterview. Ist das Mitglied würdig ist, druckt der Bischof oder der beauftragte Ratgeber den Tempelschein entweder noch einmal aus oder stellt einen neuen aus.

26.2.3

Tempelscheininhaber, die die Würdigkeitsmaßstäbe nicht einhalten

Kommt der Bischof zu dem Schluss, dass ein Mitglied, das einen gültigen Tempelschein besitzt, die Würdigkeitsmaßstäbe nicht einhält (siehe 26.3), bittet er es um Rückgabe des Tempelscheins. Er annulliert den Schein in LCR. Steht dieses System nicht zur Verfügung, setzt sich der Bischof mit dem Tempelbüro in Verbindung, um den Schein annullieren zu lassen.

26.3

Allgemeine Richtlinien für das Ausstellen des Tempelscheins

Die bevollmächtigten Priestertumsführer führen Interviews, bevor ein Mitglied einen Tempelschein erhalten kann. Eine Anleitung dazu steht in LCR. Die Priestertumsführer dürfen einen Tempelschein nur dann ausstellen, wenn das Mitglied die Interviewfragen richtig beantwortet.

Das Tempelinterview verschafft dem Mitglied eine Gelegenheit, zu zeigen, dass es ein Zeugnis hat und dass es bestrebt ist, Gottes Gebote zu halten und dessen Propheten zu folgen. Anhand des Interviews bestätigen die Priestertumsführer auch, dass das Mitglied würdig ist. Unter 26.3.3 erfahren Sie Näheres dazu, wie man ein Tempelinterview führt.

In einem Pfahl aktiviert ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder ein Pfahlsekretär den Tempelschein in LCR, nachdem er ausgestellt wurde. In einem Distrikt aktiviert ihn ein Mitglied der Missionspräsidentschaft oder ein Missionssekretär. Ein Tempelschein für Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene wird aktiviert, wenn er von einem Mitglied der Bischofschaft oder vom Zweigpräsidenten ausgedruckt wird. Dies geschieht über LCR.

26.3.1

Tempelinterviews mit Mitgliedern in Gemeinden und Zweigen

In einer Gemeinde führt der Bischof oder ein damit beauftragter Ratgeber das Tempelinterview und stellt denjenigen, die würdig sind, ihren Schein aus. In einem Zweig führt nur der Zweigpräsident Tempelinterviews und stellt Scheine aus.

In einer Gemeinde führt der Bischof persönlich das Interview mit Mitgliedern, die:

  • das Endowment für sich selbst empfangen (siehe 27.1 und 27.2)

  • sich an einen Ehepartner siegeln lassen (siehe 27.3)

Wenn der Bischof nicht abkömmlich ist, kann er in dringenden Fällen einen seiner Ratgeber ermächtigen, diese Interviews zu führen.

In einer großen Gemeinde junger Alleinstehender kann der Bischof erfahrene Ratgeber ermächtigen, diese Interviews zu führen.

Bevor der Bischof in einem dieser Fälle einen Tempelschein ausstellt, sieht er den Mitgliedsschein des Betreffenden durch, um sich zu vergewissern, dass sich darauf kein Vermerk über Beschränkungen der Mitgliedschaft befindet. Bei Mitgliedern, die das Endowment für sich selbst empfangen oder sich an einen Ehepartner siegeln lassen, vergewissert er sich außerdem, dass:

  • Taufe und Konfirmierung des Betreffenden auf dem Mitgliedsschein eingetragen sind

  • der Betreffende, wenn es ein Bruder ist, das Melchisedekische Priestertum empfangen hat

Manchmal ist das Datum einer Taufe, einer Konfirmierung oder einer Ordinierung im Melchisedekischen Priestertum noch nicht eingetragen. In diesem Fall muss geprüft werden, ob die jeweilige heilige Handlung stattgefunden hat, und sie muss dann eingetragen, ratifiziert oder noch einmal vollzogen werden (siehe 38.2.6).

Nachdem ein Angehöriger der Bischofschaft oder der Zweigpräsident das Interview geführt hat, wird das Mitglied – wenn es in einem Pfahl wohnt – von einem Angehörigen der Pfahlpräsidentschaft interviewt. Dieser unterschreibt den Tempelschein, wenn das Mitglied würdig ist. Wohnt das Mitglied in einem Distrikt, führt ein Angehöriger der Missionspräsidentschaft das zweite Interview und unterschreibt den Tempelschein, wenn das Mitglied würdig ist. Ein Distriktspräsident führt nur dann Tempelinterviews, wenn er von der Ersten Präsidentschaft dazu ermächtigt wurde.

Der Pfahl- oder Missionspräsident führt das Interview persönlich mit Mitgliedern, die:

  • das Endowment für sich selbst empfangen

  • sich an einen Ehepartner siegeln lassen

Falls der Pfahlpräsident nicht abkömmlich ist, kann er seine Ratgeber ermächtigen, diese Interviews zu führen.

Ein Missionspräsident kann seine Ratgeber bei Bedarf ermächtigen, diese Interviews zu führen.

In einem Pfahl junger Alleinstehender kann der Pfahlpräsident seine Ratgeber ermächtigen, diese Interviews zu führen.

26.3.2

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Symbol: Richtlinien für Anpassungen
Tempelinterviews mit Mitgliedern in abgelegenen Gebieten

Manche Mitglieder leben so abgeschieden, dass es erhebliche Fahrkosten oder große Schwierigkeiten auslösen würde, mit einem Angehörigen der Pfahl- oder Missionspräsidentschaft zusammenzukommen. In diesem Fall kann ein Tempelpräsident das Tempelinterview führen und den Tempelschein unterschreiben. Vor dem Gespräch hält er Rücksprache mit dem Pfahl- oder Missionspräsidenten. Der Bischof, ein bevollmächtigter Ratgeber oder der Zweigpräsident muss das Mitglied bereits interviewt und den Tempelschein unterschrieben haben.

Diese Richtlinie gilt auch für Mitglieder im Militär, die sich in einem entlegenen Gebiet befinden. Sie müssen zuerst vom Bischof ihrer Heimatgemeinde oder von dem für ihren Standort zuständigen Bischof interviewt worden sein.

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Jugendliche vor dem Tempel

26.3.3

Wie man ein Tempelinterview führt

Der Tempel ist das Haus des Herrn. Es ist ein heiliger Vorzug, in den Tempel zu gehen und dort an heiligen Handlungen teilzunehmen. Dieser Vorzug ist denen vorbehalten, die – wie von bevollmächtigten Priestertumsführern festgestellt – geistig vorbereitet und bestrebt sind, nach den Maßstäben des Herrn zu leben.

Um diese Feststellung treffen zu können, führen die Priestertumsführer mit dem Mitglied ein Interview und verwenden dabei die nachstehenden Fragen. Die Führungsverantwortlichen dürfen keine Bedingungen hinzufügen oder weglassen. Sie können die Fragen jedoch an das Alter und die Lebensumstände des Mitglieds anpassen.

Manchmal hat ein Mitglied bei einem Tempelinterview Fragen. Der Priestertumsführer kann dann wesentliche Evangeliumsgrundsätze erläutern. Bei Bedarf kann er den Mitgliedern auch helfen, die Fragen für den Tempelschein richtig zu verstehen. Dabei darf er aber nicht seine persönlichen Ansichten und Vorlieben oder seine Auslegungen von Lehren oder Richtlinien der Kirche zum Ausdruck bringen.

Das Tempelinterview soll nicht in Eile durchgeführt werden und soll in vertraulichem Rahmen stattfinden. Der Interviewte kann jedoch den Ehepartner, Vater, Mutter oder einen weiteren Erwachsenen hinzubitten.

26.3.3.1

Fragen für das Tempelinterview

  1. Haben Sie festen Glauben an Gott, den ewigen Vater, an seinen Sohn, Jesus Christus, und an den Heiligen Geist, und haben Sie diesbezüglich ein Zeugnis?

  2. Haben Sie ein Zeugnis vom Sühnopfer Jesu Christi und von seiner Rolle als Ihrem Erretter und Erlöser?

  3. Haben Sie ein Zeugnis von der Wiederherstellung des Evangeliums Jesu Christi?

  4. Erkennen Sie den Präsidenten der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage als den Propheten, Seher und Offenbarer und als den einzigen Menschen auf der Erde an, der befugt ist, alle Schlüssel des Priestertums auszuüben?

    Erkennen Sie die Mitglieder der Ersten Präsidentschaft und des Kollegiums der Zwölf Apostel als Propheten, Seher und Offenbarer an?

    Erkennen Sie die übrigen Generalautoritäten und die örtlichen Führungsverantwortlichen der Kirche an?

  5. Der Herr hat gesagt, dass „alles in Reinlichkeit“ vor ihm geschehen soll (Lehre und Bündnisse 42:41).

    Bemühen Sie sich in Ihren Gedanken und Ihrem Verhalten um sittliche Reinheit?

    Beachten Sie das Gesetz der Keuschheit?

  6. Halten Sie sich im privaten Umfeld und in der Öffentlichkeit im Umgang mit Angehörigen und anderen Menschen an die Lehren der Kirche Jesu Christi?

  7. Unterstützen oder verbreiten Sie irgendwelche Ansichten, Verhaltensweisen oder Lehren, die denen der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage entgegenstehen?

  8. Sind Sie bestrebt, zuhause wie in der Kirche den Sabbat heiligzuhalten, die für Sie vorgesehenen Versammlungen zu besuchen, sich auf das Abendmahl vorzubereiten und würdig daran teilzunehmen und in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Geboten des Evangeliums zu leben?

  9. Sind Sie bestrebt, bei allem, was Sie tun, ehrlich zu sein?

  10. Zahlen Sie den vollen Zehnten?

    Bei neuen Mitgliedern, die einen Tempelschein haben möchten, um an Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene teilzunehmen: Sind Sie bereit, das Gebot zu befolgen, den Zehnten zu zahlen?

  11. Verstehen Sie das Wort der Weisheit und beachten Sie es?

  12. Haben Sie finanzielle oder sonstige Verpflichtungen gegenüber einem früheren Ehepartner oder Kindern?

    Falls ja, sind Sie mit diesen Verpflichtungen auf dem Laufenden?

  13. Halten Sie die Bündnisse, die Sie im Tempel eingegangen sind, und tragen Sie das Garment so, wie es Ihnen beim Endowment erklärt worden ist? (Lesen Sie jedem Mitglied die nachstehende Erklärung zum Tragen des Garments vor.)

  14. Gibt es in Ihrem Leben schwere Sünden, die im Rahmen der Umkehr mit einem Priestertumsführer bereinigt werden müssen?

  15. Halten Sie sich selbst für würdig, in das Haus des Herrn zu gehen und dort an den heiligen Handlungen teilzunehmen?

26.3.3.2

Das Tragen des Garments

Das Garment erinnert ständig an die Bündnisse, die man im Tempel geschlossen hat, und wenn es das ganze Leben lang richtig getragen wird, bietet es Schutz vor Versuchungen und dem Bösen. Das Garment wird unter der Oberbekleidung getragen. Es soll nicht für Betätigungen abgelegt werden, die man durchaus auch mit dem Garment verrichten kann, und darf nicht abgeändert werden, um es verschiedenen Kleidungsstilen anzupassen. Mitglieder, die das Endowment empfangen haben, sollen sich vom Heiligen Geist leiten lassen, wenn sie Fragen zum Tragen des Garments haben.

Es ist ein heiliger Vorzug, das Garment zu tragen, und ein äußeres Zeichen der inneren Verpflichtung, dem Erretter Jesus Christus zu folgen.

Wenn Mitglieder Fragen zum Tragen des Garments haben, verweisen Sie sie auf 38.5.5.

26.3.3.3

Weitere Anweisungen

Der Priestertumsführer weist das Mitglied darauf hin, dass es seinen Tempelschein sicher verwahren muss. Er darf nie verliehen werden, und es ist dem Priestertumsführer, der ihn ausgestellt hat, sofort zu melden, falls der Schein verlorengeht oder gestohlen wird.

26.4

Das Ausstellen eines Tempelscheins für Mitglieder, die das Endowment nicht empfangen haben

26.4.1

Allgemeine Richtlinien

In einer Gemeinde führt der Bischof oder ein damit beauftragter Ratgeber das Interview für einen Tempelschein, wenn das betreffende Mitglied das Endowment nicht empfangen hat. In einem Zweig führt nur der Zweigpräsident Tempelinterviews. Der jeweilige Führer hält sich dabei an die Richtlinien in 26.3. Ist das Mitglied würdig, stellt er einen Tempelschein aus.

Der Tempelschein wird folgenden Mitgliedern ausgestellt, die das Endowment nicht empfangen haben:

  • Mitgliedern ab 11 Jahren, die sich für Verstorbene taufen und konfirmieren lassen möchten (Junge Damen und ordinierte Junge Männer können im Januar des Jahres, in dem sie 12 werden, einen Tempelschein bekommen)

  • Mitgliedern von 8 bis 20 Jahren, die sich an ihre Eltern siegeln lassen möchten; Kinder unter 8 Jahren benötigen keinen Tempelschein, um sich an ihre Eltern siegeln zu lassen (siehe 26.4.4)

  • Mitgliedern von 8 bis 20 Jahren, die der Siegelung ihrer lebenden Geschwister, Stiefgeschwister oder Halbgeschwister an die Eltern beiwohnen möchten

Mitglieder, die bereits das Endowment empfangen haben, erhalten keinen in diesem Abschnitt erläuterten Tempelschein.

Ein männliches Mitglied, das alt genug ist, das Priestertum zu tragen, muss zu einem Amt im Priestertum ordiniert werden, bevor ihm ein Tempelschein ausgestellt werden kann.

Für den Tempelschein führt ein Angehöriger der Bischofschaft oder der Zweigpräsident mit dem betreffenden Mitglied unter vier Augen ein Tempelinterview. Der Interviewte kann jedoch Vater, Mutter oder einen weiteren Erwachsenen hinzubitten.

26.4.2

Der Tempelschein für Neugetaufte

Der Bischof führt mit neuen Mitgliedern, die im entsprechenden Alter sind, ein Interview, damit diese einen Tempelschein für Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene erhalten können. Dieses Interview findet bald nach der Konfirmierung des jeweiligen Mitglieds statt, normalerweise innerhalb einer Woche (siehe 26.4.1). Mit Brüdern kann dieses Interview im Rahmen des Interviews für die Übertragung des Aaronischen Priestertums geführt werden. Männliche Mitglieder müssen zu einem Amt im Priestertum ordiniert werden, bevor sie einen Tempelschein erhalten können.

Ein würdiges erwachsenes Mitglied kann das Endowment für sich selbst ein volles Jahr nach seiner Konfirmierung und Bestätigung als Mitglied der Kirche empfangen (siehe 27.2.1.1).

26.4.3

Der Tempelschein für die Teilnahme an Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene

Ein Tempelschein, der für die Teilnahme an Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene ausgestellt wurde, darf nur für diesen Zweck verwendet werden. Dieser Schein wird über LCR ausgedruckt und muss lediglich von dem jeweiligen Mitglied sowie von einem Mitglied der Bischofschaft oder vom Zweigpräsidenten unterschrieben werden.

Näheres dazu, wie man Termine für Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene vereinbart, ist in 28.2.1 zu finden.

26.4.4

Der Tempelschein für die Siegelung lebender Kinder an die Eltern

Mitglieder von 8 bis 20 Jahren, die das Endowment nicht empfangen haben und an einer Siegelung teilnehmen möchten, erhalten einen Tempelschein:

  • um sich an ihre Eltern siegeln zu lassen

  • um der Siegelung ihrer lebenden Geschwister, Stiefgeschwister oder Halbgeschwister an die Eltern beizuwohnen

Wer sich einen Tempelschein für die Teilnahme an einer Siegelung ausstellen lassen möchte, wird von einem Mitglied der Bischofschaft oder vom Zweigpräsidenten interviewt. Er wird außerdem von einem Mitglied der Pfahl- oder Missionspräsidentschaft interviewt.

Das Mitglied der Bischofschaft oder der Zweigpräsident druckt den Tempelschein über LCR aus. Für Siegelungen kann der Tempelschein einzelnen Kindern oder auch einer Gruppe von mehreren Kindern aus derselben Familie ausgestellt werden. Auf diesem Tempelschein kann auch aufgeführt werden, welche Kinder gesiegelt werden und welche lediglich zuschauen.

Kinder unter 8 Jahren benötigen keinen Tempelschein, um sich an ihre Eltern siegeln zu lassen. Sie brauchen auch keinen Tempelschein, um der Siegelung ihrer Geschwister, Stiefgeschwister oder Halbgeschwister an die Eltern beiwohnen zu dürfen.

Mitglieder ab 21 Jahren können sich nur dann an ihre Eltern siegeln lassen oder einer Siegelung beiwohnen, wenn sie 1.) das Endowment haben und 2.) einen gültigen Tempelschein besitzen.

In 27.4.4 und 38.4.2 sind weitere Richtlinien zum Zuschauen bei Siegelungen und zur Siegelung an die Eltern zu finden.

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Jugendliche mit Tempelschein vor dem Tempel

26.5

Das Ausstellen eines Tempelscheins in Sonderfällen

26.5.1

Mitglieder, die das Endowment für sich selbst empfangen

Anweisungen, wie man jemandem einen Tempelschein ausstellt, der das Endowment für sich selbst empfangen möchte, stehen im Tempelscheinbuch 2. Ein würdiges Mitglied, das für sich selbst das Endowment empfangen möchte, kann dieses erhalten, wenn sämtliche der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • es ist mindestens 18 Jahre alt

  • es hat die Schulausbildung abgeschlossen oder beendet

  • seit seiner Konfirmierung ist mindestens ein Jahr verstrichen

  • es verspürt den Wunsch, Tempelbündnisse einzugehen und sie sein Leben lang zu halten

Wenn es sich um einen Mann handelt, muss dieser zusätzlich das Melchisedekische Priestertum tragen, um das Endowment empfangen zu können. Genaueres darüber, wie Mitglieder sich darauf vorbereiten, das Endowment für sich selbst zu empfangen, ist 25.2.8 zu entnehmen. Näheres dazu, wer das Endowment empfangen darf, steht in 27.2.1.

26.5.2

Neugetaufte

Ein würdiges erwachsenes Mitglied kann das Endowment für sich selbst ein volles Jahr nach seiner Konfirmierung und Bestätigung als Mitglied der Kirche empfangen (siehe 27.2.1.1). Die Priestertumsführer achten darauf, dass das Datum des Endowments mindestens ein volles Jahr nach dem der Konfirmierung liegt und nicht nach dem der Taufe. Nur die Erste Präsidentschaft kann eine Ausnahme genehmigen.

Neue Mitglieder sollen, wenn sie würdig sind, einen Tempelschein für die Teilnahme an Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene erhalten (siehe 26.4.2).

26.5.3

Junge Missionare, die von einer Mission fern der Heimat zurückkehren

Ehe junge Missionare oder Missionarinnen, die fern der Heimat Dienst geleistet haben, ihre Mission abschließen, führt der Missionspräsident mit ihnen ein Tempelinterview. Wenn sie würdig sind, stellt er ihnen einen Tempelschein aus. Der Missionspräsident datiert und aktiviert den Tempelschein so, dass er drei Monate nach Rückkehr des Missionars oder der Missionarin in die Heimat abläuft.

Der Bischof führt gegen Ablauf der dreimonatigen Frist mit den zurückgekehrten Missionaren und Missionarinnen ein Interview für einen neuen Tempelschein. Wenn der Bischof nicht abkömmlich ist, kann er in dringenden Fällen einen seiner Ratgeber ermächtigen, diese Interviews zu führen.

In einer großen Gemeinde junger Alleinstehender kann der Bischof erfahrene Ratgeber ermächtigen, diese Interviews zu führen.

Die zurückgekehrten Missionare und Missionarinnen kommen dann mit einem Angehörigen ihrer Pfahlpräsidentschaft zu einem Tempelinterview zusammen.

Bei diesen Interviews gehen der Bischof und der Angehörige der Pfahlpräsidentschaft auch Ratschläge durch, die im Entlassungsgespräch des Missionars oder der Missionarin festgehalten wurden (siehe 24.8.2). Sie sprechen über die Fortschritte des Betreffenden, sein Wohlbefinden und seine derzeitige Berufung. Außerdem ermuntern sie ihn, sein Leben lang auf dem Weg des geistigen Fortschritts und des Dienens zu bleiben.

Hat der oder die Zurückgekehrte keine Berufung, sorgen der Bischof und der Pfahlpräsident dafür, dass eine ausgesprochen wird. Zurückgekehrte Missionare und Missionarinnen können als Verordnungsarbeiter und -arbeiterinnen oder ehrenamtliche Helfer und Helferinnen im Tempel vorgeschlagen werden, wenn einer in der Nähe liegt (siehe 25.5).

26.5.4

Mitglieder, die weniger als ein Jahr zur selben Gemeinde gehört haben

Hat ein Mitglied nicht wenigstens ein Jahr lang ohne Unterbrechung im Einzugsgebiet derselben Gemeinde gewohnt, sieht der Bischof dessen Mitgliedsschein durch, um sich zu vergewissern, dass sich darauf kein Vermerk über Beschränkungen der Mitgliedschaft befindet.

Der Bischof oder ein beauftragter Ratgeber kontaktiert den vorherigen Bischof, ehe er ein Tempelinterview führt. Erfährt ein Ratgeber, dass vertrauliche Angaben vorliegen, beendet er das Gespräch und teilt seinem Bischof mit, dass dieser vor dem Interview den vorherigen Bischof kontaktieren soll.

26.5.5

Nach Scheidung, Trennung oder Annullierung

Mitunter hat der Bischof oder der Pfahlpräsident das Gefühl, dass er ein Mitglied interviewen sollte, das geschieden wurde, offiziell in Trennung lebt oder dessen Ehe annulliert wurde, seit es zuletzt einen Tempelschein erhalten hat. Bei diesem Gespräch bemüht er sich, das Mitglied geistig zu stärken, und vergewissert sich, dass es nach wie vor tempelwürdig ist.

26.5.6

Wenn nahe Verwandte eines Mitglieds die Kirche öffentlich bekämpfen oder einer abtrünnigen Gruppe angehören

Der Bischof und seine Ratgeber müssen einfühlsam sein, wenn sie einem Mitglied einen Tempelschein ausstellen, bei dem nahe Verwandte die Kirche öffentlich bekämpfen oder einer abtrünnigen Gruppe angehören. Mitglieder, die in einer solchen Lage sind, dürfen nicht das Gefühl bekommen, sie könnten wegen ihrer familiären Verhältnisse keinen Tempelschein erhalten. Sie sollten vielmehr ermuntert werden, zu ihren engen Verwandten eine liebevolle Beziehung zu pflegen. Diesen Mitgliedern kann ein Tempelschein ausgestellt werden, wenn sie sämtliche Interviewfragen richtig und ehrlich beantworten.

26.5.7

Wenn sich ein Mitglied als Transgender bezeichnet

Wenn sich ein würdiges Mitglied als Transgender bezeichnet, aber weder eine medizinische oder chirurgische Geschlechtsumwandlung noch die soziale Transition zum anderen Geschlecht beabsichtigt, darf es einen Tempelschein erhalten und die heiligen Handlungen des Tempels empfangen.

Dabei gilt das Geschlecht, das der oder die Betreffende bei der Geburt hatte. Deshalb dürfen die folgenden Mitglieder keinen Tempelschein erhalten, auch nicht einen für Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene:

  • Mitglieder, die einen medizinischen oder chirurgischen Eingriff haben vornehmen lassen, um zum anderen Geschlecht überzuwechseln

  • Mitglieder, die die soziale Transition zum anderen Geschlecht als dem bei der Geburt vorhandenen vollzogen haben

Der Pfahlpräsident berät sich mit der Gebietspräsidentschaft, wie er im Einzelfall einfühlsam und mit christlicher Liebe vorgehen kann (siehe 38.6.23 und 38.7.7).

26.5.8

Wenn ein Mitglied eine schwerwiegende Sünde begangen hat

Ein Mitglied, das eine schwerwiegende Sünde begangen hat, darf keinen Tempelschein erhalten, ehe es Umkehr geübt hat (siehe 32.6). Wie viel Zeit zwischen der Sünde und dem Ausstellen des Tempelscheins verstreichen muss, bleibt der Entscheidung des Bischofs und des Pfahlpräsidenten überlassen. Sie muss jedoch ausreichen, um feststellen zu können, ob das Mitglied aufrichtig Umkehr geübt hat.

26.5.9

Wenn ein Mitglied nach Entzug oder Streichung der Mitgliedschaft durch Taufe und Konfirmierung wiederaufgenommen wurde

26.5.9.1

Mitglieder, die das Endowment zuvor noch nicht empfangen hatten

Nachdem ein Mitglied, das das Endowment noch nicht empfangen hatte, durch Taufe und Konfirmierung wiederaufgenommen wurde, kann der Bischof mit ihm das Interview für einen Tempelschein für Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene führen (siehe 26.4.2). Dieses Interview findet normalerweise innerhalb einer Woche nach der Konfirmierung des Mitglieds statt. Männliche Mitglieder müssen zu einem Amt im Priestertum ordiniert werden, bevor sie einen Tempelschein erhalten können.

Ein Tempelschein für das Endowment für sich selbst darf einem solchen Mitglied erst ein volles Jahr nach dem Datum, an dem es durch Taufe und Konfirmierung in die Kirche wiederaufgenommen wurde, ausgestellt werden.

26.5.9.2

Mitglieder, die das Endowment zuvor bereits empfangen hatten

Ein Mitglied, das das Endowment zuvor bereits empfangen hatte, darf keinen der verschiedenen Tempelscheine erhalten, ehe seine Tempelsegnungen durch eine heilige Handlung, nämlich die Wiederherstellung der Segnungen, wiederhergestellt wurden (siehe 32.17.2). Wurden die Segnungen wiederhergestellt, kann ihm ein Tempelschein für Mitglieder, die das Endowment empfangen haben, ausgestellt werden.