„26. Der Tempelschein“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2025
„26. Der Tempelschein“, Allgemeines Handbuch
26.
Der Tempelschein
26.0
Einleitung
Es ist ein heiliger Vorzug, das Haus des Herrn zu betreten. Die Führer der Gemeinden und Pfähle spornen alle Mitglieder an, eines gültigen Tempelscheins würdig zu sein und sich einen ausstellen zu lassen, selbst wenn sie nicht in der Nähe eines Tempels wohnen.
Die Führungsverantwortlichen der Kirche setzen alles daran, sicherzustellen, dass jeder, der das Haus des Herrn betritt, dessen würdig ist (siehe Psalm 24:3-5). Bevollmächtigte Priestertumsführer führen Tempelinterviews und stellen den Mitgliedern, die die Interviewfragen richtig und ehrlich beantworten, einen Tempelschein aus (siehe 26.3). Der Herr verheißt, dass seine Gegenwart da sein wird, wenn diejenigen, die sein Haus betreten, rein sind (siehe Lehre und Bündnisse 97:15,16).
Mitglieder ab 8 Jahren müssen einen gültigen Tempelschein besitzen, um einen Tempel betreten zu dürfen. Um einen Tempelschein erhalten zu können, müssen sie getauft und konfirmiert sein.
Kinder unter 8 Jahren, die sich an ihre Eltern siegeln lassen oder der Siegelung ihrer Geschwister an die Eltern beiwohnen sollen, benötigen keinen Tempelschein (siehe 27.4.1 und 27.4.5). Ihre Eltern überprüfen ihre Angaben jedoch unter „Vorbereitung auf Verordnungen“ in LCR (siehe 27.1.2).
Dieses Kapitel enthält Anleitungen für Priestertumsführer, die Tempelscheine ausstellen. Der Bischof berät sich mit seinem Pfahlpräsidenten, wenn er Fragen zum Tempelschein hat, die in diesem Kapitel nicht beantwortet werden. Der Pfahlpräsident kann sich mit Fragen an das Büro der Ersten Präsidentschaft wenden.
26.1
Tempelscheinarten
Mit einem gültigen Tempelschein kann ein Mitglied jeden Tempel betreten. Die Priestertumsführer achten darauf, dass die Mitglieder den unter den gegebenen Umständen richtigen Tempelschein erhalten. Es gibt drei Arten von Tempelscheinen:
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Tempelschein für Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene. Dieser Schein ist für Mitglieder gedacht, die das Endowment noch nicht empfangen haben und Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene durchführen wollen. Er wird dem Mitglied über LCR ausgestellt. Das Mitglied kann zwischen einem Schein in ausgedruckter Form und einem digitalen Schein auswählen.
Näheres dazu ist in 26.3.1 zu finden.
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Tempelschein für Mitglieder, die das Endowment empfangen haben. Dieser Schein ist für Mitglieder gedacht, die das Endowment bereits empfangen haben. Er berechtigt ein Mitglied, das das Endowment empfangen hat, zur Teilnahme an allen heiligen Handlungen des Tempels für Verstorbene. Er wird dem Mitglied über LCR ausgestellt. Das Mitglied kann zwischen einem Schein in ausgedruckter Form und einem digitalen Schein auswählen.
Näheres dazu ist in 26.3.2 zu finden.
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Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende). Dieser Schein ist für Mitglieder gedacht, die das Endowment für sich selbst empfangen oder sich an einen Ehepartner, ihre Eltern oder Kinder siegeln lassen. Er wird unter „Vorbereitung auf Verordnungen“ in LCR digital ausgestellt. Priestertumsführer reichen unter „Vorbereitung auf Verordnungen“ den ausgefüllten Tempelschein bei dem Tempel ein, wo die heilige Handlung stattfinden wird.
Um den Tempel betreten zu dürfen, muss ein Mitglied, das am Ende des Jahres, in dem die heilige Handlung vollzogen wird, mindestens 12 Jahre alt ist, zusätzlich zum Schein für heilige Handlungen (Lebende) eine der anderen beiden Arten von Tempelscheinen besitzen. Bei Bedarf können Priestertumsführer einen dieser Scheine und den Schein für heilige Handlungen (Lebende) im selben Interview ausstellen. Näheres dazu ist in 26.3.3 zu finden.
Näheres zu den heiligen Handlungen des Tempels für Lebende ist in Kapitel 27 zu finden.
26.2
Die Sicherheit der Tempelscheine
26.2.1
Die sichere Verwahrung der Tempelscheine durch Priestertumsführer
Priestertumsführer, die berechtigt sind, ein Tempelscheinbuch in Besitz zu haben, müssen dieses sicher verwahren. Niemand sonst darf darauf Zugriff haben. Wenn die Kirche überarbeitete Tempelscheinbücher herausgibt, werden die veralteten von den Priestertumsführern vernichtet.
Die Priestertumsführer achten auch darauf, dass Unbefugte keinen Zugriff auf Angaben zu den Tempelscheinen in LCR haben.
26.2.2
Verlorengegangene oder gestohlene Tempelscheine
Der Bischof bittet die Mitglieder, ihn so bald wie möglich zu verständigen, wenn sie ihren Tempelschein verloren haben oder wenn er ihnen gestohlen wurde. Wenn das Mitglied noch würdig ist, meldet sich der Bischof oder ein damit beauftragter Ratgeber oder Sekretär bei LCR an und druckt den Tempelschein erneut aus. Der neue Tempelschein läuft am selben Tag ab wie der ursprüngliche.
Manchmal hält ein Mitglied, dessen Tempelschein verlorengegangen ist oder gestohlen wurde, die Würdigkeitsmaßstäbe nicht mehr ein. In diesem Fall annulliert der Bischof den Tempelschein umgehend (siehe 26.2.3).
26.2.3
Tempelscheininhaber, die die Würdigkeitsmaßstäbe nicht einhalten
Kommt der Bischof zu dem Schluss, dass ein Mitglied, das einen gültigen Tempelschein besitzt, die Würdigkeitsmaßstäbe nicht einhält (siehe 26.3), annulliert er den Schein in LCR. Steht dieses System nicht zur Verfügung, setzt sich der Bischof mit dem Tempelbüro in Verbindung, um den Schein annullieren zu lassen. Hat das Mitglied einen Tempelschein in ausgedruckter Form, bittet der Bischof es um dessen Rückgabe.
26.3
Allgemeine Richtlinien für das Ausstellen des Tempelscheins
Die bevollmächtigten Priestertumsführer führen Interviews, bevor ein Mitglied einen Tempelschein erhalten kann. Eine Anleitung dazu steht in LCR. Die Priestertumsführer dürfen einen Tempelschein nur dann ausstellen, wenn das Mitglied die Interviewfragen richtig beantwortet.
Das Tempelinterview verschafft dem Mitglied eine Gelegenheit, zu zeigen, dass es ein Zeugnis hat und dass es bestrebt ist, Gottes Gebote zu halten und dessen Propheten zu folgen. Anhand des Interviews bestätigen die Priestertumsführer auch, dass das Mitglied würdig ist.
Näheres dazu, wie man ein Tempelinterview führt, ist in 26.4 zu finden.
26.3.1
Das Ausstellen eines Tempelscheins für die Teilnahme an Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene
Der Tempelschein für Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene berechtigt ein Mitglied, an Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene teilzunehmen. Er wird Mitgliedern ausgestellt, die sich haben taufen und konfirmieren lassen und das Endowment noch nicht empfangen haben.
Mitgliedern, die das Endowment bereits empfangen haben, wird kein Tempelschein für Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene ausgestellt.
Mitglieder können diese Tempelscheine bereits ab dem Januar des Jahres erhalten, in dem sie 12 werden. Männliche Mitglieder müssen zu einem Amt im Priestertum ordiniert werden, bevor sie einen Tempelschein erhalten können.
In einer Gemeinde führt der Bischof oder ein damit beauftragter Ratgeber mit dem jeweiligen Mitglied, das das Endowment noch nicht empfangen hat, das Interview für einen Tempelschein für Taufen und Konfirmierung für Verstorbene. In einem Zweig führt nur der Zweigpräsident Tempelinterviews. (Ausnahmen sind in 23.6.1 zu finden.)
Der Führungsverantwortliche, der das Interview führt, hält sich an die Richtlinien in 26.4. Das Tempelinterview soll nicht in Eile durchgeführt werden und soll in vertraulichem Rahmen stattfinden. Der Interviewte kann jedoch seinen Vater, seine Mutter oder einen weiteren Erwachsenen hinzubitten.
Der Führungsverantwortliche stellt über LCR einen Tempelschein aus, wenn das Mitglied würdig ist. Dieser Tempelschein muss lediglich von dem jeweiligen Mitglied sowie von einem Mitglied der Bischofschaft oder vom Zweigpräsidenten unterschrieben werden.
Ein Tempelschein für Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene wird von einem Mitglied der Bischofschaft oder vom Zweigpräsidenten in LCR aktiviert.
Näheres zum Ausstellen eines Tempelscheins für Mitglieder, die sich darauf vorbereiten, das Endowment zu empfangen oder sich an einen Ehepartner, die Eltern oder Kinder siegeln zu lassen, ist in 26.3.3 zu finden.
26.3.2
Das Ausstellen eines Tempelscheins für Mitglieder, die das Endowment empfangen haben
Ein Tempelschein für Mitglieder, die das Endowment empfangen haben, berechtigt zur Teilnahme an allen heiligen Handlungen des Tempels für Verstorbene. Er wird Mitgliedern ausgestellt, die das Endowment bereits empfangen haben. (Näheres zu Mitgliedern, die das Endowment für sich selbst empfangen, ist in 26.3.3 zu finden.)
In einer Gemeinde führt der Bischof oder ein damit beauftragter Ratgeber Tempelinterviews und stellt Tempelscheine aus. In einem Zweig führt nur der Zweigpräsident Tempelinterviews und stellt Scheine aus.
Der Führungsverantwortliche, der das Interview führt, hält sich an die Richtlinien in 26.4. Das Tempelinterview soll nicht in Eile durchgeführt werden und soll in vertraulichem Rahmen stattfinden. Der Interviewte kann jedoch den Ehepartner, Vater, Mutter oder einen weiteren Erwachsenen hinzubitten.
Der Führungsverantwortliche stellt über LCR einen Tempelschein aus, wenn das Mitglied würdig ist.
Nachdem ein Angehöriger der Bischofschaft oder der Zweigpräsident das Interview geführt hat, wird das Mitglied – wenn es in einem Pfahl wohnt – von einem Angehörigen der Pfahlpräsidentschaft interviewt. Dieser unterschreibt den Tempelschein, wenn das Mitglied würdig ist. Wohnt das Mitglied in einem Distrikt, führt ein Angehöriger der Missionspräsidentschaft das zweite Interview und unterschreibt den Tempelschein, wenn das Mitglied würdig ist. Ein Distriktspräsident führt nur dann Tempelinterviews, wenn er von der Ersten Präsidentschaft dazu ermächtigt wurde.
In einem Pfahl aktiviert ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder ein Pfahlsekretär den Tempelschein in LCR. In einem Distrikt aktiviert ihn ein Mitglied der Missionspräsidentschaft oder ein Missionssekretär.
Näheres zum Ausstellen eines Tempelscheins für Mitglieder, die sich auf das Endowment oder die Siegelung an einen Ehepartner, die Eltern oder Kinder vorbereiten, ist in 26.3.3 zu finden.
26.3.3
Das Ausstellen eines Tempelscheins für heilige Handlungen (Lebende)
Ein Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende) wird ausgestellt, wenn ein Mitglied sich darauf vorbereitet:
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das Endowment für sich selbst zu empfangen (siehe 27.2)
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sich an einen Ehepartner siegeln zu lassen (siehe 27.3)
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sich an seine Eltern siegeln zu lassen (siehe 27.4)
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seine Kinder an sich siegeln zu lassen (siehe 27.4)
Um den Tempel betreten zu dürfen, muss ein Mitglied, das am Ende des Jahres, in dem die heilige Handlung vollzogen wird, mindestens 12 Jahre alt ist, entweder einen Tempelschein für Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene haben oder einen Tempelschein für Mitglieder, die das Endowment empfangen haben. Bei Bedarf können Priestertumsführer einen dieser Scheine und den Schein für heilige Handlungen (Lebende) im selben Interview ausstellen.
Der Bischof oder Zweigpräsident und der Pfahlpräsident führen persönlich das Interview mit einem Mitglied, das sich darauf vorbereitet, heilige Handlungen des Tempels zu empfangen.
Wenn der Bischof oder Pfahlpräsident nicht verfügbar ist, kann er in dringenden Fällen einen seiner Ratgeber ermächtigen, diese Interviews zu führen. In einem Zweig darf nur der Zweigpräsident diese Interviews führen.
In einer großen Gemeinde und einem Pfahl für junge Alleinstehende kann der Bischof bzw. der Pfahlpräsident erfahrene Ratgeber ermächtigen, diese Interviews zu führen.
In einem Distrikt führt der Missionspräsident oder ein damit beauftragter Ratgeber diese Interviews. Der Distriktspräsident führt diese Interviews nur dann, wenn die Erste Präsidentschaft ihn ermächtigt hat, Tempelscheine auszustellen.
Der Führungsverantwortliche, der das Interview führt, hält sich an die Richtlinien in 26.4. Das Tempelinterview soll nicht in Eile durchgeführt werden und soll in vertraulichem Rahmen stattfinden. Der Interviewte kann jedoch den Ehepartner, Vater, Mutter oder einen weiteren Erwachsenen hinzubitten.
Bevor der Bischof oder Zweigpräsident einen Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende) ausstellt, sieht er den Mitgliedsschein des Betreffenden durch, um sich zu vergewissern, dass sich darauf kein Vermerk über Beschränkungen der Mitgliedschaft befindet. Außerdem überprüft er unter „Vorbereitung auf Verordnungen“ in LCR die Angaben zu dem Mitglied. Er unterschreibt den Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende) digital, wenn das Mitglied würdig und bereit ist, heilige Handlungen des Tempels zu empfangen. Anschließend reicht er ihn unter „Vorbereitung auf Verordnungen“ in LCR beim Pfahl- oder Missionspräsidenten ein.
Der Pfahlpräsident oder ein Mitglied der Missionspräsidentschaft führt dann ein Interview mit dem Mitglied. Er unterschreibt den Tempelschein digital, wenn das Mitglied würdig und bereit ist, heilige Handlungen des Tempels zu empfangen. Anschließend reicht er sie unter „Vorbereitung auf Verordnungen“ in LCR beim Tempel ein. Bei Bedarf unterschreibt er auch den Tempelschein für Mitglieder, die das Endowment empfangen haben (siehe 26.3.2).
Näheres zu Mitgliedern, die sich darauf vorbereiten, heiligen Handlungen des Tempels zu empfangen, ist unter 7.1.1 und 27.1.2 zu finden.
Näheres zu Mitgliedern, die sich darauf vorbereiten, das Endowment zu empfangen, ist unter 27.2 zu finden.
Näheres zu Mitgliedern, die sich auf die Siegelung an einen Ehepartner vorbereiten, ist unter 27.3 zu finden.
Näheres zu Mitgliedern, die sich auf die Siegelung an die Eltern vorbereiten, ist unter 27.4 zu finden.
In 27.4.5 und 38.4.2 sind weitere Richtlinien zum Zuschauen bei Siegelungen und zur Siegelung an die Eltern zu finden.
26.3.4
Das Ausstellen eines Tempelscheins für Mitglieder in abgelegenen Gebieten
Manche Mitglieder leben so abgeschieden, dass es erhebliche Reisekosten oder große Schwierigkeiten auslösen würde, mit einem Angehörigen der Pfahl- oder Missionspräsidentschaft zusammenzukommen. In diesen Fällen kann ein Mitglied der Pfahl- oder Missionspräsidentschaft eine virtuelle Zusammenkunft mit dem Mitglied abhalten, um ein Tempelinterview zu führen (siehe 31.4).
Der Führungsverantwortliche stellt den Tempelschein aus, wenn das Mitglied würdig ist. Wenn das Mitglied um einen Tempelschein in ausgedruckter Form bittet, druckt ein Mitglied der Bischofschaft oder der Zweigpräsident den Schein für das Mitglied aus.
Diese Richtlinie gilt auch für Mitglieder im Militär, die sich in einem entlegenen Gebiet befinden.
26.4
Wie man ein Tempelinterview führt
Der Tempel ist das Haus des Herrn. Es ist ein heiliger Vorzug, in den Tempel zu gehen und dort an heiligen Handlungen teilzunehmen. Dieser Vorzug ist denen vorbehalten, die – wie von bevollmächtigten Priestertumsführern festgestellt – geistig vorbereitet und bestrebt sind, nach den Maßstäben des Herrn zu leben.
Um diese Feststellung treffen zu können, führen die Priestertumsführer mit dem Mitglied ein Interview und verwenden dabei die nachstehenden Fragen. Die Führungsverantwortlichen dürfen keine Bedingungen hinzufügen oder weglassen. Sie können die Fragen jedoch an das Alter und die Lebensumstände des Mitglieds anpassen.
Manchmal hat ein Mitglied bei einem Tempelinterview Fragen. Der Priestertumsführer kann dann wesentliche Evangeliumsgrundsätze erläutern. Bei Bedarf kann er den Mitgliedern auch helfen, die Fragen für den Tempelschein richtig zu verstehen. Dabei darf er aber nicht seine persönlichen Ansichten und Vorlieben oder seine Auslegungen von Lehren oder Richtlinien der Kirche zum Ausdruck bringen.
Das Tempelinterview soll nicht in Eile durchgeführt werden und soll in vertraulichem Rahmen stattfinden. Der Interviewte kann jedoch den Ehepartner, Vater, Mutter oder einen weiteren Erwachsenen hinzubitten.
26.4.1
Fragen für das Tempelinterview
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Haben Sie festen Glauben an Gott, den ewigen Vater, an seinen Sohn, Jesus Christus, und an den Heiligen Geist, und haben Sie diesbezüglich ein Zeugnis?
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Haben Sie ein Zeugnis vom Sühnopfer Jesu Christi und von seiner Rolle als Ihrem Erretter und Erlöser?
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Haben Sie ein Zeugnis von der Wiederherstellung des Evangeliums Jesu Christi?
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Erkennen Sie den Präsidenten der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage als den Propheten, Seher und Offenbarer und als den einzigen Menschen auf der Erde an, der befugt ist, alle Schlüssel des Priestertums auszuüben?
Erkennen Sie die Mitglieder der Ersten Präsidentschaft und des Kollegiums der Zwölf Apostel als Propheten, Seher und Offenbarer an?
Erkennen Sie die übrigen Generalautoritäten und die örtlichen Führungsverantwortlichen der Kirche an?
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Der Herr hat gesagt, dass „alles in Reinlichkeit“ vor ihm geschehen soll (Lehre und Bündnisse 42:41).
Bemühen Sie sich in Ihren Gedanken und Ihrem Verhalten um sittliche Reinheit?
Beachten Sie das Gesetz der Keuschheit?
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Halten Sie sich im privaten Umfeld und in der Öffentlichkeit im Umgang mit Angehörigen und anderen Menschen an die Lehren der Kirche Jesu Christi?
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Unterstützen oder verbreiten Sie irgendwelche Ansichten, Verhaltensweisen oder Lehren, die denen der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage entgegenstehen?
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Sind Sie bestrebt, zuhause wie in der Kirche den Sabbat heiligzuhalten, die für Sie vorgesehenen Versammlungen zu besuchen, sich auf das Abendmahl vorzubereiten und würdig daran teilzunehmen und in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Geboten des Evangeliums zu leben?
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Sind Sie bestrebt, bei allem, was Sie tun, ehrlich zu sein?
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Zahlen Sie den vollen Zehnten?
Bei neuen Mitgliedern, die einen Tempelschein haben möchten, um an Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene teilzunehmen: Sind Sie bereit, das Gebot zu befolgen, den Zehnten zu zahlen?
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Verstehen Sie das Wort der Weisheit und beachten Sie es?
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(Diese Frage wird ausgelassen, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher interviewt wird.) Haben Sie finanzielle oder sonstige Verpflichtungen gegenüber einem früheren Ehepartner oder Kindern?
Falls ja, sind Sie mit diesen Verpflichtungen auf dem Laufenden?
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(Diese Frage wird ausgelassen, wenn ein Mitglied interviewt wird, das das Endowment noch nicht empfangen hat.) Halten Sie die Bündnisse, die Sie im Tempel eingegangen sind?
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(Diese Frage wird ausgelassen, wenn ein Mitglied interviewt wird, das das Endowment noch nicht empfangen hat.) Halten Sie Ihren heiligen Vorzug in Ehren, das Garment so zu tragen, wie es bei den Vorverordnungen erklärt wird? (Lesen Sie jedem Mitglied die nachstehende Erklärung zum Tragen des Garments vor.)
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Gibt es in Ihrem Leben schwere Sünden, die im Rahmen der Umkehr mit einem Priestertumsführer bereinigt werden müssen?
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Halten Sie sich selbst für würdig, in das Haus des Herrn zu gehen und dort an den heiligen Handlungen teilzunehmen?
26.4.2
Das Tragen des Garments
Die Erste Präsidentschaft hat zum Tragen des Garments folgenden Hinweis gegeben:
„Das Garment des heiligen Priestertums erinnert uns ständig an den Vorhang im Tempel, und dieser Vorhang ist ein Symbol für Jesus Christus. Wenn Sie Ihr Garment anlegen, legen Sie ein heiliges Symbol für Jesus Christus an. Das Tragen des Garments ist ein äußeres Zeichen Ihrer inneren Verpflichtung, Jesus Christus nachzufolgen. Das Garment erinnert Sie außerdem ständig an die Bündnisse, die Sie im Tempel geschlossen haben. Tragen Sie das Garment Ihr Leben lang Tag und Nacht. Wenn es für Betätigungen abgelegt werden muss, die man nicht durchaus auch mit dem Garment verrichten kann, legen Sie es danach bitte so bald wie möglich wieder an. Wenn Sie Ihre Bündnisse halten – darunter der heilige Vorzug, das Garment so zu tragen, wie es bei den Vorverordnungen erklärt wird –, haben Sie vermehrt Zugang zu der Barmherzigkeit, dem Schutz, der Kraft und der Macht des Erretters.“
Wenn Mitglieder Fragen zum Tragen des Garments haben, verweisen Sie sie auf 38.5.
26.4.3
Weitere Anweisungen
Der Priestertumsführer weist das Mitglied darauf hin, dass es seinen Tempelschein sicher verwahren muss. Er darf nie verliehen werden, und es ist dem Priestertumsführer, der ihn ausgestellt hat, sofort zu melden, falls der Schein verlorengeht oder gestohlen wird.
26.5
Das Ausstellen eines Tempelscheins in Sonderfällen
26.5.1
Neugetaufte
Der Bischof führt ein Interview mit neuen Mitgliedern, die alt genug sind, um einen Tempelschein für Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene erhalten zu können (siehe 26.3.1). Er führt dieses Interview kurz nach der Konfirmierung des jeweiligen Mitglieds, normalerweise innerhalb einer Woche. Mit Brüdern kann dieses Interview im Rahmen des Interviews für die Übertragung des Aaronischen Priestertums geführt werden. Der Bischof oder Zweigpräsident kann einen seiner Ratgeber beauftragen, dieses Interview zu führen. Männliche Mitglieder müssen zu einem Amt im Priestertum ordiniert werden, bevor sie einen Tempelschein erhalten können.
In dem Interview kann der Bischof dem neuen Mitglied anbieten, über den Assistenten für Namen der Familie den Namen eines verstorbenen Angehörigen auszudrucken, für den das neue Mitglied heilige Handlungen des Tempels durchführen kann (siehe „Assistent für Namen der Familie“ in 25.4.1).
Ein würdiges erwachsenes Mitglied kann das Endowment für sich selbst ein volles Jahr nach seiner Konfirmierung und Bestätigung als Mitglied der Kirche empfangen (siehe 27.2.1.1). Die Priestertumsführer achten darauf, dass das Datum des Endowments mindestens ein volles Jahr nach dem der Konfirmierung liegt und nicht nach dem der Taufe. Nur die Erste Präsidentschaft kann eine Ausnahme genehmigen.
26.5.2
Junge Missionare, die von einer Mission fern der Heimat zurückkehren
Ehe junge Missionare oder Missionarinnen, die fern der Heimat Dienst geleistet haben, ihre Mission abschließen, führt der Missionspräsident mit ihnen ein Tempelinterview. Wenn sie würdig sind, stellt er ihnen einen Tempelschein aus. Der Missionspräsident datiert und aktiviert den Tempelschein so, dass er drei Monate nach Rückkehr des Missionars oder der Missionarin in die Heimat abläuft.
Der Bischof führt gegen Ablauf der dreimonatigen Frist mit den zurückgekehrten Missionaren und Missionarinnen ein Interview für einen neuen Tempelschein. Wenn der Bischof nicht abkömmlich ist, kann er in dringenden Fällen einen seiner Ratgeber ermächtigen, diese Interviews zu führen.
In einer großen Gemeinde junger Alleinstehender kann der Bischof erfahrene Ratgeber ermächtigen, diese Interviews zu führen.
Die zurückgekehrten Missionare und Missionarinnen kommen dann mit einem Angehörigen ihrer Pfahlpräsidentschaft zu einem Tempelinterview zusammen.
Bei diesen Interviews gehen der Bischof und der Angehörige der Pfahlpräsidentschaft auch Ratschläge durch, die im Entlassungsgespräch des Missionars oder der Missionarin festgehalten wurden (siehe 24.8.2). Sie sprechen über die Fortschritte des Betreffenden, sein Wohlbefinden und seine derzeitige Berufung. Außerdem ermuntern sie ihn, sein Leben lang auf dem Weg des geistigen Fortschritts und des Dienens zu bleiben.
Hat der oder die Zurückgekehrte keine Berufung, sorgen der Bischof und der Pfahlpräsident dafür, dass eine ausgesprochen wird. Zurückgekehrte Missionarinnen und Missionare können als Tempelarbeiterinnen und -arbeiter vorgeschlagen werden, wenn ein Tempel in der Nähe liegt (siehe 25.5).
26.5.3
Mitglieder, die weniger als ein Jahr zur selben Gemeinde gehört haben
Hat ein Mitglied nicht wenigstens ein Jahr lang ohne Unterbrechung im Einzugsgebiet derselben Gemeinde gewohnt, sieht der Bischof dessen Mitgliedsschein durch, um sich zu vergewissern, dass sich darauf kein Vermerk über Beschränkungen der Mitgliedschaft befindet.
Der Bischof oder ein beauftragter Ratgeber kontaktiert den vorherigen Bischof, ehe er ein Tempelinterview führt. Erfährt ein Ratgeber, dass vertrauliche Angaben vorliegen, beendet er das Gespräch und teilt seinem Bischof mit, dass dieser vor dem Interview den vorherigen Bischof kontaktieren soll.
26.5.4
Nach Scheidung, Trennung oder Annullierung
Mitunter hat der Bischof oder der Pfahlpräsident das Gefühl, dass er ein Mitglied interviewen sollte, das geschieden wurde, offiziell in Trennung lebt oder dessen Ehe annulliert wurde, seit es zuletzt einen Tempelschein erhalten hat. Bei diesem Gespräch bemüht er sich, das Mitglied geistig zu stärken, und vergewissert sich, dass es nach wie vor tempelwürdig ist.
26.5.5
Wenn nahe Verwandte eines Mitglieds die Kirche öffentlich bekämpfen oder einer abtrünnigen Gruppe angehören
Der Bischof und seine Ratgeber müssen einfühlsam sein, wenn sie einem Mitglied einen Tempelschein ausstellen, bei dem nahe Verwandte die Kirche öffentlich bekämpfen oder einer abtrünnigen Gruppe angehören. Mitglieder, die in einer solchen Lage sind, dürfen nicht das Gefühl bekommen, sie könnten wegen ihrer familiären Verhältnisse keinen Tempelschein erhalten. Sie sollten vielmehr ermuntert werden, zu ihren engen Verwandten eine liebevolle Beziehung zu pflegen. Diesen Mitgliedern kann ein Tempelschein ausgestellt werden, wenn sie sämtliche Interviewfragen richtig und ehrlich beantworten.
26.5.6
Menschen, die sich als Transgender bezeichnen
Bei den Tempelverordnungen gilt das Geschlecht, das der oder die Betreffende bei der Geburt hatte. Würdige Mitglieder, die sich nicht operativ, anderweitig medizinisch oder sozial von ihrem ursprünglichen Geschlecht abkehren, dürfen einen Tempelschein erhalten und die heiligen Handlungen des Tempels empfangen. (Was soziale Transition ist, wird in 38.6.23 erklärt.)
Mitglieder, die Schritte zur Abkehr von ihrem ursprünglichen Geschlecht unternommen haben und dann zu ihrem ursprünglichen Geschlecht zurückwechseln und würdig sind und den festen Vorsatz haben, Gottes Gebote zu halten, dürfen einen Tempelschein erhalten und die heiligen Handlungen des Tempels empfangen.
Der Bischof berät sich mit dem Pfahlpräsidenten, wie er einfühlsam und mit christlicher Liebe auf die individuellen Umstände eingehen kann. Der Pfahl- und der Missionspräsident holen bei der Gebietspräsidentschaft Rat ein.
Näheres dazu ist in 38.6.23 zu finden.
26.5.7
Wenn ein Mitglied eine schwerwiegende Sünde begangen hat
Ein Mitglied, das eine schwerwiegende Sünde begangen hat, darf keinen Tempelschein erhalten, ehe es Umkehr geübt hat (siehe 32.6). Wie viel Zeit zwischen der Sünde und dem Ausstellen des Tempelscheins verstreichen muss, bleibt der Entscheidung des Bischofs und des Pfahlpräsidenten überlassen. Sie muss jedoch ausreichen, um feststellen zu können, ob das Mitglied aufrichtig Umkehr geübt hat.
26.5.8
Wenn ein Mitglied nach Entzug oder Streichung der Mitgliedschaft durch Taufe und Konfirmierung wiederaufgenommen wurde
26.5.8.1
Mitglieder, die das Endowment zuvor noch nicht empfangen hatten
Nachdem ein Mitglied, das das Endowment noch nicht empfangen hatte, durch Taufe und Konfirmierung wiederaufgenommen wurde, kann der Bischof mit ihm das Interview für einen Tempelschein für Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene führen (siehe 26.4.2). Dieses Interview findet normalerweise innerhalb einer Woche nach der Konfirmierung des Mitglieds statt. Männliche Mitglieder müssen zu einem Amt im Priestertum ordiniert werden, bevor sie einen Tempelschein erhalten können.
Ein Tempelschein für das Endowment für sich selbst darf einem solchen Mitglied erst ein volles Jahr nach dem Datum, an dem es durch Taufe und Konfirmierung in die Kirche wiederaufgenommen wurde, ausgestellt werden.
26.5.8.2
Mitglieder, die das Endowment zuvor bereits empfangen hatten
Ein Mitglied, das das Endowment zuvor bereits empfangen hatte, darf keinen der verschiedenen Tempelscheine erhalten, ehe seine Tempelsegnungen durch eine heilige Handlung, nämlich die Wiederherstellung der Segnungen, wiederhergestellt wurden (siehe 32.17.2). Wurden die Segnungen wiederhergestellt, kann ihm ein Tempelschein für Mitglieder, die das Endowment empfangen haben, ausgestellt werden.