Die Führungsbeamten des Pfahls und der Gemeinde haben die Pflicht, die Mittel der Kirche so zu verwenden, wie der Herr es vorgibt. Die Kirche hat Finanzrichtlinien,
-bestimmungen und -verfahren eingeführt, die diesen Zwecken dienen:
Durch die Buchprüfung wird festgestellt, ob in einem Pfahl oder einer Gemeinde die genehmigten Richtlinien, Bestimmungen und Verfahren eingehalten werden. Eine Buchprüfung kann Anhaltspunkte dafür geben, dass ein Priestertumsführer oder Sekretär sich nicht an alle Richtlinien, Bestimmungen oder Verfahren hält.
Ein bei der Buchprüfung festgestellter Mangel ist ein Hinweis darauf, dass jemand im Bereich Finanzen eine Richtlinie, eine Bestimmung oder ein Verfahren der Kirche nicht beachtet hat. Wenn eine Buchprüfungsfrage mit „Nein“ beantwortet wird, zeigt dies einen Mangel an.Wird bei der Buchprüfung ein Mangel festgestellt, lassen sich Schulungsgelegenheiten erkennen, die, wenn das Pfahl-Buchprüfungskomitee in geeigneter Weise darauf eingeht, dazu beitragen:
Bei der Prüfung festgestellte Mängel sind innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeitstermin der Buchprüfung zu beheben.Ein bei der Buchprüfung festgestellter Mangel ist behoben, wenn sich das Pfahl-Buchprüfungskomitee sicher ist, dass:
Ein bei der Buchprüfung festgestellter Mangel ist endgültig behoben, wenn er nicht wieder auftritt. Bei der Vorbereitung auf anstehende Buchprüfungen verschafft sich das Pfahl-Buchprüfungskomitee einen Überblick darüber, welche Mängel früher in den einzelnen Einheiten festgestellt wurden. Wenn ein Mangel erneut auftritt, ergreift das Komitee geeignete Maßnahmen.
Der Vorsitzende des Pfahl-Buchprüfungskomitees hält die Behebung der festgestellten Mängel fest oder meldet sie. Wenn ein Mangel behoben ist, öffnet der Vorsitzende das System zur Buchprüfung in den örtlichen Einheiten (Local Unit Financial Auditing System = LUFAS), sieht sich die Ergebnisse der Buchprüfung für die Einheit an und gibt das Datum, an dem der Mangel behoben wurde, in das dafür vorgesehene Feld ein.Wenn der Vorsitzende des Pfahl-Buchprüfungskomitees keinen Zugriff auf LUFAS hat, kann er dem stellvertretenden Gebiets-Buchprüfer direkt mitteilen, dass der Mangel behoben wurde.