Eine Vollmachtslinie des Melchisedekischen Priestertums kann für folgende Personen beantragt werden:
Eine Priestertumsvollmachtslinie kann für niemanden beantragt werden, dem die Mitgliedschaft entzogen wurde.
Eine Priestertumsvollmachtslinie richtet sich nach dem Amt im Priestertum, das der Amtierende zum Zeitpunkt der Ordinierung innehatte. Wenn beispielsweise ein Vater, der Ältester ist, seinen Sohn zum Amt eines Ältesten ordiniert, wird die Vollmachtslinie des Sohnes über die Ordinierung des Vaters zum Ältesten zurückverfolgt. Wenn der Vater zu der Zeit, da er seinen Sohn ordiniert, Hoher Priester ist, wird die Vollmachtslinie des Sohnes über die Ordinierung des Vaters zum Hohen Priester zurückverfolgt.
Man kann zwar einen Priestertumsträger, der Siebziger ist, in seiner Vollmachtslinie haben, doch für dieses Amt wird keine separate Vollmachtslinie angegeben. Ordinierte Bischöfe und Patriarchen verfolgen ihre Priestertumsvollmachtslinie über die Ordinierung zum Hohen Priester zurück. Für Ämter im Aaronischen Priestertum werden keine Priestertumsvollmachtslinien aufgezeichnet.
Aufgrund fehlender oder lückenhafter Angaben sind nicht alle Priestertumsvollmachtslinien vollständig. Das macht die Ordinierung eines Mitglieds im Priestertum jedoch nicht ungültig, solange sie mit der richtigen Vollmacht genehmigt und in den offiziellen Unterlagen der Kirche verzeichnet wurde.
Träger des Melchisedekischen Priestertums können ihre Priestertumsvollmachtslinie bequem in der App Tools für Mitglieder einsehen:
Sie kann auch über die Kachel auf dem Startbildschirm oder über die Suche in der App aufgerufen werden.
Anforderung einer Priestertumsvollmachtslinie per E-Mail: