„Der Bischof beaufsichtigt die Übertragung des Aaronischen Priestertums und die Ordinierung zu den Ämtern Diakon, Lehrer oder Priester.“ (Handbuch 2: Die Kirche führen und verwalten [2010], 20.7.) Der Bischof oder ein beauftragter Ratgeber führt mit jedem Bruder, der zum Diakon oder zum Lehrer ordiniert werden soll, ein Interview, in dem er feststellt, ob dieser würdig ist. Der Bischof führt das Interview mit jedem Bruder, der zum Priester ordiniert werden soll. Ehe ein Mitglied der Bischofschaft mit einem Jungen Mann ein Interview bezüglich einer Priestertumsordinierung führt, holt es die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten ein.Wenn der Betreffende in dem Interview für würdig befunden wird, unterschreibt der Bruder, der das Interview führt, das Formular für die Aufzeichnung der Ordinierung im Aaronischen Priestertum. In der Abendmahlsversammlung legt der Bischof oder einer seiner Ratgeber dann den Mitgliedern den Betreffenden zur Bestätigung vor.„Der Bischof (oder der von ihm Beauftragte) kann den Betreffenden zum Diakon, Lehrer oder Priester ordinieren. Nur Priester und Träger des Melchisedekischen Priestertums dürfen Sprecher sein oder im Kreis stehen.“ (Handbuch 2, 20.7.1.)Nach einer Ordinierung im Aaronischen Priestertum vergewissert sich der Gemeindesekretär, dass die Aufzeichnung der Ordinierung im Aaronischen Priestertum vollständig ausgefüllt ist, und erfasst diese im System. Der Gemeindesekretär bereitet außerdem die Bescheinigung der Ordinierung vor. Der Bischof unterschreibt die Bescheinigung, und er oder der Gemeindesekretär händigt sie dem Mitglied aus.
Hinweis: Eine Ordinierung im Aaronischen Priestertum kann auch im Mitgliederprofil unter der Registerkarte Heilige Handlungen erfasst werden sowie über die Maßnahmen- und Interviewliste.