„Der Pfahlpräsident und der Bischof stellen sicher, dass alle Gelder der Kirche ordnungsgemäß gehandhabt und verbucht werden, wie es in den geltenden Anweisungen für die Finanzen vorgeschrieben ist. In den folgenden [Absätzen aus dem Handbuch der Kirche] werden allgemeine Grundsätze dargelegt.“ (Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2020, 34.6, ChurchofJesusChrist.org.)„Der Herr hat dem Bischof die heilige Verantwortung auferlegt, den Zehnten und die sonstigen Spenden der Heiligen entgegenzunehmen und darüber Rechenschaft abzulegen (siehe Lehre und Bündnisse 42:30‑33,119). Nur der Bischof und seine Ratgeber dürfen den Zehnten und die sonstigen Spenden entgegennehmen. Unter keinen Umständen dürfen ihre Frau oder sonstige Angehörige, ein Sekretär oder ein anderes Gemeindemitglied diese Zuwendungen entgegennehmen. Die einzige Ausnahme ist, wenn Träger des Aaronischen Priestertums beauftragt werden, das Fastopfer einzusammeln (siehe [Allgemeines Handbuch,] 34.4.2.)Die Mitglieder der Gemeinde überreichen die Spenden in einem zugeklebten Umschlag einem Mitglied der Bischofschaft, und zwar zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Formular ‚Zehnter und sonstige Spenden‘. Die Mitglieder sollen ihre Spenden nicht unbeaufsichtigt lassen und sie beispielsweise nie in einem Spendenkasten deponieren oder sie unter der Tür zum Büro des Bischofs hindurchschieben.Schecks sollen auf die Gemeinde und nicht auf den Bischof oder die Kirche ausgestellt sein. In Einheiten, in denen die Mitglieder Einzahlungen bargeldlos vornehmen können (etwa per Überweisung oder Dauerauftrag), werden die Gelder gemäß den Anweisungen vom Hauptsitz der Kirche oder vom zuständigen Gebietsbüro auf das Konto der Einheit eingezahlt.Nur der Pfahlpräsident oder einer seiner Ratgeber darf Gelder für den Pfahl in Empfang nehmen. Er verwahrt die Gelder, bis sie registriert sind und von einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft und einem Sekretär für die Einzahlung vorbereitet werden“ (Allgemeines Handbuch, 34.6.1).