„Niemand, der an einem Mitgliedschaftsrat teilnimmt, darf davon eine Ton- oder Bildaufnahme oder eine schriftliche Aufzeichnung anfertigen. Für den ‚Bericht über einen Mitgliedschaftsrat‘ kann sich ein Sekretär Notizen machen. Diese Notizen dürfen jedoch nicht wörtlich wiedergeben, was gesagt wurde. Nachdem der Bericht erstellt wurde, vernichtet der Sekretär unverzüglich sämtliche Notizen.“ (Allgemeines Handbuch, 32.10.3.)
„Nach jedem Mitgliedschaftsrat reicht der Bischof oder Pfahlpräsident unverzüglich über LCR einen ‚Bericht über einen Mitgliedschaftsrat‘ ein. Er kann den Sekretär bitten, das Formular anzulegen. Er sorgt dafür, dass vor Ort kein Ausdruck und keine Datei mit diesem Bericht aufbewahrt werden. Er sorgt auch dafür, dass alle zwecks Erstellung des Berichts angefertigten Notizen unverzüglich vernichtet werden.“ (Allgemeines Handbuch, 32.14.1.)