„Zur Zeit nehmen ein paar Pfähle der Kirche am Pilotprogramm teil. Ihr Pfahl wird benachrichtigt, sobald das Pilotprogramm in Ihrem Gebiet zur Verfügung steht.“
Ein Tempelschein mit eingeschränkter Geltung wird für Mitglieder ausgestellt, die das Endowment noch nicht empfangen haben und sich für Verstorbene taufen lassen oder an einer Siegelung für Lebende teilnehmen oder ihr beiwohnen. Es gibt dafür nun jeweils einen eigenen Tempelschein, der elektronisch über die Hilfsmittel für Führungsbeamte und Sekretäre ausgefüllt und ausgestellt wird. Die Fragen für das Interview sowie Richtlinien finden Sie auf den Seiten zum Tempelschein mit eingeschränkter Geltung in den Hilfsmitteln für Führungsbeamte und Sekretäre sowie in Abschnitt 3, „Tempel und Eheschließung“, in Handbuch 1: Pfahlpräsident und Bischof (2010).
Hinweis: Die Option Mitglieder steht nur Bischofschaften, Zweigpräsidenten, Sekretären und Führungssekretären zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen zu Richtlinien haben, klicken Sie bitte auf den Link Anweisungen zum Ausstellen eines Tempelscheins mit eingeschränkter Geltung (für Taufen). Dieser befindet sich ebenfalls auf der Seite mit den Angaben zum Mitglied.
Hinweis: Wenn die Größe des ausgedruckten Tempelscheins nicht den erforderlichen Maßen entspricht (also größer oder kleiner ist), wiederholen Sie die Schritte zur Druckereinrichtung in Schritt 10. Wenn der Tempelschein danach immer noch nicht richtig gedruckt wird, können Sie unter Papierformat & Ausgabe im Menü Drucken den Maßstab ändern.
Online ausgestellte Tempelscheine mit eingeschränkter Geltung werden im System „Hilfsmittel für Führungsbeamte und Sekretäre“ storniert oder als verloren gegangen oder gestohlen gemeldet. Tempelscheine aus Tempelscheinbüchern werden nach dem gegenwärtig gültigen Verfahren storniert.
Hinweis: Ein Tempelschein, der storniert oder als verloren gegangen oder gestohlen gemeldet wurde, kann nicht reaktiviert werden. Es muss dann ein neuer Tempelschein ausgestellt werden. Rufen Sie dazu die Seite Tempelschein für Taufen auf.Zurück zum Seitenanfang
Einen Bericht zum Tempelscheinstatus finden Sie auf der Hauptseite Tempelschein mit eingeschränkter Geltung (für Taufen) oder im Register Berichte im Untermenü der Hilfsmittel für Führungsbeamte und Sekretäre.
Wenn Sie beim Ausstellen eines Tempelscheins mit eingeschränkter Geltung auf Probleme stoßen, wenden Sie sich bitte an das Global Service Center. Unter Kontaktangaben können Sie Ihr Land auswählen. Daraufhin erscheint eine Seite mit Telefonnummern.Zurück zum Seitenanfang