Aus Handbuch 1: Pfahlpräsident und Bischof (2010), 13.6.2, „Eingetragene Mitglieder“ auf LDS.org:„Für die Statistik und die Berichtsführung gelten die folgenden Personen als eingetragenes Mitglied; für jede davon muss es einen Mitgliedsschein geben:
Wenn ein Mitgliedsschein für einen Bekehrten angelegt werden soll, erhält der Gemeindesekretär von den Vollzeitmissionaren das Formular für Taufe und Konfirmierung mit den Angaben zu den heiligen Handlungen. Der Mitgliedsschein soll innerhalb von 48 Stunden nach der Konfirmierung angelegt werden. Nachdem der Mitgliedsschein angelegt wurde, druckt der Sekretär zwei Exemplare der Zusammenfassung der Verordnungen für Einzelne aus. Er gibt dem Bekehrten ein Exemplar zur Durchsicht. Das andere Exemplar wird den Vollzeitmissionaren gegeben und vom Missionsbüro verwendet, um zu überprüfen, ob der Mitgliedsschein angelegt wurde.Hilfsmittel für Führungsbeamte und Sekretäre (LCR) – Navigation für GemeindesekretäreKlicken Sie auf den Link Mitgliedsschein anlegen im Register „Mitglieder“ oder klicken Sie hier , um zur Seite „Mitgliedsschein anlegen“ in LCR zu gelangen. Sie können auch die Worte Mitgliedsschein anlegen in das Suchfeld eingeben.