Schritt für Schritt

Einen Mitgliedsschein anlegen

Richtlinien und Grundsätze

Aus Handbuch 1: Pfahlpräsident und Bischof (2010), 13.6.2, „Eingetragene Mitglieder“ auf LDS.org:„Für die Statistik und die Berichtsführung gelten die folgenden Personen als eingetragenes Mitglied; für jede davon muss es einen Mitgliedsschein geben:

  1. diejenigen, die sich haben taufen und konfirmieren lassen
  2. Kinder unter neun Jahren, die gesegnet wurden, sich aber nicht haben taufen lassen
  3. diejenigen, die aufgrund einer geistigen Behinderung für ihr Handeln nicht verantwortlich gemacht werden können – unabhängig vom Alter
  4. nicht gesegnete Kinder unter acht Jahren, sofern a) mindestens ein Eltern- oder Großelternteil Mitglied der Kirche ist und b) beide Eltern eingewilligt haben, dass ein Mitgliedsschein angelegt wird; das gilt auch für Kinder von Neubekehrten (wenn ein Elternteil kein Sorgerecht für das Kind hat, ist die Erlaubnis desjenigen Elternteils ausreichend, der das Sorgerecht hat)“

Wenn ein Mitgliedsschein für einen Bekehrten angelegt werden soll, erhält der Gemeindesekretär von den Vollzeitmissionaren das Formular für Taufe und Konfirmierung mit den Angaben zu den heiligen Handlungen. Der Mitgliedsschein soll innerhalb von 48 Stunden nach der Konfirmierung angelegt werden. Nachdem der Mitgliedsschein angelegt wurde, druckt der Sekretär zwei Exemplare der Zusammenfassung der Verordnungen für Einzelne aus. Er gibt dem Bekehrten ein Exemplar zur Durchsicht. Das andere Exemplar wird den Vollzeitmissionaren gegeben und vom Missionsbüro verwendet, um zu überprüfen, ob der Mitgliedsschein angelegt wurde.Hilfsmittel für Führungsbeamte und Sekretäre (LCR) – Navigation für GemeindesekretäreKlicken Sie auf den Link Mitgliedsschein anlegen im Register „Mitglieder“ oder klicken Sie hier , um zur Seite „Mitgliedsschein anlegen“ in LCR zu gelangen. Sie können auch die Worte Mitgliedsschein anlegen in das Suchfeld eingeben.

Zuletzt aktualisiert am 24 Mai 2023