Der Mitgliedsschein von jemandem, dessen Verhalten eine Gefahr für andere oder die Kirche war, kann mit einem Vermerk versehen werden. So ein Vermerk hilft dem Bischof, die Mitglieder und andere vor so jemandem zu schützen. Wenn ein Bischof einen Mitgliedsschein mit einem Vermerk erhält, befolgt er die in dem Vermerk enthaltenen Anweisungen. (Näheres dazu, wann ein Mitgliedsschein mit einem Vermerk versehen wird, finden Sie in Handbuch 1: Pfahlpräsident und Bischof [2010], 6.13.4.)Der Vermerk erscheint in:
In der Mitteilung über den Vermerk wird der Bischof angewiesen, den Bericht über vertrauliche Angaben zu Mitgliedern in den Hilfsmitteln für Führungsbeamte und Sekretäre auf LDS.org aufzurufen, wo er das Skript zum Vermerk einsehen kann, in dem die für das Mitglied geltenden Einschränkungen aufgeführt sind. Der Bischof und der Pfahlpräsident können diesen Bericht jederzeit einsehen, um die Liste der Mitglieder in ihrer Einheit durchzugehen, in deren Mitgliedsschein eine vertrauliche Maßnahme, etwa in Form eines Vermerks, eingetragen ist.
Hinweis: Besprechen Sie das, was im Skript steht, nur mit dem Pfahlpräsidenten!