Heilige Schriften
Levitikus 20


Kapitel 20

Für folgende Fälle wird die Todesstrafe festgelegt: wenn man Kinder dem Moloch opfert, Vater oder Mutter verflucht, bei Ehebruch, homosexuellem Verhalten, Geschlechtsverkehr mit Tieren, Totenbeschwörung und weiteren Gräueltaten – Unterschiedliche Gesetze und Vorschriften werden aufgezählt.

1 Weiter gebot der Herr dem Mose Folgendes:

2 „Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eines von seinen Kindern dem aMoloch hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Das Volk des Landes soll ihn steinigen!

3 Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn von seinem Volk abschneiden, weil er eines von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen aentweiht hat.

4 Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eines von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, sodass es ihn nicht atötet,

5 so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen seine ganze Sippe kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, von ihrem Volk abschneiden.

6 Wenn sich ferner jemand an die aTotenbeschwörer und die bWahrsager cwendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn von seinem Volk dabschneiden.

7 So aheiligt euch denn, dass ihr bheilig werdet; denn ich bin der Herr, euer Gott;

8 beachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: Ich, der Herr, bin es, der euch heiligt.

9 Ein jeder, der seinen aVater oder seine Mutter verflucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinen Vater oder seine Mutter verflucht: Sein bBlut komme über ihn!

10 Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau begeht, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten aEhebruch begeht, so sollen beide, der Ehebrecher und die bEhebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden.

11 Wenn ein Mann ader Frau seines Vaters beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Ihr Blut komme über sie.

12 Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben aeine schändliche Befleckung verübt: Ihr Blut komme über sie!

13 Wenn ein Mann bei einem anderen Manne liegt, wie man einer Frau beiwohnt, so haben beide eine aGräueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Ihr Blut komme über sie!

14 Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine aSchandtat: Man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde.

15 Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.

16 Und wenn eine Frau sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du die Frau samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Ihr Blut komme über sie!

17 Wenn ein Mann seine aSchwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das bBlutschande. Sie sollen cvor den Augen ihres Volkes abgeschnitten werden: Er hat seiner Schwester beigewohnt. Er soll für seine Schuld büßen!

18 Wenn ferner ein Mann mit einer Frau zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also aden Quell ihres Blutes enthüllt und sie selbst den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide von ihrem Volk abgeschnitten werden!

19 Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: Sie sollen für ihre Schuld büßen.

20 Wenn ferner ein Mann ader Frau seines Onkels beiwohnt, so hat er seinen Onkel geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: Kinderlos werden sie sterben.

21 Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zur Frau nimmt, so ist das aBlutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: Sie werden kinderlos bleiben.

22 So beachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht aausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.

23 Ihr dürft also nicht anach den Satzungen der bVölker wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, sodass sie mir zum Ekel geworden sind.

24 Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von aMilch und Honig überfließt: Ich bin der Herr, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.

25 So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Gräuel durch unreine vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.

26 Ihr sollt mir also aheilig sein, denn ich, der Herr, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern babgesondert, damit ihr cmir angehört.

27 Wenn ferner ein Mann oder eine Frau aeinen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Ihr bBlut komme über sie!.“