Heilige Schriften
Exodus 22


Kapitel 22

Der Herr offenbart seine Gesetze in Bezug auf Diebstahl, Zerstörung durch Feuer, Sorgfalt für das Eigentum anderer, Ausleihen, lüsterne Handlungen, Götzenopfer, Witwenbedrückung, Wucher, Gotteslästerung und die Erstgeborenen bei Mensch und Tier – Den Männern in Israel wird geboten, heilig zu sein.

3 Wird das gestohlene Tier, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, noch lebend in seinem Besitz vorgefunden, so soll er nur doppelten Ersatz leisten;

2 Ersatz muss er unbedingt leisten; wenn er nichts besitzt, so soll er zum Ersatz für das von ihm Gestohlene verkauft werden.

1 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und totgeschlagen, so ist dies für den Täter nicht als aMord anzusehen;

2a wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein aMord für ihn als vorliegend angenommen bwerden.

4 Lässt jemand ein Feld oder einen Baumgarten abweiden und sein Vieh dabei frei laufen, sodass es auf dem Felde eines anderen weidet, so hat er mit dem besten Ertrage seines Feldes und mit dem besten Ertrage seines Baumgartens Ersatz zu leisten.

5 Wenn Feuer ausbricht und aDornhecken ergreift und es wird ein Garbenhaufen oder das auf dem Halm stehende Getreide oder das Feld dadurch verbrannt, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden ersetzen.

6 Wenn jemand einem anderen Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung übergibt und es wird dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so hat der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, doppelten Ersatz zu leisten.

7 Wird aber der Dieb nicht ausfindig gemacht, so soll der Besitzer des Hauses vor aGott hintreten, damit festgestellt wird, ob er sich nicht an dem Eigentum des anderen vergriffen hat!

8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgendetwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, dass es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor aGott kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem anderen doppelten Ersatz leisten.

9 Wenn jemand einem anderen einen Esel oder ein Rind oder ein Stück Kleinvieh oder sonst irgendein Stück Vieh zum Hüten übergibt und dieses zu Tode oder zu Schaden kommt oder geraubt wird, ohne dass jemand es gesehen hat,

10 so soll ein aEid bei Gott zwischen den beiden Parteien entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des anderen vergriffen hat. Der Eigentümer des Tieres muss dann den Verlust hinnehmen, und der andere braucht keinen bErsatz zu leisten.

11 Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so hat er dem Eigentümer Ersatz zu leisten.

12 Ist es dagegen von einem Raubtier azerrissen worden, so mag er das zerrissene Tier zum Beweis beibringen: Für das Zerrissene braucht er keinen Ersatz zu leisten.

13 Wenn ferner jemand ein Stück Vieh von einem anderen geliehen hat und dieses zu Schaden oder zu Tode kommt, so muss er, wenn sein Eigentümer nicht zugegen war, aunweigerlich Ersatz leisten;

14 war jedoch der Eigentümer zugegen, so braucht er keinen Ersatz zu leisten. Wenn das Tier um Geld gemietet war, so ist der Schaden in dem Mietgeld eingeschlossen.

15 Wenn jemand eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und ihr beiwohnt, so muss er sie sich durch Bezahlung der Heiratsgabe zur aEhefrau erkaufen.

16 Wenn ihr Vater sich aber durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er das als Heiratsgabe für Jungfrauen übliche Kaufgeld bezahlen.

17 Eine aZauberin sollst du nicht am Leben lassen.

18 Wer einem Tiere beiwohnt, soll mit dem Tode bestraft werden.

19 Wer den Göttern aopfert außer dem Herrn allein, soll dem Bann verfallen.

20 Einen Fremdling sollst du nicht übervorteilen und nicht abedrücken; denn ihr selbst seid Fremdlinge im Land Ägypten gewesen.

21 Keine aWitwe oder Waise sollt ihr bedrücken.

22 Wenn du sie irgendwie bedrückst und sie dann zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien gewisslich erhören,

23 und mein aZorn wird entbrennen, und ich werde euch durch das Schwert sterben lassen, sodass eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden.

24 Wenn du jemandem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld aleihst, so sollst du dich nicht als Wucherer gegen ihn benehmen: Ihr sollt keine Zinsen von ihm fordern.

25 Wenn du dir von einem anderen den Mantel als Pfand geben lässt, so sollst du ihm diesen bis zum Sonnenuntergang zurückgeben;

26 denn das ist seine einzige Decke, die einzige Hülle für seinen Leib: Worauf soll er sonst beim Schlafen liegen? Wenn er zu mir schriee, so würde ich ihn erhören; denn ich bin agnädig.

27 aGott sollst du nicht lästern und einem Fürsten in deinem Volk nicht bfluchen.

28 Mit der Abgabe von dem aÜberfluss deiner Tenne und von dem Abfluss deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den bErstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

29 Ebenso sollst du es mit deinen Rindern und deinem Kleinvieh halten! Sieben Tage soll aes bei seiner bMutter bleiben, und am achten Tage sollst du es mir darbringen.

30 aHeilige Männer sollt ihr mir sein und Fleisch von einem auf dem Feld bzerrissenen Tiere nicht essen: Den Hunden sollt ihr es vorwerfen.