Heilige Schriften
Deuteronomium 22


Kapitel 22

Mose legt Gesetze dar in Bezug auf verlorenes Eigentum, das Tragen angemessener Kleidung, die Sorge um die Belange anderer, die Heirat mit einer Jungfrau sowie sexuelle Unmoral.

1 „Wenn du siehst, dass das Rind eines deiner aStammesbrüder oder ein Stück seines Kleinviehs sich bverlaufen hat, so sollst du ihnen deine Hilfe nicht versagen, sollst sie vielmehr deinem Bruder zurückbringen.

2 Wenn aber dein Stammesbruder nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Bruder es sucht: Dann gib es ihm zurück.

3 Ebenso sollst du es mit seinem Esel und ebenso mit einem Kleidungsstück von ihm machen, überhaupt mit allem, was einem von deinen Stammesbrüdern averloren geht oder ihm abhandenkommt und was du findest: Du darfst ihm deine Hilfe nicht versagen.

4 Wenn du den Esel oder das Rind eines deiner Brüder auf dem Wege zusammengebrochen daliegen siehst, sollst du ihm deine Hilfe nicht versagen, vielmehr sollst du mit ihm das Tier wieder auf die Beine bringen.

5 Eine Frau soll keine Männerkleider tragen und ein Mann keine Frauenkleider anziehen; denn wer dieses tut, ist für den Herrn, deinen Gott, ein Gräuel.

6 Wenn dir bei einer Wanderung ein Vogelnest auf irgendeinem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder mit Eiern zu Gesicht kommt und die Vogelmutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du anicht die Vogelmutter samt den Jungen nehmen;

7 lass vielmehr die Mutter fliegen und nimm dir nur die Jungen, damit es dir wohl ergeht und du lange lebst.

8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer an deinem Dach anbringen, damit du keine Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn jemand von ihm abstürzen sollte.

9 Du darfst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächsen abepflanzen, damit nicht der volle Weinbergertrag, sowohl bdie Anpflanzung, die du gemacht hast, als auch der Ertrag des Weinbergs, dem Heiligtum verfällt.

10 Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zusammen ackern.

11 Du sollst kein Kleidungsstück aus verschiedenartigen Stoffen anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammen hergestellt ist.

12 An den vier Zipfeln adeines Obergewandes, mit dem du dich umhüllst, sollst du dir bQuasten anbringen.

13 Wenn ein Mann eine Frau geheiratet und mit ihr ehelich gelebt hat, dann aber aihrer überdrüssig wird

14 und ihr aschandbare Dinge, die nur Gerede sind, zur Last legt und sie in üblen Ruf bringt, indem er sagt: ‚Diese Frau habe ich geheiratet, aber als ich mich ihr nahte, habe ich die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden‘,

15 so sollen die Eltern der jungen Frau die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau nehmen und vor die Ältesten der Ortschaft an das Tor hinausbringen;

16 dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: ‚Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er ist ihrer überdrüssig geworden

17 und legt ihr nun schandbare Dinge, die nichts als Gerede sind, zur Last, indem er behauptet: ‚Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht gefunden‘; und hier sind doch die Beweise für die Jungfräulichkeit meiner Tochter! Und sie, die Eltern, sollen dabei das betreffende Tuch vor den Ältesten der Ortschaft ausbreiten.

18 Hierauf sollen die Ältesten jener Ortschaft den Mann ergreifen und ihn azüchtigen;

19 auch sollen sie ihm eine Geldstrafe von hundert Silberschekeln auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine israelitische Jungfrau in üblen Ruf gebracht hat. Auch soll sie ihm dann als Frau angehören, die er zeitlebens nicht entlassen kann.

20 Wenn aber jene Behauptung: ‚Es ist kein Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau gefunden worden‘, auf Wahrheit beruht,

21 so soll man die junge Frau an den Eingang ihres Vaterhauses führen, und die Männer der betreffenden Ortschaft sollen sie azu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, indem sie in ihrem Vaterhause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen!

22 Wird ein Mann im aEhebruch mit der Ehefrau eines anderen ertappt, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der sich mit der Frau vergangen hat, und die Frau. So sollst du das Böse aus Israel bwegschaffen!

23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, mit einem Manne verlobt ist und jemand sie innerhalb der Ortschaft trifft und ihr beiwohnt,

24 so sollt ihr sie beide zum Tor der betreffenden Ortschaft hinausführen und sie zu Tode steinigen: Das Mädchen deshalb, weil sie in der Ortschaft nicht um Hilfe geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Braut eines anderen entehrt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen!

25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde angetroffen und sie ergriffen und aihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr Gewalt angetan hat, allein sterben;

26 dem Mädchen aber soll man nichts tun: Sie hat sich kein todeswürdiges Verbrechen zuschulden kommen lassen; denn es verhält sich in diesem Falle ebenso, wie wenn ein Mann einen anderen überfällt und ihn ums Leben bringt.

27 Er hat sie ja auf dem Felde getroffen; und wenn das verlobte Mädchen auch geschrien hätte, so würde doch kein Retter für sie dagewesen sein.

28 Wenn ein Mann ein Mädchen, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, antrifft und sie ergreift und ihr beiwohnt und man ihn aertappt,

29 so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silber geben, und sie soll ihm als aFrau angehören; zur Strafe dafür, dass er sie entehrt hat, darf er sie zeitlebens nicht entlassen.“