Missionsberufungen
7. Anhang


7

Anhang

7.0

Einleitung

Halten Sie sich an die zusätzlichen Richtlinien in diesem Anhang, wie die Umstände es erfordern und wie es den Gegebenheiten in Ihrer Mission entspricht.

7.1

Führungsaufgaben junger Missionare

Leitende Missionare haben die nachstehenden – und gegebenenfalls auch weitere – Aufgaben und Pflichten.

Seniormitarbeiter

In jeder Mitarbeiterschaft wird ein Missionar zum Seniormitarbeiter bestimmt. Der Seniormitarbeiter:

  • übernimmt in der Mitarbeiterschaft die Führung bei der Verrichtung des Werkes in dem ihr zugewiesenen Arbeitsgebiet

  • hält die Mitarbeiterschaft dazu an, zu lesen, zu beten, sich an den Tagesplan zu halten und genau Bericht zu führen

  • hilft seinem Mitarbeiter, ein besserer Missionar zu werden

  • erkennt erfolgversprechende Fähigkeiten, Talente und Bemühungen seines Mitarbeiters und macht ihn auf diese aufmerksam

  • führt vor, wie man mit den örtlichen Führern und Mitgliedern erfolgreich zusammenarbeitet und die Missionsarbeit mit ihnen abstimmt

Trainer

Jeder neue Missionar erhält einen Missionar als Trainer und Seniormitarbeiter. Der Trainer:

  • arbeitet mit dem neuen Missionar zusammen und weist ihn ein und ist dabei liebevoll, geduldig, einfühlsam und voll Nächstenliebe

  • erkennt die Beiträge und Erkenntnisse des neuen Missionars als die eines gleichwertigen Mitarbeiters an

  • verbringt im täglichen Studium mit dem Mitarbeiter zusätzliche Zeit damit, diesen einzuweisen

  • geht die Maßstäbe in diesem Handbuch täglich mit seinem Mitarbeiter durch

  • schult den neuen Missionar in Bezug auf Vorsichtsmaßnahmen für den Umgang mit digitalen Medien und Themen in der Broschüre Das Leben als Missionar – eine Eingewöhnungshilfe zum Nachschlagen

  • führt vor, wie man die Missionsarbeit mit den örtlichen Führern und Mitgliedern effektiv abstimmt

Distriktsleiter

Ein Missionar im Distrikt wird als Distriktsleiter eingesetzt. Ein Distrikt besteht aus mehreren Arbeitsgebieten. Der Distriktsleiter:

  • führt und schult die Missionare und berät sich mit ihnen im wöchentlichen Distriktsrat

  • führt Taufinterviews (siehe 2.3.6)

  • führt mit den Missionaren aus seinem Distrikt den Mitarbeiteraustausch durch (siehe 2.3.1)

  • stimmt die Missionsarbeit in Zusammenarbeit mit den Führern und Mitgliedern der örtlichen Gemeinde ab

  • untersteht direkt dem Zonenleiter

Für Schulungen zuständige Missionarinnen und Zonenleiter

Zwei Missionarinnen werden damit beauftragt, als Mitarbeiterinnen Missionarinnen in einer oder mehreren Zonen zu schulen. Eine der Missionarinnen fungiert dabei als Seniormitarbeiterin. Sie sind für die Schulung und das Wohlbefinden der ihnen zugeteilten Missionarinnen verantwortlich. Sie sind gleichzeitig Mitglied eines Distrikts und einer Zone und helfen dem Missionspräsidenten, den Zonenleitern und dem Distriktsleiter dabei, Schulungen und Zonenkonferenzen abzuhalten.

Zwei Missionare werden als Mitarbeiter zu Zonenleitern in einer Zone ernannt. Einer der Missionare fungiert dabei als Seniormitarbeiter. Sie sind für die Schulung und das Wohlbefinden der Missionare in ihrer Zone verantwortlich. Außerdem helfen sie dem Missionspräsidenten, Schulungen und Zonenkonferenzen abzuhalten.

Für Schulungen zuständige Missionarinnen und Zonenleiter:

  • führen und schulen die Missionare in den ihnen zugewiesenen Zonen und führen den Mitarbeiteraustausch mit ihnen durch, wobei die für Schulungen zuständigen Missionarinnen den Mitarbeiteraustausch mit den Missionarinnen durchführen und die Zonenleiter den mit den Missionaren

  • stimmen die Missionsarbeit in Zusammenarbeit mit den örtlichen Führern und Mitgliedern ab

  • nehmen am Missionsrat teil

  • unterstehen direkt dem Missionspräsidenten

Die Zonenleiter führen auch Taufinterviews (siehe 2.3.6).

Assistenten des Präsidenten

Zwei Missionare werden als Mitarbeiter zu Assistenten des Missionspräsidenten ernannt. Die Assistenten:

  • führen mit den Zonenleitern und anderen Missionaren den Mitarbeiteraustausch durch (siehe 2.3.1)

  • schulen auf Weisung des Missionspräsidenten andere Missionare im Missionsführungsrat und bei Zonenkonferenzen

  • können Ratschläge bei Versetzungen und der Vergabe von Führungsaufgaben geben, treffen jedoch keine endgültige Entscheidung

  • unterstehen direkt dem Missionspräsidenten

7.2

Richtlinien für Dienstprojekte

Halten Sie sich bei Dienstprojekten an die Richtlinien, die in den folgenden Absätzen umrissen werden.

7.2.1

Offizielle Dienstprojekte

Auf Weisung der Führer der Mission können Sie über Organisationen wie JustServe.org (sofern verfügbar) Gelegenheiten zu dienen finden.

Behalten Sie bitte folgende Maßstäbe im Sinn, wenn Sie an einem organisierten Dienstprojekt teilnehmen:

  • Nehmen Sie nur tagsüber an Dienstprojekten teil.

  • Beteiligen Sie sich möglichst nicht zu den Tageszeiten, an denen man am besten Menschen findet und unterweist, an Dienstprojekten – außer auf Weisung des Missionspräsidenten.

  • Beteiligen Sie sich nach Möglichkeit an Projekten im Dienst der Allgemeinheit.

  • Nehmen Sie möglichst nicht am Vorbereitungstag und auch nicht zu Zeiten, wenn ein Distriktsrat oder eine Zonenkonferenz anberaumt ist, an Dienstprojekten teil.

  • Sagen Sie Unterweisungstermine nicht ab und verlegen Sie sie auch nicht wegen eines Dienstprojekts – außer auf Weisung des Missionspräsidenten.

  • Bleiben Sie bei Dienstprojekten immer mit Ihrem Mitarbeiter zusammen.

  • Tragen Sie Ihr Namensschild, sofern es gestattet und angebracht ist, selbst wenn Sie Arbeitskleidung tragen.

  • Nehmen Sie an keinen Dienstprojekten teil, für die Sie Geld aufbringen müssten oder für die Sie bezahlt werden.

  • Verpflichten Sie sich nicht ohne vorherige Genehmigung der Führer der Mission zur Teilnahme an langfristigen Projekten.

7.2.2

Sicherheit bei Dienstprojekten

Benutzen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bei Dienstprojekten Ihren gesunden Menschenverstand, hören Sie auf die Eingebungen des Heiligen Geistes und halten Sie sich an folgende Richtlinien:

  • Verrichten Sie nur Arbeiten, zu denen Sie körperlich in der Lage sind.

  • Benutzen Sie keine elektrischen Werkzeuge, bedienen Sie keine Maschinen und fahren Sie nicht damit (z. B. Traktoren, Anhänger, Ladeflächen).

  • Tragen Sie geeignete Kleidung (wie etwa Arbeitshandschuhe oder ein langärmeliges Hemd).

  • Arbeiten Sie nicht dort, wo Sie aus großer Höhe fallen könnten (wie etwa auf einem Dach oder auf einem Baum).

  • Arbeiten Sie nicht dort, wo Sie in einem unzugänglichen Raum steckenbleiben oder verletzt werden könnten (wie etwa in einem tiefen Graben).

  • Helfen Sie nicht in Schulen, Kindertagesstätten oder an anderen Orten, wo sie mit Kindern allein wären. Dazu zählen auch die PV und der Kindergarten (siehe 3.5.2).

Sehen Sie sich dieses Video an, das weitere Informationen zum Thema Dienen enthält.

7.3

Respekt vor anderen

Behandeln Sie jedermann stets freundlich und respektvoll. Halten Sie sich auch an die zusätzlichen Richtlinien in diesem Abschnitt.

7.3.1

Gesprächsthemen, die es zu vermeiden gilt

Erweisen Sie anderen Respekt und schützen Sie sich, indem Sie Gesprächsthemen meiden, die problematisch sein könnten. Dazu zählt die Politik in der Gegend und in dem Land, wo Sie tätig sind. Meiden Sie politische Äußerungen privat wie auch in der Öffentlichkeit. Des Weiteren:

  • Machen Sie niemals Witze über Terrorismus oder terroristische Handlungen.

  • Regen Sie niemanden zum Übersiedeln in ein anderes Land an, auch nicht zwecks Arbeit oder Ausbildung.

  • Bieten Sie Menschen in Ihrem Missionsgebiet keine finanzielle Hilfe oder Unterstützung bei der Beantragung eines Visums an und machen Sie keine diesbezüglichen Versprechungen – auch dann nicht, wenn es um eine Arbeitsstelle, Weiterbildung, eine Wohnung oder eine Adoption geht.

7.3.2

Gesetze und kulturelle Gepflogenheiten des Landes

Beachten Sie die örtlichen Gesetze und Vorschriften für die Verteilung von Material, Zoll- und Grenzschutzregelungen sowie Anforderungen an Ihren Reisepass und eine etwaige Visumspflicht. Wenn Sie mit der örtlichen Gesetzeslage oder den Gepflogenheiten und Umgangsformen nicht vertraut sind, bitten Sie die Führer der Mission um Hilfe.

Sehen Sie sich dieses Video an, das weitere Informationen zu angemessenem Verhalten enthält.

7.4

Tempelbesuch

Wenn Sie in den Tempel gehen, bedenken Sie bitte:

  • Bleiben Sie immer mit Ihrem Mitarbeiter zusammen.

  • Sie dürfen an allen heiligen Handlungen, die im Tempel vollzogen werden, teilnehmen. Nehmen Sie jedoch niemals als Stellvertreter an einer Siegelung von Mann und Frau teil und stellen Sie sich nicht als Zeuge oder Zeugin in einer Endowmentsession zur Verfügung, damit geistige Gefühle nicht als romantische aufgefasst werden.

  • Sie brauchen keine Tempelkleidung mitzubringen. Missionare können sich Tempelkleidung im Tempel kostenlos ausleihen.

  • Halten Sie sich beim Gebrauch Ihres Handys an die Regeln des Anstands. Sie dürfen es in den Tempel mitnehmen, um Verordnungskarten auszudrucken. Sie dürfen im Tempel jedoch keine Fotos oder Videos machen, telefonieren oder SMS verschicken.

  • Bringen Sie keinen Fotoapparat und auch nichts zum Lesen mit, auch nicht Ihren Patriarchalischen Segen.

  • Versammeln Sie sich im celestialen Saal nicht als Missionare und knien Sie sich dort nicht gemeinsam zum Gebet nieder.

Denken Sie daran, das Garment stets wie vorgeschrieben zu tragen. Falls Sie Fragen zum Tragen des Garments oder zum Tempelbesuch haben, wenden Sie sich an die Führer der Mission.

7.5

Digitale Medien

Halten Sie sich an die Maßstäbe für die Nutzung digitaler Medien, die in den folgenden Absätzen aufgeführt werden.

7.5.1

Allgemeine Maßstäbe für die Nutzung digitaler Medien

Konzentrieren Sie sich auf Menschen, nicht auf ein Gerät. Wenn Sie jemandem gegenüberstehen, widmen Sie ihm Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit. Es stört und ist unhöflich, in Gegenwart anderer E-Mails zu checken, auf SMS zu antworten oder soziale Netzwerke zu benutzen.

Sie können Folgendes verwenden:

  • WLAN, wenn es leicht zugänglich ist und von Ihrem Missionspräsidenten genehmigt wurde

  • öffentliche Computer, wie etwa in einer Bibliothek oder einem Internetcafé

  • private Computer für die Unterweisung des Besitzers, wenn dieser Ihnen die Erlaubnis erteilt

  • Kopfhörer für genehmigte Missionstätigkeiten, beispielsweise die Kommunikation mit Ihrer Familie oder die Teilnahme an einer Schulung für Missionare

Verwalten Sie keine technischen Geräte, Websites, Blogs oder sozialen Netzwerke für örtliche Gemeinden oder Pfähle.

Sehen Sie sich dieses Video an, das weitere Informationen zur Nutzung von Mobilgeräten bei der Missionsarbeit enthält.

7.5.2

Sichere Nutzung digitaler Medien

Der Online-Kurs „Vorsichtsmaßnahmen für den Umgang mit digitalen Medien“ sollte in der Missionarsschule absolviert werden. Die folgenden Maßstäbe helfen Ihnen ebenfalls, digitale Medien auf sichere Weise und zu missionarischen Zwecken zu nutzen:

  • Setzen Sie digitale Medien bewusst ein. Planen Sie, wie Sie andere damit einladen können, zum Erlöser zu kommen.

  • Verwenden Sie digitale Medien nicht, um sich zu entspannen oder sich abzulenken.

  • Achten Sie auf Eingebungen des Heiligen Geistes und folgen Sie ihnen. Eine feste Verbindung mit dem Geist des Herrn ist Ihr bester Schutz vor der unangemessenen Nutzung digitaler Medien.

  • Benutzen Sie die Geräte stets so, dass Sie und Ihr Mitarbeiter den Bildschirm des jeweils anderen sehen können. Beschäftigen Sie sich nicht mit einem Mobilgerät, wenn Sie alleine sind, wie etwa im Badezimmer.

  • Arbeiten Sie mit Ihrem Mitarbeiter zusammen, wenn Sie übers Internet Menschen finden oder unterweisen. Lesen Sie gegenseitig Ihre Kommentare oder Nachrichten durch, bevor Sie sie veröffentlichen oder abschicken. Auf diese Weise können Sie Ideen austauschen und übernehmen auch beide die Verantwortung für das Ergebnis der Kommunikation. Hinweis: Dies gilt nicht für die Kommunikation mit Ihrer Familie (siehe 3.9.1), dem Missionsbüro und dem Missionspräsidenten.

  • Gehen Sie beim persönlichen Studium und beim Studium mit Ihrem Mitarbeiter regelmäßig die Vorsichtsmaßnahmen für den Umgang mit digitalen Medien durch.

7.5.3

Vermeidung von Pornografie

Pornografie tritt in vielen verschiedenen Formen auf. Wenn Sie vorausplanen und rechtschaffene Entscheidungen treffen, können Sie pornografischem Material besser entgehen (siehe das Heft Vorsichtsmaßnahmen für den Umgang mit digitalen Medien). Wenn Sie aus Versehen darauf stoßen, schauen Sie weg, schalten Sie das Gerät ab oder ziehen Sie sich zurück. Hier ein paar Vorschläge, wie Sie Pornografie entgehen können:

  • Meiden Sie Websites, Material und Orte, wo Sie höchstwahrscheinlich auf anzügliches Material oder Pornografie stoßen.

  • Achten Sie darauf, in welchen Situationen Sie besonders versucht sind, digitale Medien auf unangemessene Weise zu nutzen – zum Beispiel wenn Sie müde sind oder sich langweilen.

  • Stellen Sie einen Plan auf, was Sie in solchen Fällen stattdessen tun wollen. Die Führer der Mission können Ihnen helfen. Näheres dazu finden Sie unter ChurchofJesusChrist.org/addressing-pornography.

Jeder, der sich bemüht, Pornografie zu meiden oder eine Sucht zu überwinden, kann durch das Sühnopfer Jesu Christi Hilfe empfangen und geheilt werden. Wenn Sie diesbezüglich Schwierigkeiten haben, sprechen Sie mit Ihrem Missionspräsidenten. Er wird Sie liebevoll unterstützen, Ihnen Rat erteilen und Ihnen helfen.

7.5.4

Digitale Medien im Unterricht

Wo es gestattet ist, können Sie digitale Medien nutzen, um mit Mitgliedern und den Menschen, die Sie unterweisen, zu kommunizieren, ihnen zu helfen und ihnen Evangeliumsbotschaften zu überbringen.

  • Zeigen Sie anderen, wie man lernt, das Evangelium erfolgreich zu verbreiten, und helfen Sie den Mitgliedern, bei ihren missionarischen Bemühungen digitale Medien einzusetzen.

  • Nutzen Sie das Internet, um Menschen außerhalb Ihres Arbeitsgebiets zu unterweisen und sie während ihrer Bekehrung zu begleiten.

  • Wenn Sie jemanden unterweisen, der außerhalb Ihres Arbeitsgebiets wohnt, arbeiten Sie bitte eng mit den Missionaren zusammen, die an dessen Wohnort tätig sind. Gemeinsam können Sie dem Betreffenden helfen, dem Vater im Himmel und Jesus Christus näherzukommen.

  • Verwenden Sie bei der Unterweisung gegebenenfalls Fotos, Videos und weitere Medien aus der Mediathek der Kirche und von anderen offiziellen Websites der Kirche. Verwenden Sie keine Medien, die von der Kirche nicht genehmigt wurden (beispielsweise Videos, die von Mitgliedern oder örtlichen Einheiten erstellt wurden).

  • Wenn Sie Beiträge in sozialen Netzwerken veröffentlichen, gehen Sie lieber auf das Evangelium und Ihre Erlebnisse als Missionar ein, statt ein Reisetagebuch zu verfassen.

Beachten Sie die folgenden Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre und der Daten anderer:

  • Der vollständige Name, Fotos (siehe 3.7), die Kontaktdaten und die persönlichen Umstände derjenigen, die Sie unterweisen, sind vertraulich. Mit der Weitergabe oder Veröffentlichung dieser Informationen könnten Sie gegen Datenschutzgesetze verstoßen. Passen Sie besonders auf, was Sie Ihren Angehörigen schreiben, denn diese könnten Ihre Briefe oder E-Mails im Internet veröffentlichen.

  • Holen Sie von jedem, der auf einem Foto oder in einem Video zu sehen ist, eine Erlaubnis ein, ehe sie das Foto oder Video anderen zeigen oder im Internet veröffentlichen. Bitten Sie die Eltern um Erlaubnis, ehe Sie ein Foto oder Video ihrer Kinder zeigen (siehe 3.7).

Sehen Sie sich dieses Video an, das weitere Informationen zum Schutz der Privatsphäre anderer enthält.

7.5.5

Nutzung von E-Mails

Während Ihrer Mission wird Ihnen ein persönliches E-Mail-Konto zugewiesen, das Sie anstelle all Ihrer privaten E-Mail-Konten benutzen sollen. Schicken Sie alle E-Mails über dieses Konto, mit Ausnahme Ihres wöchentlichen Briefs an den Missionspräsidenten, den Sie über das Portal für Missionare verschicken.

7.5.6

Nutzung sozialer Netzwerke

Soziale Netzwerke können dazu benutzt werden, anderen das Evangelium näherzubringen. Achten Sie darauf, dass Sie nur diejenigen sozialen Netzwerke nutzen, die für Ihre Mission genehmigt sind, denn die Gesetze für soziale Netzwerke sind von Land zu Land unterschiedlich.

Befolgen Sie die Richtlinien Ihrer Mission sowie die folgenden Grundsätze, was soziale Netzwerke betrifft:

  • Achten Sie darauf, dass aus Ihrem Profil in sozialen Netzwerken Ihre Aufgabe und Berufung als Missionar zu erkennen ist.

  • Aus Ihrem Profilbild und aus den Leuten und Gruppen, die Sie abonniert haben oder denen Sie folgen, muss klar hervorgehen, dass Sie ein Missionar des Herrn sind.

  • Erstellen Sie kein zusätzliches Profil in einem sozialen Netzwerk, nur um an einem bestehenden Profil nichts ändern zu müssen. Bei vielen sozialen Netzwerken stellt dies einen Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen dar.

  • Verwenden Sie im Profilnamen nicht den Titel „Elder“ oder „Sister“. In manchen sozialen Netzwerken sind solche Titel nicht zulässig.

  • Suchen Sie den bedeutungsvollen Kontakt zu Einzelnen, statt darauf zu achten, wie viel Gefallen Ihre Beiträge finden oder wie oft sie weitergegeben werden.

  • Ihre Beiträge dürfen nicht den Anschein erwecken, als sprächen Sie im Namen der Kirche.

  • Schützen Sie Ihre Privatsphäre. Seien Sie vorsichtig bei der Veröffentlichung Ihrer Arbeitspläne oder Ihres Standorts. Passen Sie auf, mit wem Sie über soziale Netzwerke Verbindung aufnehmen. Manche Leute versuchen, Missionare auszunutzen.

  • Schützen Sie die Privatsphäre anderer. Wenn Sie einen Beitrag über jemanden veröffentlichen wollen, mit dem Sie gerade arbeiten, müssen Sie den Betreffenden um Erlaubnis bitten (mündlich oder schriftlich), bevor Sie seinen Namen oder ein Foto von ihm ins Netz stellen (siehe 3.7). Aufgrund örtlicher Datenschutzgesetze dürfen Missionare in manchen Missionen überhaupt keine Fotos von den Menschen, die sie unterweisen, veröffentlichen.

Sehen Sie sich dieses Video an, das weitere Informationen zum Schutz der Privatsphäre anderer enthält.

7.6

Schwierige Situationen

Halten Sie sich in schwierigen Situationen an die nachstehend aufgeführten Richtlinien.

7.6.1

Umgang mit negativen Situationen

Wie schon der Erretter, die Propheten und viele Missionare vor Ihnen werden Sie als Missionar von anderen zurückgewiesen oder vielleicht auch in anderer Form respektlos behandelt werden. Die folgenden Richtlinien können Ihnen helfen, mit Ablehnung umzugehen:

  • Verdrängen Sie Ihre Gefühle nicht.

    • Es ist in Ordnung, wenn Sie sich Ihrem Mitarbeiter, den leitenden Missionaren, den Führern der Mission oder Ihren nächsten Angehörigen gegenüber enttäuscht oder entmutigt zeigen.

    • Manchmal kommt man über eine unangenehme Erfahrung schneller hinweg, indem man einfach darüber spricht.

    • Brüten Sie jedoch nicht über eine unangenehme Situation und lassen Sie sich nicht langfristig davon beeinflussen.

  • Rücken Sie Ablehnung ins richtige Licht.

    • Negative Erfahrungen sagen nichts darüber aus, wer Sie sind, wozu Sie berufen sind oder wie gut Sie in der Lage sind, Ihre Berufung zu erfüllen.

    • Hüten Sie sich vor groben Verallgemeinerungen wie: „Mir hört sowieso nie jemand zu.“

    • Denken Sie daran, dass es der Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen überlassen bleibt, ob er Ihre Botschaft annimmt oder nicht.

    • Seien Sie sich bewusst, dass sich die Lebensumstände und die Situation anderer Menschen ändern können. Wenn Sie abgewiesen werden, heißt das nicht unbedingt, dass der Betreffende sich niemals für das wiederhergestellte Evangelium interessieren wird.

  • Seien Sie nachsichtig mit sich selbst und mit anderen.

    • Suchen Sie Trost im Gebet. Denken Sie daran: Der Herr kennt Sie. Er weiß, in welchen Umständen Sie sich befinden und was Sie brauchen.

    • Gehen Sie nicht kritisch mit sich selbst, der Situation oder den Betreffenden ins Gericht.

    • Versuchen Sie, guter Dinge zu bleiben.

  • Lernen Sie aus der Erfahrung. Überlegen Sie, was Sie nächstes Mal anders machen könnten.

7.6.2

Umgang mit streitsüchtigen Personen

Womöglich begegnen Sie auch Menschen, die kritisch oder aggressiv sind. Wenn jemand unhöflich zu Ihnen ist, bleiben Sie höflich und ziehen Sie sich zurück. Wenn Sie Gefahr wittern, gehen Sie sofort weg. Ihre eigene Sicherheit und die Ihres Mitarbeiters (siehe 4.5) stehen an erster Stelle.

Streitsüchtige Menschen und negative Situationen lösen Stress aus. Tun Sie, was nötig ist, um den Stress zu verkraften (siehe 4.3) und ihr seelisches und geistiges Wohlbefinden wiederherzustellen.

Jede Art verbaler, seelischer oder körperlicher Misshandlung, auch vonseiten Ihres Mitarbeiters, ist nicht akzeptabel. Dazu zählen Worte, Gesten und Taten, die einen anderen Menschen einschüchtern oder belästigen.

Setzen Sie sich sofort mit dem Missionspräsidenten, seiner Frau oder einem anderen Führer Ihres Vertrauens in Verbindung, wenn Sie sexuell oder körperlich belästigt, angegriffen oder bedroht werden oder wenn Sie sehen oder davon hören, dass dies einem anderen widerfährt (siehe 7.8.2–7.8.4).

7.7

Körperliche und psychische Beschwerden

Halten Sie sich an die Gesundheitsregeln, die in den folgenden Absätzen aufgeführt werden.

7.7.1

Kontaktaufnahme mit dem Missionsbüro bei Fragen zur Gesundheit

Verlassen Sie sich nicht auf eine Selbstdiagnose oder die Meinung anderer. Medizinische Ratschläge vonseiten Ihres Mitarbeiters und von anderen Mitgliedern der Kirche, Angehörigen oder Freunden können hilfreich sein. Wenden Sie sich jedoch bei Fragen oder Sorgen, was Verletzungen oder gesundheitliche Beschwerden betrifft, stets an den Missionskoordinator für medizinische Versorgung – besonders, wenn sie schwerwiegender Natur sind. Der Missionspräsident wird Ihren Pfahlpräsidenten und Ihre Familie davon in Kenntnis setzen, wenn Sie ernstlich verletzt oder erkrankt sind.

Setzen Sie sich mit dem Missionskoordinator für medizinische Versorgung in Verbindung, wenn Sie eines der folgenden gesundheitlichen Probleme haben:

  • eine Erkrankung, die schlimmer ist als eine normale Erkältung oder die länger andauert

  • eine schwere Verletzung

  • ein schneller Puls (über 100 Schläge pro Minute), ohne dass Sie gerade Sport treiben

  • Fieber, das höher als 38,3°C ist, Fieber von 38,3°C, das länger als zwei Tage anhält, oder Fieber, das sich mit Medikamenten nicht senken lässt

  • schneller oder extremer Gewichtsverlust oder schnelle oder extreme Gewichtszunahme

  • extremer Durst oder häufiges Wasserlassen

  • andauerndes Erbrechen, andauernde Kopfschmerzen, ein andauerndes Schwindelgefühl, andauernder Husten oder ein lang anhaltender Hautausschlag

  • geschwollene Füße oder Beine, ein aufgetriebener Bauch oder ein aufgedunsenes Gesicht

  • Blutverlust oder schwarzer Stuhl

  • Verstopfung oder Durchfall länger als zwei Tage

  • Zahnschmerzen

  • eingewachsene Zehennägel

7.7.2

Erhaltung der körperlichen Gesundheit

Sie haben mehr Freude an Ihrer Mission und können dem Herrn besser dienen, wenn Sie sich um Ihre körperliche Gesundheit kümmern. Seien bei der Missionsarbeit fleißig, aber verausgaben Sie sich nicht.

Sorgen Sie für Ihre körperliche Gesundheit, indem Sie:

  • regelmäßig Sport treiben

  • genügend schlafen

  • gesunde Mahlzeiten mit viel Gemüse, Obst und Vollkorngetreide zu sich nehmen

  • reichlich Wasser trinken

  • sich regelmäßig die Hände waschen

  • wenn nötig Sonnencreme oder ein Insektenschutzmittel auftragen

  • sich zwischendurch entspannen

  • Ihre Freizeit am Vorbereitungstag sinnvoll gestalten

7.7.3

Erhaltung der psychischen Gesundheit

Es ist ganz normal, dass man während der Mission manchmal traurig, besorgt oder entmutigt ist oder Heimweh hat. Auf Gefühle oder Verhaltensweisen, die Sie bei Ihrer Arbeit einschränken, muss jedoch eingegangen werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Stimmungsschwankungen

  • übermäßige Sorgen oder Schuldgefühle

  • depressive Stimmung

  • ungesundes Essverhalten

  • Schwierigkeiten im Umgang mit sexuellen Regungen

Es ist keine Schande, sich gesundheitliche Beschwerden – auch seelische oder psychische Probleme – einzugestehen und sie zu behandeln. Wenn Sie das Gefühl haben, Sie oder Ihr Mitarbeiter brauchen Hilfe, wenden Sie sich an Ihren Missionspräsidenten, dessen Frau oder den Missionskoordinator für medizinische Versorgung. Sie können Ihnen professionelle Hilfe verschaffen. Wertvolle Ratschläge finden Sie auch in der Broschüre Das Leben als Missionar.

7.7.4

Versorgung von Bisswunden und Insektenstichen

Bisse von Tieren und Insektenstiche können zu schweren und manchmal sogar tödlichen Erkrankungen führen. Wenn ein Insektenstich anschwillt oder ungewöhnlich schmerzhaft ist, rufen Sie sofort beim Missionsbüro an.

Vorbeugung

Sie können Stichen und Bissen von Zecken, Mücken und anderen Insekten vorbeugen, indem Sie folgende Regeln beachten:

  • Meiden Sie stehende Gewässer, da sich dort oft Mücken einnisten.

  • Meiden Sie bewaldete und mit Buschwerk bewachsene Gebiete. Dort befinden sich oft Zecken.

  • Tragen Sie selbst bei Wärme Kleidung, die Ihre Arme und Beine bedeckt.

  • Sehen Sie sich das Video „Missionaries Counseled to Follow Malaria Protocols“ [Missionare sollen die Vorgaben zu Malaria einhalten] an.

  • Tragen Sie ein Schutzmittel auf ungeschützte Hautflächen und ein Insektizid auf die Außenseite Ihrer Oberbekleidung auf.

Behandlung

Wenn Sie von einer Zecke, Stechmücke oder einem anderen Tier gebissen, gestochen oder gekratzt wurden, beachten Sie folgende Regeln:

  • Behandeln Sie leichte Insektenstiche mit Eiswürfeln oder einer nicht verschreibungspflichtigen Medizin.

  • Suchen Sie einen Arzt auf, wenn sich eine Zecke festgebissen hat, um sie entfernen zu lassen und sich auf Borreliose testen zu lassen.

  • Spülen Sie eine Bissstelle oder Wunde, die von einem Tier verursacht wurde, mit Wasser und Seife aus (möglichst 15 Minuten lang) und rufen Sie beim Missionsbüro an. Geben Sie wenn möglich an, wer der Besitzer des Tieres ist, damit das Missionsbüro Tollwut und andere schwere Krankheiten leichter ausschließen kann.

  • Falls ein Zeckenbiss, ein Insektenstich oder ein von einem anderen Tier verursachter Biss anschwillt, ungewöhnlich wehtut oder wenn sich ein ringförmiger oder ungewöhnlicher Ausschlag bildet, rufen Sie sofort das Missionsbüro an.

Sehen Sie sich dieses Video an, das weitere Informationen dazu enthält, wie Sie Insektenstichen und Bissen vorbeugen können.

7.8

Gefährliche Situationen

Halten Sie sich an die Sicherheitsregeln, die in den folgenden Absätzen aufgeführt werden.

7.8.1

Vorbereitung auf gefährliche Situationen

Die folgenden Richtlinien können Ihnen helfen, sich auf gefährliche Situationen vorzubereiten und mit ihnen umzugehen:

  • Bitten Sie den Herrn jeden Tag um seinen Schutz.

  • Achten Sie auf die Eingebungen des Geistes und befolgen Sie sie. Er kann Sie vor Gefahr warnen.

  • Machen Sie sich mit dem Notfallplan Ihrer Mission vertraut. Befolgen Sie die Schritte, die Sie im Notfall treffen sollen.

  • Speichern Sie in Ihrem Handy die Notrufnummern für Ihre Gegend und Ihr Land ab. Achten Sie darauf, dass Ihr Handy immer aufgeladen ist und Sie es stets bei sich haben.

  • Suchen Sie keine Gegenden auf, die von Ihrer Mission als gefährlich eingestuft wurden.

  • Erwecken Sie nicht den Eindruck, Sie hätten Wertgegenstände bei sich (tragen Sie beispielsweise keine vollgestopfte Tasche bei sich).

  • Achten Sie auf ungewöhnliche Vorkommnisse – wenn jemand Sie zum Beispiel beobachtet, persönliche Fragen stellt oder Ihnen folgt.

  • Geben Sie durch Ihre Körpersprache zu verstehen, dass Sie selbstbewusst sind und keine Angst haben.

  • Vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter ein Signalwort, mit dem Sie einander zu erkennen geben, wann Sie weggehen möchten. Benutzen Sie dieses Wort, wenn Sie sich in einer Lage befinden, in der Sie sich gefährdet fühlen.

Halten Sie sich stets an diese Regeln, selbst wenn andere (darunter auch andere Missionare) Sie dazu überreden wollen, Ihre Sicherheit aufs Spiel zu setzen, um Missionsarbeit zu machen.

7.8.2

Erkennen von gefährlichen Situationen

Setzen Sie sich sofort mit einem der Führer der Mission oder einem anderen Führer Ihres Vertrauens in Verbindung, wenn Sie Opfer von körperlichem oder sexuellem Fehlverhalten sind, es beobachten oder davon hören. Dazu gehören beispielsweise tätliche Angriffe, Bedrohungen und Belästigungen. Melden Sie alles, was Ihre Besorgnis erregt, selbst wenn die folgenden Gefahren nach dem örtlich geltenden Recht anders definiert werden:

  • Ein tätlicher Angriff ist ein körperlicher oder sexueller Akt, der jemandem aufgezwungen wird. Beispiele dafür sind unter anderem: unerwünschter Körperkontakt, unangemessene Berührungen oder körperliche Gewalt.

  • Eine Bedrohung ist die Androhung von körperlicher Gewalt, sodass der Bedrohte Angst hat, verletzt oder umgebracht zu werden. Beispiele dafür sind unter anderem: verbale Gewaltandrohungen oder bedrohliches Verhalten.

  • Eine sexuelle Belästigung kann aus unanständigen Bemerkungen oder Gesten, Aufforderungen zu sexuellen Gefälligkeiten oder jeglicher Art von unerwünschten sexuellen Handlungen bestehen. Beispiele dafür sind unter anderem: Verfolgung (jemandem folgen, um ihm Angst zu machen oder ihn zu belästigen) oder das Entblößen von Geschlechtsteilen.

7.8.3

Maßnahmen bei tätlichen Angriffen, Bedrohungen oder Belästigungen

Verhalten Sie sich wie folgt, wenn Sie oder Ihr Mitarbeiter Opfer eines Raubüberfalls werden:

  • Verzichten Sie sofort auf Ihr Eigentum. Der Räuber entfernt sich dann möglicherweise, ohne Ihnen Schaden zuzufügen. Ihr Leben und Ihr Wohlbefinden sind wichtiger als Ihr Eigentum.

  • Bemühen Sie sich, die Fassung zu bewahren und nicht negativ zu reagieren. Dies könnte die Situation verschlimmern.

Verhalten Sie sich wie folgt, wenn Sie oder Ihr Mitarbeiter sich bedroht oder belästigt fühlen und meinen, dass mehr als nur Ihr Eigentum gefährdet ist:

  • Es liegt allein bei Ihnen, wie Sie mit der Situation umgehen. Sie können entweder wegrennen, sich verteidigen oder nachgeben. Zum Beispiel:

    • Wenn Sie wegrennen, können Sie einem Angriff vielleicht entgehen.

    • Wenn Sie sich selbst verteidigen, können Sie Ihren Körper vielleicht schützen, indem Sie schreien, den Angreifer schlagen, kratzen, beißen, treten oder indem Sie beten.

    • Wenn Sie handlungsunfähig sind oder dem Angreifer lieber nachgeben – beides können natürliche Reaktionen sein –, machen Sie sich später bitte keine Vorwürfe.

  • Überlegen Sie, ob Sie nicht jemanden auf sich aufmerksam machen oder um Hilfe bitten könnten. Zum Beispiel:

    • Sie können andere um Hilfe bitten, vor allem eine Autoritätsperson (wie zum Beispiel ein Busfahrer).

    • Wenn Sie sich mit anderen in der Öffentlichkeit aufhalten und sich einem körperlichen oder sexuellen Angriff nicht entziehen können (zum Beispiel bei einer Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln), können Sie den Angreifer vielleicht davon abbringen, Sie weiterhin zu belästigen, indem Sie ihn selbstbewusst zurechtweisen. Benutzen Sie dazu beispielsweise eine klare Körpersprache, sehen Sie den Betreffenden direkt an und sprechen Sie mit lauter Stimme. Sie können den Angreifer direkt anreden, laut sagen, worin die Belästigung besteht, und erklären, was Sie von ihm wollen, beispielsweise so: „Sie dort mit dem gelben Hemd, fassen Sie mich nicht an! Gehen Sie weg von mir!“

    • Wenn sonst niemand in Ihrer Nähe ist, können Sie schreien, laut rufen oder sonst wie versuchen, Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Vielleicht bemerkt Sie dann jemand und kommt Ihnen zu Hilfe.

7.8.4

Meldung von tätlichen Angriffen, Bedrohungen oder Belästigungen

Wenn Sie angegriffen, bedroht oder belästigt wurden (siehe 7.8.2), kontaktieren Sie umgehend einen der Führer der Mission, das Missionsbüro oder einen anderen Führer Ihres Vertrauens. Die Führer der Mission können Sie mit ärztlicher Hilfe, professioneller Beratung, der Versetzung an einen anderen Ort und anderer benötigter Hilfe unterstützen. Bedenken Sie bitte, dass Sie nach dem Vorfall vielleicht unter Schock stehen und eventuell auch Anzeichen eines psychischen Traumas erleben. Versuchen Sie, sobald Sie in Sicherheit sind, alles über den Vorfall aufzuschreiben, woran Sie sich erinnern können.

Falls Sie Opfer eines Angriffs sind, machen Sie sich bitte bewusst, dass auf keinen Fall Sie die Schuld an dem Angriff tragen. Es steht Ihnen jederzeit frei, mit jemandem zu sprechen, dem Sie vertrauen und in dessen Gegenwart Sie sich wohlfühlen – seien es der Missionspräsident, seine Frau, die Zivilbehörden oder Menschen zuhause. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie zur Polizei gehen.

Es ist ganz normal, dass Sie sich hinterfragen und überlegen, was Sie oder Ihr Mitarbeiter hätten anders machen können. Seien Sie gewiss, dass Sie die Krise bewältigt haben, so gut Sie nur konnten. Nicht jeder verarbeitet traumatische Erlebnisse auf dieselbe Weise. Der Herr wird Ihnen bei der Heilung helfen.

Sehen Sie sich dieses Video an, das weitere Informationen dazu erhält, wie man sich auf gefährliche Situationen und Bedrohungen vorbereitet, sie erkennt und mit ihnen umgeht.

7.9

Sicherheit in der Unterkunft

Halten Sie sich an die nachstehenden Richtlinien, damit Ihre Unterkunft ein sicherer und sauberer Privatbereich bleibt.

7.9.1

Privatsphäre und Sicherheit

Halten Sie sich an folgende Richtlinien, damit Ihre Unterkunft ein sicherer Privatbereich bleibt:

  • Installieren Sie Kohlenmonoxiddetektoren und Rauchmelder und warten Sie diese regelmäßig. Prüfen Sie die Batterien und wechseln Sie sie in regelmäßigen Abständen aus, wie es Ihnen vom Missionskoordinator für Unterkünfte vorgegeben wird. Deaktivieren Sie diese lebensrettenden Geräte nicht.

  • Zünden Sie keine Kerzen an.

  • Schließen Sie Außentüren und -fenster ab. Bei Bedarf können die Führer der Mission Ihnen Vorschläge machen, wie Sie mehr Außenluft in die Wohnung einlassen können.

  • Ziehen Sie nach Einbruch der Dunkelheit die Vorhänge zu und lassen Sie Rollläden oder Jalousien herunter.

  • Veröffentlichen Sie Ihre Adresse nicht und geben Sie sie auch nicht an Menschen weiter, die Sie unterweisen.

  • Öffnen Sie die Tür nicht, wenn Sie jemanden nicht kennen oder wenn Sie sich in der Gegenwart des Betreffenden unbehaglich fühlen.

  • Sie dürfen in Ihrer Unterkunft niemals jemanden unterweisen und auch niemanden hereinlassen außer Missionare oder örtliche Führer der Kirche, die von den Führern Ihrer Mission die Erlaubnis dazu erhalten haben.

  • Ziehen Sie niemals in ein Haus, in dem Alleinstehende des anderen Geschlechts wohnen oder wo der Ehepartner, der das gleiche Geschlecht hat wie Sie, oft nicht anwesend ist.

  • Melden Sie es dem Missionsbüro, wenn Sie Sicherheitsbedenken haben. Dazu zählt auch, wenn jemand Ihre Unterkunft beobachtet oder Sie sich bedroht fühlen.

  • Nur Missionare, die das gleiche Geschlecht haben wie Sie, dürfen bei einem genehmigten Mitarbeiteraustausch in Ihrer Unterkunft übernachten.

  • Tätigen Sie alle Ausgaben, die erforderlich sind, damit Ihre Unterkunft sicher bleibt. Wechseln Sie beispielsweise ausgebrannte Glühbirnen aus.

7.9.2

Sauberkeit und Instandhaltung

Halten Sie Ihre Unterkunft stets sauber und ordentlich:

  • Führen Sie am Vorbereitungstag den Hausputz durch (siehe 2.5.1) und erledigen Sie außerdem jeden Tag das, was gerade anfällt.

  • Treffen Sie Maßnahmen, damit keine Insekten in Ihre Unterkunft eindringen (siehe 7.7.4).

  • Lernen Sie, wie man Haushaltsgeräte sicher handhabt – besonders den Herd und Heizgeräte.

  • Haustierhaltung ist nicht erlaubt.

Ihre Unterkunft wird regelmäßig inspiziert, um sicherzustellen, dass sie angemessen, sicher und in gutem Zustand ist.

Sehen Sie sich diese beiden Videos an, die weitere Informationen zur Sicherheit in der Unterkunft enthalten.

7.10

Sicherheit im Straßenverkehr

Halten Sie sich an die Sicherheitsregeln, die in den folgenden Absätzen aufgeführt werden.

7.10.1

Zu Fuß unterwegs

Wenn Sie zu Fuß gehen:

  • Laufen Sie nach Möglichkeit dem Verkehr entgegen.

  • Bleiben Sie nach Anbruch der Dunkelheit in gut beleuchteten Gegenden.

  • Ändern Sie regelmäßig die Route und die Uhrzeiten, zu denen Sie in Ihrem Gebiet unterwegs sind, und folgen Sie dem Geist, wenn er Ihnen eingibt, Ihre Route oder den Ablauf zu ändern.

Sehen Sie sich dieses Video an, das weitere Informationen dazu enthält, wie man als Fußgänger sicher unterwegs ist.

7.10.2

Mit dem Fahrrad unterwegs

Wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind:

  • Halten Sie sich an die Sicherheitsvorschriften für Radfahrer, wie etwa, dass Sie einen Fahrradhelm mit Sicherheitszertifikat und reflektierende Kleidung tragen sowie Handsignale geben.

  • Gehen Sie niemals davon aus, dass Sie die Vorfahrt haben.

  • Fahren Sie möglichst nicht mit dem Fahrrad, wenn schlechtes Wetter oder starker Verkehr herrscht oder wenn es draußen dunkel ist; fahren Sie auch möglichst nicht nebeneinander oder zu dicht hintereinander.

  • Halten Sie einen sicheren Abstand zu Ihrem Mitarbeiter, aber bleiben Sie in Sichtweite.

  • Halten Sie Ihr Fahrrad funktionstüchtig, einschließlich des Vorder- und Rücklichts sowie der seitlichen Reflektoren und des Rückstrahlers.

  • Wenn Sie Ihr Fahrrad nicht benutzen, ketten Sie es an.

Sehen Sie sich dieses Video an, das weitere Informationen zur Sicherheit beim Radfahren enthält.

7.10.3

Nutzung von Fahrzeugen

Wenn Sie während Ihrer Mission den Auftrag erhalten, mit dem Auto zu fahren, dürfen Sie nur missionseigene Fahrzeuge benutzen. Um ein missionseigenes Auto zu fahren, brauchen Sie eine Fahrerlaubnis des Landes, in dem Sie tätig sind, müssen außerdem beweisen, dass Sie die Richtlinien für missionseigene Fahrzeuge verstanden haben, und schließlich eine Genehmigung der Führer der Mission haben. Halten Sie sich außerdem an folgende Richtlinien:

  • Sie und Ihr Mitarbeiter sind beide für Ihre Sicherheit verantwortlich, ganz gleich, wer das Fahrzeug steuert.

  • Legen Sie den Sicherheitsgurt an, fahren Sie defensiv, schalten Sie tagsüber wie auch nachts die Scheinwerfer ein und seien Sie aufmerksam und wachsam – das gilt auch für den Beifahrer.

  • Wenn Sie am Steuer sind, lassen Sie sich nicht ablenken und benutzen Sie beim Fahren weder Ihr Handy noch die Audioanlage des Fahrzeugs.

  • Wenn Sie der Beifahrer sind, helfen Sie dem Fahrer, indem Sie aufmerksam sind.

  • Als Beifahrer müssen Sie aussteigen und den Fahrer aus sicherer Entfernung beim Rückwärtsfahren einweisen.

  • Aus Sicherheits- und Haftungsgründen dürfen Sie nur Vollzeitmissionare, die das gleiche Geschlecht haben wie Sie, und niemanden sonst im Auto mitnehmen.

  • Fahren Sie nur die zugelassene Anzahl an Kilometern.

  • Versuchen Sie nicht, den Kilometerzähler oder irgendwelche Sicherheitseinrichtungen im Auto zu manipulieren.

  • Achten Sie darauf, dass das Auto sauber und in gutem Zustand bleibt.

  • Halten Sie sich bei einem Unfall an die Anleitung What to Do If You Have an Accident [Was bei einem Unfall zu tun ist], die im Handschuhfach steckt, und setzen Sie sich mit dem Missionskoordinator für Fahrzeuge in Verbindung, sobald keine Gefahr mehr besteht.

Sehen Sie sich dieses Video an, das weitere Informationen zur Sicherheit beim Autofahren enthält.

7.10.4

Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln

Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen:

  • Benutzen Sie nur diejenigen öffentlichen Verkehrsmittel, die in Ihrer Mission genehmigt sind.

  • Machen Sie sich mit den öffentlichen Verkehrsstrecken und den Gegenden, die Sie bereisen, vertraut.

  • Sitzen Sie möglichst in der Nähe des Fahrers, und legen Sie Ihre Tasche vor sich ab, wenn das gefahrlos möglich ist.

7.11

Heilige Handlungen des Priestertums und Priestertumssegen

Befolgen Sie die nachstehenden allgemeinen Richtlinien, wenn Sie heilige Handlungen des Priestertums vollziehen und Priestertumssegen geben. Dieser Abschnitt ist eine Zusammenfassung aus Kapitel 18 im Allgemeinen Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient.

Hinweis: Einige heilige Handlungen müssen, wie in den nachfolgenden Abschnitten erläutert, von der präsidierenden Autorität, die die dazu benötigten Schlüssel innehat, bewilligt werden.

7.11.1

Dienst im Priestertum: Allgemeine Richtlinien für Träger des Melchisedekischen Priestertums

Wer das Melchisedekische Priestertum trägt, muss sich jederzeit darum bemühen, würdig zu sein und sich vom Heiligen Geist leiten zu lassen. Jede heilige Handlung und jeder Segen soll auf würdevolle Weise vollzogen werden. Es ist darauf zu achten, dass den folgenden Anforderungen genügt wird:

  1. Die heilige Handlung oder der Segen wird im Namen Jesu Christi vollzogen.

  2. Die heilige Handlung oder der Segen wird kraft der Vollmacht des Priestertums vollzogen.

  3. Die heilige Handlung oder der Segen wird auf die vorgegebene Weise vollzogen, beispielsweise unter Verwendung bestimmter Worte oder geweihten Öls.

  4. Die heilige Handlung oder der Segen muss von der präsidierenden Autorität, die die benötigten Schlüssel innehat (üblicherweise der Bischof, Pfahlpräsident oder Missionspräsident), bewilligt werden, falls das nach den Anweisungen in diesem Abschnitt erforderlich ist.

Wenn ein Priestertumssegen gegeben wird, spricht der Betreffende Segensworte („Ich segne [oder wir segnen] dich, dass du …“) und kein Gebet („Vater im Himmel, bitte segne [denjenigen oder diejenige], dass er [sie] …“).

Wenn mehrere Brüder an einer heiligen Handlung oder einem Segen mitwirken, legt jeder von ihnen leicht die rechte Hand auf den Kopf des Betreffenden (oder unter den zu segnenden Säugling) und die linke Hand auf die Schulter des Bruders zu seiner Linken.

Nur Brüder, die das erforderliche Priestertum tragen und würdig sind, dürfen eine heilige Handlung vollziehen oder einen Segen geben. Der Bischof oder der Pfahlpräsident kann nach seinem Ermessen – und wie der Geist ihn leitet – einem Bruder im Priestertum, der nicht ganz tempelwürdig ist, gestatten, an manchen heiligen Handlungen und Segen mitzuwirken oder sie zu vollziehen (siehe Allgemeines Handbuch, 18.3).

Es wird davon abgeraten, eine große Zahl von Verwandten, Freunden oder Führern zu einer heiligen Handlung oder einem Segen hinzuzubitten. Dies könnte bei manchen Anwesenden einen merkwürdigen Eindruck erwecken und die praktische Durchführung der heiligen Handlung erschweren.

7.11.2

Wie man tauft

Der Missionspräsident hat die Schlüssel für die Taufe der Bekehrten inne. Auf Weisung der präsidierenden Autorität darf ein würdiger Priester oder Träger des Melchisedekischen Priestertums die Taufe vollziehen. Er geht dabei folgendermaßen vor:

  1. Er stellt sich mit dem Täufling ins Wasser.

  2. Er fasst mit seiner linken Hand das rechte Handgelenk des Täuflings (aus Sicherheitsgründen und weil es so einfacher ist); dann ergreift der Täufling mit der linken Hand das linke Handgelenk des Täufers.

  3. Er hebt den rechten Arm rechtwinklig.

  4. Er nennt den Täufling beim vollständigen Namen und sagt: „Beauftragt von Jesus Christus, taufe ich dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.“ (Lehre und Bündnisse 20:73.)

  5. Er gestattet dem Täufling, sich mit der rechten Hand die Nase zuzuhalten (weil es so angenehmer ist). Der Priestertumsträger legt seine rechte Hand oben auf den Rücken des Täuflings und taucht ihn mitsamt der Kleidung vollständig unter.

  6. Er hilft dem Täufling wieder aus dem Wasser.

Wie im Allgemeinen Handbuch, Abschnitt 18.7.6 erläutert wird, vergewissern sich zwei Zeugen, dass die Taufe ordnungsgemäß vollzogen wird. Die Taufe muss wiederholt werden, wenn die Worte nicht genau so gesprochen wurden, wie es in Lehre und Bündnisse 20:73 vorgegeben ist, oder wenn der Täufling und seine Kleidung nicht vollständig untergetaucht waren.

7.11.3

Wie man konfirmiert

Der Missionspräsident hat die Schlüssel für die Konfirmierung der Bekehrten inne. Der Bischof beaufsichtigt jedoch die Durchführung aller Konfirmierungen. Er sorgt dafür, dass ein Bekehrter in der Abendmahlsversammlung der Gemeinde, zu der er gehört, konfirmiert wird, vorzugsweise an dem Sonntag, der auf seine Taufe folgt. Ein Bekehrter wird nicht beim Taufgottesdienst konfirmiert.

Ein oder mehrere Träger des Melchisedekischen Priestertums können an der Konfirmierung mitwirken. Sie legen dem Betreffenden leicht die Hände auf den Kopf. Derjenige, der die Konfirmierung vollzieht, geht wie folgt vor:

  1. Er nennt den Betreffenden beim vollen Namen.

  2. Er sagt, dass die heilige Handlung kraft der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums vollzogen wird.

  3. Er bestätigt den Betreffenden als Mitglied der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage.

  4. Er verwendet die Worte: „Empfange den Heiligen Geist“ (nicht: „Empfange die Gabe des Heiligen Geistes“).

  5. Er gibt einen Segen, wie der Geist es eingibt.

  6. Er schließt im Namen Jesu Christi.

7.11.4

Wie man Öl weiht

Ehe Olivenöl für die Salbung von Kranken und Bedrängten verwendet werden kann, muss es von einem oder mehreren Trägern des Melchisedekischen Priestertums geweiht werden. Anderes Öl darf nicht verwendet werden. Um das Öl zu weihen, geht der Priestertumsträger wie folgt vor:

  1. Er nimmt das geöffnete Gefäß mit Olivenöl in die Hand.

  2. Er ruft den Vater im Himmel an.

  3. Er erklärt, dass er kraft der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums handelt.

  4. Er weiht das Öl (nicht das Gefäß) und bestimmt es für die Salbung und das Segnen von Kranken und Bedrängten.

  5. Er schließt im Namen Jesu Christi.

7.11.5

Wie man sich der Kranken und Bedrängten annimmt

Jesus verlieh seinen Aposteln Priestertumsvollmacht, damit sie Krankheiten heilen und Dämonen austreiben konnten (siehe Markus 3:15). Die Träger des Melchisedekischen Priestertums haben dieselbe Vollmacht. Machen Sie von dieser Gabe oft und auf angemessene Weise Gebrauch.

Nur Träger des Melchisedekischen Priestertums dürfen einem Kranken oder Bedrängten einen Segen geben. Der Krankensegen wird normalerweise von zwei oder mehr Priestertumsträgern gegeben, aber es kann notfalls auch einer allein sowohl die Salbung als auch die Siegelung des Segens vollziehen.

Wenn kein geweihtes Öl verfügbar ist, kann kraft der Vollmacht des Priestertums ein Segen ohne die Salbung gegeben werden.

Ein würdiger Ehemann oder Vater, der das Melchisedekische Priestertum trägt, segnet kranke Mitglieder seiner Familie normalerweise selbst.

Die Brüder erteilen den Krankensegen auf Wunsch des Erkrankten oder auf Wunsch von jemandem, der dem Kranken sehr nahesteht, damit der Segen auf dessen Glauben beruht. Träger des Melchisedekischen Priestertums, die ein Krankenhaus besuchen, halten nicht nach Gelegenheiten Ausschau, Kranken einen Segen zu geben.

Bittet jemand um mehr als einen Segen für dieselbe Krankheit, braucht der Priestertumsträger ihn nach dem ersten Segen nicht erneut mit Öl zu salben. Stattdessen gibt er durch Händeauflegen und kraft der Vollmacht des Priestertums einen Segen.

Der Krankensegen besteht aus zwei Teilen, nämlich 1.) der Salbung mit geweihtem Öl und 2.) der Siegelung der Salbung.

Die Salbung mit geweihtem Öl

Die Salbung mit Öl wird von einem Träger des Melchisedekischen Priestertums vorgenommen, und zwar auf folgende Weise:

  1. Er gibt dem zu Segnenden einen Tropfen geweihten Öls auf den Kopf.

  2. Er legt ihm leicht die Hände auf den Kopf und nennt ihn beim vollständigen Namen.

  3. Er erklärt, dass er kraft der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums handelt.

  4. Er erklärt, dass er ihn mit Öl salbt, das zum Salben und Segnen von Kranken und Bedrängten geweiht wurde.

  5. Er schließt im Namen Jesu Christi.

Die Siegelung der Salbung

Üblicherweise legen zwei oder mehr Träger des Melchisedekischen Priestertums dem zu Segnenden leicht die Hände auf den Kopf, um die Salbung zu siegeln. Wenn nötig, kann ein Träger des Melchisedekischen Priestertums den Segen jedoch allein geben. Der Träger des Melchisedekischen Priestertums, der die Salbung siegelt, geht wie folgt vor:

  1. Er nennt den Betreffenden beim vollen Namen.

  2. Er erklärt, dass er die Salbung kraft der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums siegelt.

  3. Er fügt Segensworte hinzu, wie vom Geist geleitet.

  4. Er schließt im Namen Jesu Christi.

7.11.6

Wie man Segen des Trostes und des Rates spendet

Ein Träger des Melchisedekischen Priestertums kann jemandem, der ihn darum bittet, einen Segen des Trostes und des Rates geben. Bei einem solchen Segen legen ein oder mehrere Priestertumsträger dem Betreffenden leicht die Hände auf den Kopf. Der Priestertumsträger, der den Segen gibt, geht wie folgt vor:

  1. Er nennt den Betreffenden beim vollen Namen.

  2. Er sagt, dass diese Segnung kraft der Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums vollzogen wird.

  3. Er fügt Segensworte hinzu, wie vom Geist geleitet.

  4. Er schließt im Namen Jesu Christi.

Wenn Missionare einem Mitglied einen Segen geben, melden sie dies anschließend direkt dem Bischof des Mitglieds oder dem Ältestenkollegiumspräsidenten oder dem Gemeindemissionsleiter, die dann den Bischof benachrichtigen.