Handbücher und Berufungen
Schreiben der Ersten Präsidentschaft vom 2. April 2018: Betreuung der Mitglieder durch gestärkte Kollegien des Melchisedekischen Priestertums und Frauenhilfsvereinigungen


Betreuung der Mitglieder durch gestärkte Kollegien des Melchisedekischen Priestertums und Frauenhilfsvereinigungen

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Betreuung der Mitglieder durch gestärkte Kollegien des Melchisedekischen Priestertums und Frauenhilfsvereinigungen

Schreiben der Ersten Präsidentschaft vom 2. April 2018: Betreuung der Mitglieder durch gestärkte Kollegien des Melchisedekischen Priestertums und Frauenhilfsvereinigungen

Betreuung der Mitglieder durch gestärkte Kollegien des Melchisedekischen Priestertums und Frauenhilfsvereinigungen: Weitere häufige Fragen

Im Leben und Wirken Jesu werden die zwei wichtigsten Gebote deutlich: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit deinem ganzen Denken.“ Und: „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“ (Matthäus 22:37,39.) Als Mitglieder der Kirche des Erretters, die wahrhaft seine Jünger sein wollen, sollten wir das tun, wozu er uns auffordert: den Vater im Himmel und seine Kinder lieben und ihnen dienen. „Wenn du mich liebst, sollst du mir dienen“, so die Worte des Erretters (LuB 42:29). König Benjamin sagt: „Wenn ihr im Dienste eurer Mitmenschen seid, [seid] ihr nur im Dienste eures Gottes.“ (Mosia 2:17.) Alma beschreibt unsere Pflicht so: „Sie [wachten] über ihr Volk und nährten es mit dem, was die Rechtschaffenheit betrifft.“ (Mosia 23:18.)

Damit wir alle den göttlichen Auftrag, uns anderer anzunehmen und für sie da zu sein, besser erfüllen können, hat die Erste Präsidentschaft die folgenden Anpassungen bekanntgegeben, mit denen die Anstrengungen der Kollegien des Melchisedekischen Priestertums und der Frauenhilfsvereinigungen darauf ausgerichtet werden, so zu dienen wie der Erretter. Es handelt sich um folgende Punkte:

  • Ein Kollegium des Melchisedekischen Priestertums auf Gemeindeebene.

  • Ein Hohepriesterkollegium auf Pfahlebene.

  • Die Betreuung löst das Heim- und das Besuchslehren ab.

  • Die Jugendlichen beteiligen sich an der Betreuung.

Zur Unterstützung dieser Anpassungen wird es in Gemeinde und Pfahl künftig keine Sitzung des Priestertumsführungskomitees mehr geben. Wenn in einer Gemeinde ein besonderes Anliegen, beispielsweise eine heikle Familienangelegenheit oder ein ungewöhnliches Wohlfahrtsproblem, zu klären ist, kann es in einer erweiterten Bischofschaftssitzung besprochen werden. Sonstige Belange, die weniger vertraulich sind, können im Gemeinderat behandelt werden. Die bisherige „Sitzung des Pfahl-Priestertumsführungskomitees“ heißt nun „Sitzung des Hoherats“ (siehe Frage 8 und 19 unten).

Ein Kollegium des Melchisedekischen Priestertums auf Gemeindeebene

Präsident Russell M. Nelson hat gesagt, dass „Offenbarung … nicht immer mit einem Mal erteilt [wird]. Sie kann auch Schritt für Schritt erfolgen.“1 Die Weiterentwicklung der Priestertumskollegien und ein wachsendes Verständnis von den Schlüsseln des Priestertums sind mustergültig für Offenbarung, die Schritt für Schritt erfolgt. Im Laufe der Geschichte der Kirche hat der Herr seinen Willen oft Zeile um Zeile offenbart und seine Kinder schrittweise mit größerem Verständnis davon gesegnet, wie man die Grundsätze des Evangeliums auf gegenwärtige Umstände bezieht (siehe LuB 46:15,16).

Die Erste Präsidentschaft und das Kollegium der Zwölf Apostel haben sich einige Jahre über die nachstehend beschriebenen Anpassungen Gedanken gemacht. Die präsidierenden Führer der Kirche haben erst viel gebetet, sorgfältig die Grundlage der Priestertumskollegien in den heiligen Schriften studiert, Einstimmigkeit untereinander erzielt und die Bestätigung empfangen, dass dies der Wille des Herrn ist, ehe sie die Neustrukturierung der Kollegien auf Gemeinde- und Pfahlebene als weiteren Schritt bei der Entfaltung der Wiederherstellung in die Tat umgesetzt haben.

1. Worin bestehen die Anpassungen für die Hohepriestergruppe und das Ältestenkollegium in der Gemeinde?

In jeder Gemeinde werden die Mitglieder des Ältestenkollegiums und der Hohepriestergruppe jetzt in einem gemeinsamen Kollegium mit einer gemeinsamen Präsidentschaft zusammengefasst. Dieses Kollegium, in dem es nun mehr Mitglieder und größere Einigkeit gibt, wird als Ältestenkollegium bezeichnet; die Gemeinde-Hohepriestergruppe wird es nicht mehr geben.

Zum Ältestenkollegium gehören alle Ältesten und Ältestenanwärter in der Gemeinde sowie alle Hohen Priester, die derzeit nicht der Bischofschaft, der Pfahlpräsidentschaft oder dem Hoherat angehören und auch nicht als Patriarch im Dienst sind.

2. Wie wird die Präsidentschaft des Ältestenkollegiums gebildet?

Der Pfahlpräsident entlässt unterstützt von seinen Ratgebern die derzeit bestehenden Hohepriestergruppenleitungen und Ältestenkollegiumspräsidentschaften. Danach beruft er in jeder Gemeinde einen neuen Ältestenkollegiumspräsidenten und er, ein beauftragter Ratgeber in der Pfahlpräsidentschaft oder ein beauftragter Hoher Rat beruft diejenigen, die als Ratgeber vorgeschlagen wurden, in die Ältestenkollegiumspräsidentschaft. Der neuen Ältestenkollegiumspräsidentschaft können Älteste und Hohe Priester unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem Erfahrungsstand angehören, die in einer gemeinsamen Kollegiumspräsidentschaft zusammenarbeiten. Sowohl Älteste als auch Hohe Priester kommen als Kollegiumspräsident oder als Ratgeber in Frage.2

3. Wer leitet den Ältestenkollegiumspräsidenten an?

Der Ältestenkollegiumspräsident ist direkt dem Pfahlpräsidenten unterstellt, der ihn gemeinsam mit der Pfahlpräsidentschaft und dem Hoherat schult und anleitet. Als präsidierender Hoher Priester in der Gemeinde kommt auch der Bischof regelmäßig mit dem Ältestenkollegiumspräsidenten zusammen. Der Bischof berät sich mit ihm und leitet ihn in geeigneter Weise an, wie man den Mitgliedern der Gemeinde am besten dient und hilft und wie man mit allen Organisationen der Gemeinde im Gleichklang zusammenarbeitet. (Siehe Handbuch 2, 7.3.1.)

4. Ändert sich durch diese Anpassung der Kollegiumsstruktur das Priestertumsamt der Kollegiumsmitglieder?

Nein. Soweit es ihr Priestertumsamt betrifft, ändert sich für Älteste und Hohe Priester nichts. Jedoch wird ein Ältester auch weiterhin zum Hohen Priester ordiniert, wenn er in die Pfahlpräsidentschaft, den Hoherat oder die Bischofschaft berufen wird – oder zu einem anderen Zeitpunkt, wenn der Pfahlpräsident es nach gebeterfüllter Überlegung und durch Inspiration so bestimmt.

5. Kann eine Gemeinde mehrere Ältestenkollegien haben?

Ja. Im Geiste von Lehre und Bündnisse 107:89 können die Führungsbeamten mehrere Ältestenkollegien einrichten, wenn es in einer Gemeinde eine ungewöhnlich hohe Anzahl von aktiven Trägern des Melchisedekischen Priestertums gibt. In einem solchen Fall soll es in jedem Kollegium eine gute Balance geben, was Alter, Erfahrung, Priestertumsamt und zahlenmäßige Größe betrifft.

6. Welchem Kollegium gehören die Mitglieder einer Tempelpräsidentschaft, einer Missionspräsidentschaft oder der Präsidentschaft einer Missionarsschule an?

Diese Brüder sind Mitglieder des Ältestenkollegiums ihrer Gemeinde.

Ein Hohepriesterkollegium auf Pfahlebene

7. Was ändert sich für das Pfahl-Hohepriesterkollegium?

Die Pfahlpräsidentschaft dient auch weiterhin als Präsidentschaft des Pfahl-Hohepriesterkollegiums. Mitglieder dieses Kollegiums sind nur die Hohen Priester, die derzeit der Pfahlpräsidentschaft, der Bischofschaft oder dem Hoherat angehören oder als Patriarch im Dienst sind. Die Gemeindesekretäre, der Pfahlsekretär und die Führungssekretäre gehören dem Hohepriesterkollegium nicht an.

Die Mitglieder des Pfahl-Hohepriesterkollegiums versammeln sich in der Regel mit dem Ältestenkollegium, sofern sie keine anderen Aufträge haben.

8. Was ist die Rolle des Pfahl-Hohepriesterkollegiums?

Im Rahmen ihrer Führungsaufgaben kommt die Pfahlpräsidentschaft nach Bedarf mit den Mitgliedern des Pfahl-Hohepriesterkollegiums zusammen, um sie zu schulen und in ihren Berufungen zu unterstützen. Die in Abschnitt 18.3 von Handbuch 2 erläuterten bisherigen Versammlungen und Sitzungen auf Pfahlebene bleiben mit folgenden Anpassungen bestehen:

  • Die Sitzung des Pfahl-Priestertumsführungskomitees heißt nun „Sitzung des Hoherats“.

  • Eine jährliche Versammlung aller ordinierten Hohen Priester im Pfahl wird nicht mehr abgehalten. Die Pfahlpräsidentschaft beruft jedoch einmal jährlich eine Versammlung des Pfahl-Hohepriesterkollegiums ein.

9. Welche Absichten stehen hinter diesen Anpassungen bei den Kollegien des Melchisedekischen Priestertums?

Wenn es in der Gemeinde ein gemeinsames Kollegium des Melchisedekischen Priestertums gibt, vereint das die Priestertumsträger in der Ausführung aller Aspekte des Erlösungswerks, darunter auch der bisher vom Hohepriestergruppenleiter koordinierten Tempelarbeit und Familienforschung. Es ermöglicht Kollegiumsmitgliedern jeden Alters und jeden Hintergrunds, vom Blickwinkel und von der Erfahrung derer zu profitieren, die in einem anderen Lebensabschnitt stehen. Auch bietet es erfahrenen Priestertumsträgern zusätzliche Gelegenheiten, anderen ein Mentor zu sein, beispielsweise Ältestenanwärtern, neuen Mitgliedern, jungen Erwachsenen und denjenigen, die in der Kirche wieder aktiv werden.

Diese Anpassungen helfen dem Ältestenkollegium und der Frauenhilfsvereinigung, ihre Arbeit aufeinander abzustimmen. Sie vereinfachen auch die Abstimmung des Kollegiums mit der Bischofschaft und dem Gemeinderat. Außerdem ermöglichen sie es dem Bischof, mehr Aufgaben an den Ältestenkollegiumspräsidenten und die FHV-Leiterin zu delegieren, damit er und seine Ratgeber sich auf ihre Hauptaufgaben konzentrieren können, vor allem darauf, über das Aaronische Priestertum und die Jungen Damen zu präsidieren.

10. Gehören in einem Pfahl Hohe Priester, die in einer Zweigpräsidentschaft tätig sind, dem Hohepriesterkollegium an?

Nein. Hohe Priester, die in einer Zweigpräsidentschaft in einem Pfahl tätig sind, sind keine Mitglieder des Hohepriesterkollegiums. Dem Hohepriesterkollegium gehört nur jemand an, der aufgrund seiner Berufung in der Pfahlpräsidentschaft, einer Bischofschaft, im Hoherat oder als im Dienst befindlicher Patriarch Hoher Priester sein muss.

11. Gehören Älteste, die in einer Bischofschaft tätig sind (zum Beispiel in einem JAE-Pfahl), dem Hohepriesterkollegium an?

Nein. Älteste, die in einer Bischofschaft tätig sind, sind keine Mitglieder des Hohepriesterkollegiums.

12. Wie betrifft die Betreuung die Mitglieder des Hohepriesterkollegiums?

Unter der Leitung des Bischofs, der ja der präsidierende Hohe Priester in der Gemeinde ist, bekommen die Mitglieder des Hohepriesterkollegiums und ihre Familien von ihrem Ältestenkollegium und ihrer Frauenhilfsvereinigung betreuende Brüder und Schwestern zugewiesen.

Da die Pfahlpräsidentschaft und die Bischofschaft für alle Mitglieder im Pfahl oder in der Gemeinde verantwortlich sind, werden diese Brüder im Allgemeinen nicht als betreuende Brüder für bestimmte Personen oder Familien eingeteilt. Hohe Räte und im Dienst befindliche Patriarchen können abhängig von den örtlichen Gegebenheiten eingeteilt werden, wenn der Pfahlpräsident es so festlegt. Wenn sie eingeteilt werden, geschieht dies durch ihren Ältestenkollegiumspräsidenten auf Weisung des Bischofs der jeweiligen Gemeinde.

Neben anderen wichtigen Aufgaben wie präsidierender Hoher Priester und allgemeiner Richter in Israel hat der Bischof zusammen mit seinen Ratgebern insbesondere die Aufgabe, sich der Jugendlichen anzunehmen. In Lehre und Bündnisse 107:15 heißt es: „Die Bischofschaft ist die Präsidentschaft [des Aaronischen] Priestertums und hat die Schlüssel oder Vollmacht desselben inne.“ In Handbuch 1, 2.2., steht: „Die Mitglieder der Bischofschaft wachen über die Jungen Männer und die Jungen Damen in der Gemeinde und umsorgen sie.“

Gleichermaßen ist der Pfahlpräsident als der präsidierende Hohe Priester im Pfahl das „geistige Oberhaupt im Pfahl“ (Handbuch 1, 1.1.1) und „präsidiert über das Erlösungswerk“ (Handbuch 1, 1.12).

Die Betreuung löst das Heim- und das Besuchslehren ab

Viele Jahre lang sind die Heimlehrer und die Besuchslehrerinnen dem Auftrag nachgekommen, bei jedem Mitglied monatlich einen Hausbesuch zu machen, eine Botschaft zu überbringen und so zu helfen, wie es gebraucht wurde. Unzählige Stunden engagierten und selbstlosen Dienens wurden für diese wichtige Arbeit aufgewendet.

Die Führer der Kirche möchten nun auf diesem Engagement aufbauen und bitten die Mitglieder, sich mehr darauf zu konzentrieren, sich in christlicher Weise um andere zu kümmern, und zwar in geistiger wie in zeitlicher Hinsicht (siehe Handbuch 2, 3.2.3). Um den Aspekt einer solchen Zuwendung hervorzuheben, werden die ehemaligen Programme Heim- und Besuchslehren nun allgemein als „Betreuung“ bezeichnet. Ältestenkollegiumspräsidentschaft und FHV-Leitung sind unter der Leitung des Bischofs gemeinsam dafür verantwortlich.

13. Was ist unter „Betreuung“ zu verstehen?

Der Erretter hat durch sein Beispiel gezeigt, wie man sich um andere kümmert – getragen von Liebe zu seinem Vater und für jeden Menschen hat er sich anderer angenommen (siehe Johannes 15:9,10). Er hat seine Mitmenschen geliebt, sie unterwiesen, für sie gebetet, sie getröstet und sie gesegnet und dabei alle aufgefordert, ihm nachzufolgen (siehe Markus 8:34). Wenn die Mitglieder der Kirche andere betreuen, bemühen sie sich gebeterfüllt darum, so zu dienen, wie er es tun würde – „diejenigen … trösten, die des Trostes bedürfen“, „immer über die Kirche [wachen und bei ihnen sein und sie stärken]“, „das Haus eines jeden Mitglieds besuchen“ und jedem helfen, Jesus Christus wahrhaft nachzufolgen (Mosia 18:9; LuB 20:51,53; siehe auch Johannes 13:35).

Dabei legen sie durch Kommunikation und Inspiration fest, wie häufig und in welcher Form sie diejenigen kontaktieren, um die sie sich kümmern. Mindestens einmal im Quartal beraten sie sich mit den zuständigen Führungsbeamten über ihre Bemühungen und die Bedürfnisse und Stärken derer, die ihnen anvertraut sind, und erstatten Bericht. Die Führungsbeamten melden jedes Quartal diese Auswertungsgespräche; es wird nicht mehr berichtet, wie oft einzelne Mitglieder und Familien besucht oder kontaktiert wurden. Da somit jedes Mitglied eine Verbindung zum Priestertum hat, knüpfen die betreuenden Brüder und Schwestern außerdem ein Kommunikationsnetz, das die Führungsbeamten bei Gefahr und in Notfällen nutzen können.

14. Wie werden die Betreuer genannt?

Die Priestertumsträger werden als „betreuende Brüder“ und die FHV-Schwestern als „betreuende Schwestern“ bezeichnet. Im Allgemeinen spricht man sie einfach mit dem Namen an: „Bruder Müller“ oder „Schwester Schmidt“.

15. Inwieweit ähnelt die Betreuung dem Heim- und Besuchslehren und worin unterscheidet sie sich davon?

Die Betreuung ähnelt dem Heim- und Besuchslehren insoweit, als es für jeden Haushalt Brüder, die das Priestertum tragen, – betreuende Brüder – geben wird, die den Mitgliedern des Haushalts helfend zur Seite stehen (siehe LuB 20:47,59). Für jede erwachsene Schwester wird es Mitglieder der Frauenhilfsvereinigung – betreuende Schwestern – geben, die ihr helfend zur Seite stehen und damit weiter den Schwerpunkt untermauern, den die FHV-Präsidentschaft seit Januar 2018 auf den geistlichen Dienst legt (siehe „Halten Sie Kontakt – jederzeit, überall und in jeder Form“, Liahona, Januar 2018, Seite 7).

Darüber hinaus wurden einige Anforderungen des Heim- und Besuchslehrens so angepasst, dass die Mitglieder mehr Aufmerksamkeit darauf richten können, den Bedürfnissen der zu Betreuenden gerecht zu werden. Ein Kontakt muss nicht mehr unbedingt in einem formellen Besuch bestehen. Er kann zu Hause, in der Kirche oder in jedem anderen Umfeld stattfinden, das sicher, zweckmäßig und gut zu erreichen ist. Elder Jeffrey R. Holland hat es so erklärt: „Am wichtigsten ist …, wie Sie den Mitgliedern, für die Sie verantwortlich sind, geholfen und sich um sie gekümmert haben – und das ist weder orts- noch zeitgebunden. Worauf es ankommt ist, dass Sie sie gern haben und das Gebot erfüllen, ‚immer über die Kirche zu wachen‘.“3

Kurz gesagt: Bei der Betreuung lässt man sich vom Geist führen, ist flexibel und passt sie den Bedürfnissen des einzelnen Mitglieds an.

16. Wie lässt man sich bei der Betreuung vom Geist führen?

Bei der Betreuung bemühen sich die Mitglieder um Inspiration, wie sie sich am besten anderer annehmen und ihren Bedürfnissen gerecht werden können. Würde einer älteren Schwester, die alleine lebt, ein fest vereinbarter Besuch zusammen mit regelmäßigen Anrufen den Anschluss bieten, den sie braucht? Wäre für einen weniger aktiven jungen Erwachsenen die Einladung zur Mitarbeit bei einem gemeinnützigen Projekt der nützlichste Kontakt? Wäre es einem Jugendlichen und seinen Eltern eine Hilfe, wenn man einen Wettkampf besucht, bei dem er mitmacht? Würde es jemandem die Last leichter machen, wenn man ihm per Handy eine Schriftstelle schickt, aus der Hoffnung spricht? Wäre eine Notiz, Karte oder E-Mail Zeichen von Interesse und Anteilnahme? Was erwartet der Erretter von seinen Dienern? Für eine inspirierte Betreuung ist es ganz entscheidend, dass man auf Fragen dieser Art inspirierte Antworten findet und sich aller verfügbaren Methoden bedient, um Kontakt mit denjenigen herzustellen, die einem zugewiesen sind. Die betreuenden Brüder und Schwestern können sich nicht auf Routinebesuche und vorab feststehende Botschaften verlassen – um christlichen Dienst zu leisten, müssen sie sich um Inspiration bemühen und sich mit denen, für die sie verantwortlich sind, beraten, wie sie sich im Rahmen der vorhandenen Zeit und Mittel am besten um sie kümmern können.

17. Inwiefern ist die Betreuung flexibel?

Die betreuenden Brüder und Schwestern können so vorgehen, wie es sich am besten eignet. Nicht jeder, um dessen Betreuung sie gebeten werden, wird das gleiche Maß an Aufmerksamkeit brauchen. In Abstimmung mit der Bischofschaft und dem Gemeinderat geben die Ältestenkollegiumspräsidentschaft und die FHV-Leitung den betreuenden Brüdern und Schwestern Prioritäten vor, damit sie ein Gespür dafür bekommen, wer sie am meisten braucht. Die höchste Priorität wird meistens neuen Mitgliedern, aufgeschlossenen weniger aktiven Mitgliedern und anderen wie Alleinerziehenden, Witwen und Witwern eingeräumt. Die Führungsbeamten können einer Familie mit einem Jugendlichen, der es gerade schwer hat, einen Jugendführer zuweisen; Neubekehrten weisen sie unverzüglich betreuende Brüder und Schwestern zu. Sie können jedes Mitglied des Ältestenkollegiums – ob Hoher Priester oder Ältester – für eine solche Aufgabe auswählen.

Wo es angebracht ist, kann auch ein Ehepaar einer Familie oder einem einzelnen Mitglied zugewiesen werden. Als Partnerinnen von FHV-Schwestern können auch Lorbeer- und Rosenmädchen einen wichtigen Beitrag leisten, so wie die Priester und Lehrer, die mit Trägern des Melchisedekischen Priestertums zusammenarbeiten (siehe Frage 22 unten).

18. Wie wird die Betreuung den Bedürfnissen des einzelnen Mitglieds angepasst?

Die betreuenden Brüder und Schwestern sind bestrebt, das zu tun, was den Bedürfnissen des Einzelnen am ehesten gerecht wird. Jede Form der Kommunikation kommt in Frage, wenn es darum geht, den Eingebungen des Geistes zu folgen und die Bedürfnisse derer zu erfüllen, denen man dient. Die Erfüllung dieser Bedürfnisse beginnt damit, dass man sich gebeterfüllt Gedanken macht und ein informatives Gespräch mit den zugewiesenen Familien und Personen führt. In diesem Gespräch und bei weiteren Kontakten hört man ihnen gut zu, damit man erkennen kann, wie man am besten hilft, wie häufig und in welcher Form sie kontaktiert werden möchten und welche Botschaften man mit ihnen besprechen sollte. Die Betreuenden achten darauf, dass sich die Kommunikation mit den einzelnen Mitgliedern einer betreuten Familie stets in einem angemessenen Rahmen bewegt.

Die betreuenden Brüder und Schwestern helfen den Mitgliedern und Familien, sich auf die für sie als Nächstes anstehende heilige Handlung vorzubereiten, geschlossene Bündnisse zu halten und eigenständig zu werden. Im Rahmen dessen können sie auch geistige Botschaften vortragen, die auf einen Einzelnen oder eine Familie zugeschnitten sind. Bei der Betreuung geht es aber nicht vorrangig um die Weitergabe einer Botschaft. Im Liahona und im Ensign erscheinen keine Botschaften mehr, die speziell für die Betreuung bestimmt sind.

19. Wie können das Melchisedekische Priestertum und die Frauenhilfsvereinigung ihre Bemühungen vereinen?

Aus der erhöhten zahlenmäßigen Stärke der neustrukturierten Priestertumskollegien und der daraus resultierenden Geschlossenheit mit der Frauenhilfsvereinigung ergibt sich ganz natürlich, dass man sich anderer besser annehmen kann, und so ist es auch beabsichtigt. Die Betreuung wird zu einer koordinierten Anstrengung, die Priestertumspflicht, „das Haus eines jeden Mitgliedes zu besuchen“ und „immer über die Kirche zu wachen und bei ihnen zu sein und sie zu stärken“, und den Zweck der Frauenhilfsvereinigung – den Glauben an den Vater im Himmel und an Jesus Christus vergrößern, den Einzelnen, die Familie und das Zuhause durch heilige Handlungen und Bündnisse stärken und einig zusammenarbeiten, um den Bedürftigen zu helfen – zu erfüllen (LuB 20:47,53; siehe Handbuch 2, 9.1.1, sowie Die Töchter in meinem Reich, Neuauflage 2017, Titelseite).

Wenn Ältestenkollegiumspräsidentschaft und FHV-Leitung unter der Leitung des Bischofs zusammenarbeiten, bieten sich ihnen Gelegenheiten, Inspiration zu empfangen, sich zu organisieren und sich aufeinander abzustimmen, damit über jedes Mitglied und jede Familie gewacht und sich um sie gekümmert wird. Koordination wird auch durch Zusammenarbeit bei diesen Punkten erreicht:

  • Die Ältestenkollegiumspräsidentschaft schlägt die Einteilung für die Betreuung der einzelnen Mitglieder und Familien in der Gemeinde vor. Die FHV-Leitung schlägt die Einteilung für die Betreuung der FHV-Schwestern vor. Wo es besondere Bedürfnisse gibt, können die Ältestenkollegiumspräsidentschaft und die FHV-Leitung einzelne Zuweisungen vor Fertigstellung der Einteilung besprechen.

  • Die Ältestenkollegiumspräsidentschaft und die FHV-Leitung legen dem Bischof ihre Vorschläge für die Betreuungseinteilung zur Genehmigung vor.

  • Bei Bedarf können die betreuenden Brüder und Schwestern besondere Umstände, die bei Mitgliedern vorliegen, besprechen und, falls erforderlich, die Führungsbeamten im Kollegium oder in der Frauenhilfsvereinigung um zusätzliche Hilfe und Unterstützung bitten.

  • Die Ältestenkollegiumspräsidentschaft und die FHV-Leitung kommen einmal im Quartal zusammen, um sich darüber auszutauschen, was sie aus ihren Auswertungsgesprächen über die Bedürfnisse der einzelnen Mitglieder und Familien erfahren haben.

  • Nachdem diese Sitzung stattgefunden hat, kommen der Ältestenkollegiumspräsident und die FHV-Leiterin gemeinsam ebenfalls einmal im Quartal mit dem Bischof zusammen, um die Bedürfnisse einzelner Mitglieder und Familien zu besprechen.

  • Bei Bedarf beraten sich die Führungsbeamten des Kollegiums und der FHV mit dem Gemeinderat über Stärken und Bedürfnisse, die in den Auswertungsgesprächen festgestellt wurden, stellen Pläne auf, wie man den Mitgliedern der Gemeinde helfen und ihnen ein Segen sein kann, und setzen diese Pläne in die Tat um.

Um die Koordination zu vereinfachen, rückt die Gemeinde den Gemeinderat in den Mittelpunkt und beruft keine Sitzung des Priestertumsführungskomitees mehr ein. Tagesordnungspunkte, die bisher im Priestertumsführungskomitee behandelt wurden, können nach Bedarf in einer erweiterten Bischofschaftssitzung, im Gemeinderat oder in der vierteljährlichen Zusammenkunft von Bischof, Ältestenkollegiumspräsident und FHV-Leiterin besprochen werden.

20. Wie erhalten die Mitglieder ihren Betreuungsauftrag?

Die Führungsbeamten kommen mit den betreuenden Brüdern und Schwestern – vorzugsweise mit beiden Partnern gemeinsam – zusammen, um ihnen ihre Aufträge mitzuteilen und sich mit ihnen über die Stärken, Bedürfnisse und Herausforderungen derer zu beraten, die sie betreuen. Dieses Gespräch kann im Rahmen der Auswertung (siehe Frage 24 unten) oder wann immer es erforderlich ist stattfinden.

21. Welchen Stellenwert haben Besuche zu Hause?

Abhängig von Anzahl, Entfernung, Sicherheit und sonstigen Faktoren ist ein monatlicher Besuch in jedem Haushalt vielleicht nicht möglich oder sinnvoll; persönliche Besuche sind dennoch wichtig, sofern sie sich einrichten lassen. Um so zu dienen, wie der Erretter es tun würde, ziehen die betreuenden Brüder und Schwestern jede Möglichkeit in Betracht, wie sie sich um die ihnen zugewiesenen Mitglieder kümmern und sie kontaktieren können.

22. Gehört zur Betreuung jedes Mal auch eine Botschaft?

Nein. Die betreuenden Brüder und Schwestern lernen die ihnen zugewiesenen Mitglieder kennen und machen sich ein Bild von ihren Bedürfnissen. Dann kann es sein, dass der Heilige Geist ihnen eingibt, über einen Grundsatz des Evangeliums zu sprechen. Vielleicht äußert auch ein Vater oder eine Mutter den Wunsch, dass ein bestimmtes Thema mit der Familie besprochen wird. Die beste „Botschaft“ besteht jedoch in Anteilnahme und Mitgefühl.

23. Wie erstatten die betreuenden Brüder und Schwestern über ihre Bemühungen Bericht?

Die Führungsbeamten tragen keine Berichte mehr darüber zusammen, welche Familien und Mitglieder im jeweiligen Monat besucht wurden. Stattdessen bekommen die betreuenden Brüder und Schwestern Gelegenheit, sich mit ihren Führern in Ältestenkollegium und FHV über die Umstände derer, um die sie sich kümmern, und ihre fortlaufenden Bemühungen zu beraten. Dies findet mindestens einmal im Quartal im Rahmen eines Auswertungsgesprächs statt und zusätzlich jederzeit, wenn Gesprächsbedarf besteht.

24. Was ist ein Auswertungsgespräch?

Ein Auswertungsgespräch dient dazu, 1. sich über die Stärken, Bedürfnisse und Herausforderungen der zugewiesenen Familien und Personen zu beraten, 2. festzustellen, bei welchen Bedürfnissen das Kollegium, die FHV oder der Gemeinderat helfen können, und 3. von den Führungsbeamten zu lernen und angespornt zu werden.

Die betreuenden Brüder und Schwestern kommen mindestens einmal im Quartal mit einem Führungsbeamten des Ältestenkollegiums oder einer Führungsbeamtin der FHV zu einem Auswertungsgespräch zusammen. Vorzugsweise handelt es sich um ein persönliches Gespräch mit beiden Partnern gemeinsam. Ein Ehepaar, das gemeinsam eingeteilt ist, kann sich entweder mit Führungsbeamten des Ältestenkollegiums oder der FHV oder von beiden Organisationen treffen. Zwischen den Auswertungsgesprächen übermitteln die betreuenden Brüder und Schwestern bei Bedarf weitere Informationen – dies geschieht persönlich, telefonisch, per SMS, E-Mail oder auf andere Weise. Vertrauliche Informationen geben sie nur an den Ältestenkollegiumspräsidenten, die FHV-Leiterin oder direkt an den Bischof weiter.

25. Wie führen die Führungsbeamten über die Auswertungsgespräche Bericht?

Die Ältestenkollegiumspräsidentschaft und die FHV-Leitung führen über ihre Auswertungsgespräche mit den betreuenden Brüdern und Schwestern Bericht. Sie geben den Monat, in dem das Gespräch stattgefunden hat, und die Teilnehmer an. Sie melden, dass das Auswertungsgespräch mit einem Betreuerpaar stattgefunden hat, wenn sie es im Laufe des Quartals mindestens mit einem der Partner geführt haben.

Spätestens zum 1. August 2018 stehen für diese Berichte aktualisierte Versionen der App LDS Tools und der Hilfsmittel für Führungsbeamte und Sekretäre auf LDS.org zur Verfügung. Mitte 2018 wird es auch eine überarbeitete Fassung des Quartalsberichts geben. Weitere Einzelheiten gehen den Führungsbeamten und Sekretären noch in einer Mitteilung vom Hauptsitz der Kirche zu.

26. Worin besteht die Aufgabe der Betreuungskoordinatoren und -beauftragten?

Diese Berufungen wurden abgeschafft. Wer zu einem dieser Ämter berufen wurde, wird bitte entlassen.

27. Wer führt die Auswertungsgespräche?

Alle Mitglieder der Ältestenkollegiumspräsidentschaft und der FHV-Leitung führen Auswertungsgespräche. Auch in einer großen Gemeinde werden die Führungsbeamten bemerken, dass die Gespräche gut zu bewältigen sind, wenn jedes Mitglied der Präsidentschaft oder Leitung jede Woche einige davon führt. Ein Auswertungsgespräch muss nicht lang dauern, damit es seinen Zweck erfüllt.

28. Zu welchem Zeitpunkt im Laufe eines Quartals führen die Führungsbeamten die Auswertungsgespräche?

Die Auswertungsgespräche können und sollten das ganze Quartal über stattfinden und werden bitte nicht für die letzte Woche oder den letzten Monat des Quartals vorgesehen. Wenn die Führungsbeamten die Gespräche regelmäßig führen, werden sie die Erfahrung machen, dass sie die geistigen und zeitlichen Ziele der Betreuung erreichen können.

Die Jugendlichen beteiligen sich an der Betreuung

29. Wie können Jugendliche bei Betreuungsaufträgen einbezogen werden?

Die Führungsbeamten können FHV-Schwestern Lorbeer- und Rosenmädchen als Partnerinnen zuweisen, so wie bereits jetzt Priester und Lehrer Trägern des Melchisedekischen Priestertums als Partner zugewiesen werden. Die Jugendlichen können ihre besonderen Gaben einbringen und geistig wachsen, wenn sie an der Seite von Erwachsenen im Erlösungswerk mitarbeiten und in den Auswertungsgesprächen über ihren Dienst sprechen. Außerdem kann sich so um mehr Personen gekümmert werden, weil mehr Mitglieder für die Einteilung zur Verfügung stehen, wenn auch die Jugendlichen einbezogen werden. Diese Aufgabe kann auch innerhalb der Familie dadurch vereinfacht und aufgewertet werden, dass Mutter und Tochter – oder Vater und Sohn – zusammen eingeteilt werden.

30. Sollten einem Jugendlichen betreuende Brüder und/oder Schwestern speziell für ihn zugeteilt werden?

Nein. Die Jungen Männer und die Jungen Damen werden von denjenigen mitbetreut, die ihrer Familie zugewiesen sind; außerdem kümmern sich die Führungsbeamten des Aaronischen Priestertums und der Jungen Damen um sie.

31. Können Junge Männer und Junge Damen als Betreuungspartner von Erwachsenen eingeteilt werden?

Ja. Die Richtlinien im kürzlich herausgegebenen Dokument „Preventing and Responding to Abuse“ (Missbrauch und Misshandlung vorbeugen oder darauf reagieren) gestatten Betreuungspaare, in denen ein Jugendlicher mit einem Erwachsenen zusammenarbeitet. Die Betreuung wird nicht als Aktivität oder Unterricht betrachtet, von denen in diesen Richtlinien die Rede ist.

Die Führungsbeamten lassen bitte inspiriertes Urteilsvermögen walten, wenn sie Jugendliche als Betreuungspartner einteilen. Erwachsene Betreuungspartner müssen Situationen vermeiden, die missverstanden werden könnten. Sie müssen vor allem Vorsicht walten lassen, wenn es um Situationen geht, in denen sie mit den Jugendlichen allein und unbeobachtet sind. Die Betreuungstätigkeit soll für die Jugendlichen eine sichere und lohnende Erfahrung sein. Darüber hinaus wird bei der Einteilung bitte auch umsichtig vorgegangen, damit die Jugendlichen nicht mit schwierigen Wohn- oder Familiensituationen konfrontiert werden.

32. Sollen alle Rosen- und Lorbeermädchen für die Betreuung eingeteilt werden?

Rosen- und Lorbeermädchen können ermuntert werden, sich an der Betreuung zu beteiligen. Die Eltern und die Führungsbeamten besprechen sich mit jeder Jungen Dame und wenn sie in der Lage und auch bereit dazu ist, mitzuwirken, kann sie einen Betreuungsauftrag erhalten. Junge Damen werden als Partnerinnen von FHV-Schwestern eingeteilt.

33. Wer teilt den Jugendlichen die Betreuungsaufträge mit?

Mit Genehmigung des Bischofs kann ein Mitglied der FHV-Leitung den Rosen- und Lorbeermädchen ihre Betreuungsaufträge übermitteln. Ebenso kann ein Mitglied der Ältestenkollegiumspräsidentschaft mit Genehmigung des Bischofs den Lehrern und Priestern ihre Betreuungsaufträge übermitteln.

Kollegien und Frauenhilfsvereinigungen

34. Wird dadurch, dass der Schwerpunkt auf dem Ältestenkollegium und der Frauenhilfsvereinigung liegt, die Rolle des Bischofs und des Gemeinderats gestärkt?

Ja. Der Bischof ist der präsidierende Hohe Priester und „gibt den übrigen Führungsbeamten in der Gemeinde Führung und Rat“ (Handbuch 1, 2.1.1). Er prüft und genehmigt die Betreuungsaufträge. Unter der Leitung des Bischofs kommt der Gemeinderat weiter seiner grundlegenden Aufgabe nach, „dem Einzelnen zu helfen, dass er ein Zeugnis entwickelt, die errettenden heiligen Handlungen empfängt, Bündnisse hält und ein eifriger Jünger Jesu Christi wird“ (Handbuch 2, 4.4). Das gestärkte Ältestenkollegium und die gestärkte Frauenhilfsvereinigung, die durch den Kollegiumspräsidenten und die FHV-Leiterin im Gemeinderat vertreten sind, werden bewirken, dass dieser mehr erreicht.

35. Soll die Ältestenkollegiumspräsidentschaft zusätzlich zu den vierteljährlich stattfindenden Gesprächen zur Auswertung der Betreuung jedes Kollegiumsmitglied einmal im Jahr besuchen oder ein Interview mit ihm führen (siehe Handbuch 2, 7.3.2)?

Ja. Im Rahmen ihrer Gesamtaufgaben soll die Ältestenkollegiumspräsidentschaft mindestens einmal im Jahr mit jedem Mitglied des Kollegiums ein Interview zu allen Priestertumspflichten führen, in dem auch zur Sprache kommt, wie es dem Priestertumsträger, seiner Frau und seinen Kindern geht. Diese Interviews können über das ganze Jahr verteilt stattfinden. Es wird bitte nicht mit einem Auswertungsgespräch verknüpft, bei dem auch der Betreuungspartner des Betreffenden anwesend ist.

36. Wer kann die Ältestenkollegiumspräsidentschaft und die FHV-Leitung darin unterstützen, das Erlösungswerk auszuführen?

Die Ältestenkollegiumspräsidentschaft und die FHV-Leitung können die Mitglieder in einer Weise organisieren, dass sie so mithelfen können, wie es gebraucht wird. So können sie beispielsweise Mitglieder berufen, die bei Aufgaben wie dem Dienst am Nächsten, der Tempelarbeit und Familienforschung, der Evangeliumsverkündigung und der Wohlfahrt die Führung übernehmen und mithelfen.

37. Kann es in einer Gemeinde mehrere Ältestenkollegien und Frauenhilfsvereinigungen geben?

Ja. Im Geiste von Lehre und Bündnisse 107:89 können die Führungsbeamten mehrere Ältestenkollegien einrichten, wenn es in einer Gemeinde eine ungewöhnlich hohe Anzahl von aktiven Trägern des Melchisedekischen Priestertums gibt. In einem solchen Fall soll es in jedem Kollegium eine gute Balance geben, was Alter, Erfahrung, Priestertumsamt und zahlenmäßige Größe betrifft. Für die Frauenhilfsvereinigung gelten ähnliche Grundsätze.

38. Können der Ältestenkollegiumspräsident oder die FHV-Leiterin zusätzliche Ratgeber als Hilfe bei der Betreuung berufen?

Nein. Der Präsident hat zwei Ratgeber, die Leiterin zwei Ratgeberinnen. Wenn die Führungsbeamten zu dem Schluss kommen, dass zusätzliche Hilfe gebraucht wird, können sie sich mit dem Bischof über die Berufung von für die Betreuung zuständigen Sekretären und Sekretärinnen beraten. Diese können beispielsweise damit beauftragt werden, die Auswertungsgespräche anzusetzen und einmal im Quartal einen Bericht über die Gespräche zusammenzustellen.

Notizen

  1. Russell M. Nelson, „Bittet, sucht, klopft an!“, Liahona, November 2009, Seite 83

  2. Siehe Lehre und Bündnisse 107:9-12. Mit dem in Vers 11 genannten Hohen Priester ist ein präsidierender Hoher Priester gemeint.

  3. Jeffrey R. Holland, „Abgesandte an die Kirche“, Liahona, November 2016, Seite 62, 67