2010
Neue Richtlinien für die FHV sind ein Segen für die Mitglieder
April 2010


Neue Richtlinien für die FHV sind ein Segen für die Mitglieder

Julie B. Beck, Präsidentin der Frauenhilfsvereinigung, kündigte während der Allgemeinen FHV-Versammlung vor sechs Monaten neue Richtlinien für die Versammlungen der FHV an. Für die Schwestern überall auf der Welt erweist sich dies als ein Segen.

Die neuen Richtlinien wurden generell gut aufgenommen, sagt Schwester Beck. Die Mitglieder auf der ganzen Welt könnten ihre Versammlungen nun nach ihren individuellen Bedürfnissen gestalten – eine flexible Lösung für eine Kirche, die nicht auf eine Kultur oder ein Land begrenzt ist.

„Für eine weltweit operierende Organisation ist das ein sehr positiver Schritt“, so Schwester Beck. „Wir haben die Schwestern lieb, wir vertrauen den Schwestern, und wir wissen, dass sie keine Probleme damit haben werden, wenn sie dies als Frage des Glaubens und des Gehorsams auffassen.“

Schwester Becks Ansprache mit dem Titel „Die FHV – ein heiliges Werk“ (Liahona, November 2009, Seite 110) ist als offizielle Leitlinie für die Versammlungen anzusehen. Die FHV-Leiterinnen besprechen Fragen zu den Richtlinien am besten mit ihren Priestertumsführern.

Allgemeine Veränderungen

Bestätigt wurde erneut, dass die Ratgeberinnen in der FHV, dem Muster des Priestertums folgend, Erste und Zweite Ratgeberin genannt werden. Die Berufung, die bisher „Beauftragte für Wohnen, Familie und eigene Entfaltung“ hieß, wird jetzt „Beauftragte für FHV-Versammlungen“ genannt. Im Auftrag der FHV-Leitung plant die berufene Schwester nach wie vor FHV-Versammlungen an Werktagen.

Richtlinien für FHV-Versammlungen

In ihrer Ansprache sagte Schwester Beck, dass die Versammlungen, die früher den Titel „Wohnen, Familie und eigene Entfaltung“ hatten, jetzt einfach „Versammlungen der FHV“ genannt werden.

Schwester Beck sprach darüber, dass die FHV-Leiterin für alle Versammlungen der FHV verantwortlich ist und sich mit dem Bischof oder Zweigpräsidenten abzustimmen hat, der dann die geplanten Versammlungen genehmigt.

Die FHV-Leiterin soll den Überblick über diese Versammlungen behalten, kann aber die Erste oder Zweite Ratgeberin bitten, die Versammlungen zu organisieren, oder eine Schwester aus der Gemeinde oder dem Zweig für die Berufung als Koordinatorin vorschlagen. Mindestens ein Mitglied der FHV-Leitung ist bei allen Versammlungen anwesend.

Die Versammlungen werden im Allgemeinen monatlich abgehalten, mindestens aber vierteljährlich, nur nicht an einem Sonntag- oder Montagabend. Der Bischof oder Zweigpräsident und die FHV-Leiterin legen fest, wie oft die Versammlungen stattfinden. Die Schwestern sollen nicht das Gefühl haben, dass sie verpflichtet sind, jede dieser Versammlungen zu besuchen.

Bei der Planung dieser Versammlungen berücksichtigt die FHV-Leitung auch die zeitliche und finanzielle Belastung sowie Sicherheitsrisiken und Anfahrtswege.

Mit den Versammlungen soll die „mildtätige und zweckmäßige Mission“ der FHV erfüllt werden, sie sollen den Glauben und die persönliche Rechtschaffenheit stärken und den geistigen und zeitlichen Bedürfnissen der einzelnen Schwestern und Familien gerecht werden.

Bei der Planung der Versammlungen greift die FHV-Leitung hauptsächlich Themen auf, die dem Zweck der FHV dienen. Dabei kann es mal um nur ein Thema gehen, mal können auch mehrere Gruppen oder Aktivitäten eingeteilt werden. Die Lehrer sind üblicherweise Mitglieder der Gemeinde oder des Pfahles.

„Der richtige Einsatz von FHV-Versammlungen wird die Fähigkeit der FHV verstärken, in jeder Gemeinde erfolgreich mit den Priestertumsführern zusammenzuarbeiten“, sagt Schwester Beck.