Wer das Videokonferenzprogramm (PVC) benutzen darf

Zuletzt aktualisiert: 6. Januar 2017 20:57

Wer darf PVC nutzen?

Zur Nutzung von PVC sind befugt:

  • Angestellte der Kirche
  • Siebziger (alle Kollegien)
  • Gebietspräsidentschaften und deren Führungssekretäre
  • Tempelpräsidentschaften und deren Führungssekretäre
  • Missionspräsidentschaften und deren Führungssekretäre
  • Präsidentschaften der Missionarsschulen und deren Sekretäre
  • Pfahlpräsidentschaften und deren Führungssekretäre und Sekretäre
  • Hohe Räte im Pfahl
  • Pfahlberater für Technik
  • Bischöfe und deren Führungssekretäre
  • Leiter eines Besucherzentrums
  • Leiter einer historischen Stätte

Alle oben genannten Personen können ein PVC-Konto beantragen, indem sie sich mit dem Benutzernamen und Passwort ihres Internetkontos bei der Kirche auf pvc.lds.org anmelden. Im Internetkonto der Kirche sind Angaben zur derzeitigen Berufung oder zur Position als Mitarbeiter der Kirche gespeichert, und das System erteilt einem zugelassenen Benutzer automatisch die Berechtigung.

Nach jetzigem Stand sind in Utah wohnende Führungsbeamte in Pfahl und Gemeinde nicht automatisch berechtigt, ein PVC-Konto anzulegen. Da diese Führungsbeamten in der Regel nah beieinander wohnen, ist es für sie nicht unbedingt notwendig, über weite Entfernungen per Videokonferenz zu kommunizieren. Wenn in Utah wohnende Führungsbeamte berechtigtes Interesse daran haben, können sie beim Global Service Center (GSC) eine Ausnahmegenehmigung für ein PVC-Konto beantragen.

Wie man einen Gastteilnehmer zu einer Videokonferenz einlädt

Jemand, der kein zugelassener Benutzer des PVC-Programms ist, darf als Gastteilnehmer zu einer Videokonferenz eingeladen werden, sofern es um geschäftliche Angelegenheiten der Kirche oder um den geistlichen Dienst geht. So kann etwa ein Bischof den Wunsch haben, einen Gemeinderat per Videokonferenz abzuhalten. Da die Führungsbeamten der Hilfsorganisationen derzeit keine zugelassenen PVC-Nutzer sind, kann der Bischof auf Invite by Email (per E-Mail einladen) klicken oder tippen und die Mitglieder des Gemeinderats per E-Mail zur Sitzung einladen. Gastteilnehmer können der Sitzung mittels PC, Mac, iPad, Tablet oder Mobilgerät beiwohnen.

Hinweis: PVC darf nicht für private Zwecke genutzt werden.

Weitere Informationen dazu, wie man einen Gastteilnehmer zu einer PVC-Sitzung einlädt, finden Sie hier.

Bei welchen Gelegenheiten setzt man PVC am besten ein?

Hier einige Beispiele von Sitzungen, die per PVC abgehalten werden können:

  • Gespräche unter vier Augen
  • Präsidentschaftssitzungen
  • Ratssitzungen
  • Schulungsversammlungen

PVC darf nicht für streng vertrauliche Sitzungen wie einen Disziplinarrat genutzt werden.

Um es nochmals zu betonen: PVC darf nur für geschäftliche Angelegenheiten der Kirche und den geistlichen Dienst verwendet werden. Es ist nicht für die private Kommunikation mit Angehörigen oder Freunden gedacht. Andere Produkte wie etwa „Skype“ oder „Google Video-Chat“ eignen sich sehr gut für private Videoanrufe.