Zweitberater für Technik – Häufig gestellte Fragen

Zuletzt aktualisiert: 6. Januar 2017 17:16

Eine offizielle Mitteilung mit dem Titel „Zweitberater für Technik“ vom 3. Juli 2014 ist allen Generalautoritäten, Gebietssiebzigern, Pfahl- und Distriktspräsidenten sowie Bischöfen und Zweigpräsidenten zugegangen. Darin wurde angekündigt, dass der Pfahlpräsident bei Bedarf Zweitberater für Technik berufen kann. Die örtlichen Führungsbeamten und Sekretäre finden die Mitteilung auch im Archiv offizieller Verlautbarungen (letters.lds.org).

Antworten auf Fragen, die in Verbindung mit dieser Ankündigung wahrscheinlich aufkommen werden, finden Sie unten. Sollte es zu der Mitteilung noch Fragen geben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sie an mht@ldschurch.org schicken.

1. Welche Aufgabenbereiche hat der Zweitberater für Technik?

  • Er hilft Mitgliedern und Führungsbeamten, die technischen Mittel und Geräte der Kirche im Unterricht, bei Schulungen oder auch bei anderen Gelegenheiten zu nutzen, wenn die Pfahlpräsidentschaft dies festlegt. Dabei stimmt er sich mit dem Pfahlsekretär und – sofern es einen gibt – dem Pfahlberater für Technik ab.

  • Er kann bei Bedarf viele der Aufgaben des Pfahlberaters für Technik übernehmen (siehe Technik im Gemeindehaus – Aufgaben und Pflichten auf mhtech.lds.org).

2. Handelt es sich hierbei um eine Pfahlberufung?

Ja, es ist eine Pfahlberufung. Der Zweitberater für Technik wird von der Pfahlpräsidentschaft berufen. Er untersteht dem Pfahlberater für Technik (wenn es einen gibt) oder dem Pfahlsekretär (wenn es keinen Pfahlberater für Technik gibt).

3. Kann ein Zweitberater für Technik einem oder mehreren bestimmten Gemeindehäusern oder Gemeinden zugewiesen werden?

Ja. Ihm können auch andere Verantwortungsbereiche zugewiesen werden, wie es die Pfahlpräsidentschaft bestimmt.

4. Wenn er vom Pfahl berufen, aber einer Gemeinde zugewiesen wird, in welchem Verhältnis steht er dann zu den Führungsbeamten der Gemeinde?

Ein Zweitberater für Technik, der einer Gemeinde zugewiesen ist, arbeitet eng mit der Bischofschaft und eventuell auch mit anderen Führungsbeamten der betreffenden Gemeinde zusammen.

5. Muss der Zweitberater für Technik in LCR eingetragen werden?

Ja. Da es sich hierbei um eine Pfahlberufung handelt, wird der Zweitberater für Technik auf Pfahlebene in LCR erfasst. Anweisungen dazu, wie man einen Berater für Technik korrekt in LCR einträgt, finden Sie unter mhtech.lds.org. In diesem Artikel werden auch die damit verbundenen Vorteile erläutert.

6. Welche Systemzugriffsrechte erhält der Zweitberater für Technik?

Wenn die Berufung in LCR richtig eingetragen ist, sind seine Zugriffsrechte ähnlich denen des Pfahlberaters für Technik. Dazu gehört, dass er Zugang zum Programm zur Technikverwaltung (tm.lds.org) und dem gesamten Hilfeverzeichnis auf mhtech.lds.org hat. Wie der Pfahlberater für Technik erhält er nicht automatisch Zugriff auf MLS oder LCR.

7. Wo findet der Zweitberater für Technik Schulungsmaterial und Hilfe?

  • Wenn möglich, stehen ihm derzeit tätige oder frühere Pfahlberater für Technik im Pfahl zur Seite.

  • in bestehenden Unterlagen des Pfahls zur Technik im Gemeindehaus

  • auf der Seite mhtech.lds.org mit den Bereichen „Zum Einstieg“, „Support und Hilfe“ und „Schulung“

  • Wenn der Zweitberater für Technik richtig in LCR eingetragen wurde, bekommt er auch die Gelegenheit, an Live-Schulungen oder aufgezeichneten Schulungen teilzunehmen, und erhält Mitteilungen vom Hauptsitz der Kirche zum Thema Technik im Gemeindehaus.

8. Was, wenn eine Gemeinde bereits eine Berufung im Bereich Technik eingerichtet hat, die der des Zweitberaters für Technik ähnelt?

Der Bischof legt gemeinsam mit der Pfahlpräsidentschaft fest, ob solch eine Gemeindeberufung in die eines Zweitberaters für Technik umgewandelt werden soll. Was für eine solche Änderung spricht:

  • Wenn die Berufung als Standardberufung in LCR eingegeben wird, und nicht als benutzerdefinierte Berufung, ist der Zweitsekretär automatisch freigeschaltet 1.) für Schulungsmaterial und Mitteilungen vom Hauptsitz und 2.) für Systeme, die mit dieser Berufung zu tun haben (siehe Nr. 6 weiter oben).

  • Als Zweitsekretär für Technik kann er die Gemeinde wie in der Vergangenheit weiter unterstützen.

9. Werden Artikel und Dokumente zu Richtlinien auf mhtech.lds.org mit Informationen zu der neuen Berufung des Zweitberaters für Technik aktualisiert?

Ja, Aktualisierungen folgen demnächst.

10. Ist die Anzahl der Zweitberater für Technik, die in einem Pfahl berufen werden können, begrenzt?

Nein.

11. Wie alt muss man mindestens sein, um Zweitberater für Technik werden zu können? 

12 Jahre alt.

12. Muss man das Melchisedekische Priestertum tragen, um Zweitberater für Technik zu sein?

Nein, als Zweitberater für Technik kommen würdige Brüder wie auch Schwestern in Frage.

 

Bitte richten Sie weitere Fragen dazu an: mht@ldschurch.org.