Der Gemeinde-Musikbeauftragte


Auf Weisung des Gemeinde-Musikverantwortlichen schlägt der Musikbeauftragte die Lieder für die Abend­mahlsversammlung und auf Wunsch für andere Versammlungen der Gemeinde vor und leitet den Gesang. Die beiden Berufungen Gemeinde-Musik­verantwortlicher und Gemeinde-Musik­beauftragter können von derselben Person ausgeübt werden.