Die Musik­beauftragten in einer kleinen Einheit


In kleinen Einheiten der Kirche können Musik­beauftragte nach Bedarf berufen werden. Die Richtlinien dürfen an die örtlichen Bedürfnisse angepasst werden. Beispielsweise kann in einem kleinen Zweig der Gemeinde-Musikverantwortliche sowohl den Chor als auch den Gesang in der Abendmahlsversammlung und in der Priestertums­versammlung oder der Versammlung einer Hilfsorganisation leiten. Ein Pianist könnte in der Abendmahlsversammlung und in der Priestertums­versammlung oder der Versammlung einer Hilfsorganisation spielen und außerdem den Chor begleiten.

Gibt es niemanden, der Klavier spielen kann, können die folgenden Hilfsmittel nützlich sein:

  1. Im Materialkatalog der Kirche sind CDs mit Aufnahmen von Kirchen­liedern und Liedern für Kinder aufgeführt, die beim Versand der Kirche erhältlich sind.
  2. Kirchenlieder und Lieder für Kinder können von der Musikseite der Kirche (music.ChurchofJesusChrist.org) im MP3-Format heruntergeladen werden.
  3. In einigen Gemeindehäusern gibt es Digitalklaviere mit vorprogrammier­ten Kirchenliedern. Für diejenigen, die gegenwärtig eine Berufung im Bereich Musik innehaben oder in der Zukunft eine solche Aufgabe erhalten, können Musikschulungen durchgeführt werden; möglicherweise stehen auch Keyboards zur Verfügung (siehe Handbuch 2, 14.7).

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