Der Pfahl-PV-Musikbeauftragte


Auf Weisung der Pfahl-PV-Leitung kann der oder die Pfahl-PV-Musikbeauftragte bei der Schulung im Rahmen der Pfahl-PV-Führerschaftsversammlung behilflich sein.

Er kann außerdem die PV-Leitungen, -Musik­beauftrag­ten und -Pianisten schulen. Wenn gewünscht, kann der Musikbeauftragte einen Kinderchor im Pfahl zusammenstellen und leiten.

Im Rahmen der Schulung wird gezeigt, wie man Kindern durch Musik das Evangelium nahebringt (siehe Liederbuch für Kinder, Seite 149f.; siehe auch Kapitel 14 in Handbuch 2 sowie die aktuelle Anleitung für das Miteinander).