Die Pfahl­beauftragten und Pfahlspezialisten für Aktivitäten


Ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder ein dazu beauftragter Hoher Rat kann Pfahlbeauftragte für Aktivitäten berufen. Sie gehören dem Pfahl-Aktivitätenkomitee an und unterstehen dem Vorsitzenden dieses Komitees. Die Pfahlbeauftragten für Aktivitäten können bei der Planung und Durchführung von Dienstprojekten, kulturellen Aktivitäten, Sportveranstaltungen, Fitnessaktivitäten und sonstigen Aktivitäten behilflich sein.

Anders als ein Komitee, das den zeitlich begrenzten Auftrag hat, eine Gemeindeaktivität zu planen, plant das Pfahl-Aktivitätenkomitee gewöhnlich mehr als eine Pfahlaktivität.

Ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder ein dazu beauftragter Hoher Rat kann zusätzlich Spezialisten für das Pfahl-Aktivitätenkomitee berufen. Diese Spezialisten werden nicht bestätigt oder eingesetzt. Sie unterstehen dem Vorsitzenden des Pfahl-Aktivitätenkomitees.