Schulungen im Bereich Musik


Das Erlernen grundlegender musikalischer Fertigkeiten befähigt die Mitglieder, ihre Talente für den Dienst in der Kirche einzusetzen. Mit Genehmigung der Priestertumsführer können die Pfahl- und Gemeinde-Musikverantwortlichen für Schulungskurse, Seminare und Workshops zum Thema Musik sorgen. Die Schulungen sind für alle gedacht, die gegenwärtig eine Berufung im Bereich Musik innehaben, ebenso für alle, die vielleicht in der Zukunft eine solche Aufgabe erhalten. Als Teilnehmer kommen Musikbeauftragte in Pfahl und Gemeinde, Chorleiter, Pianisten und Organisten in Frage. Der Teilnehmerkreis kann um weitere interessierte Erwachsene und Jugendliche und auch künftige Missionare erweitert werden. Für von der Kirche veranstaltete Schulungen werden keine Gebühren erhoben.

Ein jährliches Schema für regelmäßige Musikschulung kann Dirigierkurse, Chorleiterkurse, Keyboardkurse auf Gemeindeebene und Orgelkurse auf Pfahl- oder Gemeindeebene umfassen. Die Musikverantwortlichen können sich mit den Priestertumsführern beraten und fähige Lehrer vorschlagen, die solche Kurse abhalten können. Ist kein Pfahlspezialist da, der Kurse dieser Art abhalten kann, können die Gemeindechorleiter zum Gedankenaustausch zusammenkommen, oder die Pfahlpräsidentschaft kann um Hilfe von außerhalb des Pfahles ersuchen.

Der Dirigierkurs und der Keyboardkurs sind dazu da, grundlegende musikalische Fertigkeiten zu vermitteln. In der Anleitung Dirigierkurs findet man auch die wichtigsten Anweisungen dazu, wie man einen Chor zusammenstellt und leitet. Diese Hilfen sind im Materialkatalog der Kirche aufgeführt und über den Versand der Kirche auf Englisch und in einigen anderen Sprachen erhältlich. Die deutsche Fassung steht nur im Internet bereit.

Wenn es keine vernünftige Alternative gibt, dürfen die Priestertumsführer die Benutzung von Klavier und Orgel im Gemeindehaus für das Üben, für Privatunterricht gegen Entgelt oder für Konzerte erlauben, sofern daran Mitglieder der Einheiten, die das Gemeindehaus nutzen, beteiligt sind. Für Konzerte dürfen keine Eintrittsgelder erhoben werden.

Der Gemeinde-Musikverantwortliche verschafft den weniger erfahrenen Musikern Gelegenheiten, ihre Talente einzusetzen, und spornt sie an, ihre Fertigkeiten beständig auszubauen.