Musik für Pfahl­versammlungen


Pfahlkonferenz

Die Musik für die Pfahlkonferenz soll in der Absicht geplant werden, den Glauben und das Zeugnis der Anwesenden zu stärken. Die bei der Pfahlkonferenz präsidierende Autorität geht in einem frühen Planungsstadium die gesamte für die Konferenz vorgesehene Musikauswahl durch.

Für die Hauptversammlung der Pfahlkonferenz werden üblicherweise vier Musikstücke ausgewählt. Alle Anwesenden singen gemeinsam das Anfangslied und ein Zwischenlied. Der Chor kann die zwei anderen Musikstücke vortragen, beispielsweise gleich vor dem ersten Sprecher und ganz am Schluss der Versammlung. Mindestens eines der Chorstücke soll ein Lied aus dem Gesangbuch oder ein anders arrangiertes Kirchenlied sein. Der Chor kann entweder aus Gemeindechören gebildet werden, oder es kommt ein besonderer Chor zum Einsatz, der aus Kindern, Jugendlichen, Priestertumsträgern, FHV-Schwestern oder Familien besteht.

Für die Pfahlkonferenz eignen sich am besten solche Lieder, die allgemein bekannt sind, vor allem dann, wenn nicht alle Anwesenden ein Gesangbuch zur Hand haben. Wir nennen Ihnen hier einige solche Lieder: „Kommt, Heilge, kommt!“, „Komm, o du Heiland hehr“, „Kommt, ihr Kinder Gottes“, „Sieh den Segen!“, „Tu, was ist recht!“, „Herr und Gott der Himmelsheere“, „Hoch auf des Berges Höhn“, „O fest wie ein Felsen“, „Ich bin ein Kind von Gott“, „Ich weiß, dass mein Erlöser lebt“, „Gehet tapfer vorwärts“, „O Fülle des Heiles“, „Preiset den Mann“, „Stemmt die Schulter an das Rad“, „Herr, unser Erlöser“, „Süß ist dein Werk“, „Der Geist aus den Höhen“, „Wir danken, o Gott, für den Propheten“. Sie können die Lieder im Programm abdrucken, sofern sie keinen urheberrechtlichen Beschränkungen unterliegen. (Siehe Gesangbuch, Seite 277f.)

Pfahl-Führerschaftsversammlungen

Die Führungsbeamten planen und leiten die Versammlungen und Sitzungen, „wie sie vom Heiligen Geist geführt werden, gemäß den Geboten und Offenbarungen Gottes“ (LuB 20:45).

Diejenigen Pfahl-Führungsbeamten, die eine Führerschaftsversammlung planen, fragen sich am besten: „Welche Musik lädt den Geist ein?“ Hiervon lassen sie sich dann bei den Vorbereitungen leiten.

(Näheres dazu, welche Pfahlbeamte mit einer Berufung im Bereich Musik man zu verschiedenen Führerschaftsversammlungen einladen könnte, finden Sie in der Rubrik „Pfahlberufungen im Bereich Musik“.)