Musik, die für die Versammlungen der Kirche geeignet ist


Angemessene Musik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Versammlungen in der Kirche. Das gilt insbesondere für die Abendmahlsversammlung. Sorgfältig ausgewählte und in der rechten Weise dargebotene Musik kann in erheblichem Maß zum Geist der Gottesverehrung beitragen. Die Musik soll für die Gottesverehrung passend und im Einklang mit dem Geist sein, der in der Versammlung herrscht. Die Priestertumsführer entscheiden, was geeignet ist.

Die Kirchenlieder bilden die Grundlage für die Musik im Gottesdienst und gelten als Standard für den Gemeindegesang. Darüber hinaus können für das Vor- und das Nachspiel, den Chorgesang oder besondere Musikdarbietungen andere passende Musikstücke verwendet werden. Wenn bei der Musikauswahl von den Kirchenliedern abgewichen wird, müssen die Musikstücke im Einklang mit dem Geist sein, der den Kirchenliedern innewohnt. Die Liedtexte müssen der Lehre nach korrekt sein (siehe „Lieder für den Gemeindegesang“, Gesangbuch, Seite 276ff.).

Weltliche Musik darf nicht die geistliche Musik in den Versammlungen am Sonntag ersetzen.  Mancherlei Musik mit religiösem Charakter, die im Stil moderner Popmusik dargeboten wird, ist für die Abendmahls­versammlung nicht geeignet. Desgleichen ist auch manche geistliche Musik, die für Konzerte oder Vortragsabende passend ist, für den Gottesdienst in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage nicht geeignet.

Die Musik in den Versammlungen der Kirche soll keine Aufmerksamkeit auf sich ziehen und nicht der Zurschaustellung dienen. Die Musik dient der Gottesverehrung, nicht der Darstellung.

Orgel und Klavier und deren elektronische Gegenstücke sind die Standardinstrumente für die Versammlungen der Kirche. Wenn andere Instrumente benutzt werden, muss der Geist der Versammlung gewahrt bleiben. Instrumente mit einem markanten Klang, der der Andacht weniger förderlich ist, wie die meisten Blechblas- und Schlaginstrumente, eignen sich nicht für die Abendmahlsversammlung.

Für gewöhnlich wird der Gesang in der Abendmahlsversammlung und in anderen Versammlungen der Gemeinde an einem Instrument begleitet. Wenn kein Klavier, keine Orgel oder niemand da ist, der sie spielen kann, können für die Begleitung auch passende Tonaufnahmen verwendet werden. Die Lieder in den Versammlungen der Kirche werden normalerweise in der Sprache gesungen, in der die Versammlung abgehalten wird.

Grundelemente der Musik in Versammlungen der Kirche

Vor- und Nachspiel

Ein getragenes musikalisches Vor- und Nachspiel schafft eine Atmosphäre der Gottesverehrung, durch die der Geist in den Versammlungen der Kirche zugegen sein kann. Üblicherweise spielt der Organist oder Pianist fünf bis zehn Minuten vor und nach einer Versammlung Kirchenlieder oder andere geeignete Musik. Wenn Kirchenlieder vorgetragen werden, hilft dies den Mitgliedern, über die Lehren des Evangeliums nachzusinnen.

Der Gemeindegesang

Die meisten Versammlungen der Kirche gewinnen dadurch, dass Kirchenlieder gesungen werden. Die Musik stellt ein wichtiges Mittel dar, durch das sich die Mitglieder aktiv am Gottesdienst beteiligen. Dem Gemeindegesang wohnt eine einzigartige und oftmals nicht ausgeschöpfte Macht inne, die Mitglieder in gemeinsamer Gottesverehrung zu vereinen. Gegebenenfalls kann ein Priestertumsführer die Gemeinde zum Singen eines Zwischenlieds oder der Nationalhymne bitten, aufzustehen (siehe Gesangbuch, Seite 276ff.).

Besondere Musikdarbietungen

Besondere Musikdarbietungen können von einem Chor, einem Vokal- oder Instrumentalsolisten sowie kleinen Gruppen vorgetragen werden. Hierfür können Kirchenlieder und andere passende Musikstücke Verwendung finden.