Übersicht über die Satellitenübertragungen 2013


Europa und Südafrika


Pfahl und Gemeinde dürfen nichts planen, was mit den Übertragungen in der zweiten Spalte kollidieren würde. Die Pfahlpräsidentschaften und die Bischofschaften werden um ihre Anwesenheit bei den in der ersten Spalte stehenden Andachten und weltweiten Führerschaftsschulungen gebeten.

Wenn nicht anders angegeben, können alle hier angegebenen Übertragungen entweder live mitverfolgt oder für eine spätere Vorführung aufgezeichnet werden.


Monat

Konferenzen, weltweite Führerschaftsschulung und Weihnachtsandacht der Ersten Präsidentschaft

CES-Andachten und sonstige Versammlungen

Januar

20. Januar (Sonntag)
CES-Andacht für junge Erwachsene

Februar

15. Februar (Freitag),
Ein Abend mit einer Generalautorität
(nur für Mitarbeiter des Bildungswesens der Kirche)

März

31. März (Sonntag)
Allgemeine JD-Versammlung

10. März (Sonntag)
CES-Andacht für junge Erwachsene

April

6./7. und 13./14. April (Samstag/Sonntag)
Generalkonferenz und Allgemeine JD-Versammlung

Mai

12. Mai (Sonntag)
CES-Andacht für junge Erwachsene

Juni

Juli

August

14. August (Mittwoch)
Jährliche Übertragung für Seminar und Institut
(nur für die Mitarbeiter von Seminar und Institut)

September

29. September (Sonntag)
Allgemeine FHV-Versammlung

15. September (Sonntag)
CES-Andacht für junge Erwachsene

Oktober

5./6. und 12./13. Oktober (Samstag/Sonntag)
Generalkonferenz und Allgemeine FHV-Versammlung

November

10. November (Sonntag)
CES-Andacht für junge Erwachsene

Dezember

15. Dezember (Sonntag)
Weihnachtsandacht der Ersten Präsidentschaft

Hinweise

  1. Die meisten Veranstaltungen können zur späteren Verwendung aufgezeichnet werden. Etwaige Einschränkungen werden mit den Anweisungen für die jeweilige Veranstaltung mitgeteilt.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Plans werden den Priestertumsführern mitgeteilt.
  3. Die Priestertumsführer werden verständigt, wenn die Einrichtungen vor Ort für Übertragungen benötigt werden, die nur einer bestimmten Zielgruppe zugedacht sind.
  4. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Verwaltung.