Kapitel 7
Die Vorschriften für unterschiedliche Opfer werden dargelegt – Den Kindern Israel ist es untersagt, Fett oder Blut zu verzehren – Sie verehren Gott durch Opfer – Durch Opfer erlangen sie Vergebung, gehen Gelübde ein, weihen ihr Eigentum, bringen ihren Dank dar und versöhnen sich mit Gott.
1 „Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: Es ist hochheilig.
2 An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und sein Blut soll man ringsum an den Altar sprengen;
3 das gesamte Fett des Tieres aber soll man darbringen, nämlich den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,
4 ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen und an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.
5 Dies alles soll der Priester dann auf dem Altar als ein Feueropfer für den Herrn in Rauch aufgehen lassen: So ist es ein Schuldopfer.
6 Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen; an heiliger Stätte muss es gegessen werden: Es ist hochheilig.
7 Wie mit dem Sündopfer, so soll auch mit dem Schuldopfer verfahren werden; dieselbe Bestimmung soll für beide gelten: Es soll dem Priester gehören, der die Sühne mit ihm vollzogen hat.
8 Ebenso soll dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, das Fell des Brandopfertieres gehören, das er dargebracht hat.
9 Ebenso soll jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken, sowie alles, was in der Pfanne oder auf der Ofenplatte zubereitet worden ist, dem Priester gehören, der es darbringt.
10 Aber jedes Speiseopfer, das mit Öl angemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem andern.
11 Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem Herrn darbringt:
12 Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl angemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl angerührtes Feinmehl darbringen;
13 nebst Kuchen aus gesäuertem Brotteig soll er seiner Opfergabe darbringen, neben dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht.
14 Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebeopfer für den Herrn darbringen; es soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat.
15 Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muss noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: Man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen.
16 Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.
17 Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muss im Feuer verbrannt werden;
18 denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies Gott nicht wohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Gräuel gelten, und jeder, der davon äße, würde Schuld auf sich laden.
19 Auch solches Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist im Feuer zu verbrennen. Was sonst aber das Opferfleisch betrifft, so darf jeder Reine es genießen;
20 aber ein Mensch, der im Zustand der Unreinheit Fleisch von einem Heilsopfer genießt, das dem Herrn gehört, ein solcher Mensch soll von seinem Volk abgeschnitten werden.
21 Wenn ferner jemand mit irgendetwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder mit einem unreinen Nutzvieh oder mit irgendeiner unreinen Sache, und trotzdem vom Fleisch eines Heilsopfers isst, das dem Herrn gehört, ein solcher Mensch soll von seinem Volk abgeschnitten werden.“
22 Weiter gebot der Herr dem Mose Folgendes:
23 „Gib den Israeliten folgende Weisung: Keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen dürft ihr genießen!
24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren darf zwar zu beliebigen Zwecken verwendet werden, aber genießen dürft ihr es nimmermehr;
25 denn jeder, der Fett von den Nutztieren genießt, von denen man dem Herrn Feueropfer darbringt, dieser Mensch soll, weil er es genossen hat, von seinem Volk abgeschnitten werden.
26 Ebenso dürft ihr, wo ihr auch wohnen mögt, kein Blut genießen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.
27 Ein jeder, der irgendwelches Blut genießt, dieser Mensch soll von seinem Volk abgeschnitten werden.“
28 Weiter gebot der Herr dem Mose:
29 „Gib den Israeliten folgende Weisungen: Wer dem Herrn ein Heilsopfer darbringt, soll dem Herrn von seinem Heilsopfer den gebührenden Anteil zukommen lassen.
30 Mit eigenen Händen soll er die zum Feueropfer für den Herrn bestimmten Stücke herbeibringen; nämlich das Fett samt der Brust soll er herbeibringen, und zwar die Brust, damit sie als Schwingopfer vor dem Herrn geschwungen werde.
31 Das Fett soll der Priester dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32 Auch die rechte Keule sollt ihr als Hebeopfer dem Priester von euren Heilsopfern geben.
33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett der Heilsopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören.
34 Denn die Schwingbrust und die Hebekeule habe ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Heilsopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als einen von Seiten der Israeliten ewig zu leistenden Anteil zugewiesen.“
35 Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des Herrn, der ihnen zugewiesen worden ist an dem Tage, als der Herr sie zu sich herantreten ließ, damit sie ihm als Priester dienten.
36 Diesen Anteil hat der Herr ihnen als eine von Seiten der Israeliten zu leistende Abgabe an dem Tage, als er sie salbte, zugewiesen; es ist ein ewiges, für ihre Generationen verbindliches Anrecht.
37 Dies sind die Vorschriften bezüglich des Brandopfers, des Speiseopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einweihungsopfers und des Heilsopfers,
38 wie sie der Herr dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat an dem Tage, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem Herrn in der Wüste Sinai darzubringen.