Handbücher und Berufungen
24. Missionarsvorschläge und der Missionsdienst


„24. Missionarsvorschläge und der Missionsdienst“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2024

„24. Missionarsvorschläge und der Missionsdienst“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient.

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Missionare unterwegs

24.

Missionarsvorschläge und der Missionsdienst

24.0

Einleitung

In alter Zeit gab der Herr den Auftrag, Israel unter allen Völkern zu sammeln und die Menschen im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes zu taufen (siehe Matthäus 28:19; siehe auch Vers 20). Der Herr hat diesen Auftrag in diesen Letzten Tagen erneuert (siehe Lehre und Bündnisse 39:11; 68:6-8; 112:28-30). Alle Mitglieder der Kirche gehen bei der Taufe den Bund ein, Zeugen Gottes zu sein und anderen zu dienen (siehe Mosia 18:8-10).

Es ist ein heiliger Vorzug, dem Herrn als Missionar zu dienen. Es bringt dem Betreffenden und denjenigen, denen er dient, ewige Segnungen (siehe Lehre und Bündnisse 18:14-16).

Bestandteil einer Missionsberufung kann sein, das Evangelium zu lehren, die Arbeit der Abteilungen oder Einheiten der Kirche zu unterstützen oder gemeinnützig tätig zu sein.

Der Herr ruft jeden würdigen jungen Mann dazu auf, sich auf eine Mission vorzubereiten und sie zu erfüllen, sofern der Betreffende dazu in der Lage ist. Für die jungen Männer in der Kirche Jesu Christi ist der Missionsdienst eine Priestertumspflicht (siehe Lehre und Bündnisse 36:1,4-7).

Der Herr freut sich auch, wenn würdige junge Frauen eine Mission erfüllen, sofern sie dazu in der Lage sind und diesen Wunsch haben. Für die jungen Frauen ist eine Mission eine wunderbare Gelegenheit, jedoch keine Pflicht. Bereits die Vorbereitung auf eine Mission erweist sich für eine junge Frau als segensreich, ganz gleich, ob sie sich für oder gegen eine Mission entscheidet.

Auch ältere Mitglieder werden als Missionare gebraucht und ermuntert, sich auf den Dienst als Senior-Missionar vorzubereiten.

24.1

Die Berufung auf Mission

Jeder Missionar, jede Missionarin ist berufen, dem Vater im Himmel und Jesus Christus bei ihrem Werk zu helfen. Missionare vertreten Jesus Christus und seine wiederhergestellte Kirche. Sie dienen dem Herrn selbstlos in einem Werk der Liebe unter seinen Kindern. Eine Mission ist sowohl für den Missionar als auch für seine Mitmenschen ein Segen, ganz gleich, ob es sich um eine Verkündungs- oder eine Service-Mission handelt (siehe Matthäus 16:25; 22:36-40).

Missionsberufungen ergehen an Mitglieder, die dienen möchten, würdig sind und dazu in der Lage sind. Diese Mitglieder bemühen sich, dem Herrn mit „ganze[m] Herzen, aller Macht, ganzem Sinn und aller Kraft“ zu dienen. Sie entwickeln „Glaube[n], Hoffnung, Nächstenliebe und Liebe“. Sie halten ihr „Auge nur auf die Herrlichkeit Gottes gerichtet“. Wenn sie dies alles tun, befähigt der Herr sie für das Werk. (Lehre und Bündnisse 4:2,5; siehe Vers 1-7.)

Missionare vertreten den Herrn und müssen mit der richtigen Vollmacht berufen werden (siehe Lehre und Bündnisse 42:11; 5. Glaubensartikel). Die Berufung auf Mission wird in der Regel vom Präsidenten der Kirche ausgesprochen. Bei Senior-Service-Missionaren wird die Berufung vom Pfahlpräsidenten ausgesprochen.

24.2

Missionsaufträge

Die Berufung als Missionar oder Missionarin umfasst einen konkreten Auftrag. Diese Aufträge können sehr unterschiedlich sein. In der Regel umfassen sie:

  • einen Auftrag entweder als Verkündungsmissionar oder als Service-Missionar

  • einen Ort

  • eine Dienstzeit

Bei jedem Auftrag wird auf Offenbarung geachtet, damit er auf den Missionar und die Bedürfnisse der Kinder Gottes zugeschnitten ist.

Ein Auftrag kann sich durch fortdauernde Offenbarung ändern, wenn sich die Umstände ändern. Der konkrete Auftrag ist wichtig. Worin er besteht, ist jedoch nicht so wichtig wie die Berufung als Missionar an sich (siehe Lehre und Bündnisse 80:3).

24.2.1

Junge Verkündungsmissionare

Die jungen Verkündungsmissionare werden beauftragt, fern von zuhause das Evangelium zu lehren. Diese Aufträge werden von Aposteln durch Offenbarung erteilt. Verkündungsmissionare unterstehen einem Missionspräsidenten.

Alleinstehende Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren können eine Verkündungsmission erfüllen. Sie dienen in der Regel 24 Monate lang.

Auch alleinstehende Frauen im Alter von 19 bis 29 Jahren können eine Verkündungsmission erfüllen. Sie dienen in der Regel 18 Monate lang.

24.2.2

Junge Service-Missionare

Die jungen Service-Missionare werden beauftragt, in der Kirche oder im Gemeinwesen zu dienen, während sie zuhause wohnen. Diese Aufträge werden von Aposteln durch Offenbarung erteilt. Sie ergehen an Anwärter, deren Umstände am besten zu einer Service-Mission passen (siehe 24.3.3).

Für die Vorbereitung und die Würdigkeit gelten dieselben Maßstäbe wie bei Missionaren, die beauftragt werden, das Evangelium zu lehren. Alle jungen Missionsanwärter werden auf die gleiche Weise vorgeschlagen.

Service-Missionare sind auf örtlicher Ebene tätig. Sie unterstehen einem Missionspräsidenten und werden von Leitern für Service-Missionen tatkräftig unterstützt. Der Pfahlpräsident unterstützt sie in kirchlichen Angelegenheiten (siehe 24.7.3).

Mit der Hilfe seiner Leiter für Service-Missionen erhält jeder Service-Missionar Aufträge, die auf seine Lebenssituation zugeschnitten sind und auf den Einsatzmöglichkeiten beruhen (siehe 24.7.1). Diese Missionare bringen sich so gut ein, wie ihr Leistungsvermögen es zulässt.

Alleinstehende Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren können eine Service-Mission erfüllen. Sie dienen in der Regel 24 Monate lang.

Auch alleinstehende Frauen im Alter von 19 bis 29 Jahren können eine Service-Mission erfüllen. Sie dienen in der Regel 18 Monate lang.

Service-Missionen für junge Missionare werden noch nicht in allen Gebieten der Welt angeboten. Eine Liste der Gebiete, in denen eine Service-Mission möglich ist, ist unter ChurchofJesusChrist.org/service-missionary zu finden. Auf dieser Website findet man auch weitere Informationen über Service-Missionen. Wo keine Service-Mission möglich ist, können junge Mitglieder in der gleichen Funktion tätig sein wie Senior-Service-Missionare (siehe 24.2.4).

24.2.3

Senior-Missionare

Verheiratete Mitglieder ab 40 Jahren können gemeinsam mit dem Ehepartner als Senior-Missionare berufen werden, wenn sie keine unterhaltsberechtigten Kinder haben.

Außerdem können alleinstehende Frauen ab 40 Jahren als Senior-Missionarin berufen werden, wenn sie keine Kinder zuhause haben.

Alleinstehende Männer ab 40 Jahren dürfen nicht als Senior-Missionar dienen. Sie dürfen jedoch eine Senior-Service-Mission erfüllen (siehe 24.2.4).

Alle Senior-Missionare sind angehalten, Menschen zu finden, die sich unterweisen lassen möchten, und ihnen zu helfen, sich auf die Taufe vorzubereiten. Senior-Missionare können zudem beauftragt werden:

  • Mitglieder sowie Führungsverantwortliche auf Gebiets- oder örtlicher Ebene zu unterstützen

  • auf Gebietsebene oder in Abteilungen und Einrichtungen der Kirche tätig zu sein

  • in karitativen Organisationen mitzuwirken

Senior-Missionare sind in der Regel 6 bis 23 Monate fern von zuhause tätig. Diejenigen, die eine Mission außerhalb ihres Heimatlandes erfüllen, dienen in der Regel mindestens 18 Monate lang.

Von Senior-Missionaren wird nicht erwartet, dass sie das gleiche Pensum an Arbeitsstunden einhalten, den gleichen Beschäftigungen nachgehen oder den gleichen Erwartungen gerecht werden wie junge Missionare. Dennoch verlangt ihr Dienst ihnen manches ab. Aus diesem Grund sollten sie in einer gesundheitlichen Verfassung sein, die dem nicht im Weg steht. Sie müssen auch die finanziellen Voraussetzungen erfüllen (siehe 24.3.4.2).

Der Bischof, der Pfahlpräsident und andere Führungsverantwortliche überlegen gebeterfüllt, wer für eine Mission in Frage käme. Der Bischof oder der Pfahlpräsident kann mit diesen Mitgliedern ein Interview führen, um festzustellen, ob sie verfügbar sind, und sie ermuntern, sich auf eine Mission vorzubereiten.

Aufträge für Senior-Missionare werden durch Offenbarung an Apostel kundgetan. Die Führungsverantwortlichen können für Senior-Missionare bestimmte Aufträge vorschlagen. Sie dürfen jedoch in Bezug auf den Auftrag, den sie erhalten, keine Zusagen machen. Die Anwärter können angeben, welchen Auftrag sie bevorzugen würden, sollten aber willens sein, jeden Auftrag anzunehmen.

Näheres ist unter SeniorMissionary.ChurchofJesusChrist.org zu finden.

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Ein Missionarsehepaar unterweist eine Frau

24.2.4

Senior-Service-Missionare

Zusätzlich zu Berufungen in ihrer Heimatgemeinde oder ihrem Pfahl können die Mitglieder dem Herrn als Senior-Service-Missionare dienen. Diese Missionare leisten wertvollen Dienst in den Abteilungen, Einrichtungen und Missionen der Kirche (siehe 24.7.1). Sie wohnen zuhause.

Männer und Frauen ab 26 Jahren können als Senior-Service-Missionare berufen werden.

Darüber hinaus können junge Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren und junge Frauen im Alter von 19 bis 25 Jahren in der gleichen Funktion tätig sein wie Senior-Service-Missionare, wenn an ihrem Wohnort keine Service-Missionen für junge Missionare angeboten werden. Dies steht ihnen auch offen, wenn sie verheiratet sind oder bereits auf Mission waren (unabhängig davon, ob es eine Verkündungs- oder eine Service-Mission war).

Senior-Service-Missionare werden vom Pfahlpräsidenten berufen, dem sie auch unterstehen. Wie viel Zeit sie jede Woche aufbringen, ist abhängig von ihrem Leistungsvermögen, den Einsatzmöglichkeiten in ihrem Gebiet und von der Weisung der Gebietspräsidentschaft.

Aufträge für Senior-Service-Missionare werden vom Pfahlpräsidenten genehmigt. Er berät sich mit dem Missionar oder der Missionarin sowie mit anderen und bemüht sich gebeterfüllt um Offenbarung zu jedem Auftrag. Er kann sich bei der Festlegung der Aufträge unter SeniorMissionary.ChurchofJesusChrist.org Anregungen holen.

Näheres zu Senior-Service-Missionaren steht in 24.7.

24.2.5

Übersicht über mögliche Missionsaufträge

In der folgenden Tabelle ist aufgeführt, welche Arten von Missionsaufträgen es gibt.

Junger Verkündungsmissionar
(siehe 24.2.1)

Junger Service-Missionar
(siehe 24.2.2)

Senior-Missionar
(siehe 24.2.3)

Senior-Service-Missionar
(siehe 24.2.4)

Berufung

Junger Verkündungsmissionar
(siehe 24.2.1)

Präsident der Kirche

Junger Service-Missionar
(siehe 24.2.2)

Präsident der Kirche

Senior-Missionar
(siehe 24.2.3)

Präsident der Kirche

Senior-Service-Missionar
(siehe 24.2.4)

Pfahlpräsident

Beauftragung

Junger Verkündungsmissionar
(siehe 24.2.1)

ein Apostel

Junger Service-Missionar
(siehe 24.2.2)

ein Apostel

Senior-Missionar
(siehe 24.2.3)

ein Apostel

Senior-Service-Missionar
(siehe 24.2.4)

Pfahlpräsident

Einsetzung

Junger Verkündungsmissionar
(siehe 24.2.1)

Pfahlpräsident

Junger Service-Missionar
(siehe 24.2.2)

Pfahlpräsident

Senior-Missionar
(siehe 24.2.3)

Pfahlpräsident

Senior-Service-Missionar
(siehe 24.2.4)

Pfahlpräsident oder Ratgeber

Wohnort

Junger Verkündungsmissionar
(siehe 24.2.1)

fern von zuhause

Junger Service-Missionar
(siehe 24.2.2)

zuhause

Senior-Missionar
(siehe 24.2.3)

fern von zuhause oder zuhause

Senior-Service-Missionar
(siehe 24.2.4)

zuhause

Kirchlicher Führer

Junger Verkündungsmissionar
(siehe 24.2.1)

Missionspräsident oder Präsident einer historischen Stätte

Junger Service-Missionar
(siehe 24.2.2)

Pfahlpräsident

Senior-Missionar
(siehe 24.2.3)

Missions- oder Tempelpräsident, Präsident einer historischen Stätte oder Gebietspräsident

Senior-Service-Missionar
(siehe 24.2.4)

Pfahlpräsident

Untersteht

Junger Verkündungsmissionar
(siehe 24.2.1)

Missionspräsident oder Präsident einer historischen Stätte

Junger Service-Missionar
(siehe 24.2.2)

Missionspräsident, durch die Leiter für Service-Missionen

Senior-Missionar
(siehe 24.2.3)

Missions- oder Tempelpräsident oder Präsident einer historischen Stätte; Gebietspräsident; Leiter des Besucherzentrums oder Leiter einer Abteilung oder Einrichtung der Kirche

Senior-Service-Missionar
(siehe 24.2.4)

für den jeweiligen Aufgabenbereich Verantwortlicher

Altersgrenzen

Junger Verkündungsmissionar
(siehe 24.2.1)

18–25 (Männer)
19–29 (Frauen)

Junger Service-Missionar
(siehe 24.2.2)

18–25 (Männer)
19–29 (Frauen)

Senior-Missionar
(siehe 24.2.3)

ab 40, sofern verheiratet oder alleinstehende Schwester

Senior-Service-Missionar
(siehe 24.2.4)

ab 26

24.3

Vorbereitung und Würdigkeit für eine Mission

Missionsanwärter werden ermuntert, eine Mission aus Liebe zum Herrn und zu seinen Kindern zu erfüllen. Sie sollten mit den Interviewfragen für den Missionarsvorschlag vertraut sein.

24.3.1

Bekehrung zu Jesus Christus

Missionsanwärter bemühen sich, ihre Bekehrung zu Jesus Christus und seinem wiederhergestellten Evangelium zu festigen. Sie:

  • arbeiten darauf hin, ihren Glauben an den Vater im Himmel und an Jesus Christus zu stärken

  • stärken ihr Zeugnis vom wiederhergestellten Evangelium Jesu Christi (siehe Alma 5:45-47)

  • leben die Lehre Christi, indem sie sich entscheiden, umzukehren und Rechtschaffenheit zu bewirken (siehe Alma 13:10; siehe auch 2 Nephi 31:9-21)

  • beten, studieren die heiligen Schriften (vor allem das Buch Mormon) und die Worte der lebenden Propheten und halten die Gebote (siehe Alma 17:2,3)

  • beteiligen sich an Tempelarbeit und familiengeschichtlicher Forschung (siehe Lehre und Bündnisse 109:22)

  • nehmen am Seminar oder Institut teil (für Jugendliche und junge Erwachsene)

24.3.2

Den Würdigkeitsmaßstäben gerecht werden

Missionsanwärter sind bestrebt, würdig zu sein, sodass der Geist des Herrn bei ihnen sein kann. Dies ist für eine erfolgreiche Tätigkeit als Missionar unerlässlich (siehe Lehre und Bündnisse 42:13,14). Wer sich bereitmacht, den Geist bei sich zu haben, muss auch von Sünde rein sein (siehe Helaman 4:24; Lehre und Bündnisse 38:42).

24.3.2.1

Umkehr

Umkehr und Sündenvergebung sind Gaben, die allen Kindern Gottes offenstehen. Wir verdanken diese Gaben der erlösenden Macht Jesu Christi. Umkehr erfordert, dass man Glauben an Christus ausübt, es aufrichtig meint und die Gebote hält. Dazu gehört auch, dass man seine Sünden bekennt und von ihnen lässt. Bei schwerwiegenden Sünden erfordert die Umkehr, dass man sie dem Bischof oder Pfahlpräsidenten bekennt (siehe 32.3 und 32.4 in diesem Handbuch).

Kehrt jemand um, so wird ihm vergeben und er wird durch das Sühnopfer und die Gnade Jesu Christi rein gemacht. Der Herr denkt nicht mehr an die Sünde. „Wie groß ist seine Freude über die Seele, die umkehrt!“ (Lehre und Bündnisse 18:13; siehe auch Jesaja 43:25; Jakob 6:5; Alma 34:15-17; Helaman 5:10,11; Lehre und Bündnisse 58:42,43; Abschnitt 32.1 in diesem Handbuch.)

Mitglieder, die den Wunsch haben, auf Mission zu gehen, sollen sich dem Erretter zuwenden, wenn sie umkehren und sich auf eine Mission vorbereiten. Sie können sich auch um liebevolle Hilfe von Angehörigen und örtlichen Führern der Kirche bemühen.

Ein Missionsanwärter muss von schwerwiegenden Sünden umgekehrt sein, bevor der Pfahlpräsident den Vorschlag für ihn einreichen kann (siehe 32.6 bis 32.8; siehe auch 24.4.4). Zur Umkehr gehört, dass man genügend Zeit verstreichen lässt, während der der Betreffende durch ein rechtschaffenes Leben zeigt, dass er den Geist Christi zur Sündenvergebung empfangen hat (siehe Lehre und Bündnisse 20:37). Der Pfahlpräsident berät sich mit der Gebietspräsidentschaft (oder dem von dieser bestimmten Gebietssiebziger), wenn er Fragen dazu hat, welcher Zeitraum für die Umkehr erforderlich ist.

24.3.2.2

Verspätetes Bekenntnis

Jemand, der eine Missionsberufung erhält oder den Missionsdienst antritt, ohne von schwerwiegenden Sünden umgekehrt zu sein, muss unter Umständen zuhause bleiben oder nach Hause zurückkehren. Je nach den Umständen kann er auf Mission gehen, nachdem er umgekehrt ist (siehe 24.6.3.2).

24.3.3

Körperliche, mentale und seelische Gesundheit

Die Missionsarbeit verlangt einem vieles ab. Die körperlichen, mentalen und seelischen Anforderungen können belastend sein. Missionare arbeiten oft unter Bedingungen, mit denen sie nicht vertraut sind. Die Gesundheit kann unter einer Veränderung der Ernährung, des Klimas oder der Lebensumstände leiden. Auch der Zeitplan für Missionare ist sehr fordernd (siehe Alma 17:5; 26:27,28,30).

Junge Verkündungsmissionare müssen sich dazu verpflichten und körperlich, mental und seelisch dazu in der Lage sein, den vollen Zeitplan für Missionare zu erfüllen (siehe Maßstäbe für die Missionsarbeit für Jünger Jesu Christi, 2.4).

Junge Service-Missionare arbeiten nach einem Zeitplan, der ganz auf ihre Talente, Fertigkeiten und Fähigkeiten zugeschnitten ist.

Missionsanwärter bereiten sich auf ihre Mission vor, indem sie aktiv etwas für ihre körperliche, mentale und seelische Gesundheit tun. Sie arbeiten auch daran, Belastbarkeit und Eigenständigkeit zu entwickeln.

Die Führungsverantwortlichen müssen sich mit einem Anwärter möglicherweise einfühlsam über seine gesundheitlichen Probleme beraten, bevor sie einen Vorschlag einreichen. Einige Anwärter müssen sich wegen ihrer gesundheitlichen Probleme vielleicht in Behandlung begeben (siehe 31.3.6). Ein Anwärter, dem ein Medikament verschrieben wurde, muss sich verpflichten, es während seiner gesamten Mission zu nehmen, so wie es ihm von ärztlicher Seite verordnet wird.

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Missionarinnen unterweisen eine Familie

24.3.4

Finanzen

Der Missionsdienst ist auch mit finanziellen Opfern verbunden (siehe Markus 1:17,18; Alma 15:16). In erster Linie sind die Missionare und ihre Familien dafür verantwortlich, finanziell zum Missionsdienst beizutragen. Sie sollen geeignete Vorbereitungen treffen und Opfer bringen. Sie sollen den Beitragsverpflichtungen so weit wie möglich eigenständig nachkommen.

24.3.4.1

Die Finanzierung junger Missionare, die fern von zuhause dienen

Junge Anwärter, die sich so gut sie konnten vorbereitet haben, sollen ihre Mission nicht aus finanziellen Gründen aufschieben. Wer finanzielle Hilfe braucht, um die erwarteten Beitragsverpflichtungen zu erfüllen, kann diese aus dem Familien- und Freundeskreis erhalten.

Wenn dies nicht ausreicht, kann der Bischof oder der Pfahlpräsident Mitglieder der Gemeinde oder des Pfahles bitten, einen Beitrag zum Gemeindemissionsfonds zu leisten.

Die Budgets der örtlichen Einheiten und Fastopfergelder dürfen nicht verwendet werden.

Monatliche Beitragsverpflichtung. Junge Verkündungsmissionare und deren Familien steuern jeden Monat einen bestimmten Betrag bei, um die Kosten für das Missionsprogramm zu decken. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Missionare aus einigen Ländern nehmen am Programm für einheitliche Beiträge teil. Das bedeutet, dass für jeden Missionar der gleiche Betrag fällig wird, unabhängig davon, wo er tätig ist. Dieser Betrag wird am Hauptsitz der Kirche ermittelt. Die Führungsverantwortlichen können sich an die Missionsabteilung (siehe 24.9.3) oder an das Gebietsbüro wenden, um eine Liste der Länder in diesem Programm zu erhalten und den einheitlichen Betrag zu erfahren.

  • In anderen Ländern beraten sich der Bischof, der Pfahlpräsident, der Missionar und dessen Familie über den monatlichen Beitrag. Der Bischof und der Pfahlpräsident halten sich dabei an Vorgaben von der Gebietspräsidentschaft. Sie sprechen sich für finanzielle Opferbereitschaft im angemessenen Rahmen und für Eigenständigkeit aus, so wie die Umstände des Missionars und seiner Familie es zulassen. Die Höhe des Beitrags wird vereinbart und im Missionarsvorschlag festgehalten. Der Missionar und seine Familie verpflichten sich, sich daran zu halten. Andere dürfen sich nur an diesem Betrag beteiligen, wenn sie im Heimatland des Missionars leben (siehe „Der Gemeindemissionsfonds“ weiter hinten in diesem Abschnitt).

Die Beiträge werden in den Gemeindemissionsfonds eingezahlt. Der Bischof vergewissert sich, dass das Geld jeden Monat beigesteuert wird. Es wird bitte nicht über den monatlichen Betrag hinaus in Vorkasse gegangen. Geld, das im Voraus eingezahlt wird, kann nicht zurückerstattet werden, falls ein Missionar vorzeitig nach Hause zurückkehrt.

Ausgaben im Missionsgebiet. Junge Missionare erhalten jeden Monat ausreichend Gelder von der Mission, um für gesunde Verpflegung, Fahrtkosten und andere Lebenshaltungskosten aufkommen zu können. Diese Gelder sind heilig. Die Missionare verwenden sie nur für missionsbezogene Zwecke. Sie dürfen nicht für private Ausgaben verwendet, angespart oder an Angehörige oder andere geschickt werden. Die Missionare geben Geld, das sie nicht benötigen, an die Mission zurück.

Die Missionare verwenden private Mittel, um andere Ausgaben zu decken. Diese privaten Ausgaben sollten geringfügig sein (siehe Maßstäbe für die Missionsarbeit für Jünger Jesu Christi, 4.8).

24.3.4.2

Die Finanzierung von Senior-Missionaren, die fern von zuhause dienen

Monatliche Beitragsverpflichtung. Senior-Missionare, die fern von zuhause dienen, zahlen jeden Monat in den Missionsfonds ihrer Heimatgemeinde ein. Diese Beiträge tragen zur Deckung der Unterkunfts- und Fahrzeugkosten bei (siehe auch „Zusätzliche Ausgaben“ weiter hinten in diesem Abschnitt). Die Beiträge zu den Unterkunftskosten beruhen auf den durchschnittlichen Kosten in der jeweiligen Mission und können den Wert der von der Kirche bereitgestellten Unterkünfte übersteigen oder auch darunter liegen.

  • Senior-Missionare aus Ländern, die am Programm für einheitliche Beiträge teilnehmen, spenden einen festgelegten Betrag, der in den Berufungsunterlagen aufgeführt ist.

  • In anderen Ländern beraten sich der Bischof, der Pfahlpräsident und der Missionar über den monatlichen Beitrag. Die Führungsverantwortlichen sprechen sich für finanzielle Opfer im angemessenen Rahmen aus, wie die Umstände des Missionars es zulassen. Es wird ein Betrag vereinbart und im Missionarsvorschlag festgehalten. Dieser Betrag muss mindestens dem Betrag entsprechen, den die Gebietspräsidentschaft (nach Rücksprache mit der Missionsabteilung) für Senior-Missionare festgelegt hat. Andere, die im Heimatland des Missionars leben, können ebenfalls etwas zu diesem Betrag beisteuern.

Der Bischof vergewissert sich, dass das Geld jeden Monat beigesteuert wird. Es wird bitte nicht über den monatlichen Betrag hinaus in Vorkasse gegangen.

Zusätzliche Ausgaben. Zusätzlich zur monatlichen Beitragsverpflichtung, die zur Deckung der Unterkunfts- und Fahrzeugkosten beiträgt, müssen die Senior-Missionare für sämtliche sonstigen Ausgaben aufkommen, auch für Lebensmittel, persönliche Gegenstände und Fahrzeugkraftstoff.

24.3.4.3

Die Finanzierung von Missionaren, die zuhause dienen

Missionare, die zuhause dienen, kommen für alle Kosten selbst auf. Wer finanzielle Hilfe braucht, kann sie von Angehörigen und Freunden erhalten. Gemeinde- und Pfahlmissionsfonds dürfen für missionsbezogene Erfordernisse nicht verwendet werden.

24.3.4.4

Krankenversicherung und medizinische Kosten

Allen Missionaren – auch jungen Verkündungsmissionaren – wird ausdrücklich empfohlen, nach Möglichkeit ihre bestehende Krankenversicherung beizubehalten.

Missionare, die von zuhause aus dienen, müssen selbst für Kranken- und sonstigen Versicherungsschutz sorgen. Senior-Missionare, die fern von zuhause dienen, müssen sich ebenfalls selbst versichern. Senior-Missionare, die außerhalb ihres Heimatlandes dienen werden, können sich unter Umständen über den Senior Service Medical Plan versichern.

24.3.5

Die Rolle von Angehörigen und Führungsverantwortlichen bei der Vorbereitung von Missionaren

Angehörige, Bischöfe und andere Führungsverantwortliche helfen den jungen Leuten, sich auf eine Mission vorzubereiten. Der Bischof ermuntert jeden jungen Mann, Missionar zu werden, und auch jede junge Frau, die gerne gehen möchte. Dazu kann gehören:

  • ihnen helfen, als Mitglieder gute Missionare zu sein, die das Evangelium schon verbreiten, bevor sie eine Missionsberufung erhalten

  • ihnen Gelegenheiten verschaffen, zu dienen und zu lehren

  • dafür sorgen, dass sie die Vollzeitmissionare begleiten können

  • derzeitige Missionare oder andere, die eine Mission erfüllt haben, bitten, von ihren Erfahrungen mit dem Lehren und Dienen zu berichten

  • jeden liebhaben und dazu inspirieren, sich auf eine Mission vorzubereiten

  • ihnen ans Herz legen, zusätzliche Zeit für das Beten und das Schriftstudium, vor allem des Buches Mormon, aufzuwenden

  • einen Missionsvorbereitungskurs organisieren

Angehörige und Führungsverantwortliche ermuntern ältere Mitglieder, über eine Mission nachzudenken. Dazu kann auch Hilfestellung bei folgenden Punkten gehören:

  • prüfen, ob sie körperlich und finanziell in der Lage sind, eine Mission zu erfüllen, entweder fern von zuhause oder während sie zuhause wohnen

  • herausfinden, welche Missionsaufträge sie erfüllen könnten

  • als Mitglieder gute Missionare sein, die das Evangelium schon verbreiten, bevor sie eine Missionsberufung erhalten

  • sich bewusstmachen, dass der Missionsdienst ihrer Familie ein Segen sein wird (siehe Lehre und Bündnisse 31:5,6)

Angehörige und Führungsverantwortliche halten alle Missionsanwärter dazu an, sich mit diesem Material zu beschäftigen:

Angehörige und Führungsverantwortliche helfen allen Anwärtern, sich zu verpflichten, sich an die Maßstäbe für Missionare zu halten. Sie halten die Anwärter dazu an, sich – gemäß deren voraussichtlichem Auftrag – mit dem jeweiligen Handbuch zu den Maßstäben für die Missionsarbeit zu beschäftigen:

24.4

Wie Missionare vorgeschlagen werden

Einige Anwärter gehören noch kein ganzes Jahr ununterbrochen zur selben Gemeinde. In einem solchen Fall berät sich der Bischof frühzeitig mit dem Bischof der vorherigen Gemeinde des Betreffenden.

24.4.1

Beurteilung des Gesundheitszustands

Missionsarbeit ist körperlich, mental und seelisch anstrengend. Alle Anwärter müssen sich ärztlich auf ihre Tauglichkeit untersuchen lassen.

Die gesundheitlichen Beurteilungen werden vom Gebietsbüro und von der Missionsabteilung überprüft. Manchmal können sich gesundheitliche Bedenken auf die Eignung des Betreffenden auswirken, fern von zuhause zu dienen. In manchen Fällen wird der Vorschlag mit Hinweisen zurückgeschickt, wie der Betreffende seine gesundheitliche Eignung verbessern kann.

24.4.2

Interviews und Vorschlagsformulare

Der Bischof und der Pfahlpräsident führen mit jedem Anwärter ein eingehendes, aufbauendes Interview, in dem auch dessen geistige Bereitschaft ergründet wird. Sie verwenden die Interviewfragen für den Missionarsvorschlag. Sie besprechen mit dem Anwärter diese Punkte:

  • sein Zeugnis von Jesus Christus und dessen wiederhergestelltem Evangelium (siehe 24.3.1)

  • inwieweit er den Würdigkeitsmaßstäben gerecht wird (siehe 24.3.2)

  • inwieweit er körperlich, mental und seelisch vorbereitet ist (siehe 24.3.3)

  • inwieweit er finanziell vorbereitet ist (siehe 24.3.4)

Der Bischof und der Pfahlpräsident gehen auch im Online-System zur Einreichung von Missionarsvorschlägen die Hinweise zu den Würdigkeitsmaßstäben und zur gesundheitlichen Tauglichkeit durch. In den Vereinigten Staaten oder in Kanada wendet sich der Pfahlpräsident an die Missionsabteilung, wenn er Fragen hat (siehe 24.9.3). Andernorts wendet er sich an das Gebietsbüro. Der Bischof und der Pfahlpräsident fügen keine Voraussetzungen für die Eignung hinzu. Sie ändern auch nicht die Interviewfragen.

Die Angaben auf dem Vorschlagsformular tragen zu der Offenbarung bei, durch die eine Missionsberufung ergeht. Die Führungsverantwortlichen sorgen dafür, dass alle erforderlichen Angaben vollständig gemacht werden.

Wenn der Bischof und der Pfahlpräsident Bedenken haben, ob ein Anwärter den Würdigkeitsmaßstäben gerecht wird oder gesundheitlich tauglich ist, beraten sie sich miteinander und mit dem Betreffenden. Wenn ein junger Anwärter damit einverstanden ist, können sie sich auch mit seinen Eltern beraten. Im Falle einer schwerwiegenden Sünde reichen der Bischof und der Pfahlpräsident den Vorschlag erst ein, wenn der Betreffende umgekehrt ist (siehe 24.3.2.1). Kommt er aufgrund seiner körperlichen, mentalen oder seelischen Verfassung am ehesten für eine Service-Mission in Frage, besprechen sie diese Möglichkeit mit ihm.

Wenn der Bischof oder Pfahlpräsident nicht verfügbar ist, kann er in dringenden Fällen einen seiner Ratgeber ermächtigen, diese Interviews zu führen.

In einem Distrikt führt der Missionspräsident oder ein beauftragter Ratgeber die Interviews mit Missionsanwärtern und schlägt sie vor. Der Distriktspräsident führt diese Interviews nicht.

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Missionare unterhalten sich mit einem Mann

24.4.3

Einreichen der Vorschläge

Der Pfahlpräsident kann einen Vorschlag für einen jungen Missionsanwärter bis zu 150 Tage vor dessen Verfügbarkeitsdatum einreichen. Der Pfahlpräsident kann einen Vorschlag für einen Senior-Missionar bis zu 9 Monate vor dessen Verfügbarkeitsdatum einreichen. Zum Zeitpunkt des Verfügbarkeitsdatums müssen alle der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Betreffende hat das Mindestalter für den Missionsdienst erreicht.

  • Der Betreffende ist seit mindestens einem Jahr konfirmiertes Mitglied der Kirche.

  • Der Betreffende besucht keine weiterführende Schule mehr und geht auch keiner Berufsausbildung nach. (Dies gilt nur für junge Missionsanwärter, die zum Zeitpunkt ihrer Verfügbarkeit noch nicht 19 Jahre alt sind.)

Junge Missionsanwärter und ihr Pfahlpräsident planen gemeinsam, wann der Pfahlpräsident den Vorschlag einreichen soll. Dazu können sie das Submission Planning Tool (Planungshilfe für die Einreichung) und das Mission Release Date Planning Tool (Planungshilfe für das Missionsentlassungsdatum) verwenden.

Missionarsvorschläge werden in der Regel über die Heimatgemeinde und den Heimatpfahl eingereicht. Der Bischof einer Gemeinde für Mitglieder, die nicht zuhause wohnen – beispielsweise einer JAE-Gemeinde –, kann einen Missionarsvorschlag bearbeiten. Er muss sich zuerst mit dem Bischof der Heimatgemeinde beraten. Die Heimatgemeinde wird als die Gemeinde aufgeführt, die die Finanzierung übernimmt.

24.4.4

Wenn jemand keine Vollzeitmission erfüllen kann

Manchmal wird ein Mitglied, das auf Mission gehen möchte und für den Missionsdienst vorgeschlagen wird, nicht als Verkündungs- oder Service-Missionar berufen. Grund dafür können gesundheitliche Probleme sein, dass es den Würdigkeitsmaßstäben nicht gerecht wird, rechtliche Hinderungsgründe oder sonstige Umstände. Der Bischof und der Pfahlpräsident begegnen dem Betreffenden liebevoll und danken ihm für seine Bereitschaft, zu dienen. Die Führungsverantwortlichen können Fragen unter +1 801 240 2179 oder Missionary.Prefield@ChurchofJesusChrist.org an die Missionsabteilung richten.

Der Pfahlpräsident und der Bischof ermuntern das Mitglied, auf dem Weg der Bündnisse vorwärtszustreben und sein Leben lang ein Jünger Jesu Christi zu bleiben. Sie regen auch dazu an, sich anderen wichtigen Unternehmungen zu widmen, bei jungen Mitgliedern beispielsweise eine Ausbildung oder berufliche Tätigkeit.

24.5

Nach Erhalt der Missionsberufung

Neu berufene Missionare sind aufgefordert, vor Antritt ihrer Mission das Buch Mormon zu lesen oder erneut zu lesen. Sie befolgen König Benjamins Rat und achten auf sich selbst und auf ihre Gedanken, Worte und Taten (siehe Mosia 4:30).

Sie richten sich sofort nach den Anweisungen, die sie mit der Berufung erhalten. Sie befassen sich mit den Lehren und Grundsätzen in den heiligen Schriften und in der Anleitung Verkündet mein Evangelium!, wobei der Schwerpunkt auf Kapitel 3 liegt. Sie lesen auch das Heft Das Leben als Missionar – eine Eingewöhnungshilfe zum Nachschlagen bzw. das Heft Das Leben als Service-Missionar – eine Eingewöhnungshilfe zum Nachschlagen. Sie und ihre Angehörigen machen sich auch mit den Bedingungen vertraut, unter denen sie dienen werden.

Angehörige und Führungsverantwortliche unterstützen die Missionare in diesen Bemühungen. Sie heben auch hervor, wie wichtig es ist, Gutes zu tun und würdig dafür zu bleiben, dass man den Geist des Herrn bei sich hat.

24.5.1

Das Endowment und der Dienst im Tempel

Neu berufenen Missionaren wird empfohlen, so bald wie möglich das Endowment zu empfangen und so oft in den Tempel zu gehen, wie es die Umstände erlauben (siehe Lehre und Bündnisse 43:15,16; 105:33). Dies gilt für Verkündungsmissionare und für Service-Missionare, wenn es in ihrer Situation angebracht ist. Näheres zum Empfangen des Endowments ist in 27.2 zu finden.

Neu berufene Missionare, die das Endowment empfangen haben, können, sofern es angebracht erscheint, als Verordnungsarbeiter im Tempel dienen, bevor sie den Missionsdienst antreten (siehe 25.5).

24.5.2

Die Abendmahlsversammlung

Die Bischofschaft bittet neu berufene Missionare, vor Antritt ihrer Mission in der Abendmahlsversammlung zu sprechen. Dabei handelt es sich um eine reguläre Abendmahlsversammlung. Im Mittelpunkt stehen das Abendmahl und der Erretter. Der Missionar wird gebeten, über Jesus Christus, sein wiederhergestelltes Evangelium und die Freude zu sprechen, die man empfindet, wenn man das Evangelium verbreitet und anderen dient.

Angehörige und Freunde des Missionars werden normalerweise nicht gebeten, zu sprechen. Die reguläre Versammlungszeit wird nicht verlängert.

Die Mitglieder und die Führungsverantwortlichen vermeiden bitte alles, was von der Heiligkeit der Missionsberufung ablenken oder unnötige Kosten verursachen könnte. Dazu kann beispielsweise gehören:

  • Drucken eines besonderen Programms für die Abendmahlsversammlung

  • Warteschlangen nach der Abendmahlsversammlung, um dem Missionar die Hand zu schütteln

  • formelle Empfänge, abgesehen von Familientreffen; falls ein Familientreffen veranstaltet wird, wird bitte darauf geachtet, dass es sich zeitlich nicht mit den Sonntagsversammlungen überschneidet

24.5.3

Die Einsetzung eines Missionars

Der Präsident des Pfahles, zu dem der Missionar gehört, setzt diesen so kurz wie möglich vor dem Datum des Missionsbeginns ein. Wenn der Pfahlpräsident nicht verfügbar ist, kann er in dringenden Fällen einen seiner Ratgeber ermächtigen, die Einsetzung vorzunehmen. Er kann auch die Verantwortung für die Einsetzung von Senior-Service-Missionaren an einen Ratgeber delegieren.

Der Missionspräsident oder einer seiner Ratgeber setzt Missionare ein, die aus den Distrikten seiner Mission berufen werden. Der Distriktspräsident setzt keine Missionare ein.

Ein Bruder, der fern von zuhause dienen wird, muss das Melchisedekische Priestertum empfangen haben, bevor er als Missionar eingesetzt wird. Ein Bruder, der als Service-Missionar dienen wird, soll das Melchisedekische Priestertum tragen, wenn dies in seiner Situation angebracht ist. Anweisungen zur Ordinierung zu einem Amt im Melchisedekischen Priestertum sind in 18.10 zu finden.

Kurz bevor ein Missionar eingesetzt wird, führt der Pfahlpräsident oder ein beauftragter Ratgeber mit ihm ein Interview. Wenn der Missionar den Würdigkeitsmaßstäben nicht mehr gerecht wird oder sich seine gesundheitliche Verfassung insofern geändert hat, dass sie den Missionsdienst beeinträchtigen könnte, wird er nicht eingesetzt. Der Pfahlpräsident bittet dann die Missionsabteilung (siehe 24.9.3) oder das Gebietsbüro um Weisung.

Die Einsetzung soll ein besonderes Erlebnis sein. Angehörige und gute Freunde können dabei sein. Der Pfahlpräsident hilft ihnen, zu verstehen und zu spüren, wie heilig und wichtig die Berufung ist, als Vertreter Jesu Christi und seiner wiederhergestellten Kirche zu dienen.

Die Einsetzung und der damit verbundene Segen werden nicht aufgezeichnet. Der Missionar kann jedoch gern in sein Tagebuch schreiben, wie er die Einsetzung empfunden hat, und Teile des Segens notieren, die sich ihm besonders eingeprägt haben.

Der Pfahlpräsident erklärt, dass sich der Betreffende nach seiner Einsetzung an die Maßstäbe für Missionare halten soll.

Die Einsetzung eines Missionars bezieht sich auf die Berufung, zu dienen, nicht auf einen bestimmten Missionsauftrag. Wird der Auftrag eines Missionars geändert, wird er nicht erneut eingesetzt. Wenn ein Missionar entlassen wird und es später genehmigt wird, dass er in den Dienst zurückkehrt (siehe 24.6.3.2), wird er erneut als Missionar eingesetzt.

24.6

Missionsdienst fern von zuhause

24.6.1

Die Abreise ins Missionsgebiet

Die Kirche bezahlt jungen Verkündungsmissionaren die Reise zur Missionarsschule, die Weiterreise ins Missionsgebiet und die Heimreise. Die Kirche übernimmt diese Kosten auch für Senior-Missionare, die länger als ein Jahr fern von zuhause dienen.

Ein Missionar darf von Angehörigen zur Missionarsschule gebracht werden. Dies wird jedoch nicht erwartet. Die Missionarsschule hält keine Versammlung ab, in der Familien sich von ihren Missionaren verabschieden können.

Damit die Sicherheit am Flughafen nicht beeinträchtigt wird und aus anderen Gründen wird allen aus dem Familien- und Bekanntenkreis davon abgeraten, sich mit einem Missionar am Flughafen zu treffen, wenn dieser von der Missionarsschule in sein Missionsgebiet reist.

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Ein Missionarsehepaar unterhält sich mit zwei Frauen

24.6.2

Im Missionsgebiet

24.6.2.1

Einsatzorte der Missionare

Der Pfahl- und der Missionspräsident beraten sich darüber, welcher Bedarf an Missionaren in den einzelnen Gemeinden und Zweigen besteht. Es ist nicht erforderlich, dass jeder Einheit Missionare zugewiesen werden. In einigen Einheiten kann es mehrere Mitarbeiterschaften geben. Der Missionspräsident legt die Einsatzorte der Missionare fest.

24.6.2.2

Dienst für die Mitglieder und die Allgemeinheit

Der Pfahl- und der Missionspräsident beraten darüber, wie die Missionare den Mitgliedern und der Allgemeinheit dienen können. Wo verfügbar, können sie JustServe.org nutzen.

24.6.2.3

Unterkünfte, Mahlzeiten und Fahrgelegenheiten

Der Pfahl- und der Missionspräsident legen fest, ob oder in welchem Umfang die örtlichen Mitglieder den Missionaren Unterkunft bieten und sie mit Mahlzeiten versorgen. Die Bereitstellung von Unterkunft und Mahlzeiten soll den örtlichen Mitgliedern nicht zur Last fallen.

Von den Mitgliedern wird nicht erwartet, dass sie die Missionare, Leute, die sich von den Missionaren unterweisen lassen, oder Neugetaufte regelmäßig an ein gewünschtes Ziel fahren.

Die Gebietspräsidentschaft kann Vorgaben dazu machen, wie für die Missionare im Gebiet Unterkunft, Mahlzeiten und Fahrgelegenheiten bereitgestellt werden.

24.6.2.4

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Symbol: Richtlinien für Anpassungen
Missionare in Ämtern im Zweig

In seltenen Fällen kann ein Missionar, der fern von zuhause dient, beauftragt werden, ein Amt in einem Zweig zu übernehmen. Wenn sich der Zweig in einem Pfahl befindet, wird der Missionar auf Weisung der Pfahlpräsidentschaft mit Genehmigung des Missionspräsidenten eingesetzt.

Wenn sich der Zweig in einem Distrikt befindet, wird der Missionar nicht eingesetzt. Die Vollmacht, ein Amt in einer Einheit zu übernehmen, die der Mission zugewiesen ist, ist in der Einsetzung als Missionar inbegriffen. Wenn ein Missionar eine Aufgabe erfüllt, für die Priestertumsschlüssel erforderlich sind, so tut er dies mit delegierter Vollmacht vom Missionspräsidenten.

24.6.2.5

Bitten, andere Menschen finanziell oder bei der Ausbildung oder der Auswanderung zu unterstützen

Die Missionare und ihre Familien leisten bitte keine finanzielle Unterstützung für jemanden, der im Missionsgebiet wohnt, auch nicht für dessen Ausbildung. Auch sollen sich die Missionare und deren Familien für niemanden verbürgen, der in ein anderes Land auswandern möchte (siehe 38.8.19).

24.6.2.6

Medikamente

Die Missionare sind für alle Medikamente verantwortlich, die sie benötigen. Angehörige und andere dürfen den Missionaren keine Medikamente schicken oder überbringen. Wenn in der Mission keine Medikamente zur Verfügung stehen, berät sich der Missionar mit dem Missionspräsidenten.

24.6.2.7

Tod eines Angehörigen

Wenn jemand aus dem engsten Familienkreis eines Missionars stirbt, ist es dem Missionar freigestellt, vorübergehend für den Trauergottesdienst nach Hause zurückzukehren. Im Allgemeinen wird dem Missionar jedoch geraten, im Missionsgebiet zu bleiben. Wenn möglich, kann er den Trauergottesdienst per Internet-Streaming verfolgen.

Wenn ein Missionar sich entscheidet, für den Trauergottesdienst nach Hause zurückzukehren, wendet sich der Missionspräsident an die Missionsabteilung.

24.6.2.8

Mitgliedsschein und Zehnter

Der Mitgliedsschein eines Missionars verbleibt in seiner Heimatgemeinde. Die Heimatgemeinde erfasst auch seinen Zehntenstand. Missionare zahlen von den Unterstützungsgeldern, die sie von der Mission erhalten, keinen Zehnten. Sie zahlen jedoch den Zehnten, wenn sie private Einkünfte haben.

24.6.3

Die Heimkehr von der Mission

24.6.3.1

Heimkehr wie ursprünglich geplant

Die Missionare und ihre Angehörigen sollen nicht um vorzeitige Entlassung oder eine Verlängerung der Dienstzeit bitten, nur weil es ihnen privat besser passt.

Junge Missionare reisen aus dem Missionsgebiet bitte direkt nach Hause. Anschließende Reisen dürfen nur genehmigt werden, wenn der Missionar von mindestens einem Elternteil oder einem gesetzlich Verantwortlichen begleitet wird.

Missionare werden erst entlassen, wenn sie ihrem Pfahlpräsidenten Bericht erstatten. Bis zu diesem Zeitpunkt halten sie sich an die Maßstäbe für Missionare.

24.6.3.2

Vorzeitige Heimkehr

Manche Verkündungs- und Service-Missionare werden aufgrund von Gesundheits- oder Würdigkeitsproblemen oder aus sonstigen Gründen vorzeitig entlassen. Der Bischof und der Pfahlpräsident unterstützen diese zurückgekehrten Missionare ganz besonders. Die Führungsverantwortlichen helfen ihnen bei ihren Bemühungen, ihre Gesundheit wiederzuerlangen oder, wenn möglich, wieder in den Dienst zurückzukehren.

Näheres zur vorzeitigen Beendigung einer Service-Mission ist in 24.7.5 zu finden.

Bei Verkündungs- oder Service-Missionaren, die bereit sind, in den Dienst zurückzukehren, wendet sich der Pfahlpräsident mit einer entsprechenden Empfehlung an die Missionsabteilung (siehe 24.9.3). Einige Verkündungsmissionare, die in den Dienst zurückkehren, werden unter Umständen einer anderen Verkündungsmission oder aber einer Service-Mission zugewiesen.

Wenn eine Rückkehr in den Dienst nicht möglich ist, ermuntern die Führungsverantwortlichen das Mitglied, auf dem Weg der Bündnisse vorwärtszustreben und sein Leben lang ein Jünger Jesu Christi zu bleiben. Die Führungsverantwortlichen regen auch dazu an, sich anderen wichtigen Unternehmungen zu widmen, bei jungen Missionaren beispielsweise eine Ausbildung oder berufliche Tätigkeit.

Bild
Collage mit Fotos von Missionaren

24.7

Service-Missionen

24.7.1

Einsatzmöglichkeiten für Service-Missionare ausfindig machen

Handelt es sich um einen Senior-Service-Missionar oder eine Senior-Service-Missionarin, so beraten sich der Bischof, der Pfahlpräsident und der oder die Betreffende miteinander, um vor Ort passende Einsatzmöglichkeiten zu finden.

Bei jungen Service-Missionaren ermitteln die Leiter für Service-Missionen geeignete Einsatzmöglichkeiten. Die Eltern oder gesetzlich Verantwortlichen des betreffenden Missionars nehmen in der Regel an dem Gespräch teil.

Service-Missionare können für ihren Dienst persönlich anwesend sein oder ihn mithilfe technischer Mittel aus der Ferne leisten. Die Führungsverantwortlichen können sich auf folgenden Wegen über Einsatzmöglichkeiten informieren:

24.7.2

Unterkunft und Fahrgelegenheiten

Service-Missionare wohnen in ihrer eigenen Wohnung oder aber bei einem Angehörigen, wenn dies von der Missionsabteilung genehmigt wurde. Sollte eine Anfahrt zu ihrem Einsatzort erforderlich sein, kümmern sie sich selbständig darum.

Junge Service-Missionare dürfen in einer Wohnung von Verkündungsmissionaren weder übernachten noch darin wohnen.

24.7.3

Schulung und Betreuung

Die Service-Missionare werden dort, wo sie zum Einsatz kommen, geschult und betreut. Tägliche Betreuung, Hilfe und Schulung zu ihren Aufgaben erhalten sie außerdem von den Leitern für Service-Missionen (bei jungen Service-Missionaren) oder von dem für den jeweiligen Aufgabenbereich Verantwortlichen (bei Senior-Service-Missionaren).

Der Pfahlpräsident ist der kirchliche Führer der Senior-Service-Missionare und der jungen Service-Missionare. Er und der Bischof führen mit den jungen Service-Missionaren regelmäßig ein Würdigkeitsinterview. Auch führen sie, wenn erforderlich, Interviews in Bezug auf den Tempelschein, die Ordinierung zu einem Amt im Priestertum und den Patriarchalischen Segen.

Der Missionspräsident und seine Frau legen in der Mission die Erwartungen an die Geistigkeit und das Verhalten fest. Sie beraten sich regelmäßig mit den Leitern für Service-Missionen, die den Zeitplan, die Aufträge und die allgemeine Gesundheit des Missionars beaufsichtigen. Gemeinsam helfen sie dem Missionar, die Maßstäbe für Service-Missionare zu verstehen und zu befolgen.

Der Missionspräsident verweist Angelegenheiten, die mit der Würdigkeit eines Missionars zu tun haben, an den Pfahlpräsidenten des Betreffenden.

Junge Service-Missionare besuchen keine Missionarsschule. Sie werden virtuell und auch an ihrem Einsatzort geschult.

Näheres zur Schulung und Betreuung ist unter Maßstäbe für die Missionsarbeit für Jünger Jesu Christi – Service-Missionen zu finden.

24.7.4

Service-Missionare in Berufungen in Gemeinde oder Pfahl

Der Bischof oder der Pfahlpräsident darf Service-Missionaren eine Gemeinde- oder Pfahlberufung geben, solange diese nicht den Missionsauftrag oder -zeitplan beeinträchtigt. Bei jungen Service-Missionaren stimmen sich diese Führungsverantwortlichen mit den Leitern für Service-Missionen ab.

24.7.5

Die Beendigung einer Service-Mission

Junge Service-Missionare werden in der Regel für 18 oder 24 Monate berufen. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Missionar die in seinem Missionsauftrag angegebene Zeit absolviert.

Hat ein Missionar seine Berufung erhalten, können sich unter manchen Umständen der Betreffende, seine Eltern und die Leiter für Service-Missionen miteinander beraten, um ein anderes Entlassungsdatum festzulegen. Die Leiter für Service-Missionen reichen jede vorgeschlagene Änderung dieses Termins beim Missionspräsidenten ein. Wenn dieser die Änderung genehmigt, benachrichtigen die Leiter für Service-Missionen den Pfahlpräsidenten des Missionars über das neue Entlassungsdatum.

Manchmal muss ein Service-Missionar aufgrund von Gesundheits- oder Würdigkeitsproblemen oder aus sonstigen Gründen seine Mission vorzeitig beenden. In solchen Fällen benachrichtigt der Pfahlpräsident den Missionspräsidenten, die Leiter für Service-Missionen und die Gebietsspezialisten für Service-Missionen. Der Pfahlpräsident setzt sich dann mit seinem Ansprechpartner in der Missionsabteilung in Verbindung, damit jede vorzeitige Entlassung von einer zuständigen Generalautorität überprüft und genehmigt wird.

Näheres zu Service-Missionaren, die möglicherweise in den Missionsdienst zurückkehren, steht in 24.6.3.2.

Bei Männern dauert eine Service-Mission für junge Missionare nicht länger als 24 Monate. Bei Frauen geht die Mission nicht über 18 Monate hinaus.

Senior-Service-Missionare können ihren Dienst in Absprache mit dem Pfahlpräsidenten und dem für den jeweiligen Aufgabenbereich Verantwortlichen bis zu einem einvernehmlich festgesetzten Datum verlängern.

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Eine Frau am Rednerpult

24.8

Nach dem Missionsdienst

24.8.1

Tempelschein

24.8.1.1

Junge Missionare, die fern von zuhause dienen

Anweisungen in Bezug auf den Tempelschein für junge Missionare, die nach Hause zurückkehren, sind in 26.5.3 zu finden.

24.8.1.2

Senior-Missionare, die fern von zuhause dienen

Der Missionspräsident kann bei Bedarf ein Tempelinterview führen. Wenn der Missionar würdig ist, stellt der Missionspräsident einen neuen Tempelschein aus, der zwei Jahre gültig ist.

24.8.1.3

Service-Missionare

Junge Service-Missionare und Senior-Service-Missionare vereinbaren mit ihren örtlichen Führern Interviews, um ihren Tempelschein zu erneuern (siehe 26.3.1).

24.8.2

Das Entlassungsgespräch mit einem Missionar

Der Pfahlpräsident entlässt die Verkündungs- und die Service-Missionare und führt ein Entlassungsgespräch. Senior-Service-Missionare dürfen auch von einem seiner Ratgeber entlassen werden. Im Distrikt entlässt im Allgemeinen der Missionspräsident oder ein beauftragter Ratgeber die Missionare. Ausnahmen stehen in 6.3.

Die folgenden Richtlinien für dieses Gespräch können hilfreich sein:

  • Loben Sie den Missionar dafür, dass er eine Mission erfüllt hat.

  • Ermuntern Sie ihn, von Missionserlebnissen zu berichten.

  • Legen Sie ihm ans Herz, sein Leben lang ein Jünger Jesu Christi zu bleiben.

  • Raten Sie ihm, auf den guten Gewohnheiten aufzubauen, die er sich als Missionar angeignet hat.

  • Empfehlen Sie ihm, jeden Tag dem Geist zu folgen und ehrenhaft zu leben.

  • Ermuntern Sie ihn, über die Zukunft nachzudenken und sich darauf vorzubereiten; bei jungen Missionaren betrifft das auch die Themen Ausbildung und Berufsweg. Falls erforderlich, helfen Sie ihm, Ziele zu setzen und Pläne zu machen. Gehen Sie mit einem jungen Missionar dessen Fortschritte in den Unterlagen zu dem Kurs My Plan (Mein Plan) durch.

  • Vermeiden Sie es, bestimmte Segnungen als Lohn für den Missionsdienst zu versprechen.

  • Legen Sie dem Missionar ans Herz, immer so zu leben, dass er eines Tempelscheins würdig ist.

24.8.3

Berichte von Missionaren sowie Ansprachen in der Abendmahlsversammlung

Pfahl- und Distriktspräsidenten bitten kürzlich entlassene Verkündungs- und Service-Missionare, in einer Sitzung des Hoherats oder des Distriktsrats über ihren Dienst zu berichten. Außerdem können die Bischöfe kürzlich entlassene Missionare einladen, in einer Sitzung des Gemeinderats von deren Mission zu berichten.

Wenn es aufgrund der Entfernung oder anderer Umstände angebracht ist, können kürzlich entlassene Missionare dafür technische Mittel nutzen oder nur in einer Gemeinderatssitzung Bericht erstatten.

Die Bischofschaft plant für jeden zurückgekehrten Verkündungs- oder Service-Missionar Zeit in einer Abendmahlsversammlung ein, damit dieser eine Ansprache halten kann. Dabei handelt es sich um eine normale Abendmahlsversammlung. Die Bischofschaft achtet darauf, dass die Grundsätze in 24.5.2 befolgt werden.

Kürzlich entlassene Missionare können auf Einladung eines Mitglieds der Pfahl- oder Distriktspräsidentschaft auch in anderen Gemeinden in der Abendmahlsversammlung sprechen. Diese Bitte kann auch ein Mitglied des Hoherats oder des Distriktsrats an die entlassenen Missionare herantragen.

24.8.4

Berufungen

Die Führungsverantwortlichen geben kürzlich entlassenen Verkündungs- und Service-Missionaren umgehend Betreuungsaufträge und eine Berufung. Unter anderem kommen sie gegebenenfalls auch als Verordnungsarbeiter im Tempel in Frage (siehe 25.5).

24.9

Angebote und Hilfen für Missionarsvorschläge und den Missionsdienst

24.9.1

Leitfäden und Formulare

24.9.2

Websites

24.9.3

Kontaktangaben

Missionsabteilung:

  • Telefon: +1 801 240 2222 oder +1 800 453 3860, Anschluss 2-2222

Büro für Service-Missionen:

  • Telefon: +1 801 240 4914 oder +1 800 453 3860, Anschluss 2-4914